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Tipp: Beim vorherhigen Gehalt nicht Lügen

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WiWi Gast

Tipp: Beim vorherhigen Gehalt nicht Lügen

Wir mussten in diesem Jahr wieder mal mehr als ein Dutzend Arbeitsverträge wegen schweren Vertrauensbruchs fristlos kündigen, weil Bewerber im Vorstellungsgespräch ihr Gehalt des vorherigen Arbeitgebers viel zu hoch angegeben haben.

Lasst das doch bitte sein, ihr macht den Personal- und Rechtsabteilungen damit nur unnötig Arbeit. Denn selbst bei Einstellungen zum 01. Januar kann ein falsches Gehalt schnell auffliegen (Krankenkasse meldet Status Pflichtversicherung obwohl Arbeitnehmer angeblich über JAEG) und bei Einstellungen während des Jahres lässt sich das wahre ehemalige Gehalt über die zuvor entrichteten Sozialversicherungsbeiträge sowieso genau berechnen.

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WiWi Gast

Re: Tipp: Beim vorherhigen Gehalt nicht Lügen

Danke dafür :)

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WiWi Gast

Re: Tipp: Beim vorherhigen Gehalt nicht Lügen

Alter, wie ist dein Unternehmen denn drauf, dass macht doch jeder. Ich habe auch im VG angegeben, dass ich 72k verdiene und daher mindestens 75k möchte, obowhl ich nur 62k verdient hatte, hat auch geklappt und keiner hat bisher was gesagt. Die Unternehmen sind doch oft froh, dass sie Verstärkung bekommen und wenn du auch noch gute Arbeit machst, interessiert doch keinen mehr die paar Euroken.

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WiWi Gast

Re: Tipp: Beim vorherhigen Gehalt nicht Lügen

Ich wüsste nicht, wie das sauber berechnet werden sollte. Da können so viele Faktoren reinspielen. 13. 14. Gehalt, Boni der in diesem Jahr nicht ausgezahlt wurde ...

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WiWi Gast

Re: Tipp: Beim vorherhigen Gehalt nicht Lügen

"Wir mussten in diesem Jahr wieder mal mehr als ein Dutzend Arbeitsverträge wegen schweren Vertrauensbruchs fristlos kündigen, weil Bewerber im Vorstellungsgespräch ihr Gehalt des vorherigen Arbeitgebers viel zu hoch angegeben haben."

Hohles Geschwätz. Was geht den neuen Arbeitgeber das alte Gehalt an?
Wo soll da Vertragsbruch vorliegen? Troll.

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WiWi Gast

Re: Tipp: Beim vorherhigen Gehalt nicht Lügen

Sozialversicherungsbeträge haben auch eine Kappungsgrenze - und das vorherige Gehalt stellt weder eine relevante Entscheidungskriterium dar, noch einen Vertrauensbruch. Im Zweifel sagt man einfach Einkommen und meint damit seine Steuerlichen Einkünfte (aller Arten) und schon ist man im Datenschutz und überhaupt - dafür gibts keine Kündigung.

Schwerer Vertrauensbruch, Bullshit - gibts dazu irgendwelche Nachweise/Urteile ??

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WiWi Gast

Re: Tipp: Beim vorherhigen Gehalt nicht Lügen

I call bullshit.

Fast jeder flunkert beim Gehalt. Ein guter Personaler weiss das.

Falls bei uns ein Personaler mit so ner Nummer um die Ecke käme, würde er einen gehörigen Tritt in den Allerwertesten erhalten.

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WiWi Gast

Re: Tipp: Beim vorherhigen Gehalt nicht Lügen

Außerdem wird das Gehalt nicht aufgrund des alten Jobs in einem anderen Unternehmen festgelegt, sondern aufgrund des Profils der zu besetzenden Position.

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DAX Einkäufer

Re: Tipp: Beim vorherhigen Gehalt nicht Lügen

Mein Schulfreund als Arbeitsrechtler musste in diesem Jahr wieder mal mehr als ein Dutzend Arbeitsverträge wegen schweren Vertrauensbruchs fristlos kündigen, weil Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch das Betriebsklima viel zu positiv angegeben haben.

Lasst das doch bitte sein, ihr macht den Gewerkschaften und Anwälten damit nur unnötig Arbeit. Denn selbst bei Einstellungen zum 01. Januar kann ein schlechtes Betriebsklima schnell auffliegen (Betriebsklimaindex auf kununu meldet Status "Restrukturierungsfall" obwohl Arbeitgeber angeblich unter den Top-Firmen) und bei Einstellungen während des Jahres lässt sich das wahre Betriebsklima über die Laune der Kollegen sowieso genau ableiten.

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WiWi Gast

Re: Tipp: Beim vorherhigen Gehalt nicht Lügen

Ich finde es als Mitarbeiter der Personalabteilung interessant zu sehen, wie viel die jeweiligen Mitarbeiter vor Ihrem Eintritt in das Unternehmen verdient haben und wie groß der Gehaltssprung war. Es lassen sich aber nur die Werte aus dem aktuellen Jahr abrufen und auch nicht das Gehalt sondern nur die gezahlte Lohnsteuer, Lohnsteuerklasse + Sozialverischerungsbeiträge. Durch die gezahlte Lohnsteuer + Lohnsteuerklasse lässt sich das bisherige Gehalt leicht ermitteln.

Es kommt durchaus vor, dass sich Abteilungsleiter & Co. nach den ehemaligen Gehältern von neuen Beschäftigten erkundigen. Ärger gab es deshalb soweit ich weiß aber noch nie.

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WiWi Gast

Re: Tipp: Beim vorherhigen Gehalt nicht Lügen

Wie viel Zeit muss ein Mensch eigentlich haben, um in einem anonymen Online-Forum so einen Stuss von sich zu geben?

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WiWi Gast

Re: Tipp: Beim vorherhigen Gehalt nicht Lügen

Troll. Das ist wohl ein Low Performer neidisch, dass ihn die neu eingestelle Power-Elite in seinem Schuppen gleich mal Gehaltstechnisch überholt hat. Get over it.

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WiWi Gast

Re: Tipp: Beim vorherhigen Gehalt nicht Lügen

In meinem aktuellen Arbeitsvertrag steht drin, dass mein Gehalt absolut vertraulich ist. Das dürfte ich wohl kaum, während ich noch angestellt bin, einem potentiellen zukünftigen Arbeitgeber sagen. Flunkern ist ja ähnlicher Notbehelf wie bei der Frage nach Schwangerschaft.

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WiWi Gast

Re: Tipp: Beim vorherhigen Gehalt nicht Lügen

Unter gewissen Umständen ist auch möglich, das Gehalt aus dem Vorjahr in Erfahrung zu bringen.

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WiWi Gast

Re: Tipp: Beim vorherhigen Gehalt nicht Lügen

  1. Gehalt ist vertraulich. Auch wenn es andere Urteile gibt, dass man darüber sprechen darf, würde ich es nicht wildfremden Leuten (Personaler) auf die Nase binden
  2. wenn du das Gehalt erwähnst, ist es MÜNDLICH... d.h. du kannst es leugnen
  3. totaler Blödsinn
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WiWi Gast

Re: Tipp: Beim vorherhigen Gehalt nicht Lügen

"Wir mussten in diesem Jahr wieder mal mehr als ein Dutzend Arbeitsverträge wegen schweren Vertrauensbruchs fristlos kündigen, weil Bewerber im Vorstellungsgespräch ihr Gehalt des vorherigen Arbeitgebers viel zu hoch angegeben haben."

ROFL

Mann müssen die Geschäfte schlecht gehen. ^^

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WiWi Gast

Re: Tipp: Beim vorherhigen Gehalt nicht Lügen

Bekommt mein AG auch raus, wie viel ich nebenberuflich als freiberufler noch einsacke? Ich schreib Rechnungen ohne Ausweisung der USt. Hab die Nebentätigkeit beim aktuellen AG nicht angezeigt. Wechsel jetzt den Job und will die beim neuen AG auf jeden Fall genehmigen lassen. Im CV und im VG hatte ich die Nebentätigkeit aufgeführt und angesprochen. Muss jetzt für dieses Jahr auch einiges an Steuer nachzahlen. Ich finde mein AG braucht nicht wissen, wie viel ich da schnapp. Oder?

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Bateman

Re: Tipp: Beim vorherhigen Gehalt nicht Lügen

lol, man stelle sich vor, irgendeine Personalabteilung würde das wirklich versuchen. Wer stellt denn die neuen Personaler ein, wenn die alten hochkant rausgeflogen sind? Der Praktikant? :D

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WiWi Gast

Re: Tipp: Beim vorherhigen Gehalt nicht Lügen

Abgesehen davon, dass die unterjährige Berechnung eh nicht/nur bedingt funktioniert.

-Wieviele Gehälter pro Jahr hatte der Mitarbeiter? (12-14+)
-Hatte das Gehalt einen variablen Anteil und wann wurde dieser gezahlt?
-Gab es Boni und wann wurden diese gezahlt?
-Ist das letzte Jahr aus anderen Gründen (schlechte Auftragslage, Teilzeit, etc.) evtl. kein "Normaljahr"?

Über die Abrechnung des laufenden Jahres kann man nur sehr wenig (d.h. die untere Grenze des Gehalts) ermitteln. Via Status Pflichtversicherung lässt sich genau diese eine Grenze feststellen (d.h. 100k angegeben 60k real, lässt sich nicht feststellen).

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sarah07

Re: Tipp: Beim vorherhigen Gehalt nicht Lügen

Denke auch, dass einem zu viel Ehrlichkeit in gewissen Situationen auch schaden kann. Eine kleine Notlüge muss schon mal drin sein ;)

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WiWi Gast

Re: Tipp: Beim vorherhigen Gehalt nicht Lügen

Also als Personaler kann ich nur sagen, dass die vom Threadersteller genannte Form der "Überprüfung" des letzten Entgelts nur bedingt funktioniert.

Denn variable Bezüge wie Boni, erfolgsabhängige Jahresprämien, etc. werden für die Berechnung, ob die JAEG überschritten wird nicht heran gezogen. In meinem Betrieb beschäftigen wir viele Mitarbeiter, die mit ihren festgeschriebenen Bezügen (Monatslohn und tarifl. Einmalzahlungen) 1-2 Tausend Euro unter der Grenze liegen, letztendlich aber regelmäßig ein SV-pflichtiges Jahresgehalt von 60+k erlangen.

Aber klar, wenn ein Bewerber im Gespräch behauptet hat, er hätte vorher mehr als 60k fixes Entgelt gehabt, dann stimmt was nicht.

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checker

Re: Tipp: Beim vorherhigen Gehalt nicht Lügen

Ich frage mich, wer überhaupt sein vorheriges Gehalt "angibt"? Man fragt mich nach meiner Gehaltsvorstellung und die sage ich. Dann wird verhandelt.

Mit dem Gehalts vorher hat das ursächlich gar nichts zu tun.

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WiWi Gast

Re: Tipp: Beim vorherhigen Gehalt nicht Lügen

Sehr geiler und treffender Beitrag vom DAX-Einkäufer. So ist es.

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WiWi Gast

Re: Tipp: Beim vorherhigen Gehalt nicht Lügen

ich glaube, ich muss bald die Beiträge vom DAX Einkäufer gesondert aufschreiben und als gesammelte Werke rausbringen. Lieber DAX Einkäufer, bitte wegen des Honorars melden! :-)

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WiWi Gast

Re: Tipp: Beim vorherhigen Gehalt nicht Lügen

Also das vorherige Gehalt kann aber durchaus eine positive Rolle spielen.

Wir haben z.B. einen neuen MA bekommen, der als AT eingestellt wurde (IGM Tarif hier). Nun ist es aber so, dass er einen Bürojob macht, den die Kollegen im Umfeld gleich machen (er wurde als Verstärkung geholt). Nur die direkten Kollegen sind keinesfalls AT und vermutlich auch von der EG deutlich tiefer.

Allerdings, ist der Kollege kein Einsteiger, sondern wurde abgeworben. Er hat 20 Jahre BE und hatte bestimmt beim alten AG ein entsprechendes Gehalt, das wohl so hoch war, dass es unter AT keine wirklich Gehaltssteigerung war.

Wie kann das also sein? Bei vielen MA hier ist auch die Empörung relativ hoch, denn der BR predigt seit Jahren, dass es hier AT nur für "außergewöhnliche Leistungen" gibt, die vom Tarif nicht mehr erfüllbar sind. Wenn man dann aber mal sieht wie viele Bürojobber, Entwickler, usw. ohne Verantwortung (weder fachlich noch disziplinär) hier AT sind, dann fasst man sich an den Kopf.

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checker

Re: Tipp: Beim vorherhigen Gehalt nicht Lügen

Deswegen spricht man ja auch vom ArbeitsMARKT:

Jemand will eine Leistung ("Bürojob"), jemand bietet diese Leistung zu einem bestimmten Preis an ("AT").

Ist der Mehrwert der Leistung oder die Opportunitätskosten bei entgehen der Leistung hoch genug, bezahlt man das. Umgekehrt wird niemand ohne Not einen Job für weniger oder gar das gleiche Gehalt machen, als er schon hat.

Lounge Gast schrieb:
...

Wie kann das also sein? Bei vielen MA hier ist auch die
Empörung relativ hoch, denn der BR predigt seit Jahren, dass
es hier AT nur für "außergewöhnliche Leistungen"
gibt, die vom Tarif nicht mehr erfüllbar sind. Wenn man dann
aber mal sieht wie viele Bürojobber, Entwickler, usw. ohne
Verantwortung (weder fachlich noch disziplinär) hier AT sind,
dann fasst man sich an den Kopf.

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DAX Einkäufer

Re: Tipp: Beim vorherhigen Gehalt nicht Lügen

"Lieber DAX Einkäufer, bitte wegen des Honorars melden! :-)"

Als guter Einkäufer bin ich selbstverständlich der Meinung, dass das umsonst sein sollte. Die Herstellkosten sind ja Null. ;)

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WiWi Gast

Re: Tipp: Beim vorherhigen Gehalt nicht Lügen

Mein bisheriges Gehalt geht den pot. neuen Arbeitgeber nichts an.....Punkt. Wenn ich dann im VG nach meinem bisherigen Gehalt gefragt werde, dann gebe ich halt was falsches an....na und? Ist das schriftlich fixiert und hab ich dafür unterschrieben, dass diese Angabe richtig ist? Eigentlich nicht....!?!?!? Der pot. AG feilscht doch schon um das neue, geforderte Gehalt nur durch die pure Fragestellung? Dann feilsche ich auch durch eine "abweichende" Angabe. Würde mich mal interessieren, auf welcher rechtlichen Grundlage hier Vertragsbruch vorliegen soll?

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