Fenster schließen

Druckansicht http://www.wiwi-treff.de/Gehaltsverhandlung/Urlaubsgeld/Meist-30-Tage-Urlaub-und-bis-zu-2140-Euro-fuer-die-Urlaubskasse/Artikel-6507/drucken

GehaltsverhandlungUrlaubsgeld

Meist 30 Tage Urlaub und bis zu 2.140 Euro für die Urlaubskasse

46 Prozent der Beschäftigten erhalten von ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsgeld. Zwischen 155 und 2.140 Euro bekommen Beschäftigte dabei. Zu diesem Ergebnis kommt eine Online-Umfrage der Internetseite lohnspiegel.de.

Urlaub Studentenleben

Meist 30 Tage Urlaub und bis zu 2.140 Euro für die Urlaubskasse
46 Prozent der Beschäftigten erhalten von ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsgeld. Zu diesem Ergebnis kommt eine Online-Umfrage der Internetseite www.lohnspiegel.de, die vom WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird und an der sich rund 20.500 Beschäftigte beteiligt haben. Die Analyse der Befragungsdaten, die im Zeitraum von Anfang 2011 bis April 2012 erhoben wurden, zeigt, dass die Chancen ein Urlaubsgeld zu erhalten, ungleich verteilt sind:

Die Höhe der tariflich vereinbarten Urlaubsextras fällt je nach Branche sehr unterschiedlich aus: Zwischen 155 und 2.140 Euro bekommen Beschäftigte in der mittleren Lohn- und Gehaltsgruppe in diesem Jahr als tarifliches Urlaubsgeld (ohne  Berücksichtigung von Zulagen/Zuschlägen, bezogen auf die Endstufe der Urlaubsdauer). Das zeigt die aktuelle Auswertung für 22 Wirtschaftszweige, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung vorlegt (Regelungsstand: 30.4.2012). Am wenigsten Geld für die Urlaubskasse bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Steinkohlenbergbau. Die höchsten Zahlungen erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer u. a. in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, in der Druckindustrie sowie in der Metallindustrie.

Verglichen mit 2011 ist das tarifliche Urlaubsgeld in acht der untersuchten Branchen gleich geblieben, in elf Bereichen dagegen angestiegen, zum Beispiel:

Im Westen ist das Urlaubsgeld vielfach höher als in Ostdeutschland. Im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld. Es wird mit dem Urlaubsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst. Auch im Bankgewerbe und in der Energiewirtschaft gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld. Für die Beamtinnen und Beamten gibt es keine tarifliche Urlaubsgeldregelung. Hier gelten die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen der Beamtenbesoldung für den Bund und für die einzelnen Länder einschließlich der Gemeinden.