DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
GehaltsverhandlungAV

Arbeitsvertrag: Angebot schriftlich erhalten, wie weiter?

Autor
Beitrag
WiWi Gast

Arbeitsvertrag: Angebot schriftlich erhalten, wie weiter?

Grüßt euch,

ich habe diese Woche ein schriftliches Vertragsangebot erhalten für meinen ersten Job (Masterabsolvent).
Ich habe nun 21 Tage Zeit darauf zu reagieren, ob ich das Angebot, wie es sich darstellt, annehme.

Gerne würde ich das Angebot 10-15 % nach oben verhandeln. Da ich leider zum ersten Mal in der Situation bin, frage ich mich, wie das Gegenangebot meinerseits zu übermitteln ist.

Mit meiner potentiellen Abteilung, konkret meiner Vorgesetzten, hatte ich schon Kontakt Anfang dieser Woche. Sie hat das Interesse noch einmal von Ihrer Seite aus bestärkt. Allerdings war das noch bevor ich das Vertragsangebot schriftlich hatte, weswegen ich nicht direkt verhandelt habe, sondern gemeint habe, dass ich das Angebot einmal abwarte.

Nun sehe ich vier Optionen weiter zu machen:

A) Vorgesetzte anrufen und verhandeln
B) Angegebenen Personaler Kontakt/ HR anrufen und verhandeln
C) Arbeitsvertrag schriftlich zurück schicken inkl. Unterschrift, aber die Summe nach meiner Vorstellung anpassen
D) Alternative ???

Danke !

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag: Angebot schriftlich erhalten, wie weiter?

C wohl nicht aber mich würde es nicht wundern wenn Du damit durchkommst und es nach dem 1. Monat dann eine große Diskussion gibt.

Ich würde erst mit der Personalabteilung verhandeln und falls die nicht wollen bei der Abteilung direkt nachfragen.

antworten
DAX Einkäufer

Re: Arbeitsvertrag: Angebot schriftlich erhalten, wie weiter?

Dazu müsstest Du erstmal verstehen, wie das Gehalt zustande gekommen ist. Ist das ein großes oder ein kleines Unternehmen?

"A) Vorgesetzte anrufen und verhandeln"

In einem großen Unternehmen entscheidet nicht die Vorgesetzte über das Gehalt, solange es nicht eine sehr hochrangige Führungskraft ist.

"B) Angegebenen Personaler Kontakt/ HR anrufen und verhandeln"

Schon eher, aber der angegebene HR Kontakt hat das Gehalt ebenfalls nicht gemacht. Der Personalbereich hat sich an einer Tabelle orientiert und den Wert in den Vertrag übernommen.

"C) Arbeitsvertrag schriftlich zurück schicken inkl. Unterschrift, aber die Summe nach meiner Vorstellung anpassen"

Das wäre so ziemlich das Unprofessionellste (und Unverschämteste), was Du tun kannst. Und auch nicht gültig, da handschriftliche Änderungen explizit gegengezeichnet werden müssen. Sonst könnte ja jeder im Nachhinein Verträge handschriftlich anpassen. Bei so großer Naivität würde ich mich im Nachhinein fragen, ob ich tatsächlich den richtigen Kandidaten ausgewählt habe.

Wenn Du mehr Geld verdienen willst, brauchst Du Deine Vorgesetzte als Verbündete. Sie muss für Dich im HR-Bereich ein höheres Gehalt rausschlagen. Also rufe sie an und liefere ihr Argumente, weshalb sie sich diesen Kampf antun soll. Die Argumente sollten nicht einfach lauten "ich will halt mehr" und Du solltest bei dieser Vorgehensweise im Hinterkopf haben, dass Du später mit der Vorgesetzten zusammenarbeiten und auch von ihr abhängen wirst.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag: Angebot schriftlich erhalten, wie weiter?

Der DAX-Einkäufer hat eigentlich alles geschrieben.

Mich wundert allenfalls ein wenig, warum man die konkreten Summen nicht persönlich im Vorstellungsgespräch bespricht und du einen Betrag erhalten haben sollst, der gar nicht abgesprochen war.

Wenn allerdings etwas besprochen wurde und es dir jetzt im Nachhinein einfällt, dass du nachverhandeln willst unterschätzt du deine Situation als Berufseinsteiger vermutlich etwas und schiesst dich mit einer unbegründeten Nachforderung direkt ins Aus.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag: Angebot schriftlich erhalten, wie weiter?

Ich bin der TE.
Danke vielmals für eure hilfreichen Anmerkungen.

Es handelt sich um ein großes Unternehmen, ca. 60-80
000 MA. Branche FMCG/Chemie.

Will nicht so viele Details nennen, aber es wird nach einem Tarif bezahlt der nur das zweite Jahr mit einem Mindestlohn regelt. Das Gehalt richtet sich aber natürlich nach einer internen Abstufung, die wohl eine gewisse Range festlegt. Und durch meine Praktika und meine Studienkombi weiß ich, dass ich die erste Wahl bin und praktisch kaum Mitbewerber hatte. Die Stelle war auch sehr lange frei. Natürlich als Einsteiger ein kleiner Vorsprung, aber besser als nichts.

Im VG hatten wir über ein Gehalt gesprochen und es wurde mir ein höherer Betrag genannt als der jetzt festgelegte. Eine wirkliche Verhandlung hat nicht stattgefunden, da zu diesem Zeitpunkt die Informationen über die Stelle (Rahmenbedingungen) mir nicht bekannt waren. Ich habe aber auch nichts im Detail akzeptiert.

Generell ist meine Wahrnehmung so, dass eine Verhandlung ja auch erst beim vorliegen eines schriftlichen Angebots möglich ist. Oder ist das unüblich, dass man ein schriftliches Job Angebot (VOR der Unterschrift wohlgemerkt) verhandelt? Wieso heißt das "nachverhandeln"?

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag: Angebot schriftlich erhalten, wie weiter?

Wir schicken in der Regel den Vertrag erst raus, nachdem Gehalt und alle Rahmenbedingungen abgesteckt wurden (meistens im Vorstellungsgespräch, tlw. aber auch im Nachgang am Telefon). Es hat schließlich niemand Lust ständig neue Verträge zu erstellen und diese von der Führungskraft und dem Personalleiter unterschreiben zu lassen.

Warum hast du das Thema Gehalt nicht bei der mündlichen Zusage am Telefon besprochen? Oder im Rahmen des 2. Gesprächs? Jetzt ist die Ausgangslage zumindest schwieriger, aber möglich wäre es natürlich schon noch...

Aus meiner Sicht: Vorgesetzte anrufen und für das Angebot bedanken. Aufgaben usw. wären total spannend, aber das Gehalt ist niedriger als du es erwartest hast (und als es im Gespräch besprochen wurde). Eventuell liegt ja auch nur ein Fehler vor? Und sonst einfach nett und freundlich verhandeln. Falls das Unternehmen kein höheres Gehalt zahlen kann/will: Eventuell können Gehaltssteigerungen für die kommenden Jahre bereits schriftlich fixiert oder andere Benefits vereinbart werden. Überleg dir vorher auch, ob du Notfalls das Angebot annehmen möchtest und denk dran, dass man sich bei Verhandlungen auch mächtig verzocken kann! Also nicht unverschämt werden...

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag: Angebot schriftlich erhalten, wie weiter?

"Generell ist meine Wahrnehmung so, dass eine Verhandlung ja auch erst beim vorliegen eines schriftlichen Angebots möglich ist. Oder ist das unüblich, dass man ein schriftliches Job Angebot (VOR der Unterschrift wohlgemerkt) verhandelt?"

Kenne ich nicht so. Bisher hat man bei allen Gesprächen sich im Gespräch auf ein Gehalt festgelegt oder kurz danach hat HR angerufen um mir das Gehalt zu nennen, was dann im Vertrag stehen soll.

Dass man erst verhandelt wenn der Vertrag schon aufgesetzt ist und einem vorliegt, kenne ich nicht. Macht ja jetzt alles noch arbeit. Der Vertrag muss neu aufgesetzt werden. Ggf. müssen Betriebs und Personalrat nochmal ihren Servus geben usw.

Wenn natürlich im Gespräch gesagt wurde ok 65.000 zum Einstieg und jetzt steht da 55.000 würde ich nachfragen (was das soll).

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag: Angebot schriftlich erhalten, wie weiter?

"Will nicht so viele Details nennen, aber es wird nach einem Tarif bezahlt der nur das zweite Jahr mit einem Mindestlohn regelt. Das Gehalt richtet sich aber natürlich nach einer internen Abstufung, die wohl eine gewisse Range festlegt."

Tarifgehälter bestsehen i.d.R. aus einem Grundgehalt und einer sogenannten leistungsabhängigen Zulage. Grundgehalt ist gemäß Einstufung fix und die Leistungszulage erhöht sich meistens im Laufe der Zeit. Was genau du mit interner Abstufung und Rage meinst verstehe ich nicht. Möglicherweise will man dir einen außertariflichen Vertrag anbieten, da kenne ich mich allerdings nicht aus.

"Im VG hatten wir über ein Gehalt gesprochen und es wurde mir ein höherer Betrag genannt als der jetzt festgelegte."

Dann ist die Situation ja ganz einfach. Du rufst in diesem Fall bei HR an und fragst, warum im Vertragsentwurf jetzt ein anderer Betrag als der vereinbarte stehe. Diese Frage richtet sich an die HR-Abteilung und nicht an die Vorgesetzte.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag: Angebot schriftlich erhalten, wie weiter?

Hier der TE

"Tarifgehälter bestsehen i.d.R. aus einem Grundgehalt und einer sogenannten leistungsabhängigen Zulage. Grundgehalt ist gemäß Einstufung fix und die Leistungszulage erhöht sich meistens im Laufe der Zeit. Was genau du mit interner Abstufung und Rage meinst verstehe ich nicht. Möglicherweise will man dir einen außertariflichen Vertrag anbieten, da kenne ich mich allerdings nicht aus."

Mit Range meinte ich, dass die Firma intern eine Bandbreite für diese Stellen hat, die sich nicht an einen externen Tarif orientiert. (Ich denke das ist üblich für AT Stellen?!)

"Dann ist die Situation ja ganz einfach. Du rufst in diesem Fall bei HR an und fragst, warum im Vertragsentwurf jetzt ein anderer Betrag als der vereinbarte stehe. Diese Frage richtet sich an die HR-Abteilung und nicht an die Vorgesetzte.
"

Das wollte ich in jedem Fall tun, aber möglicherweise wäre auch mehr drin. Aber wahrscheinlich ist besser es direkt so zu handhaben und es als Erfahrungswert zu verbuchen.

"Kenne ich nicht so. Bisher hat man bei allen Gesprächen sich im Gespräch auf ein Gehalt festgelegt oder kurz danach hat HR angerufen um mir das Gehalt zu nennen, was dann im Vertrag stehen soll.
Dass man erst verhandelt wenn der Vertrag schon aufgesetzt ist und einem vorliegt, kenne ich nicht. Macht ja jetzt alles noch arbeit. Der Vertrag muss neu aufgesetzt werden. Ggf. müssen Betriebs und Personalrat nochmal ihren Servus geben usw."

Es ist kein wirklicher (Arbeits-)Vertrag sondern ein zweiseitiges Schreiben mit Titel "Angebot". Vertragliche Details sind aus dem Schreiben ebenfalls nicht zu entnehmen, nur Probezeit und Einkommen.

Ändert das dann deine Meinung?

Generell sind im Internet viele englische Ratgeber zu finden die explizit ein solches schriftliches Angebot als Verhandlungsbasis annehmen. Auf deutsch hingegen sind mit ähnlichen Suchbegriffen vermehrt Treffer zu finden, die es als No-Go bezeichnen nach einem Angebot zu verhandeln. Dies ist jedoch ziemlich verwirrend, da es ja explizit ein Angebot ist und alles vorher, aufgrund der mündlichen Basis, nicht die gleiche Aussagekraft hat. Im Umkehrschluss würde ich ja trotz mündlicher Vereinbarung auch keine alternativen Angebote absagen, sondern natürlich mich nur auf schriftliche Angebote verlassen und erst nach Erhalt dieser handeln. Ich denke der Unterschied ist auch auf die unterschiedliche Mentalität englisch/deutsch zurückzuführen. Das Fehlen von Gewerkschaften und damit von tariflichen Regelungen führt im englischen (US) wohl zu einer höheren Verhandlungsbereitschaft.

antworten
marketeer

Re: Arbeitsvertrag: Angebot schriftlich erhalten, wie weiter?

Ferndiagnosen sind immer schwierig...

Bei uns ist es so, dass im VG das Wunschgehalt abgeklopft wird... Dann wird das entsprechend an das (interne) Gehaltsgefüge angepasst (z.T. gibt's auch mehr als gefordert..).
Berufseinsteiger erhaltne allerdings immer das Gleiche und können nach sechs Monaten neu-/nachverhandeln.

Zu deiner Situation:
Wenn das im VG besprochen wurde, dann würde ich nochmal nachtelefonieren und HÖFLICH fragen, ob sich hier ein Fehler eingeschlichen hat und ggf. ein Standardwert verwendet wurde.
Schriftlich würde ich nichts machen? Warum?: Weil es schwierig ist die korrekte Wortwahl zu treffen.. Meist fühlt isch immer einer auf den Schlips getreten.

Zu dem Thema: Verhandlungsbereitschaft
Wie eingangs geschrieben, kommt es auch immer auf das interne Gehaltsgefüge und die entsprechenden Gehaltsbänder für die jeweiligen Stellen an.
Es heisst immer so schön: "Wer seine Gehälter transparent für jeden darstellen kann, hat ein valides Gehaltsgefüge."

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag: Angebot schriftlich erhalten, wie weiter?

Freundlich sein bringt nichts. Ich würde die Vorgesetzte anrufen und in scharfem Ton erklären, dass Du nun einmal der leading candidate bist und ansonsten zum Mitbewerber wechselst, das machen Vorstände ja auch so.

antworten
WiWi Gast

Re: Arbeitsvertrag: Angebot schriftlich erhalten, wie weiter?

Hätte hätte Fahrradkette. Möglichlicherweise, vielleicht, eventuell, unter Umständen.

Ruf an und frag nach!

Übrigens: bei uns fängt AT in der Range von 130.000 Euro im Jahr an, alles was darunter ist, ist im Tarif. Daher gibts bei uns für Absolventen nie einen AT Vertrag.

Dennnoch weiß ich, dass es andere Klitschen gibt, die schon ein 60.000 Euro Vertrag als AT Vertrag verkaufen wollen....

antworten
marketeer

Re: Arbeitsvertrag: Angebot schriftlich erhalten, wie weiter?

Du meinst übertariflich... AT ist alles, was nicht über den "normalen"-Tarif-Vertrag abgebildet wird:
z.B.: Tariflich wäre die Arbeitszeit 38,5 Stunden.
Angeboten wird ein Vertrag mit 40 Stunden => somit außertariflich. :-)

Lounge Gast schrieb:

Hätte hätte Fahrradkette. Möglichlicherweise, vielleicht,
eventuell, unter Umständen.

Ruf an und frag nach!

Übrigens: bei uns fängt AT in der Range von 130.000 Euro im
Jahr an, alles was darunter ist, ist im Tarif. Daher gibts
bei uns für Absolventen nie einen AT Vertrag.

Dennnoch weiß ich, dass es andere Klitschen gibt, die schon
ein 60.000 Euro Vertrag als AT Vertrag verkaufen wollen....

antworten

Artikel zu AV

Der Arbeitsvertrag

Ein Kugelschreiber liegt auf einem Holzuntergrund.

Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die schriftliche Ausarbeitung des Arbeitsvertrags hilft Missverständnisse auszuschließen und beugt späteren Streitigkeiten vor.

Arbeitsvertrag: Textform ersetzt Schriftform – SMS und E-Mail werden rechtskräftig

Eine Hand hält ein Smartphone.

In Zeiten der Digitalisierung ändert sich auch die Kommunikation im Büro. Viele wünschen sich die Forderung nach einer Gehaltserhöhung oder einem Freizeitausgleich per SMS an den Arbeitgeber zu schicken – ist das möglich? Tatsächlich ist dieser Tatbestand seit dem 01. Oktober 2016 rechtskräftig. Durch das Inkrafttreten der Änderungen im deutschen Vertragsrecht ist es ab sofort möglich, Ansprüche auch per Textform gelten zu machen. Dabei muss aber der Unterschied zwischen der „Textform“ und der altbekannten „Schriftform“ beachtet werden. Und reicht die Textform auch bei einer Kündigung aus?

Arbeitsvertrag: Abgrenzung von Arbeitsverhältnis und Werkvertrag

Gesetz und Recht - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich mit der Gestaltung eines Dienstvertrages im Vergleich zum Werkvertrag befasst. Die Abgrenzung von Dienstvertrag und Werkvertrag entscheidet über Steuer- und Sozialabgaben und die Einstufung als Selbständiger oder Arbeitnehmer. Maßgeblich ist hierfür die Tätigkeit.

Arbeitsvertrag: Inhaltskontrolle von Arbeitsvertragsänderungen

Gesetz und Recht - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Das Bundesverfassungsgericht (BAG) bestätigt, dass Arbeitsvertragsänderungen der Inhaltskontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorliegen.

Arbeitsvertrag & AGG: Altersdiskriminierung durch Konzept „60+“ für Führungskräfte

Ein Senior mit Brille, einem grauen Haarkranz und einem grünen Pullover über den Schultern.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) bestätigt, dass durch das Konzept 60+ von Automobilkonzern Daimler keine Altersdiskriminierung durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorliegt. Führungskräfte hätten die Wahl vom Konzept „60+“ Gebrauch zu machen und gegen Zahlung eines Kapitalbetrages in Rente zu gehen.

Befristeter Arbeitsvertrag: Tarifvertragliche Regelungen über sachgrundlose Befristungen wirksam

Gesetz und Recht - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Ist ein Unternehmen an einen Tarif gebunden, gelten spezielle Regelungen für die Befristung von Verträgen. Im Falle eines befristenden Arbeitsvertrages bestätigt das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass eine sachgrundlose Befristung innerhalb von fünf Jahren bis zu fünfmal möglich ist.

Befristeter Arbeitsvertrag: Verfall von Urlaubsansprüchen

Urlaub Studentenleben

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Fragen zum Verfall von Urlaubsansprüchen vorgelegt. Nach deutschem Gesetz ist ein Arbeitgeber nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer Urlaub im Urlaubsjahr zu gewähren. Diese Urlaubsansprüche dürfen nach dem Urlaubsjahr nicht verfallen, weil der der Arbeitnehmer seinen Urlaubsanspruch hätte wahrnehmen können.

Startertipps: Arbeitsvertrag 1 - Grundlagen, Probezeit

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Wichtig für Berufseinsteiger: Wann muss ein Arbeitsvertrag spätestens abgeschlossen werden? Ist der Vertrag auch gültig, wenn er mündlich vereinbart wurde? Wie ist das mit der Probezeit? - Diese und viele weitere Fragen klärt die neue Serie zum Arbeitsvertrag.

Startertipps: Arbeitsvertrag 2 - Ein befristeter Arbeitsvertrag

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Wie oft darf ein Arbeitsvertrag beim selben Arbeitgeber befristet werden? - Wann ist ein befristeter Arbeitsvertrag überhaupt zulässig? - Was folgt aus einer unzulässigen Befristung?

Startertipps: Arbeitsvertrag 3 - Inhalte des Vertrages

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Welche Punkte müssen im Vertrag unbedingt geklärt sein? - Welche Elemente enthält eine Arbeitsplatzbeschreibung?

Startertipps: Arbeitsvertrag 4 - Arbeitsort, Arbeitszeit

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Kann man gegen seinen Willen an einen anderen Arbeitsort versetzt werden? - Was bedeutet eine »außertarifliche Anstellung« für die wöchentliche Arbeitszeit?

Startertipps: Arbeitsvertrag 5 - Gehalt, Urlaub, Kündigung

Anwalt, Recht und Gesetz - Das  Paragrafenzeichen einer Schreibmaschine ist angeschlagen.

Welche Zusatzleistungen des Arbeitgebers sollten im Vertrag geregelt sein? - Welche Kündigungsfrist gilt, wenn im Vertrag nichts festgelegt wurde?

Bewerber haben nur selten Einfluss auf ihre Arbeitsverträge

Papier und Stifte liegen auf einem Schreibtisch.

Stellenbewerber können nur sehr selten Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung ihrer Arbeitsverträge nehmen. Das ist das Ergebnis einer neuen Befragung, die das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung unter mehr als 1000 Personalverantwortlichen angestellt hat.

Attraktive Jobs in der Wissenschaft

Mit dem neuen Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft haben sich die Perspektiven junger Forscherinnen und Forschern verbessert.

Anhang zum Arbeitsvertrag

Zwei blaue Gehilfen lehnen an einer Steinmauer.

Arbeitsbefreiung in bestimmten Fällen

Antworten auf Arbeitsvertrag: Angebot schriftlich erhalten, wie weiter?

Als WiWi Gast oder Login

Forenfunktionen

Kommentare 13 Beiträge

Diskussionen zu AV

2 Kommentare

Keine Bezahlung trotz Vertrag

WiWi Gast

Natürlich ist das nicht rechtens. Wenn dein Vertrag mit 20h/Woche bis Ende August läuft dann muss dich dein AG auch bezahlen - völ ...

2 Kommentare

Vertragskonditionen

WiWi Gast

Naja, so Standardsachen müssen halt geklärt werden. Du sollest dich vorab informieren, was in der Branche / Position üblich ist. ...

Weitere Themen aus Gehaltsverhandlung