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GehaltsverhandlungFirmenwagen

Firmenwagen als Zusatzleistung auf der Überholspur

95 Prozent der Geschäftsführer steht bereits ein Dienstwagen zur Verfügung. Auch Führungskräfte vieler Berufszweige profitieren zunehmend von dieser sowohl kosten- als auch steuergünstigen Zusatzleistung.

Gehaltsstudie Managergehälter Österreich
Firmenwagen als Zusatzleistung auf der Überholspur
Gummersbach, 14.10.2008 (kb) - Für viele Positionen gehören Firmenwagen längst zum Alltag. 95 Prozent der Geschäftsführer steht bereits ein Dienstwagen zur Verfügung. Auch Führungskräfte vieler Berufszweige profitieren zunehmend  von dieser sowohl kosten- als auch steuergünstigen Zusatzleistung. So liegt der Anteil der Füh­rungskräfte mit Dienstwagen in IT-Funktionen bei 43 Prozent, bei einzelnen Fachpositionen bei bis zu 20 Prozent. Die Höhe des Anschaffungsbudgets eines Firmenwagens richtet sich im Wesentlichen nach der hierarchischen Stellung des Mitarbeiters im Unternehmen. So liegen die durchschnittlichen Anschaffungsbudgets bei Geschäftsführern bei 60.000 Euro (Bruttolistenpreise inkl. MwSt), bei Führungskräften der ersten Unterstellungsebene bei 44.000 Euro und bei Führungskräften der zweiten Unterstellungsebene bei durch­schnittlich 36.000 Euro.  

Etwa zwei Drittel der Unternehmen geben ihren Führungskräften Marke und Typ des Dienstwagens vor. Die beliebtesten Modelle stammen von Audi, BMW, Mercedes und VW. Sonderausstattungen der Firmenwagen werden von zehn Prozent der Unternehmen komplett vorgesehen, 60 Prozent schreiben einzelne Ausstattungspakete vor, 30 Pro­zent lassen ihre Mitarbeiter die Sonderausstattung komplett selbst wählen. Vorge­schriebene Ausstattungen sind häufig: Farbe, Sicherheitspakete und Klimaanlage.

Die Privatnutzung von Firmenfahrzeugen wird in den meisten Unternehmen großzügig gehandhabt. 90 Prozent der Führungskräfte ist es gestattet, ihren Dienstwagen unbegrenzt zu nutzen, zehn Prozent sind Einschränkungen wie Kilometerbegrenzungen oder Nutzung nur im Inland unterworfen. Nur einer kleinen Minderheit ist es gar nicht erlaubt, Privatfahrten zu unternehmen. Neben der Versteuerung des geldwerten Vorteils müssen Führungskräfte zumeist keine weiteren Kosten für die private Nutzungsmöglichkeit tragen. Die Übernahme von Benzinkosten oder eine Bruttoentgeltumwandlung sind bislang eher die Ausnahme.

Im Außendienst nimmt der Firmenwagen eine Sonderstellung ein: »Hier ist er nicht nur eine Belohnung oder ein steuergünstiges Extra des Unternehmens für den Mitar­beiter, sondern ein notwendiges Handwerkzeug bei der täglichen Arbeit«, sagt Näser. 91 Prozent der Führungskräfte und sogar 97 Prozent der Verkäufer im Außendienst steht ein Dienstfahrzeug zur Verfügung. Die Privatnutzung wird auch hier nur in Einzelfällen eingeschränkt.