Es ist häufig so: zu viele Köche verderben den Brei. Kenne das aus meiner langjährigen Immobilienerfahrung von Verkäufen mit Erbengemeinschaften. Diese sind meist sehr schwierig und ich würde das nur machen, wenn der Preis sehr gut ist und man genügend Reserven hat.
Beispiel: Haus wurde von den vier Kindern geerbt, von denen 2 mit den anderen 2 seit Jahren zerstritten sind. Außerdem gab es kurz vor dem Tod noch eine Testament Änderung, zu Gunsten einer Haushaltshilfe, die auch noch 20% bekommen soll. Jetzt gönnt der eine dem anderen absolut nichts und würde selbst sogar noch drauf legen, nur damit der andere ja nichts vom Erbe bekommt. Schlimmer wird es, wenn die Erben gar nicht fest stehen und noch ermittelt werden müssen, dann auch noch in der Welt verstreut leben. Das macht es richtig langwierig bei der Austellung der Erbscheine.
Oder die Erben sind einfach nur "normal zerstritten" heisst einer oder mehrere wollen zum möglichst hohen Preis verkaufen und haben zu hohe Vorstellungen, andere brauchen so schnell wie es geht das Geld. Da kann leider eine fehlende Zustimmung eines Miterben den ganzen Verkauf blockieren.
Ganz heikel ist, wenn einer oder mehrere Erben unter gesetzlicher Betreuung, neudeutsch für Vormundschaft steht. Opa mit 100 gestorben, Kind ist Erbe und schon 80 dazu noch dement. Dann werden die Formalien noch mal komplexer und dauern noch mal länger, wenn eine Immobilie eines Objektes veräussert werden soll, wenn der Eigentümer, der geerbt hat, unter Betreuung steht. Da muss jeder Step von einem Gericht abgesegnet werden und das kann sich hinziehen.
Daher: wenn Erbengemeinschaft die sich nicht super einig sind oder gar noch Teileigentümer die unter Betreuung stehen, dann mega Vorsicht!
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