Meist 30 Tage Urlaub und bis zu 2.058 Euro für die Urlaubskasse
Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bis zu 30 Tage Urlaub und erhalten Urlaubsgeld - einen Rechtsanspruch gibt es darauf allerdings nur, wenn die Tarifverträge entsprechende Regelungen vorsehen.
Meist 30 Tage Urlaub und bis zu 2.058 Euro für die Urlaubskasse
Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bis zu 30 Tage Urlaub und erhalten Urlaubsgeld - einen Rechtsanspruch gibt es darauf allerdings nur, wenn die Tarifverträge entsprechende Regelungen vorsehen. Die Höhe der tariflich vereinbarten Urlaubsextras fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Zwischen 155 und 2.058 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Lohn- und Gehaltsgruppe in diesem Jahr als tarifliches Urlaubsgeld (ohne Berücksichtigung von Zulagen/Zuschlägen, bezogen auf die Endstufe der Urlaubsdauer). Das zeigt die aktuelle Auswertung für 22 Wirtschaftszweige, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung vorlegt. Am wenigsten Geld für die Urlaubskasse bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Steinkohlenbergbau. Die höchsten Zahlungen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer u. a. in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, in der Druckindustrie sowie in der Metallindustrie.
- Verglichen mit 2010 ist das tarifliche Urlaubsgeld in 11 der untersuchten Branchen gleich geblieben, in acht Bereichen dagegen angestiegen, zum Beispiel:
- In der Metallindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden erhalten die Beschäftigten ein Plus von 47 Euro (1.793 Euro). In Sachsen steigt der Betrag um 42 Euro auf 1.591 Euro.
- In der Holz und Kunststoff verarbeitenden Industrie Westfalen-Lippe gibt es für die Angestellten mit 2.058 Euro insgesamt 35 Euro mehr als im Vorjahr, bei den Arbeiter/innen sind es 30 Euro mehr (auf 1.740 Euro).
- Ein Plus von 35 Euro auf 315 Euro erhalten die Beschäftigten in der ostdeutschen Textilindustrie.
- Im Einzelhandel Nordrhein-Westfalen steigt das Urlaubsgeld um 16 Euro auf 1.070 Euro, in Brandenburg um 14 Euro auf 949 Euro (gerundet).
Im Westen ist das Urlaubsgeld vielfach höher als in Ostdeutschland. Im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld. Es wird mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst. Auch im Bankgewerbe und in der Energiewirtschaft gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld. Für die Beamtinnen und Beamten gibt es keine tarifliche Urlaubsgeldregelung. Hier gelten die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen der Beamtenbesoldung für den Bund und für die einzelnen Länder einschließlich der Gemeinden.