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Headhunter - Strafe bei Nichtantritt?

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WiWi Gast

Headhunter - Strafe bei Nichtantritt?

Hallo zusammen,

ich bin über einen Headhunter (Michael Page um genau zu sein) an eine neue Stelle gekommen. Ich habe den Vertrag bereits unterschrieben, werde die Stelle aber vermutlich nicht antreten! Dass ich dem Arbeitgeber eine Strafe zahlen muss, ist klar. Das steht im Arbeitsvertrag. Nun meine Frage: Muss ich auch Michael Page etwas zahlen? Einen Vertrag habe ich mit denen eigentlich nicht... hat jemand bereits Erfahrungen?

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WiWi Gast

Re: Headhunter - Strafe bei Nichtantritt?

Sowas wird gerne in Arbeitsverträge geschrieben, vorm Arbeitsgericht wird damit aber kein Arbeitgeber durchkommen... also NEIN!

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WiWi Gast

Re: Headhunter - Strafe bei Nichtantritt?

Nein, du musst keine Strafe zahlen. Warum auch.

Aber du könntest ja auch einfach direkt nach Anfang kündigen und zum Monatsende aufhören da Probezeit... Und wer weiß, vielleicht gefällts dir ja doch ;)

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WiWi Gast

Re: Headhunter - Strafe bei Nichtantritt?

Hm, unter bestimmten, engen Bedingungen ist eine Vertragsstrafe wegen schuldhaftem Nichtantreten eines Arbeitsverhältnisses statthaft. Das muss einem bewusst sein.

Einem Headhunter wirst du aber niemals etwas zahlen mùssen, keine Sorge.

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WiWi Gast

Re: Headhunter - Strafe bei Nichtantritt?

Hi,

Mal abgesehen davon, dass Page für mich kein Headhunter ist, gehe ich davon aus, dass die Herrschaften damit kein großes Problem haben werden. Bezahlt ist die Rechnung sicherlich schon, jetzt müssen sie eben nachbesetzen.

Ich gehe auch nicht davon aus, dass du bei dem AG eine Strafe zahlen wirst. dennoch sollte man sich das gut überlegen, ich Rate in diesem fall immer, antreten, am zweiten Tag kündigen, meist schicken sie dich dann eh wieder weg.

Alles Gute

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WiWi Gast

Re: Headhunter - Strafe bei Nichtantritt?

Ich arbeite bei einem "Headhunter", allerdings bei einer etwas anderen Adresse als Michael Page. Wir besetzten Geschäftsführungspositionen ab rund 180t EUR Jahreszieleinkommen.

Gefühlt 1x im Jahr kommt sowas wie oben geschildert vor. Natürlich zahlen unsere Kandidaten keine Strafe an uns -

...ihre "Strafe", nämlich uns durch dieses Verhalten deutliche Mehrarbeit verschafft zu haben und dadurch mehr als nur sehr nachdrückliches Stirnrunzeln bei unseren Partnern verursacht zu haben, ist schlimm genug.

Führungskräfte, die sich so verhalten, fassen wir ungern ein zweites Mal an. Auf Absolventen- und Young-Professional-Ebene ist es mit der Reife der Kandidaten nicht immer so weit her, daher kommt es vermutlich öfter vor.

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DAX Einkäufer

Re: Headhunter - Strafe bei Nichtantritt?

Warum um alles in der Welt macht man sowas? Verträge unterschreiben und dann nicht einhalten? Fändest Du das gut, wenn das Unternehmen das mit Dir machen würde?

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WiWi Gast

Re: Headhunter - Strafe bei Nichtantritt?

korrekt, es ist denkbar, dass ein Schadenersatz für die anfallenden kosten zur Suchen deines Nachfolgers geltend gemacht wird.

Allerdings nur, wenn Du einfach fernbleibst. Entweder einigst Du dich mit dem AG vorher oder Du gehst hin und kündigst am ersten Tag der PRobezeit. dann bist du safe.

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WiWi Gast

Re: Headhunter - Strafe bei Nichtantritt?

Dem Inhalt dieses Beitrags nach schließe ich auf den gleichen Foristen, der vor einigen Monaten im Thread zu den Partnereinkommen in UBs die Welt mit seinen Erfahrungen ein stückweit besser gemacht hat.

Ich möchte mir es trotzdem nicht nehmen lassen, aus den getroffenen Aussagen etwas die Luft herauszulassen.

Lounge Gast schrieb:

Ich arbeite bei einem "Headhunter", allerdings bei
einer etwas anderen Adresse als Michael Page. Wir besetzten
Geschäftsführungspositionen ab rund 180t EUR
Jahreszieleinkommen.

Wie bereits vor Monaten festgestellt ist es für die Diskussion vollkommen unerheblich, ob man Buchhalter oder CEOs vermittelt. Personalvermittler ist Personalvermittler. Ein Kleinwüchsiger bleibt auch ein Kleinwüchsiger wenn er hohe Absätze anzieht. Das aber nur am Rande.

Gefühlt 1x im Jahr kommt sowas wie oben geschildert vor.
Natürlich zahlen unsere Kandidaten keine Strafe an uns -

Soweit richtig. Zumal es auch illegal wäre.

...ihre "Strafe", nämlich uns durch dieses
Verhalten deutliche Mehrarbeit verschafft zu haben und
dadurch mehr als nur sehr nachdrückliches Stirnrunzeln bei
unseren Partnern verursacht zu haben, ist schlimm genug.

Das ist der Job eines Personalvermittlers. Ob der nun mit der Stirn oder sonstwas runzelt ist ebenfalls vollkommen unerheblich. Jeder Personalvermittler wird den Kandidaten wieder ansprechen, wenn dieser auf ein neues Anforderungs-Profil passt. Auf die Befindlichkeiten des Vermittlers muss nun definitiv gar keine Rücksicht genommen werden.

Führungskräfte, die sich so verhalten, fassen wir ungern ein
zweites Mal an. Auf Absolventen- und Young-Professional-Ebene
ist es mit der Reife der Kandidaten nicht immer so weit her,
daher kommt es vermutlich öfter vor.

Mit Verlaub: Diese Aussage ist (in genau dieser Reihenfolge) falsch, arrogant und dumm. Aus meiner Erfahrung kann ich jedem versichern, dass je höher die Stufe umso größer die Skrupellosigkeit ist. Im Zweifelsfall ist auf einen Absolventen mehr Verlass. Wie auch immer: Schlimm finde ich das nicht. Ich gestehe jedem Bewerber bei uns zu, sich für das beste Angebot zu entscheiden. So ist nunmal das Geschäft. Und auch wenn er kurz vor Stellenantritt absagt: So what. Dann waren wir als Arbeitgeber halt nicht gut genug. Vielleicht kann ich ihm in 2 Jahren ein besseres Angebot machen...

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Ein KPMGler

Re: Headhunter - Strafe bei Nichtantritt?

Mal ganz im Ernst...
das ist sogar bei uns grundsätzlich ein Thema.

Vor kurzem hat ein Praktikant ein paar Tage vor Antritt des Praktikums geschrieben, dass er doch nicht kommen will, weil er ein anderes Angebot bekommen hat, dass er lieber machen will.

Also hab ich die HR Funktion angeschrieben, dass der Bewerber vom Vertrag zurücktritt und alles entsprechend in die Wege geleitet werden soll.

Kurz darauf erhielt ich einen Anruf, ob wir Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen wollen. Es wäre problemlos möglich, z.B. wenn für uns für die Gespräche Reisekosten angefallen sind, oder der Bewerber Reisekosten verursacht hat oder oder oder... natürlich haben wir davon abgesehen, dennoch ist es Bestandteil des Standardprozesses beim Rücktritt vom Arbeitsvertrag.

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WiWi Gast

Re: Headhunter - Strafe bei Nichtantritt?

Ohne die Diskussion zu sehr in O/T-Regionen ziehen zu wollen, so besteht durchaus ein (ausgesprochen großer, mehrdimensionaler) Unterschied zwischen Egon Zehnder oder Heiner Thoborg zu Michael Page, Sthree oder Robert Half...

Dann wiederum...Goldman Sachs, die örtliche Sparkasse und Paypal sind ja auch alle Finanzdienstleister und daher über eine Kamm zu scheren....

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WiWi Gast

Re: Headhunter - Strafe bei Nichtantritt?

Im Fall des Praktikanten würde sich das Unternehmen lächerlich machen und vor Gericht deifnitiv VERLIEREN. Das Unternehmen hat nachzuweisen, dass durch den Ausfall des Mitarbeiters enormer Schaden entstanden ist...Bei einem Praktikanten? lol. Gleiches gilt bei einem Absolventen/Berufseinsteiger. Grundsätzlich ist es doch auch so, dass die Kündigung am ersten Tag für Unternhmen schlimmer wäre, da evtl. bei Auflösung des Vertrags die Firma Zeit hätte, eine Alternative zu suchen.

Und wenn wir schon dabei sind: Verhalten sich Unternehmen besser? Also, ich kenne da keins. Kandidaten werden (besonders Einsteiger) verarscht ohne Skrupel. Da wird in Vorstellungsgesprächen gelogen, alles schön geredet. Rein theoretisch ist eine ex post fehlende Einarbeitung, welche in vielen Stellenausschreibungen versprochen wird, Betrug, und kann vor Gericht gebracht werden.

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DAX Einkäufer

Re: Headhunter - Strafe bei Nichtantritt?

"Das ist der Job eines Personalvermittlers. Ob der nun mit der Stirn oder sonstwas runzelt ist ebenfalls vollkommen unerheblich. Jeder Personalvermittler wird den Kandidaten wieder ansprechen, wenn dieser auf ein neues Anforderungs-Profil passt. Auf die Befindlichkeiten des Vermittlers muss nun definitiv gar keine Rücksicht genommen werden."

Keine Ahnung, bin kein Personalvermittler. Wenn aber ein Lieferant einen Liefervertrag für ein Produkt unterzeichnet und mir als Einkäufer dann ein paar Tage vor Lieferfrist absagt mit der Begründung, er liefere dann doch lieber an andere Abnehmer, würde ich ihn garantiert kein zweites Mal anfassen. Ich weiß, dass dieser Vergleich hinkt. Meine "Befindlichkeit" in dieser Situation ist allerdings dieselbe - ob als angestellter "kleiner" Personalvermittler oder als angestellter "kleiner" Einkäufer. Beide treten ungern vor ihre Chefs und gestehen ein, dass sie sich in einem Geschäftspartner getäuscht haben.

"Mit Verlaub: Diese Aussage ist (in genau dieser Reihenfolge) falsch, arrogant und dumm. Aus meiner Erfahrung kann ich jedem versichern, dass je höher die Stufe umso größer die Skrupellosigkeit ist. Im Zweifelsfall ist auf einen Absolventen mehr Verlass. Wie auch immer: Schlimm finde ich das nicht. Ich gestehe jedem Bewerber bei uns zu, sich für das beste Angebot zu entscheiden. So ist nunmal das Geschäft. Und auch wenn er kurz vor Stellenantritt absagt: So what. Dann waren wir als Arbeitgeber halt nicht gut genug. Vielleicht kann ich ihm in 2 Jahren ein besseres Angebot machen... "

Schön, wenn man zwei Jahre warten kann. Weniger schön, wenn man als Wirtschaftsunternehmen immer nur so viel Personal rekrutiert, wie man wirklich braucht. Da ist eine ungeplante Absage zumindest unangenehm. Und ein zweites Mal wird man in einen solchen Bewerber auch keine Zeit und Mühe investieren wollen.

Das sage ich als Arbeitnehmer bei allem persönlichen Verständnis für die subjektiv nachvollziehbare Entscheidung des Threaderstellers. An seiner Stelle würde ich (egoistisch betrachtet) überhaupt niemandem irgend etwas zahlen.

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WiWi Gast

Re: Headhunter - Strafe bei Nichtantritt?

Mein Onkel ist Partner bei Spencer Stuart - nach dem, was ich von ihm weiss, läuft das Geschäft der Besetzung von Geschäftsführern durchaus anders als die "Vermittlung" bei Robert Half....

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WiWi Gast

Re: Headhunter - Strafe bei Nichtantritt?

"Auf die Befindlichkeiten des Vermittlers muss nun definitiv gar keine Rücksicht genommen werden."

Natürlich nicht. Warum auch? Der soll einem den Job besorgen und fertig. Dazu ist er da.

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WiWi Gast

Re: Headhunter - Strafe bei Nichtantritt?

Lieber Dax-Einkäufer, ich glaube hier versteigst Du Dich etwas...

DAX Einkäufer schrieb:

Keine Ahnung, bin kein Personalvermittler. Wenn aber ein
Lieferant einen Liefervertrag für ein Produkt unterzeichnet
und mir als Einkäufer dann ein paar Tage vor Lieferfrist
absagt mit der Begründung, er liefere dann doch lieber an
andere Abnehmer, würde ich ihn garantiert kein zweites Mal
anfassen. Ich weiß, dass dieser Vergleich hinkt. Meine
"Befindlichkeit" in dieser Situation ist allerdings
dieselbe - ob als angestellter "kleiner"
Personalvermittler oder als angestellter "kleiner"
Einkäufer. Beide treten ungern vor ihre Chefs und gestehen
ein, dass sie sich in einem Geschäftspartner getäuscht haben.

Glaub mir, auch Du als Einkäufer wirst auf einen Lieferanten zurückkommen, wenn Du in einem Anbieter-Markt bist und Du die Versorgung sicherstellen musst. Zudem hinkt Dein Vergleich. Der Vermittler hat ja selbst nichts im Bauchladen. Er macht vielmehr die Drecksarbeit der Recherche und kriegt dafür seine Provision. Zumindest bei uns ist es so, dass diese Burschen austauschbar sind. Im Top-Management Bereich gibt es zwar wenige, aber auch dort gibts Konkurrenz.

Schön, wenn man zwei Jahre warten kann. Weniger schön, wenn
man als Wirtschaftsunternehmen immer nur so viel Personal
rekrutiert, wie man wirklich braucht. Da ist eine ungeplante
Absage zumindest unangenehm. Und ein zweites Mal wird man in
einen solchen Bewerber auch keine Zeit und Mühe investieren
wollen.

Das ist jetzt ein wenig abstrus. Kennt man von Deinen Beiträgen sonst nicht. Ein Unternehmen wird, wenn es nachhaltig plant, nie auf Halde, sondern entlang des Bedarfs einstellen. Und wenn bei uns jemand mit offenen Karten spielt, warum sollte ich mich mit ihm in 2 Jahren nicht wieder unterhalten? Ein Sonderfall ist bei uns (in der Beratung) wohl, dass man sich idR mehrmals trifft. Es kann Dir also passieren, dass der abgelehnte Bewerber irgendwann auf Kundenseite die Entscheidung über ein Projekt beeinflußt. Mir schon passiert... Da ist es gut, wenn Du dem Kerl damals keine "Vertragsstrafe" aufgebrummt hast.

Das sage ich als Arbeitnehmer bei allem persönlichen
Verständnis für die subjektiv nachvollziehbare Entscheidung
des Threaderstellers. An seiner Stelle würde ich (egoistisch
betrachtet) überhaupt niemandem irgend etwas zahlen.

Und da bin ich wieder vollkommen Deiner Meinung. :-)

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WiWi Gast

Re: Headhunter - Strafe bei Nichtantritt?

Vielleicht sollte man mal unterscheiden wie früh denn jemand noch abspringt. Macht ja schon einen erheblichen Unterschied ob es 4 Wochen vor geplantem Start oder 4 Tage sind.

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WiWi Gast

Re: Headhunter - Strafe bei Nichtantritt?

Ich bin Researcher bei Heidrick & Struggles. Auch wenn es sich für die ganzen UB/IB-In-spe-Absolventen unglaubwürdig anhören mag, aber unser Tagesgeschäft funktioniert in der Tat etwas anders.

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WiWi Gast

Re: Headhunter - Strafe bei Nichtantritt?

Glaub mir, auch wenn Du in einem Purpur Mantel auf einem Einhorn zum Kunden reitest: Du machst den gleichen Job wie Paschulke & Koslowskis Buchhalter-Vermittlung. Evtl. mit ein wenig mehr Gel im Haar, und mehr Glitzer an den Manschettenknöpden. Aber sonst: gleiche Nummer.

Ansonsten zu Deinem Beitrag: ZFG. Viel Spass beim Research.

Lounge Gast schrieb:

Ich bin Researcher bei Heidrick & Struggles. Auch wenn es
sich für die ganzen UB/IB-In-spe-Absolventen unglaubwürdig
anhören mag, aber unser Tagesgeschäft funktioniert in der Tat
etwas anders.

antworten
WiWi Gast

Re: Headhunter - Strafe bei Nichtantritt?

eine einseitige Vertragsformulierung, dass nur der AN eine Strafe bei Nichtantritt zahlen muss, ist nicht wirksam...also keine Angst davor...würde es aber vorher auf dem diplomatischem Wege versuchen und mit zukünftigen AG sprechen und z.B. private Gründe vorschieben.am ersten Tag kündigen, davon würde ich absehen, da nicht fair und sich in einer Branche immer zweimal im Leben sieht

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WiWi Gast

Re: Headhunter - Strafe bei Nichtantritt?

Ich nochmal.

Du hast vollkommen recht. Es ist kein Unterschied, und ein Sparkassenkundenbetreuer macht eigentlich auch das gleiche wie ein Mann bei Morgan Stanley. Beides sind Banker.

Lounge Gast schrieb:

Glaub mir, auch wenn Du in einem Purpur Mantel auf einem
Einhorn zum Kunden reitest: Du machst den gleichen Job wie
Paschulke & Koslowskis Buchhalter-Vermittlung. Evtl. mit
ein wenig mehr Gel im Haar, und mehr Glitzer an den
Manschettenknöpden. Aber sonst: gleiche Nummer.

Ansonsten zu Deinem Beitrag: ZFG. Viel Spass beim Research.

Lounge Gast schrieb:

Ich bin Researcher bei Heidrick & Struggles. Auch
wenn es
sich für die ganzen UB/IB-In-spe-Absolventen unglaubwürdig
anhören mag, aber unser Tagesgeschäft funktioniert in
der Tat
etwas anders.

antworten
WiWi Gast

Re: Headhunter - Strafe bei Nichtantritt?

Wir haben einen jungen Assistenzarzt eingestellt, der sich bei einer Personalagentur um eine Stelle beworben hatte, er hatte dann eine Stelle präsentiert bekommen, hat sich dort auch vorgestellt, aber dann doch nicht angenommen. Jetzt fordert die Personalberatung über 7000 Euro als entgangen Provision als Schadenersatz von ihm. Angeblich stehe das in den AGB der Firma, die der Kandidat aber nie zu sehen bekommen hat (und die nach meinen Recherchen auch nicht im Internet zu sehen ist). Allerdings hatte er unterzeichnet, dass der die AGB akzeptiert (es handelt sich um einen Kollegen syrischer Herkunft, der ziemlich uinter Druck stand und wahrscheinlich einfach etwas unterzeichnet hat, um vermittelt zu werden).
Frage: ist es überhaupt zulässig, Schadenersatz in einer AGB unterzubringen, wenn ein Kandidat eine Stelle nicht antritt, d.h. dass der Kandidat verpflichtet werden kann, jegliche ihm angebotene Stelle zu akzeptieren?

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WiWi Gast

Re: Headhunter - Strafe bei Nichtantritt?

Also das klingt aber sehr unprofessional von dieser "Personalagentur". In den AGBs dürfen keine überraschenden Klauseln stehen und sowas kann man dazuzählen. Wer rechnet denn bitte damit, dass er jede angebotene Stelle annehmen muss oder sonst Tausende (!!!) Euro Strafe zahlen soll. Vor allem, wenn die AGB noch nicht mal ausgehändigt wurden. Nach meiner Einschätzung hat er da sehr gute Karten, dass diese Strafe unwirksam ist. Ggf. mal bei der Verbraucherzentrale vorsprechen? Die klagen doch gerne mal auch gegen AGBs.

Lounge Gast schrieb:

Wir haben einen jungen Assistenzarzt eingestellt, der sich
bei einer Personalagentur um eine Stelle beworben hatte, er
hatte dann eine Stelle präsentiert bekommen, hat sich dort
auch vorgestellt, aber dann doch nicht angenommen. Jetzt
fordert die Personalberatung über 7000 Euro als entgangen
Provision als Schadenersatz von ihm. Angeblich stehe das in
den AGB der Firma, die der Kandidat aber nie zu sehen
bekommen hat (und die nach meinen Recherchen auch nicht im
Internet zu sehen ist). Allerdings hatte er unterzeichnet,
dass der die AGB akzeptiert (es handelt sich um einen
Kollegen syrischer Herkunft, der ziemlich uinter Druck stand
und wahrscheinlich einfach etwas unterzeichnet hat, um
vermittelt zu werden).
Frage: ist es überhaupt zulässig, Schadenersatz in einer AGB
unterzubringen, wenn ein Kandidat eine Stelle nicht antritt,
d.h. dass der Kandidat verpflichtet werden kann, jegliche ihm
angebotene Stelle zu akzeptieren?

antworten
WiWi Gast

Re: Headhunter - Strafe bei Nichtantritt?

Meine Güte, als ob jede Entscheidung endgültig sein muss. Man darf jederzeit seine Meinung ändern, auch wenn damit Konsequenzen verbunden sein können!

DAX Einkäufer schrieb:

Warum um alles in der Welt macht man sowas? Verträge
unterschreiben und dann nicht einhalten? Fändest Du das gut,
wenn das Unternehmen das mit Dir machen würde?

antworten
WiWi Gast

Re: Headhunter - Strafe bei Nichtantritt?

Es gibt eine einfache Lösung! Du kannst den Job antreten und am ersten Tag kündigen. Dann wird dich das Unternehmen sowieso freistellen. Damit hast du den Job angefangen, musst keine Vertragsstrafe zahlen und kannst die kurze Kündigungsfrist in der Probezeit nutzen.

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WiWi Gast

Re: Headhunter - Strafe bei Nichtantritt?

Die Personalspaßvögel haben gerne mal den Satz, dass der Vertrag als nicht zustandegekommen ist, wenn man am ersten Tag nicht auftaucht. Soll wohl sehr flexibel für did Personalfirma sein. Eben das habe ich gemacht, als ich ein besseres Angebot mit 5k mehr bekommen habe.

Auf einmal war die Personalfirma ganz überrascht, wie es denn das bloß wacen könnge ihre eigene Klausel so auszunutzen :D

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WiWi Gast

Re: Headhunter - Strafe bei Nichtantritt?

WiWi Gast schrieb am 20.06.2012:

Ohne die Diskussion zu sehr in O/T-Regionen ziehen zu wollen, so besteht durchaus ein (ausgesprochen großer, mehrdimensionaler) Unterschied zwischen Egon Zehnder oder Heiner Thoborg zu Michael Page, Sthree oder Robert Half...

Was sind die Dimensionen und Unterschiede? Sind MP, RH, Sthree überhaupt HH im klassischen Sinne?

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WiWi Gast

Re: Headhunter - Strafe bei Nichtantritt?

Sowas habe ich auch gemacht, die Personalfirma war auch ganz entsetzt wie ich sowas bloß wagen könnte. Tja irgendwie gilt die Flexibilität wohl für beide Seiten, nur rechnet der Arbeitgeber nie damit selber das anzunehmen.

WiWi Gast schrieb am 03.09.2017:

Die Personalspaßvögel haben gerne mal den Satz, dass der Vertrag als nicht zustandegekommen ist, wenn man am ersten Tag nicht auftaucht. Soll wohl sehr flexibel für did Personalfirma sein. Eben das habe ich gemacht, als ich ein besseres Angebot mit 5k mehr bekommen habe.

Auf einmal war die Personalfirma ganz überrascht, wie es denn das bloß wacen könnge ihre eigene Klausel so auszunutzen :D

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WiWi Gast

Re: Headhunter - Strafe bei Nichtantritt?

Was ist denn eine Hausnummer für so eine Strafe?

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