Aufteilung Grundstückwert bei Teilung nach WEG
Hallo.
Ich möchte ein Haus kaufen (Wohneinheit 2 = WE2). Dieses steht auf einem Grundstück neben einem anderen Haus (Wohneinheit 1 = WE1). Das Grundstück ist nach WEG geteilt. WE1 hat 55% Miteigentum, WE2 hat 45% Miteigentum. Die Häuser sind jeweils Sondereigentum gemäß Teilungserklärung.
Zur Bestimmung des Marktwertes hat eine Bank eine Schätzung erstellt.
In der Schätzung, hat die Bank zunächst den Wert des gesamten Grundstückes ermittelt (soweit ich weiß, ist das auch richtig von der Vorgehensweise) und separat hiervon den Wert des zu verkaufenden Hauses. Die Schätzung als ganzes ist rechnerisch gut nachvollziehbar aufgebaut. Die Bodenwerte sind plausibel und ortsüblich.
Den ermittelten Grundstückswert rechnet die Bank nun aber komplett auf den Wert der WE2 an. Das kann meiner Auffassung nach nicht richtig sein. Ich bin der Meinung das der Grundstückswert entsprechend der Miteigentumsanteile umgelegt werden muss. Schließlich erwirbt man ja nur ein Teileigentum am Grundstück und nicht etwa das ganze Grundstück. Also kann der Grundstückwert auch nur anteilig den Wohneinheiten zugeschrieben werden.
Die Bank wurde auf diesen Umstand hingeweisen, zeigt sich aber wenig beeindruckt. Es sei alles richtig, es sei Gemeinschafteigentum und damit ist mit dem vollen Preis zurechnen. Ich habe das Gefühl, man will den Fehler nicht eingestehen. Überhaupt könne ich als Laie ja auch nicht wissen, was richtig oder falsch ist.
Ich bleibe dabei, dass kann nicht richtig sein: Anteiliges Eigentum am Grundstück heißt für mich auch anteiliger Wert vom Grundstück. Der Verkäufer hilft mir nicht, er lehnt sich zurück und sagt, er will mir das Haus zum fairen Marktwert verkaufen und wenn die Schätzung der Bank das so sagt, dann sei das eben so.
Sofern es wirklich ein Fehler ist, ist der Schätzwert ca. 60.000 € zu hoch. Daher will ich auch nicht einfach so locker lassen. Zumal eine zweite Schätzung einer anderen Bank, welche die Miteigentumsanteile berücksichtigt hat, eben ungefähr um diese 60.000 € niedriger ausgefallen ist. Das interessiert den Verkäufer aber nicht, er will sich nach der ersten Schätzung richten. Sollte ich dort Fehler nachweisen, die zu einer Korrektur führen, würde er sich auch an die Korrektur gebunden fühlen.
Ich habe schon bei meiner Bank nachgefragt wie man es dort sieht. Man teilt meine Auffassung zwar, aber was konkretes in die Hand geben könne man mir nicht.
Ich suche nun schon seite Tagen nach einem Gesetz, Verordnung, Richtline, Praxishandbuch oder sonst irgendwas, was mir belegbar recht gibt, dass in der ersten Schätzung versäumt wurde, den Grundstückswert anteilig den Wohneinheiten zuzuschreiben. Ich will also nachweisen, dass die Methode der Bank fehlerhaft ist. Denn es findet demnächst noch ein persönliches Gespräch mit der schätzenden Bank statt. Ich möchte dort mit nicht von der Hand zuweisenden Argumenten aufschlagen und nicht nur mit meiner laienhaften, wenn auch logischen Argumentation aufschlagen
Kann mir hier jemand dabei helfen oder seine Sichtweise schildern? Ich würde nur ungern noch 3000 € für ein Gutachten nachschieben, da das Geld als Eigenkapital benötigt wird und es so schon knapp genug mit der Finanzierung werden wird.
Vielen lieben Dank!
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