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Eigentumswohnung neu vermieten

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WiWi Gast

Eigentumswohnung neu vermieten

Guten Tag liebes Forum,

ich hätte eigentlich nur eine kleine Frage an Euch. Wir selbst wohnen im Umkreis von München und haben im Landkreis Augsburg eine Eigentumswohnung ca 90m2.
3 Zimmer, Bad und Gaste-WC und Balkon + Tiefgaragenstellplatz.
Die Wohnung war bis letztes Jahr vermietet.
Nun geht es darum das gute Stück natürlich wieder zu vermieten. Die eigentliche Frage richtet sich nach höhe der Miete bzw. was ungefähr verlangen können.
Der alte Mieter hat deutlich unter dem ortsüblichen Tarif gezahlt.

Es gibt hier keinen Mietspiegel. Meines Wissens darf ich doch bei einer Neuvermietung solange es keinen Mietspiegel gibt und es nicht in den Wucher geht soviel ich will verlangen oder?
Ansonsten heißt es ja nicht mehr als 10% alle 3 Jahre bis zum ortsüblichen Tarif.
Quadratmeterpreis liegt bei 9-10€. Alter Mieter hat um die 500€ gezahlt. Haben jetzt mal fast alle Böden + Türen renoviert und wollten eigentlich schon an die 1000€ Miete gehen.

Die eigentliche Frage jetzt: Wie hoch darf ich die Miete ansetzen bzw. wo liegt die Grenze? Aussage der Marktgemeindeverwaltung ist nur, dass sie keine Ahnung haben..... und die Makler geben natürlich am Telefon null Auskunft über sowas da Sie selbst vermarkten wollen.

Vielen Dank Euch

Gruß Franz

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WiWi Gast

Eigentumswohnung neu vermieten

Schau dir vergleichbare Wohnungen an, am besten selbe Stadt / Stadtteil, rechne den durchschnittlichen qm Preis aus und nimm das als Richtwert. Das sollte doch ein guter Indikator sein. Du sagst ja selber ca. 9-10€ pro qm, dann würde ich davon ausgehen ist 900+- 10% ein guter Preis. Würde mich aber wie gesagt etwas am Markt orientieren.

Ansonsten muss ich sagen bin ich Laie was das angeht, aber die 10% Regel dürfte meiner Meinung nach hinfällig sein weil die Wohnung renoviert wurde oder? In diesem Fall darfst du glaube ich mehr verlangen.

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WiWi Gast

Eigentumswohnung neu vermieten

Allgemein gilt Vertragsfreiheit. Wenn der Mieter dazu bereit ist den Preis zu bezahlen, dann ist das auch so. Wenn er klagt man müsse die ortsübliche Miete nehmen, dann soll er eine andere Wohnung im Landkreis Augsburg nehmen. So lange eine frei ist, hat er keinen Anspruch auf den entsprechenden Mietspreis. Ich würde mich aber mal schlau machen. Im Normalfall gibt es überall einen Mietspiegel welche man für wenige Euros erwerben kann.

WiWi Gast schrieb am 03.03.2021:

Guten Tag liebes Forum,

ich hätte eigentlich nur eine kleine Frage an Euch. Wir selbst wohnen im Umkreis von München und haben im Landkreis Augsburg eine Eigentumswohnung ca 90m2.
3 Zimmer, Bad und Gaste-WC und Balkon + Tiefgaragenstellplatz.
Die Wohnung war bis letztes Jahr vermietet.
Nun geht es darum das gute Stück natürlich wieder zu vermieten. Die eigentliche Frage richtet sich nach höhe der Miete bzw. was ungefähr verlangen können.
Der alte Mieter hat deutlich unter dem ortsüblichen Tarif gezahlt.

Es gibt hier keinen Mietspiegel. Meines Wissens darf ich doch bei einer Neuvermietung solange es keinen Mietspiegel gibt und es nicht in den Wucher geht soviel ich will verlangen oder?
Ansonsten heißt es ja nicht mehr als 10% alle 3 Jahre bis zum ortsüblichen Tarif.
Quadratmeterpreis liegt bei 9-10€. Alter Mieter hat um die 500€ gezahlt. Haben jetzt mal fast alle Böden + Türen renoviert und wollten eigentlich schon an die 1000€ Miete gehen.

Die eigentliche Frage jetzt: Wie hoch darf ich die Miete ansetzen bzw. wo liegt die Grenze? Aussage der Marktgemeindeverwaltung ist nur, dass sie keine Ahnung haben..... und die Makler geben natürlich am Telefon null Auskunft über sowas da Sie selbst vermarkten wollen.

Vielen Dank Euch

Gruß Franz

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WiWi Gast

Eigentumswohnung neu vermieten

Vorsicht aber mit "Mietwucher". Kann viel Ärger geben.

WiWi Gast schrieb am 03.03.2021:

Allgemein gilt Vertragsfreiheit. Wenn der Mieter dazu bereit ist den Preis zu bezahlen, dann ist das auch so. Wenn er klagt man müsse die ortsübliche Miete nehmen, dann soll er eine andere Wohnung im Landkreis Augsburg nehmen. So lange eine frei ist, hat er keinen Anspruch auf den entsprechenden Mietspreis. Ich würde mich aber mal schlau machen. Im Normalfall gibt es überall einen Mietspiegel welche man für wenige Euros erwerben kann.

WiWi Gast schrieb am 03.03.2021:

Guten Tag liebes Forum,

ich hätte eigentlich nur eine kleine Frage an Euch. Wir selbst wohnen im Umkreis von München und haben im Landkreis Augsburg eine Eigentumswohnung ca 90m2.
3 Zimmer, Bad und Gaste-WC und Balkon + Tiefgaragenstellplatz.
Die Wohnung war bis letztes Jahr vermietet.
Nun geht es darum das gute Stück natürlich wieder zu vermieten. Die eigentliche Frage richtet sich nach höhe der Miete bzw. was ungefähr verlangen können.
Der alte Mieter hat deutlich unter dem ortsüblichen Tarif gezahlt.

Es gibt hier keinen Mietspiegel. Meines Wissens darf ich doch bei einer Neuvermietung solange es keinen Mietspiegel gibt und es nicht in den Wucher geht soviel ich will verlangen oder?
Ansonsten heißt es ja nicht mehr als 10% alle 3 Jahre bis zum ortsüblichen Tarif.
Quadratmeterpreis liegt bei 9-10€. Alter Mieter hat um die 500€ gezahlt. Haben jetzt mal fast alle Böden + Türen renoviert und wollten eigentlich schon an die 1000€ Miete gehen.

Die eigentliche Frage jetzt: Wie hoch darf ich die Miete ansetzen bzw. wo liegt die Grenze? Aussage der Marktgemeindeverwaltung ist nur, dass sie keine Ahnung haben..... und die Makler geben natürlich am Telefon null Auskunft über sowas da Sie selbst vermarkten wollen.

Vielen Dank Euch

Gruß Franz

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WiWi Gast

Eigentumswohnung neu vermieten

Es gibt für dich keine Vorgaben.

Schau in Immoscout was der Markt hergibt. Wenn ein Unterangebot an freien Wohnungen am Standort der Wohnung vorherrscht kannst du auch nochmal 10-20% auf die Marktmiete drauf schlagen. Wenn Wohnungsnot da ist zahlen Menschen alles, siehe München und Stuttgart.

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