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Tätigkeit b. Anwalt hinderlich im Handel

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WiWi Gast

Tätigkeit b. Anwalt hinderlich im Handel

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen:

Kurz zu meiner Person:

  • Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten
  • Während 6-jährigen Studium Nebenbeschäftigung in Rechtsanwaltskanzlei (sehr renommierte Kanzlei)
  • Uni-Studium mit Schwerpunkten Marketing/Handel und Controlling, Abschluss: 2,0
  • Praktikum im Bereich Controlling
  • Auslandsaufenthalt

Also nun zum Anliegen:
Habe mich bei KODi beworben als Nachwuchsführungskraft und bekam nach 2 Tagen eine Absage. Sichtlich verwundert hierüber ríef ich dort an um nach dem Grund zu fragen.
Die Personalverantwortliche äußerte sich dahingehend, dass sie Bewerber vorzieht, die bereits ein Praktikum im Handel absolviert haben.
Abgesehen davon, dass KODi sicher nicht der Traumberuf ist und ich auch nicht wirklich traurig über die Absage bin, jedoch verwundert mich die Begründung schon sehr. Klar habe ich kein Praktikum, aber ich verfüge ja wohl über 9 Jahre Erfahrung im Dienstleistungsbereich (auch mit verantwortungsvollen Tätigkeiten während des Studiums).
Mir kann kein Personaler erzählen, dass jemand, der ein dreimonatiges Praktikum bei netto, Aldi usw. absolviert und dort Regale eingeräumt und gewischt hat, die Kompetenz aus 9 Jahren Dienstleistungserfahrung toppen kann.

Ich bin nun ein wenig verunsichert bezüglich meiner weiteren Bewerbungsphase. Ist es sinnvoller die Tätigkeit während des Studiums in einer Rechtsanwaltskanzlei bei Bewerbungen an Handelsunternehmen herauszunehmen, so dass sie mich nicht zu sehr auf die Rechtsschiene festnageln können?

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DAX Einkäufer

Re: Tätigkeit b. Anwalt hinderlich im Handel

Handel, Werbung, Medien: Das sind Branchen, die gerne "Eigengewächse" einstellen, also Leute, die vom ersten Tag an einen Fokus auf die Branche zeigen. Warum das so ist? Weil das Arbeiten in diesen Branchen wohl so "sonderbar" ist, dass man bei Bewerbern "von außen" denkt, dass sie:

a) nicht die richtige Einstellung für die Branche mitbringen
b) erst im Job merken, dass sie sich das alles ganz anders vorgestellt haben.

Jemand, der bei Aldi die Regale eingeräumt hat, hat vielleicht nicht die Erfahrung aus 9 Jahren Dienstleistung. Er hat aber gesehen, wie das bei Aldi ist, und weiss, worauf er sich einlässt. Und er hat gezeigt, dass er sich auch für Drecksarbeit nicht zu schade ist.

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WiWi Gast

Re: Tätigkeit b. Anwalt hinderlich im Ha

Zunächst einmal muss die offizielle Begründung des Unternehmens auf deine Nachfrage hin ja nicht stimmen. Natürlich erwartet man von einem "guten" Unternehmen auch ein einigermaßen realistisches Feedback, vielleicht hatten sie aber auch keine Lust mit dir groß drüber zu sprechen.
Und zum anderen: Mit einem Praktikum im Handel meinte die Dame bestimmt nicht Regale auswischen, sondern ein Praktikum während des Studiums z.B. im Bereich Controlling oder Vertrieb im Handel. Von Leuten, die so etwas im Lebenslauf vorweisen können, erwartet man zumindest ein bißchen Branchenkenntnis, die du ja nicht vorweisen kannst. Und solche Anforderungen sind ja nicts Neues. Viele Unternehmen stellen nur Leute ein mit Praktika aus ihrer Branche bzw, nur welche, die ein Praktikum in dem Unternehmen absolviert haben.
Und Berufserfahrung im Dienstleistungsbereich hin oder her: Jede Branche hat nunmal ihre Besonderheiten und die erlernst du für den Handel nicht im Dienstleistungsbereich "Rechtsberatung".

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Xninja

Re: Tätigkeit b. Anwalt hinderlich im Ha

Willkommen in der abstrusen Irrsinnswelt eines Personalers. Am besten das gesamte Studium nur auf diesen fachlichen Zielbereich ausgelegt sowie mindestens zwei Praktika im selben Fachbereich und Branche. Das diese Forderung komplett schwachsinnig ist, merkt man nicht nur allein daran, dass jeder neue Absolvent von der Hochschule ohnehin von Anfang an komplett NEU eingearbeitet wird.

Allerdings würde ich dir trotzdem raten, die Tätigkeit in der Anwaltskanzlei rein fachlich doch außer Acht zu lassen, da sie nicht wirklich in einem konkreten Bezug zur BWL steht. Ich würde es nur angeben, wenn Rechtsverständnisse ausdrücklich im Anforderungsprofil gefordert werden. Oder falls du gewisse Soft Skills in der Bewerbung darstellen willst, könnte man ja Beispiele aus der Tätigkeit in der Kanzlei einbinden.

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WiWi Gast

Re: Tätigkeit b. Anwalt hinderlich im Handel

mein tipp: "absagen der besonderen art" (wie von dir oben beschrieben) werden dir in deinem bewerbungsprozess noch sehr häufig passieren - auch nach vorstellungsgesprächen!

ich (und viele andere user hier) wissen wovon wir reden....

trage die entscheidung des u´n so wie sie ist; versteife dich nicht in bestimmte jobbewerbungsverfahren; stelle dich bei den bewerbungen (brachenmäßig wie auch im bereich der regionen) so breit auf wie möglich....UND: nehme dir alle erfahrungen nicht zu herzen oder persönlich!

bewerben (mit seinen "DSDS-Elementen") heute ist nun einmal ein wenig GAGA!

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WiWi Gast

Re: Tätigkeit b. Anwalt hinderlich im Handel

Ich bin der Tread-Starter:

Das is aber echt Hammer. In Marketing kommste nicht rein, weil
es zu viele Absolventen ohne Freunde gibt (sprich 45 Praktika und 5 fließende Sprachen) und in Handel nicht, weil ich dort noch nicht gewischt habe :-)

Also bleibt mir wohl nix anderes übrig, als mich auf Controlling-Stellen zu bewerben :((((( Oder habt Ihr noch sinnvolle Hinweise/Ratschläge für zukunftsträchtige Bereiche?

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Xninja

Re: Tätigkeit b. Anwalt hinderlich im Ha

Jo das mit Marketing ist echt nen Hammer.
Ohne zwei Praktika und Auslandserfahrung ist im Marketing kein Einstiegsjob zu ergattern. Wollte auch gerne ins Marketing, mittlerweile habe ich es aber aufgegeben mich darauf zu bewerben. Wird bei mir wohl ins Controlling hinauslaufen (auch wenn es nicht so interessant wie Marketing ist).

Da du ja offensichtlich in den Handel willst, wie wäre es denn noch mit Einkauf? Oder einer Schnittstelle wie Vertriebscontrolling. Habe da erst neulich was gelesen, dass die Baumärkte in der richtung suchen. Oder ganz anders, du steigst über den Vertrieb ins Marketing ein. Ist aber nicht jedermanns Sache. Verkaufen und Kundenakquise wäre für mich No Go, da fehlen mir die Soft Skills zu.

Und ehrlich, über einen Absage bei einem Discounter wäre ich nicht wirklich eingeschnappt. Das sind doch alles Höllenarbeitgeber.

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WiWi Gast

Re: Tätigkeit b. Anwalt hinderlich im Ha

Bin davon auch weg. War ein wenig blauäugig während dem Studium. Hab keine Ausbildung gemacht, insgesamt 9 Jahre Dienstleistungserfahrung und Studium, um dann in einer Filiale zu stehen. Da sieht man, wie verstrahlt man doch durchs Studium geht :)

Controlling hab ich wie gesagt auch Spezialisierung und auch Praktikum, will ich aber gar nicht machen. Versuche gerade meine juristischen (durch Tätigkeit in RA-Kanzlei und Wirtschaftsrecht als Wahlfach) und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse bei der Bewerbung zu bündeln, sprich Bewerbungen als Forderungsmanager etc.
Dem Vertrieb bin ich nicht so sehr abgeneigt, Voraussetzung ist aber Vertrieb von hochwertigen Produkten/Dienstleistungen und B2B!
Hab mir eine Deadline gesetzt. Finde ich bis 1.1. nix in dem Bereich, bewerb ich mich auf Controlling-Stellen. Das nimmt den Druck und vereinfacht die Hinnahme von Absagen :))

Yninja, viel Glück bei der Stellensuche. Tschakka, wir schaffen das. loool

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Xninja

Re: Tätigkeit b. Anwalt hinderlich im Ha

Also wie ich schon sagte: Einkauf wäre für dich wirklich noch ne Möglichkeit. Weil da sehr oft auch juristische Fähigkeiten abverlangt werden. Grundlegende Kenntnisse des Wirtschaftsprivatrechts, Vertragsrecht etc. Da könntest du deine Erfahrung in der Anwaltskanzlei auch super verkaufen!

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DAX Einkäufer

Re: Tätigkeit b. Anwalt hinderlich im Ha

Einkauf könnte in der Tat interessant für Dich sein. Es hängt von der Philosophie des Einkaufsbereichs ab, wie man Deine bisherigen Erfahrungen bewertet. Ist man dort sehr juristisch orientiert und arbeitet mit Verträgen und Gerichtsverfahren etc., könnte Deine Anwaltstätigkeit von Vorteil sein. Arbeiten dort eher "Pragmatiker", die gerne mal Lösungen abseits von Standardverträgen finden, wird man Bewerber mit juristischen Vorkenntnissen eher skeptisch betrachten. Weil eben diese den Ruf haben, sich zu lange mit Verträgen und Formulierungen herumzustreiten, während die praktische Lösung des Problems viel dringender ist.

Übrigens hat der Einkauf in manchen Unternehmen einen Stabsbereich, wo juristische Themen zentral verwaltet werden. Versuch's doch mal dort!

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WiWi Gast

Re: Tätigkeit b. Anwalt hinderlich im Ha

Danke erstmal.

Einkauf war für mich von Anfang an eine Alternative, aber wie gesagt, ohne Praktika in diesem Bereich ists nunmal schwer dort reinzukommen.

Und nur weil ich über rechtliche Kenntnisse besitze, verfüge ich nicht über die abstrakte Denkweise von Juristen (Gott sei Dank). Ich bin durch und durch Kaufmann (mit rechtlichen Skills halt).

Wird schon alles! Hab ja erst vor 5 Wochen angefangen mich zu bewerben, und morgen mein 8. Vorstellungsgespräch, denke das is ok :-)

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