Was ist Baugeld und was hat es mit dem Wertpapierdepot zu tun?
Die meisten Menschen nutzen eine Finanzierung, um sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen und ein Haus im Grünen oder eine Eigentumswohnung in zentraler Lage zu kaufen. Dieser Immobilienkredit wird meist bei einer Bank aufgenommen und ist als "Baugeld" bekannt. Es handelt sich dabei um einen Geldbetrag, der dem Kreditnehmer für den Kauf, Bau oder Umbau bei Sanierung oder Renovierung einer Immobilie von einem Kreditinstitut zur Verfügung gestellt wird. Neben diesem Fremdkapital sollte die Finanzierung auch einen Eigenkapitalanteil enthalten. Dieser beträgt im Optimalfall mindestens 20 Prozent der gesamten Kaufsumme. Was viele Kreditnehmer nicht wissen: Das eigene Depot kann zum Eigenkapital hinzugezählt werden.

Das Baugeld kann sowohl für den Neubau eines Hauses, als auch für den Erwerb von Immobilien und bebaubaren Grundstücken genutzt werden. Gut zu wissen: Die häufigste Form, in der das Baugeld an den Kreditnehmer verliehen wird, ist das sogenannte Annuitätendarlehen. Bei diesem Tilgungskredit profitiert der Kreditnehmer vor allem von konstanten Rückzahlungsbeträgen. Hierbei bleiben diese im Gegensatz zu einem Ratenkredit über die gesamte Laufzeit gleich – sofern der Kreditnehmer eine Zinsbindungsfrist mit seiner Hausbank vereinbart hat. Die Raten des Annuitätenbaugeldes setzen sich aus
- der vereinbarten Tilgungssumme
- und den Zinsen zusammen
- und müssen in der Regel monatlich an die Bank zurückgezahlt werden.
Die Aufnahme eines Baukredites stellt für die meisten Menschen die mit Abstand schnellste und häufig auch einfachste Lösung dar, denn nur die wenigsten können die Finanzierung einer Immobilie komplett aus der eigenen Tasche aufbringen. Wer Baugeld bei seiner Hausbank beantragt, sollte jedoch einige wichtige Dinge beachten.
- Zum einen empfiehlt es sich, die gesamte Finanzierung in Ruhe durchzurechnen. So zeigt sich auf einen Blick, wie hoch die monatlichen Tilgungsraten voraussichtlich sein werden.
- Zum anderen kann sich ein ausführlicher Vergleich der verschiedenen Anbieter lohnen, da sich so je nach Angebot und aktueller Marktlage zum Teil mehrere tausend Euro sparen lassen.
Und auch das Eigenkapital spielt eine große Rolle, wenn jemand von einem besonders günstigem Baugeld profitieren möchte.
Dank Eigenkapital im Depot bessere Konditionen beim Baugeld?
Wer sich für den Immobilienerwerb mittels einer Baufinanzierung entscheidet, sollte vorher die persönliche finanzielle Situation genau unter die Lupe nehmen. Dabei gilt: Je höher das vorhandene Eigenkapital, desto günstiger wird das Baugeld – denn je mehr Geld der Kreditnehmer in die Baufinanzierung mit einbringt, desto geringer sind dementsprechend auch die monatlichen Tilgungsraten und die damit verbundenen Zinsen. Wie eingangs bereits erwähnt, sollte dieser Eigenkapitalanteil rund 20 oder besser noch 30 Prozent der gesamten Kaufsumme ausmachen.
Wichtig: Da eine Baufinanzierung nur den eigentlichen Kaufpreis der Immobilie abdeckt, nicht aber die verschiedenen Nebenkosten wie Grundbucheintrag, Notar- und Maklergebühren, Grunderwerbsteuer etc., empfiehlt es sich, einen weiteren finanziellen Puffer mit einzurechnen.
Aber was zählt denn eigentlich alles zum Eigenkapital?
- Zum einen wäre hier das eigene Depot zu nennen, da sämtliches Wertpapiervermögen in der Regel komplett zum Eigenkapital hinzu gezählt werden kann.
- Zum anderen lassen sich das Barvermögen, kurzfristig verfügbare Bankguthaben wie zum Beispiel Tagesgeld und Festgeld sowie das Girokonto, Bausparguthaben, Lebensversicherungen und bereits komplett abbezahlte Immobilien oder Grundstücke als Eigenkapital nutzen.
Gut zu wissen: Auch die Eigenleistungen - ebenfalls bekannt unter dem Begriff Muskelhypothek - können in den Eigenkapitalanteil einfließen. Wer also beispielsweise beim Hausbau selber Hand anlegt, kann sich auf diese Weise zwischen fünf und zehn Prozent der Baukosten bei der Bank als Eigenkapitalanteil anrechnen lassen.
Der Sonderfall: Baukindergeld
Zusätzlich zum Baugeld, sprich dem Immobilienkredit von der Bank, haben die Käufer die Möglichkeit, das sogenannte Baukindergeld von dem deutschen Staat zu erhalten. Dieser spezielle Zuschuss, der von dem normalen Kindergeld abgekoppelt ist und der es Familien und Alleinerziehenden leichter machen soll, ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung finanzieren zu können, beträgt pro Kind 12.000 Euro. Diese Summe wird jedoch nicht einmalig, sondern in zehn jährlichen Raten zu je 1.200 Euro ausgezahlt und ist darüber hinaus noch an einige Bedingungen geknüpft.
Das sind die Voraussetzungen für eine Baukindergeld-Förderung:
- Das Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht, ist somit kindergeldberechtigt und lebt zusammen mit den Eltern oder dem alleinerziehenden Elternteil in demselben Haushalt.
- Das gesamte Haushaltseinkommen beträgt bei einem Kind maximal 90.000 Euro pro Jahr. Gut zu wissen: Für jedes zusätzliche Kind können je 15.000 Euro hinzugerechnet werden.
- Das Haus oder die Eigentumswohnung muss zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. März 2021 gekauft respektive gebaut worden sein (sprich: innerhalb dieses Zeitraums muss der Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erteilt worden sein).
- Der Antrag auf Baukindergeld muss spätestens sechs Monate nach dem Einzug (dabei zählt das Datum der amtlichen Meldebestätigung) gestellt werden.
- Um das Baukindergeld zu erhalten, muss es sich um einen sogenannten Ersterwerb handeln – wer bereits eine Immobilie besitzt, hat dementsprechend keinen Anspruch auf die Förderung.
Der Antrag auf das Baukindergeld kann ausschließlich über das sogenannte Zuschussportal der KfW Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gestellt werden. Dazu müssen alle geforderten persönlichen Daten (dazu gehören unter anderem die offizielle Meldebestätigung, eine Kopie des Grundbuchauszuges, die Einkommensnachweise (Steuerbescheide) des zweiten und dritten Jahres vor der Antragstellung, sowie der Kaufvertrag beziehungsweise die Baugenehmigung) angegeben und die Identität per Videoident-Verfahren oder über den postalischen Weg bestätigt werden.
Gut zu wissen: Ein Rechtsanspruch auf das Baukindergeld besteht übrigens nicht. Wenn die vom Staat zur Verfügung gestellten Fördermittel aufgebraucht sind, können keine weiteren Anträge mehr gestellt werden.