WiWi Gast schrieb am 18.03.2023:
"Plötzlich ist ein gepflegtes Eigenheim nicht mehr 400.000, sondern 250.000 Euro wert" - aktueller Artikel - Folgen des Sanierungszwangs wird ein Absinken der Preise für viele Immobilien sein, da Rücklagen gebildet werden müssen
Plötzlich ist das Gebäude, welches nach ENEV 2002 (nicht 2022, sondern 2002 - vor 21 Jahren) gebaut wurde, nicht mehr 750.000 Euro wert, sondern 900.000 Euro. Man kann es auch andersherum sehen.
Fakt ist, es gibt einen Sanierungszwang für ca. 15-34% aller Wohnungen und Häuser, je nach Quelle. Die EU selbst sagt die 15% schlechtesten. Die Lobbyorganisation Haus & Grund bezieht alles von E bis H ein und sagt die 34% schlechtesten.
Fakt ist auch, dass jeder mit A+, A, B, C oder D davon absehbar nicht betroffen sein wird. In ein Gebäude D kann problemlos eine Wärmepumpe eingebaut werden.
Jeder Neubau ab dem Jahr 2002 ist in Klasse B oder besser. Das war die Vorgabe von der ENEV 2002, 75 kWh/m2.
Aktuell reden wir eigentlich über die Kategorie F. Evtl. E.
Von D und E keine Rede bezüglich Sanierungszwang.
Jeder ab 2002 hat A+, A oder B. Weil das die Vorschrift war.
Ein Haus an der Grenze von B zu C hat 75 kWh/m2. Eine aktuelle 08/15-Standard-WP hat eine Jahresleistungszahl von ca. 4,1. Der politische festgelegte Primärenergiefaktor ist 1,8. Real ermittelt sind es tatsächlich trotz Kohlestrom aktuell "nur" noch 1,45. Bei 100% EE wäre der Primärenergiefaktor 0,00.
Der Primärenergiefaktor von Gas ist 1,1.
Wechsel eines Hauses Grenze B zu C von Gas zu Luft-WP:
75/1,1 = 68 kWh/m2 Endenergiebedarf
68/4,1 x 1,8 = 29,93 => Kategorie A+.
Fazit: Jedes Haus in A oder B kommt alleine durch den Einbau einer Wärmepumpe auf A+. Selbst Häuser an der Grenze zu C.
Bei Anwendung es korrekten, realen Primärenergiefaktors:
24,11
Bei 100% EE im Netz:
0,00
Ein 180qm großes Haus mit 29,93 kWh/m2 verbraucht rechnerisch (um nichts anderes geht es hier übrigens, wer auf 23 Grad heizt, verbraucht real natürlich mehr) 5.387 kWh.
Mit 12-15 PV-Modulen mit 425 kWp wird dieses Haus dann mit WP zum Nullenergiehaus lt. EU-Vorgabe 2050 bzw. zum Plus-Energie-Haus.
Wie man sieht, muss man jetzt ganz klar unterscheiden - habe ich ein Haus nach ENEV 2002 und neuer oder habe ich ein älteres Haus. Für alle Häuser ab 2002 wird es die nächsten 27 Jahren keine verschärfenden Vorschriften geben, mit der Ausnahme, dass dann, wenn eh die Heizung getauscht werden muss (was auch bisher immer so alle 30 Jahre notwendig war), eine Wärmepumpe eingebaut werden muss.
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