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Im Ausland studieren? Studium absetzen

Auslandsmaster - steuerliches Handling

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WiWi Gast

Auslandsmaster - steuerliches Handling

Liebe Community,
zunächst: ich weiß, das ist kein Steuerforum, aber vllt gibt es hier Personen, die Ähnliches schon durchgemacht haben und ich kann mich vor dem Besuch beim Steuerberater schlau machen. Zumal handelt es sich um einen sehr speziellen Fall.

Ich habe im Januar 2019 mein duales Studium beendet und arbeite seitdem Vollzeit im Unternehmen. Im September 2022 geht es nach UK für einen Auslandsmaster. Mein Arbeitsverhältnis werde ich zum 01.05.2022 kündigen, anschließend werde ich drei Monate reisen und am 01.09.2022 startet der besagte Master.

Steuerlich sieht es so aus, dass ich 2022 also vier Monate Gehalt beziehe (Januar bis April). Im September 2022 werden dann die Mastergebühren fällig. Der Master dauert genau ein Jahr an - also bis August 2023. Angenommen ich starte im September 2023 dann wieder mit einer Vollzeitbeschäftigung: Wie kann ich den Master idealerweise steuerlich absetzen? Sicherlich über einen Verlustvortrag(?), aber wie gestaltet sich dieser, wenn ich 2022 vier Monate volles Gehalt beziehe (Januar bis April), 2023 ebenfalls Vier (September bis Dezember) und dazwischen Vollzeitstudent ohne Gehalt bin? Erstreckt sich dieser dann bis 2024 und schmältest in diesem Jahr mein zu versteuerndes Einkommen?

Danke im Voraus!

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Ceterum censeo

Auslandsmaster - steuerliches Handling

Lieber TE,
die Frage hängt ganz von der Höhe der jeweiligen Beträge ab. Gib uns daher doch einmal kurz ein paar Informationen zu deinem Einkommen, den aktuellen und erwarteten Werbungskosten (Studiengebühren, Kosten der doppelten Haushaltsführung, etc.) sowie dem geplanten Einkommen nach (Wieder-) Aufnahme deiner beruflichen Tätigkeit. Vorher wäre jedwede Aussage blanke Spekulation.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Auslandsmaster - steuerliches Handling

Verlustvortrag geht nur bei Werbungskosten nach EStG 9.
Auslandsmaster könnte ebenfalls als Sonderkosten nach EStG 10 gelten und nur innerperiodisch absetzbar sein. Wobei ich bei deinen Fall eher auf Werbungskosten setze, da du bereit arbeitest.

Die 4 Monate Lohnsteuer in 2022 kannst du ohnehin komplett absetzen, da deine Leistungsfähigkeit sich nur auf 4 Monate bezieht, aber die Lohnsteuer sich auf 12 Monate bemessen wurde.

2023 gilt das selbe, falls du da eine Stelle findet.

Es macht daher keinen sinn die Studienkosten innerperiodisch (2022 2023) abzusetzen, da diese ohnehin komplett abgesetzt wurden.

Für eine interperiodische Rücktrag auf 2021 oder Vortrag auf 2024 (EStG 10d)
muss es Werbungskosten sein.

Das habe ich bereits im dritten Semester gelernt.

antworten
Ceterum censeo

Auslandsmaster - steuerliches Handling

WiWi Gast schrieb am 10.03.2021:

Verlustvortrag geht nur bei Werbungskosten nach EStG 9.
Auslandsmaster könnte ebenfalls als Sonderkosten nach EStG 10 gelten und nur innerperiodisch absetzbar sein. Wobei ich bei deinen Fall eher auf Werbungskosten setze, da du bereit arbeitest.

Die 4 Monate Lohnsteuer in 2022 kannst du ohnehin komplett absetzen, da deine Leistungsfähigkeit sich nur auf 4 Monate bezieht, aber die Lohnsteuer sich auf 12 Monate bemessen wurde.

2023 gilt das selbe, falls du da eine Stelle findet.

Es macht daher keinen sinn die Studienkosten innerperiodisch (2022 2023) abzusetzen, da diese ohnehin komplett abgesetzt wurden.

Für eine interperiodische Rücktrag auf 2021 oder Vortrag auf 2024 (EStG 10d)
muss es Werbungskosten sein.

Das habe ich bereits im dritten Semester gelernt.

Bei diesem wirren Geschreibsel bitte ich dringlich darum, vor deinem nächsten Beitrag (zumindest zu diesem Thema) auch noch die übrigen Semester zu absolvieren. ;-)
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Auslandsmaster - steuerliches Handling

Ceterum censeo schrieb am 10.03.2021:

Lieber TE,
die Frage hängt ganz von der Höhe der jeweiligen Beträge ab. Gib uns daher doch einmal kurz ein paar Informationen zu deinem Einkommen, den aktuellen und erwarteten Werbungskosten (Studiengebühren, Kosten der doppelten Haushaltsführung, etc.) sowie dem geplanten Einkommen nach (Wieder-) Aufnahme deiner beruflichen Tätigkeit. Vorher wäre jedwede Aussage blanke Spekulation.
Liebe Grüße

Hallo @ceterum censeo, TE hier. Ich verdiene derzeit 55.000 EUR p.a. Die Werbungskosten des Masters werden sich wahrscheinlich auf mindestens 35.000 EUR belaufen (23.000 EUR Studiengebühren + 12.000 EUR Miete + ggf. weitere Kosten, die man absetzen kann, wie zB Reisekosten). Realistisch sprechen wir hier also von 40.000 EUR.

Mein Gehalt nach Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit hängt von vielen Faktoren ab, sollte aber bei 65.000 bis 70.000 EUR liegen. Ich hoffe, die Zahlen sind hilfreich.

Besten Dank und Gruß

antworten
Ceterum censeo

Auslandsmaster - steuerliches Handling

WiWi Gast schrieb am 10.03.2021:

Hallo @ceterum censeo, TE hier. Ich verdiene derzeit 55.000 EUR p.a. Die Werbungskosten des Masters werden sich wahrscheinlich auf mindestens 35.000 EUR belaufen (23.000 EUR Studiengebühren + 12.000 EUR Miete + ggf. weitere Kosten, die man absetzen kann, wie zB Reisekosten). Realistisch sprechen wir hier also von 40.000 EUR.

Mein Gehalt nach Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit hängt von vielen Faktoren ab, sollte aber bei 65.000 bis 70.000 EUR liegen. Ich hoffe, die Zahlen sind hilfreich.

Lieber TE, einen derartigen Sachverhalt habe ich bereits befürchtet. Um meine Einschätzung vorweg zu nehmen: Aus steuerlichen Gesichtspunkten ist diese Verteilung recht ungünstig.

In deinem Beispiel würdest du im Jahr 2022 noch rund 18 T€ brutto verdienen, bei angenommen Werbungskosten von 28 T€. Dies führt zwar zu einem steuerlichen Verlustvortrag von rund 10 T€, lässt gleichzeitig jedoch die steuermindernde Wirkung der Sonderausgaben (KV, PV, RV, etc.) verpuffen sowie den Grundfreibetrag ins Leere laufen.

Im Folgejahr würdest du rund 23 T€ Bruttogehalt beziehen, bei Werbungskosten von 13 T€. Dies entspricht gleichzeitig in etwa deinem Verlustvortrag, wie auch dem Grundfreibetrag. Da vorrangig der Verlustvortrag aufgebraucht wird, können auch in diesem Jahr Grundfreibetrag und Sonderausgaben ihr steuerminderndes Potential nicht entfalten.

Du wirst zwar in beiden Jahren die einbehaltene Lohnsteuer (insgesamt knapp 5 T€) erstattet bekommen, aufgrund der ungünstigen periodischen Ausgestaltung jedoch knapp 15 T€ (auf Basis eines zvE von 70 T€) "verlieren" (im Gegenzug erhältst du natürlich dein anteiliges Gehalt in den beiden Jahren).
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Auslandsmaster - steuerliches Handling

Ceterum censeo schrieb am 11.03.2021:

Hallo @ceterum censeo, TE hier. Ich verdiene derzeit 55.000 EUR p.a. Die Werbungskosten des Masters werden sich wahrscheinlich auf mindestens 35.000 EUR belaufen (23.000 EUR Studiengebühren + 12.000 EUR Miete + ggf. weitere Kosten, die man absetzen kann, wie zB Reisekosten). Realistisch sprechen wir hier also von 40.000 EUR.

Mein Gehalt nach Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit hängt von vielen Faktoren ab, sollte aber bei 65.000 bis 70.000 EUR liegen. Ich hoffe, die Zahlen sind hilfreich.

Lieber TE, einen derartigen Sachverhalt habe ich bereits befürchtet. Um meine Einschätzung vorweg zu nehmen: Aus steuerlichen Gesichtspunkten ist diese Verteilung recht ungünstig.

In deinem Beispiel würdest du im Jahr 2022 noch rund 18 T€ brutto verdienen, bei angenommen Werbungskosten von 28 T€. Dies führt zwar zu einem steuerlichen Verlustvortrag von rund 10 T€, lässt gleichzeitig jedoch die steuermindernde Wirkung der Sonderausgaben (KV, PV, RV, etc.) verpuffen sowie den Grundfreibetrag ins Leere laufen.

Im Folgejahr würdest du rund 23 T€ Bruttogehalt beziehen, bei Werbungskosten von 13 T€. Dies entspricht gleichzeitig in etwa deinem Verlustvortrag, wie auch dem Grundfreibetrag. Da vorrangig der Verlustvortrag aufgebraucht wird, können auch in diesem Jahr Grundfreibetrag und Sonderausgaben ihr steuerminderndes Potential nicht entfalten.

Du wirst zwar in beiden Jahren die einbehaltene Lohnsteuer (insgesamt knapp 5 T€) erstattet bekommen, aufgrund der ungünstigen periodischen Ausgestaltung jedoch knapp 15 T€ (auf Basis eines zvE von 70 T€) "verlieren" (im Gegenzug erhältst du natürlich dein anteiliges Gehalt in den beiden Jahren).
Liebe Grüße

Vielen Dank für die sehr hilfreiche Erklärung. Mal eine blöde Frage: Wäre es aus steuerlicher Sicht vorteilhafter, das geplante Reisen an das Ende des Masters zu verschieben und beispielsweise 2022 bis Ende Juli zu arbeiten - also drei Monate mehr Gehalt - und dann von Oktober bis Dezember 2023 zu reisen und quasi im Januar 2024 erst wieder mit einer Vollzeitbeschäftigung anzufangen?

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WiWi Gast

Auslandsmaster - steuerliches Handling

Ceterum censeo schrieb am 11.03.2021:

Hallo @ceterum censeo, TE hier. Ich verdiene derzeit 55.000 EUR p.a. Die Werbungskosten des Masters werden sich wahrscheinlich auf mindestens 35.000 EUR belaufen (23.000 EUR Studiengebühren + 12.000 EUR Miete + ggf. weitere Kosten, die man absetzen kann, wie zB Reisekosten). Realistisch sprechen wir hier also von 40.000 EUR.

Mein Gehalt nach Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit hängt von vielen Faktoren ab, sollte aber bei 65.000 bis 70.000 EUR liegen. Ich hoffe, die Zahlen sind hilfreich.

Lieber TE, einen derartigen Sachverhalt habe ich bereits befürchtet. Um meine Einschätzung vorweg zu nehmen: Aus steuerlichen Gesichtspunkten ist diese Verteilung recht ungünstig.

In deinem Beispiel würdest du im Jahr 2022 noch rund 18 T€ brutto verdienen, bei angenommen Werbungskosten von 28 T€. Dies führt zwar zu einem steuerlichen Verlustvortrag von rund 10 T€, lässt gleichzeitig jedoch die steuermindernde Wirkung der Sonderausgaben (KV, PV, RV, etc.) verpuffen sowie den Grundfreibetrag ins Leere laufen.

Im Folgejahr würdest du rund 23 T€ Bruttogehalt beziehen, bei Werbungskosten von 13 T€. Dies entspricht gleichzeitig in etwa deinem Verlustvortrag, wie auch dem Grundfreibetrag. Da vorrangig der Verlustvortrag aufgebraucht wird, können auch in diesem Jahr Grundfreibetrag und Sonderausgaben ihr steuerminderndes Potential nicht entfalten.

Du wirst zwar in beiden Jahren die einbehaltene Lohnsteuer (insgesamt knapp 5 T€) erstattet bekommen, aufgrund der ungünstigen periodischen Ausgestaltung jedoch knapp 15 T€ (auf Basis eines zvE von 70 T€) "verlieren" (im Gegenzug erhältst du natürlich dein anteiliges Gehalt in den beiden Jahren).
Liebe Grüße

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort! Das klingt tatsächlich suboptimal. Wäre es demnach aus steuerlichen Gesichtspunkten vorteilhafter, das dreimonatige Reisen nach und nicht vor dem Master anzugehen? Bedeutet, ich würde 2022 sieben statt vier volle Monate arbeiten (Januar bis Juli) und 2023 gar nicht sondern erst ab Januar 2024, da ich dann von Oktober bis Dezember 2023 reisen würde.

Sorry, wenn jetzt zwei gleichartige Nachrichten erscheinen, ich glaube aber, dass meine erste Nachricht nicht erfolgreich übermittelt wurde.

antworten
WiWi Gast

Auslandsmaster - steuerliches Handling

WiWi Gast schrieb am 11.03.2021:

Ceterum censeo schrieb am 11.03.2021:

Hallo @ceterum censeo, TE hier. Ich verdiene derzeit 55.000 EUR p.a. Die Werbungskosten des Masters werden sich wahrscheinlich auf mindestens 35.000 EUR belaufen (23.000 EUR Studiengebühren + 12.000 EUR Miete + ggf. weitere Kosten, die man absetzen kann, wie zB Reisekosten). Realistisch sprechen wir hier also von 40.000 EUR.

Mein Gehalt nach Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit hängt von vielen Faktoren ab, sollte aber bei 65.000 bis 70.000 EUR liegen. Ich hoffe, die Zahlen sind hilfreich.

Lieber TE, einen derartigen Sachverhalt habe ich bereits befürchtet. Um meine Einschätzung vorweg zu nehmen: Aus steuerlichen Gesichtspunkten ist diese Verteilung recht ungünstig.

In deinem Beispiel würdest du im Jahr 2022 noch rund 18 T€ brutto verdienen, bei angenommen Werbungskosten von 28 T€. Dies führt zwar zu einem steuerlichen Verlustvortrag von rund 10 T€, lässt gleichzeitig jedoch die steuermindernde Wirkung der Sonderausgaben (KV, PV, RV, etc.) verpuffen sowie den Grundfreibetrag ins Leere laufen.

Im Folgejahr würdest du rund 23 T€ Bruttogehalt beziehen, bei Werbungskosten von 13 T€. Dies entspricht gleichzeitig in etwa deinem Verlustvortrag, wie auch dem Grundfreibetrag. Da vorrangig der Verlustvortrag aufgebraucht wird, können auch in diesem Jahr Grundfreibetrag und Sonderausgaben ihr steuerminderndes Potential nicht entfalten.

Du wirst zwar in beiden Jahren die einbehaltene Lohnsteuer (insgesamt knapp 5 T€) erstattet bekommen, aufgrund der ungünstigen periodischen Ausgestaltung jedoch knapp 15 T€ (auf Basis eines zvE von 70 T€) "verlieren" (im Gegenzug erhältst du natürlich dein anteiliges Gehalt in den beiden Jahren).
Liebe Grüße

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort! Das klingt tatsächlich suboptimal. Wäre es demnach aus steuerlichen Gesichtspunkten vorteilhafter, das dreimonatige Reisen nach und nicht vor dem Master anzugehen? Bedeutet, ich würde 2022 sieben statt vier volle Monate arbeiten (Januar bis Juli) und 2023 gar nicht sondern erst ab Januar 2024, da ich dann von Oktober bis Dezember 2023 reisen würde.

Sorry, wenn jetzt zwei gleichartige Nachrichten erscheinen, ich glaube aber, dass meine erste Nachricht nicht erfolgreich übermittelt wurde.

Du kannst es mit folgender Milchmädchenrechnung selbst errechnen.

Jährlich kannst du etwa 10T€ steuerfrei verdienen (Grundfreibetrag, liegt tatsächlich etwas darunter, aber wir nehmen mal 10T€ an, da es einfacher ist).

Sonderausgaben, Werbungskosten sowie der Verlustvortrag werden vorrangig verbraucht:

Heißt für 2022:

Einkommen TEUR 20
WK-Abzug TEUR 30
= Verlust TEUR 10
der Grundfreibetrag verpufft gänzlich

2023:

Einkommen: TEUR 25
WK-Abzug TEUR 15
Verlustvortrag TEUR 10
= zvE TEUR 0
der Grundfreibetrag verpufft gänzlich

Am lukrativsten wäre es also, wenn du dein Einkommen in 2022 bzw. 2023 um TEUR 20 bzw. TEUR 10 steigerst, da so der Grundfreibetrag komplett ausgenutzt wird und du quasi steuerfrei Einkommen beziehst.

Wenn du in 2023 nicht arbeitest würde dein Verlustvortrag TEUR 25 betragen (Verlust 2022 zzgl. WK 2023). Diesen würdest du dann voraussichtlich in 2024 beanspruchen, was bei höheren Einkünften natürlich zu einer höheren Reduzierung der Steuerlast führt.

Allerdings darfst du bei dieser "Steueroptimierung" nicht außer acht lassen, dass du in 2023 dann natürlich keine Einkünfte hättest. Insgesamt werden deine verfügbaren Mittel also geringer sein. Im Verhältnis zu eingesetzten Arbeit sind sie natürlich höher.

Ob du dir das leisten kannst und willst, kannst nur du selbst entscheiden.

antworten
Ceterum censeo

Auslandsmaster - steuerliches Handling

WiWi Gast schrieb am 11.03.2021:

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort! Das klingt tatsächlich suboptimal. Wäre es demnach aus steuerlichen Gesichtspunkten vorteilhafter, das dreimonatige Reisen nach und nicht vor dem Master anzugehen? Bedeutet, ich würde 2022 sieben statt vier volle Monate arbeiten (Januar bis Juli) und 2023 gar nicht sondern erst ab Januar 2024, da ich dann von Oktober bis Dezember 2023 reisen würde.

Spielen wir auch diesen Fall einmal durch: 2022 - 32 T€ Bruttogehalt, 28 T€ Werbungskosten. Das verbleibende Einkommen liegt dann bei 4 T€, also unterhalb des Grundfreibetrages, der Sonderausgabenabzug führt zu keinem vortragsfähigen Verlust. Im Folgejahr hättest du kein Einkommen und noch rund 12 T€ Werbungskosten (-1 T€ zu oben, da hier keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen wird). Dies führt hier zu einem vortragsfähigen Verlust in gleicher Höhe, der dein Einkommen in 2024 entsprechend mindert. Dies führt zu angenommenen Steuererstattungen von rund 5 T€ in 2021 und 5 T€ in 2023. In der Summe lägen wir hier daher nun bei rund 10 T€, und damit ein gutes Stück näher am Maximalbetrag. Am günstigsten wäre es übrigens, du würdest in 2021 rund 300 T€ verdienen und im Dezember 2021 sofort die vollen 40 T€ an Werbungskosten zahlen. ;-)
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Auslandsmaster - steuerliches Handling

WiWi Gast schrieb am 12.03.2021:

Ceterum censeo schrieb am 11.03.2021:

Hallo @ceterum censeo, TE hier. Ich verdiene derzeit 55.000 EUR p.a. Die Werbungskosten des Masters werden sich wahrscheinlich auf mindestens 35.000 EUR belaufen (23.000 EUR Studiengebühren + 12.000 EUR Miete + ggf. weitere Kosten, die man absetzen kann, wie zB Reisekosten). Realistisch sprechen wir hier also von 40.000 EUR.

Mein Gehalt nach Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit hängt von vielen Faktoren ab, sollte aber bei 65.000 bis 70.000 EUR liegen. Ich hoffe, die Zahlen sind hilfreich.

Lieber TE, einen derartigen Sachverhalt habe ich bereits befürchtet. Um meine Einschätzung vorweg zu nehmen: Aus steuerlichen Gesichtspunkten ist diese Verteilung recht ungünstig.

In deinem Beispiel würdest du im Jahr 2022 noch rund 18 T€ brutto verdienen, bei angenommen Werbungskosten von 28 T€. Dies führt zwar zu einem steuerlichen Verlustvortrag von rund 10 T€, lässt gleichzeitig jedoch die steuermindernde Wirkung der Sonderausgaben (KV, PV, RV, etc.) verpuffen sowie den Grundfreibetrag ins Leere laufen.

Im Folgejahr würdest du rund 23 T€ Bruttogehalt beziehen, bei Werbungskosten von 13 T€. Dies entspricht gleichzeitig in etwa deinem Verlustvortrag, wie auch dem Grundfreibetrag. Da vorrangig der Verlustvortrag aufgebraucht wird, können auch in diesem Jahr Grundfreibetrag und Sonderausgaben ihr steuerminderndes Potential nicht entfalten.

Du wirst zwar in beiden Jahren die einbehaltene Lohnsteuer (insgesamt knapp 5 T€) erstattet bekommen, aufgrund der ungünstigen periodischen Ausgestaltung jedoch knapp 15 T€ (auf Basis eines zvE von 70 T€) "verlieren" (im Gegenzug erhältst du natürlich dein anteiliges Gehalt in den beiden Jahren).
Liebe Grüße

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort! Das klingt tatsächlich suboptimal. Wäre es demnach aus steuerlichen Gesichtspunkten vorteilhafter, das dreimonatige Reisen nach und nicht vor dem Master anzugehen? Bedeutet, ich würde 2022 sieben statt vier volle Monate arbeiten (Januar bis Juli) und 2023 gar nicht sondern erst ab Januar 2024, da ich dann von Oktober bis Dezember 2023 reisen würde.

Sorry, wenn jetzt zwei gleichartige Nachrichten erscheinen, ich glaube aber, dass meine erste Nachricht nicht erfolgreich übermittelt wurde.

Du kannst es mit folgender Milchmädchenrechnung selbst errechnen.

Jährlich kannst du etwa 10T€ steuerfrei verdienen (Grundfreibetrag, liegt tatsächlich etwas darunter, aber wir nehmen mal 10T€ an, da es einfacher ist).

Sonderausgaben, Werbungskosten sowie der Verlustvortrag werden vorrangig verbraucht:

Heißt für 2022:

Einkommen TEUR 20
WK-Abzug TEUR 30
= Verlust TEUR 10
der Grundfreibetrag verpufft gänzlich

2023:

Einkommen: TEUR 25
WK-Abzug TEUR 15
Verlustvortrag TEUR 10
= zvE TEUR 0
der Grundfreibetrag verpufft gänzlich

Am lukrativsten wäre es also, wenn du dein Einkommen in 2022 bzw. 2023 um TEUR 20 bzw. TEUR 10 steigerst, da so der Grundfreibetrag komplett ausgenutzt wird und du quasi steuerfrei Einkommen beziehst.

Wenn du in 2023 nicht arbeitest würde dein Verlustvortrag TEUR 25 betragen (Verlust 2022 zzgl. WK 2023). Diesen würdest du dann voraussichtlich in 2024 beanspruchen, was bei höheren Einkünften natürlich zu einer höheren Reduzierung der Steuerlast führt.

Allerdings darfst du bei dieser "Steueroptimierung" nicht außer acht lassen, dass du in 2023 dann natürlich keine Einkünfte hättest. Insgesamt werden deine verfügbaren Mittel also geringer sein. Im Verhältnis zu eingesetzten Arbeit sind sie natürlich höher.

Ob du dir das leisten kannst und willst, kannst nur du selbst entscheiden.

Vielleicht mal schauen, ob man den präferierten Master auch im Januar beginnen kann, habe Ähnliches vor und an paar Unis, die für mich in Frage kommen, gibt es die Möglichkeit im Januar zu starten, was unter der Bedingung, man fängt im darauffolgenden Jahr im Januar auch an zu arbeiten, ein erheblicher steuerlicher Vorteil ist.
Ansonsten beachte ich während meiner Planung noch, wie bereits erwähnt, die Aufteilung, da die steuerentlastung bei höherem Einkommen stärker ausfällt.

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