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E10 Gehalt im ÖD, und weiter?

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WiWi Gast

E10 Gehalt im ÖD, und weiter?

Hallo, ich habe eine Jobzusage im ÖD für eine Stelle, die mit E10 vergütet wird. Das sind ungefähr 3500€. Was ich jetzt allerdings nicht weiß, weil ich nicht nachgefragt habe, es auch nicht erwähnt wurde und nicht in der Stellenbeschreibung stand, ist, ob es auch zusätzliche Zahlungen gibt. Z.B. Weihnachtsgeld. Gibt es grundsätzlich Weihnachtsgeld (ganzes Monatsgehalt?) für die Angestellten im ÖD oder kann ich davon ausgehen, dass es das für mich nicht gibt, wenn es schon nirgendwo erwähnt wurde?
Wo könnte man das einsehen?

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WiWi Gast

E10 Gehalt im ÖD, und weiter?

Ja es gibt Weihnachtsgeld, alles nachzulesen im Internet.

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WiWi Gast

E10 Gehalt im ÖD, und weiter?

Die Tarife im ÖD sind eigentlich sehr einfach im Internet zu recherchieren. Dadurch müsste man eigentlich sämtliche Informationen schnell finden können.

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WiWi Gast

E10 Gehalt im ÖD, und weiter?

Du bekommst ca. 75% eines Monatsgehalts als Jahressonderzahlung. Kann man online alles im TVL-Rechner nachschauen.

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WiWi Gast

E10 Gehalt im ÖD, und weiter?

Ok, werde das gleich mal nachsehen. Danke erstmal.
Was ich noch vergessen habe zu fragen, wie sieht es denn mit Weiterbildungsmaßnahmen z. B. IHK oder Tüv aus? Da gäbe es ein Kursprogramm, das mir ganz nützlich wäre. Es kostet jedoch über 2000€. Kann ich das irgendwie einfordern? Jedoch muss ich sagen, dass meine Stelle projektbezogen und daher für höchstens 2 Jahre befristet ist. Danach gibt es keine Verlängerung sobald das Projekt abgeschlossen ist. Ist es da überhaupt realistisch dass ich eine Maßnahme nutzen kann, da ich ja nicht auf Dauer für den Arbeitgeber tätig bin? Wäre aber für mich selbst sehr von Vorteil für die anschließende Stellensuche.

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WiWi Gast

E10 Gehalt im ÖD, und weiter?

WiWi Gast schrieb am 12.11.2021:

Du bekommst ca. 75% eines Monatsgehalts als Jahressonderzahlung. Kann man online alles im TVL-Rechner nachschauen.

Gilt das auch, wenn ich jetzt im Dezember erst meinen ersten Arbeitstag habe?

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WiWi Gast

E10 Gehalt im ÖD, und weiter?

WiWi Gast schrieb am 12.11.2021:

Gilt das auch, wenn ich jetzt im Dezember erst meinen ersten Arbeitstag habe?

Nein, da das Geld am 30.11. kommt und du dann noch nicht da arbeitest.

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WiWi Gast

E10 Gehalt im ÖD, und weiter?

WiWi Gast schrieb am 12.11.2021:

Gilt das auch, wenn ich jetzt im Dezember erst meinen ersten Arbeitstag habe?

Nein, da das Geld am 30.11. kommt und du dann noch nicht da arbeitest.

hmmmm im internet steht, wer am 1. dez beschäftigt ist, hat anspruch auf sonderzahlungen. wenn ich am 1. dez mit der arbeit beginne, bin ich doch dann geschäftigt und hätte nach der angabe doch anspruch auf sonderzahlungen. leider konnte ich im internet keine erklärung zu so einem sachverhalt finden, wie es sich verhält wenn jemand genau ab 1. dez beschäftigt ist. schon merkwürdig.

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WiWi Gast

E10 Gehalt im ÖD, und weiter?

WiWi Gast schrieb am 12.11.2021:

WiWi Gast schrieb am 12.11.2021:

Gilt das auch, wenn ich jetzt im Dezember erst meinen ersten Arbeitstag habe?

Nein, da das Geld am 30.11. kommt und du dann noch nicht da arbeitest.

hmmmm im internet steht, wer am 1. dez beschäftigt ist, hat anspruch auf sonderzahlungen. wenn ich am 1. dez mit der arbeit beginne

Sag man hast du überhaupt studiert? Als Akademiker sollte man fit in der Informationsbeschaffung sein.

Ende November wird das Gehalt für November gezahlt, du hast da aber noch gar nicht gearbeitet!

Hättest du ab Juli gearbeitet, hattest du nur anteilig Weihnachtsgeld erhalten. Jetzt erholst du dein erstes Gehalt am 31.12., das Weihnachtsgeld wird aber am 30.11. ausgezahlt…

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WiWi Gast

E10 Gehalt im ÖD, und weiter?

Aiaiai, das ist wohl die neue Norm der Gesellschaft, Fragen stellen die man an der Quelle beantwortet bekommt, lieber im Internet stellen....Ich werde das nie verstehen...

Da ich etwas daran zweifle, dass du das verstehst nochmal für dich anders formuliert: Wenn dir das so wichtig ist, dann frag doch einfach bei deinem Arbeitgeber.

WiWi Gast schrieb am 12.11.2021:

Gilt das auch, wenn ich jetzt im Dezember erst meinen ersten Arbeitstag habe?

Nein, da das Geld am 30.11. kommt und du dann noch nicht da arbeitest.

hmmmm im internet steht, wer am 1. dez beschäftigt ist, hat anspruch auf sonderzahlungen. wenn ich am 1. dez mit der arbeit beginne, bin ich doch dann geschäftigt und hätte nach der angabe doch anspruch auf sonderzahlungen. leider konnte ich im internet keine erklärung zu so einem sachverhalt finden, wie es sich verhält wenn jemand genau ab 1. dez beschäftigt ist. schon merkwürdig.

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WiWi Gast

E10 Gehalt im ÖD, und weiter?

WiWi Gast schrieb am 13.11.2021:

Gilt das auch, wenn ich jetzt im Dezember erst meinen ersten Arbeitstag habe?

Nein, da das Geld am 30.11. kommt und du dann noch nicht da arbeitest.

hmmmm im internet steht, wer am 1. dez beschäftigt ist, hat anspruch auf sonderzahlungen. wenn ich am 1. dez mit der arbeit beginne

Sag man hast du überhaupt studiert? Als Akademiker sollte man fit in der Informationsbeschaffung sein.

Ende November wird das Gehalt für November gezahlt, du hast da aber noch gar nicht gearbeitet!

Hättest du ab Juli gearbeitet, hattest du nur anteilig Weihnachtsgeld erhalten. Jetzt erholst du dein erstes Gehalt am 31.12., das Weihnachtsgeld wird aber am 30.11. ausgezahlt…

Mag sein dass dann die Auszahlungen sind, auch die der sonderzahlungen, die mit dem novemberlohn zusammen überwiesen werden, aber dennoch steht da, wer am 1. dez beschäftigt ist, hat anspruch auf sonderzahlung. scheinbar kann das niemand hier oder sonst jemand im internet erklären wie es ist wenn genau dann auch der erste arbeitstag ist.

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WiWi Gast

E10 Gehalt im ÖD, und weiter?

Willst du von der Antwort abhängig machen ob du den Job annimmst oder warum ist dir das so wichtig?

Selbst wenn, wirst du im besten Fall anteilig zu deiner Beschäftigungszeit eine Sonderzahlung erhalten.
Das wird den Bock nicht fett machen.

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WiWi Gast

E10 Gehalt im ÖD, und weiter?

WiWi Gast schrieb am 13.11.2021:

Gilt das auch, wenn ich jetzt im Dezember erst meinen ersten Arbeitstag habe?

Nein, da das Geld am 30.11. kommt und du dann noch nicht da arbeitest.

hmmmm im internet steht, wer am 1. dez beschäftigt ist, hat anspruch auf sonderzahlungen. wenn ich am 1. dez mit der arbeit beginne

Sag man hast du überhaupt studiert? Als Akademiker sollte man fit in der Informationsbeschaffung sein.

Ende November wird das Gehalt für November gezahlt, du hast da aber noch gar nicht gearbeitet!

Hättest du ab Juli gearbeitet, hattest du nur anteilig Weihnachtsgeld erhalten. Jetzt erholst du dein erstes Gehalt am 31.12., das Weihnachtsgeld wird aber am 30.11. ausgezahlt…

Mag sein dass dann die Auszahlungen sind, auch die der sonderzahlungen, die mit dem novemberlohn zusammen überwiesen werden, aber dennoch steht da, wer am 1. dez beschäftigt ist, hat anspruch auf sonderzahlung. scheinbar kann das niemand hier oder sonst jemand im internet erklären wie es ist wenn genau dann auch der erste arbeitstag ist.

Ist es für dich so wichtig? Ja du hast Anspruch auf einen Monat, ob du den bekommst ist eine andere Frage. Je nach Einordnung in der Tarifstufe sind das zwischen ca 200 und 400 Euro. Brutto, also ohne Abzüge falls du das nicht weißt

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WiWi Gast

E10 Gehalt im ÖD, und weiter?

WiWi Gast schrieb am 14.11.2021:

WiWi Gast schrieb am 13.11.2021:

Gilt das auch, wenn ich jetzt im Dezember erst meinen ersten Arbeitstag habe?

Nein, da das Geld am 30.11. kommt und du dann noch nicht da arbeitest.

hmmmm im internet steht, wer am 1. dez beschäftigt ist, hat anspruch auf sonderzahlungen. wenn ich am 1. dez mit der arbeit beginne

Sag man hast du überhaupt studiert? Als Akademiker sollte man fit in der Informationsbeschaffung sein.

Ende November wird das Gehalt für November gezahlt, du hast da aber noch gar nicht gearbeitet!

Hättest du ab Juli gearbeitet, hattest du nur anteilig Weihnachtsgeld erhalten. Jetzt erholst du dein erstes Gehalt am 31.12., das Weihnachtsgeld wird aber am 30.11. ausgezahlt…

Mag sein dass dann die Auszahlungen sind, auch die der sonderzahlungen, die mit dem novemberlohn zusammen überwiesen werden, aber dennoch steht da, wer am 1. dez beschäftigt ist, hat anspruch auf sonderzahlung. scheinbar kann das niemand hier oder sonst jemand im internet erklären wie es ist wenn genau dann auch der erste arbeitstag ist.

Ist es für dich so wichtig? Ja du hast Anspruch auf einen Monat, ob du den bekommst ist eine andere Frage. Je nach Einordnung in der Tarifstufe sind das zwischen ca 200 und 400 Euro. Brutto, also ohne Abzüge falls du das nicht weißt

Du bist im ÖD richtig.

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WiWi Gast

E10 Gehalt im ÖD, und weiter?

Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung ist das durchschnittlich gezahlte Entgelt in den Monaten Juli, August und September.

Damit solltest du dir die Summe selbst berechnen können.

Und warum sollte man dir eine Weiterbildung schenken? Du bist befristeter Projektmitarbeiter. Wenn du dich weiterbilden möchtest, dann auf eigene Kosten natürlich.

antworten
WiWi Gast

E10 Gehalt im ÖD, und weiter?

WiWi Gast schrieb am 14.11.2021:

Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung ist das durchschnittlich gezahlte Entgelt in den Monaten Juli, August und September.

Damit solltest du dir die Summe selbst berechnen können.

Und warum sollte man dir eine Weiterbildung schenken? Du bist befristeter Projektmitarbeiter. Wenn du dich weiterbilden möchtest, dann auf eigene Kosten natürlich.

Als Bonus eben, damit ich nach Ende der Befristung bessere Chancen habe, in diesem Gebiet weiterhin eine Anstellung zu finden. Ich habe generalistische Bachelor und master in BWL, arbeitet dann nun in einem sehr speziellen Fachbereich, wovon ich keine Formalbildung nachweisen kann. Ein Zertifikat, mit dem ich umfangreiches Wissen in dem Bereich nachweisen kann, wäre schon von Vorteil für mich.

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WiWi Gast

E10 Gehalt im ÖD, und weiter?

WiWi Gast schrieb am 14.11.2021:

Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung ist das durchschnittlich gezahlte Entgelt in den Monaten Juli, August und September.

Damit solltest du dir die Summe selbst berechnen können.

Und warum sollte man dir eine Weiterbildung schenken? Du bist befristeter Projektmitarbeiter. Wenn du dich weiterbilden möchtest, dann auf eigene Kosten natürlich.

Als Bonus eben, damit ich nach Ende der Befristung bessere Chancen habe, in diesem Gebiet weiterhin eine Anstellung zu finden. Ich habe generalistische Bachelor und master in BWL, arbeitet dann nun in einem sehr speziellen Fachbereich, wovon ich keine Formalbildung nachweisen kann. Ein Zertifikat, mit dem ich umfangreiches Wissen in dem Bereich nachweisen kann, wäre schon von Vorteil für mich.

Ich denke nicht, dass es möglich sein wird. Grundsätzlich gilt bei Tarifgebundenen Unternehmen (und im ÖD besonders), du erhältst, was im Tarifvertrag steht, nicht mehr, nicht weniger.

Falls es nicht über den Tarif geht, besteht evtl. noch die Möglichkeit die Fortbildung über die Gewerkschaft zu finanzieren, Fall du Mitglied bist. Natürlich muss man dann auch die Beiträge zahlen, kann sich lohnen, muss aber nicht.

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WiWi Gast

E10 Gehalt im ÖD, und weiter?

WiWi Gast schrieb am 14.11.2021:

Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung ist das durchschnittlich gezahlte Entgelt in den Monaten Juli, August und September.

Damit solltest du dir die Summe selbst berechnen können.

Und warum sollte man dir eine Weiterbildung schenken? Du bist befristeter Projektmitarbeiter. Wenn du dich weiterbilden möchtest, dann auf eigene Kosten natürlich.

Als Bonus eben, damit ich nach Ende der Befristung bessere Chancen habe, in diesem Gebiet weiterhin eine Anstellung zu finden. Ich habe generalistische Bachelor und master in BWL, arbeitet dann nun in einem sehr speziellen Fachbereich, wovon ich keine Formalbildung nachweisen kann. Ein Zertifikat, mit dem ich umfangreiches Wissen in dem Bereich nachweisen kann, wäre schon von Vorteil für mich.

Die Frage war nicht, warum du das möchtest, sondern warum man einem befristeten Projektmitarbeiter eine Fortbildung zahlen sollte. Davon profitiert doch das Unternehmen nicht. Weiterbildungen sind für interne, unbefristete Mitarbeiter, damit diese dann im Unternehmen mehr Leistung erbringen können.

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WiWi Gast

E10 Gehalt im ÖD, und weiter?

Verkaufe ich mich mit Master und 40k im Jahr unter Wert?

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WiWi Gast

E10 Gehalt im ÖD, und weiter?

WiWi Gast schrieb am 21.11.2021:

Verkaufe ich mich mit Master und 40k im Jahr unter Wert?

Ja, ich hab zum Einstieg mit Master ca 85% mehr bekommen, und das bei 40h

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SnisniBrisni

E10 Gehalt im ÖD, und weiter?

Das mit dem "Wert" ist so ein kapitalistisches Ding. Könntest du woanders mehr verdienen? Ja. Könntest du woanders mehr verdienen und weniger machen müssen? Ja, aber das muss man erstmal finden bzw. jemanden kennen der solche Stellen kennt. Könntest du woanders mehr verdienen aber müsstet mehr machen? Ja, fast überall (würde ich einfach mal grob behaupten).

Letztlich musst du abwägen, was du willst. Ich bin in der selben Situation und noch nicht ganz sicher. Wenn du einmal intern bist, kommst du an höhere Stellen besser, als externe Bewerber. Wenn du nach 10 Jahren eine 11er oder 12er Stelle bekommst, sitzt du auf 70k bzw. 64k mit den jährlichen Inflationsausgleichen. Die 70k bekommt man, je nach Branche, Können und Lebenslauf durchschnittlich ein paar Jahre früher in der Wirtschaft, aber die Frage ist für dich, ob du das Geld brauchst. Ab 50-60k ändert sich am Lebensstil nichts mehr. Die Wohnung wird vll. größer, das Auto teurer, die Urlaube häufiger und teurer, man bestellt mehr zu Essen und tauscht Konsumgüter häufiger aus. An sich kann man sich aber alle Erlebnisse leisten, wie die die 20k mehr verdienen.

Mein Sprichwort ist immer: Es gibt nur 3 teure Dinge in Deutschland: Eigentum, Kinder und Exfrauen. Wenn du jetzt schon planst, mit Anfang 30 eine Immobilie zu kaufen, wirst du das Eigenkapital brauchen, wo ein besser dotierter Anfangsjob als 40k helfen wird. Einen Zweitverdiener brauchst du für die Immobilie aber trotzdem, sodass aber eigentlich die paar Tausend weniger EK nicht so ins Gewicht fallen sollten. Es kommt auch darauf an, was deine Einstellung zum Job ist. Wenn du bereit bist, dich für mehr Geld knechten zu lassen, gehst du natürlich in die Wirtschaft, wirst Projektleiter, und lässt dich von jeder Seite anschei*en und schei*t zurück aber machst deine 90k+.

Wenn du keine Lust auf den Zirkus hast und keine 700k Immobilie mit 2 Kindern und Frau am Herd planst, kannst du sinnstiftendere Stellen im ÖD suchen die nicht so stressig sind und mehr innere Zufriedenheit geben (irgendwas mit Polizei oder so). Du kannst aber nach 3 Jahren dich locker wegbewerben, denn du kannst es dann so verkaufen, dass dir der ÖD zu langweilig war und du mal richtig anpacken willst, das kommt bei Chefs meistens gut an. Ich würde aber an deiner Stelle in der Probezeit schauen, obs passt. Denn ein Scheißjob mit wenig Geld ist schlechter, als ein Schei*job mit mehr Geld ...

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WiWi Gast

E10 Gehalt im ÖD, und weiter?

Wenn Du dich auf eine Stelle beworben hast, die mit 40k dotiert ist, dann ist das Deine persönliche Entscheidung. Die Frage ist halt, was für einen Master Du hast. BWL, VWL oder Ingenieur? Uni oder FH?
Sollte das eine billige Kleinstadt sein, kannst Du damit dort gut leben.

WiWi Gast schrieb am 21.11.2021:

Verkaufe ich mich mit Master und 40k im Jahr unter Wert?

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WiWi Gast

E10 Gehalt im ÖD, und weiter?

Ja, unabhängig von den 40k

Der öD ist ein Kastensystem. E10 ist gD. Und das wirst du immer merken, wenn du mit dem hD zu tun hast. Als Master könntest du in den hD, bist aber in einer unteren Kaste gefangen. Mich würde das auf Dauer ärgern.

WiWi Gast schrieb am 21.11.2021:

Verkaufe ich mich mit Master und 40k im Jahr unter Wert?

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WiWi Gast

E10 Gehalt im ÖD, und weiter?

Es gibt aber im gehobenen Dienst vergleichbar viel mehr Einstiegsmöglichkeiten. Nur weil jemand irgendeinen Master hat ist nicht damit sicher, dass er überhaupt irgendwo in den höheren Dienst kommen würde. Man sehe sich nur mal all die Doppelstudiengänge an. Die wenigsten davon wären für den höheren Dienst geeignet.

Der Spatz in der Hand dürfte manch einem lieber sein als die Taube auf dem Dach, an die er nicht ran kommt.

WiWi Gast schrieb am 22.11.2021:

Ja, unabhängig von den 40k

Der öD ist ein Kastensystem. E10 ist gD. Und das wirst du immer merken, wenn du mit dem hD zu tun hast. Als Master könntest du in den hD, bist aber in einer unteren Kaste gefangen. Mich würde das auf Dauer ärgern.

WiWi Gast schrieb am 21.11.2021:

Verkaufe ich mich mit Master und 40k im Jahr unter Wert?

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WiWi Gast

E10 Gehalt im ÖD, und weiter?

WiWi Gast schrieb am 22.11.2021:

Ja, unabhängig von den 40k

Der öD ist ein Kastensystem. E10 ist gD. Und das wirst du immer merken, wenn du mit dem hD zu tun hast. Als Master könntest du in den hD, bist aber in einer unteren Kaste gefangen. Mich würde das auf Dauer ärgern.

Laufbahnen sind nur im Beamtensystem und haben für Tarifbeschäftigte keine Bedeutung. Auch spielt die Bildung bei TB keine Rolle, es kommt immer auf die Stelle an.

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WiWi Gast

E10 Gehalt im ÖD, und weiter?

WiWi Gast schrieb am 22.11.2021:

Ja, unabhängig von den 40k

Der öD ist ein Kastensystem. E10 ist gD. Und das wirst du immer merken, wenn du mit dem hD zu tun hast. Als Master könntest du in den hD, bist aber in einer unteren Kaste gefangen. Mich würde das auf Dauer ärgern.

Laufbahnen sind nur im Beamtensystem und haben für Tarifbeschäftigte keine Bedeutung. Auch spielt die Bildung bei TB keine Rolle, es kommt immer auf die Stelle an.

Unsinn, ich bin Tarifangestellter, mit meinem Bachelor kann ich mich für Stellen im gehobenen Dienst bewerben aber nicht auf den höheren. Selbst wenn ich den Master fertig habe, wird es immens schwer werden in den h.D. zu gelangen. Ist nicht so als wäre es für uns leichter als für die Beamten.

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WiWi Gast

E10 Gehalt im ÖD, und weiter?

WiWi Gast schrieb am 23.11.2021:

WiWi Gast schrieb am 22.11.2021:

Ja, unabhängig von den 40k

Der öD ist ein Kastensystem. E10 ist gD. Und das wirst du immer merken, wenn du mit dem hD zu tun hast. Als Master könntest du in den hD, bist aber in einer unteren Kaste gefangen. Mich würde das auf Dauer ärgern.

Laufbahnen sind nur im Beamtensystem und haben für Tarifbeschäftigte keine Bedeutung. Auch spielt die Bildung bei TB keine Rolle, es kommt immer auf die Stelle an.

Unsinn, ich bin Tarifangestellter, mit meinem Bachelor kann ich mich für Stellen im gehobenen Dienst bewerben aber nicht auf den höheren. Selbst wenn ich den Master fertig habe, wird es immens schwer werden in den h.D. zu gelangen. Ist nicht so als wäre es für uns leichter als für die Beamten.

Ja aber wenn du jetzt als Angestellter den Master machst, kannst du dich auf höhere Stellen bewerben. Der Beamte kann nicht einfach so als Beamter in die 4.QE aufsteigen.

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WiWi Gast

E10 Gehalt im ÖD, und weiter?

Als Angestellter musst Du eigentlich nur die Tätigkeitsmerkmale erfüllen können. Das ist weitgehend unabhängig vom Ausbildungsstatus. Deshalb habe ich schon Angestellte in Vergütungsgruppen vergleichbar dem höheren Dienst kennen gelernt, die nur eine mittlere Reife und diverse Fortbildungen hatten. Lange BE, also mehr als 20, eher schon 30 Jahre, führt dann schon mal in diese Regionen. Für eine Beamtenlaufbahnen ist für den Einstieg (nur dafür) tatsächlich eine bestimmte Ausbildung vorgeschrieben.

WiWi Gast schrieb am 23.11.2021:

WiWi Gast schrieb am 22.11.2021:

Ja, unabhängig von den 40k

Der öD ist ein Kastensystem. E10 ist gD. Und das wirst du immer merken, wenn du mit dem hD zu tun hast. Als Master könntest du in den hD, bist aber in einer unteren Kaste gefangen. Mich würde das auf Dauer ärgern.

Laufbahnen sind nur im Beamtensystem und haben für Tarifbeschäftigte keine Bedeutung. Auch spielt die Bildung bei TB keine Rolle, es kommt immer auf die Stelle an.

Unsinn, ich bin Tarifangestellter, mit meinem Bachelor kann ich mich für Stellen im gehobenen Dienst bewerben aber nicht auf den höheren. Selbst wenn ich den Master fertig habe, wird es immens schwer werden in den h.D. zu gelangen. Ist nicht so als wäre es für uns leichter als für die Beamten.

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WiWi Gast

E10 Gehalt im ÖD, und weiter?

In der Realität ist das überall so. Man wird einfach nachdem bezahlt, was man tut und nicht danach, wofür man sich selbst hält. Ja, manche Stellen haben Voraussetzungen wie z.B. eine bestimmte Lehre oder ein Studium, aber trotzdem bekommt man dann das, was der Arbeitgeber für die Stelle zahlen möchte. Ist ja logisch, dass man als BWL-Master die Stelle als OP-Krankenschwester eher nicht bekommt. Gerade im BWL-Bereich gibt es aber ja Leute wie Sand am Meer und Anfänger haben da oft wenig bis gar nichts zu melden. Bestenfalls kann eine Spanne für die Stelle ausgelotet werden, aber auch die setzt der Arbeitgeber fest.

Aushebeln lässt sich das erst mit Berufserfahrung und Fachexpertise - und das ehrlichgesagt oft nur in Mangelbereichen. Wenn du also ein gesuchter Atomphysiker mit praktischer Erfahrung bist, ist deine Position sicher komfortabler. Als 35jähriger BWL-Einsteiger ohne BE eher nicht. Da ist E10 doch schon traumhaft. Wäre es vermutlich auch für 80% der Akademiker.

WiWi Gast schrieb am 24.11.2021:

Als Angestellter musst Du eigentlich nur die Tätigkeitsmerkmale erfüllen können. Das ist weitgehend unabhängig vom Ausbildungsstatus. Deshalb habe ich schon Angestellte in Vergütungsgruppen vergleichbar dem höheren Dienst kennen gelernt, die nur eine mittlere Reife und diverse Fortbildungen hatten. Lange BE, also mehr als 20, eher schon 30 Jahre, führt dann schon mal in diese Regionen. Für eine Beamtenlaufbahnen ist für den Einstieg (nur dafür) tatsächlich eine bestimmte Ausbildung vorgeschrieben.

WiWi Gast schrieb am 23.11.2021:

WiWi Gast schrieb am 22.11.2021:

Ja, unabhängig von den 40k

Der öD ist ein Kastensystem. E10 ist gD. Und das wirst du immer merken, wenn du mit dem hD zu tun hast. Als Master könntest du in den hD, bist aber in einer unteren Kaste gefangen. Mich würde das auf Dauer ärgern.

Laufbahnen sind nur im Beamtensystem und haben für Tarifbeschäftigte keine Bedeutung. Auch spielt die Bildung bei TB keine Rolle, es kommt immer auf die Stelle an.

Unsinn, ich bin Tarifangestellter, mit meinem Bachelor kann ich mich für Stellen im gehobenen Dienst bewerben aber nicht auf den höheren. Selbst wenn ich den Master fertig habe, wird es immens schwer werden in den h.D. zu gelangen. Ist nicht so als wäre es für uns leichter als für die Beamten.

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WiWi Gast

E10 Gehalt im ÖD, und weiter?

WiWi Gast schrieb am 21.11.2021:

Verkaufe ich mich mit Master und 40k im Jahr unter Wert?

Junge schon der zweite Thread dazu..l Fang doch erstmal an und sieh weiter

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