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ImmobilienGeldanlage

Teures Missverständniss

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magnethelm85

Teures Missverständniss

Sehr geehrtes Forum, ich selbst bin noch Student und hatte vor ca. 3 Jahren die Idee mein Geld in eine Immobilie zu investieren. Da ich jedoch kein eigenes Einkommen hatte, fragte ich meine Eltern um Unterstützung. Die Idee war folgende: Eine Wohnung gegenüber einer deutschen Universität kaufen, EK von 20.000 Euro einbringen und meine Eltern nehmen für mich einen Kredit auf, den ich mit den Mieteinnahmen bediene. Nun hat sich der Wert der Wohnung in den letzten 3 Jahre erhöht und ich habe aufgrund der Marktsituation dafür entschieden die Wohnung zu veräußern um einen Gewinn einzustreichen. Der Wert der Wohnung ist um ca. 60.000 Euro gestiegen. Für den vorzeitigen Verkauf würde eine Spekulationssteuer von ca. 20.000 Euro anfallen die sich aus dem persönlichen Steuersatz meiner Eltern ergibt. Es würden also ca. 40.000 Euro nach Steuern an Gewinn übrig bleiben. Die Tilgung während der letzten 3 Jahre liegt bei ca. 12.000 Euro.

Meine Überlegung hinter der Geschichte war nun also folgende: Ich habe 20.000 EK eingebracht, diese erhalte ich beim VK zurück. Ich erziele ca. 40.000 Euro Gewinn und durch die 3 Jahre Tilgung erhalte ich weitere 12.000 Euro. Ich würde nun nach dem Verkauf also 72.000 Euro Kapital zur Verfügung haben um eine neue Immobilie zu finanzieren.

Nachdem ich den Verkauf nun mit meinen mich unterstützenden Eltern erörtert habe stellt sich die Situation anders dar. Mein Vater vertritt nun die Meinung, ich hätte zum Kaufpreis 20.000 Euro beigetragen und er selbst 60.000 Euro. Deswegen habe er 3/4 Anteil am VK Erlös und ich nur 1/4.

Mein Argument, dass es ja lediglich FK weitergereicht hat, möchte er nicht zählen lassen und sieht sich um Recht. Überträgt man nun seine Annahmen auf die Rechnung stehen mir am Ende anstatt 52.000 Euro deutlich weniger als die Hälfte als Gewinn zur Verfügung.

Ich kann schlecht vor Gericht gehen oder ein Schiedsgericht anrufen und bin sehr gespannt wie Ihr euch zu dem Thema äußert.

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WiWi Gast

Teures Missverständniss

Warum addierst du die Tilgung? Musst du die nicht noch abzahlen?

Und dein Vater hat recht...

magnethelm85 schrieb am 31.01.2022:

Sehr geehrtes Forum, ich selbst bin noch Student und hatte vor ca. 3 Jahren die Idee mein Geld in eine Immobilie zu investieren. Da ich jedoch kein eigenes Einkommen hatte, fragte ich meine Eltern um Unterstützung. Die Idee war folgende: Eine Wohnung gegenüber einer deutschen Universität kaufen, EK von 20.000 Euro einbringen und meine Eltern nehmen für mich einen Kredit auf, den ich mit den Mieteinnahmen bediene. Nun hat sich der Wert der Wohnung in den letzten 3 Jahre erhöht und ich habe aufgrund der Marktsituation dafür entschieden die Wohnung zu veräußern um einen Gewinn einzustreichen. Der Wert der Wohnung ist um ca. 60.000 Euro gestiegen. Für den vorzeitigen Verkauf würde eine Spekulationssteuer von ca. 20.000 Euro anfallen die sich aus dem persönlichen Steuersatz meiner Eltern ergibt. Es würden also ca. 40.000 Euro nach Steuern an Gewinn übrig bleiben. Die Tilgung während der letzten 3 Jahre liegt bei ca. 12.000 Euro.

Meine Überlegung hinter der Geschichte war nun also folgende: Ich habe 20.000 EK eingebracht, diese erhalte ich beim VK zurück. Ich erziele ca. 40.000 Euro Gewinn und durch die 3 Jahre Tilgung erhalte ich weitere 12.000 Euro. Ich würde nun nach dem Verkauf also 72.000 Euro Kapital zur Verfügung haben um eine neue Immobilie zu finanzieren.

Nachdem ich den Verkauf nun mit meinen mich unterstützenden Eltern erörtert habe stellt sich die Situation anders dar. Mein Vater vertritt nun die Meinung, ich hätte zum Kaufpreis 20.000 Euro beigetragen und er selbst 60.000 Euro. Deswegen habe er 3/4 Anteil am VK Erlös und ich nur 1/4.

Mein Argument, dass es ja lediglich FK weitergereicht hat, möchte er nicht zählen lassen und sieht sich um Recht. Überträgt man nun seine Annahmen auf die Rechnung stehen mir am Ende anstatt 52.000 Euro deutlich weniger als die Hälfte als Gewinn zur Verfügung.

Ich kann schlecht vor Gericht gehen oder ein Schiedsgericht anrufen und bin sehr gespannt wie Ihr euch zu dem Thema äußert.

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WiWi Gast

Teures Missverständniss

Ich verstehs nicht ganz.
Du hast die 20k eingebracht, der Rest war/ist Kredit den du getilgt hast? Wieso sollte dein Vater dann Anspruch auf irgendetwas haben?

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WiWi Gast

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Das FK ist von deinem Vater. Hättest du ohne deinen Vater einen Kredit bekommen? Wieso lief es über deinen Vater?

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know-it-all

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WiWi Gast schrieb am 02.02.2022:

Ich verstehs nicht ganz.

Da bist du nicht der einzige.

Ich liste mal auf was ich nicht verstehe:

  • Wer ist Eigentümer der Immobilie - du oder deine Eltern/dein Vater? Das ist meiner Meinung nach die entscheidende und hier fehlende Information (siehe unten).
  • Wenn du Eigentümer wärest, welche Rolle sollte dann der Grenz/Spitzensteuersatz deiner Eltern eine Rolle spielen?
  • Wenn du die letzten 3 Jahre etwas für 12.000 € getilgt hast (ich vermute, das FK, was deine Eltern bereitgestellt haben), warum addierst du das nun noch als Einkunft/Ertrag in deiner Rechnung oben drauf ?

Um das mal aus deinen Angaben zu rekonstruieren:

Die Immobilie hat vor 3 Jahren also etwa 80.000 € gekostet (ergibt sich aus 20k EK und der Tatsache, dass das etwa 1/4 des Kaufpreises sein soll).
Deine Eltern haben also einen Kredit über 60.000 € aufgenommen. Davon sind bislang 12.000 € (???) getilgt, es blieben also noch 48.000 € Schulden übrig.
Du meinst also die Wohnung jetzt für 140.000 € verkaufen zu können (Anschaffungskosten + 60.000 € Gewinn).
Aus dem Verkaufspreis tilgst du jetzt noch die Restschuld und zahlst die Spekulationssteuer (20.000€). Es bleiben dann 72.000 € übrig. Davon ziehst du in deiner Kalkulation noch deinen EK-Einsatz ab, und es bleiben die von dir oben erwähnten 52.000 € Gewinn.

Meiner meiner (bescheidenen) Meinung nach dürfte der Veräußerungsgewinn in erster Linie dem Eigentümer des Objekts zustehen. Sollten das deine Eltern sein, dann bist du ja eigentlich in diesem Fall der FK-Geber (20.000 €) und hast demnach wohl Anspruch auf Rückzahlung dieses Betrags zzgl. Verzinsung.

Solltest du hingegen der Eigentümer sein (deine Eltern haben dann gegenüber der Bank gebürgt oder was?) dann sind deine Eltern die FK-Geber und haben Anspruch auf Rückzahlung der bereitgestellten Summe (in dem Falle ist es ja eigentlich die Bank). Möglicherweise solltest du deinen Eltern aber für die Absicherung des ganzen Geschäfts gegenüber der Bank (vermutlich hast du damit auch Kreditzinsen gespart) eine angemessene Vergütung zukommen lassen.

Du hast die 20k eingebracht, der Rest war/ist Kredit den du getilgt hast? Wieso sollte dein Vater dann Anspruch auf irgendetwas haben?

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WiWi Gast

Teures Missverständniss

WiWi Gast schrieb am 02.02.2022:

Ich verstehs nicht ganz.
Du hast die 20k eingebracht, der Rest war/ist Kredit den du getilgt hast? Wieso sollte dein Vater dann Anspruch auf irgendetwas haben?

Nicht OP hier.

Der Vater ist der Meinung weil der Kredit auf ihn läuft müsste er etwas ab bekommen obwohl er nichts getan hat ausser FK nehmen und dem OP geben.

Vollkommen hirnrissig, wenn die Wohnung abbezahlt ist sollte er ja auch nicht 3/4 vom Wert bekommen.
Viel Spass... Hört sich so an als würde dein Vater denken du schenkst ihm eine Immo (zu 3/4).

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WiWi Gast

Teures Missverständniss

Rechtlich gesehen ziemlich einfach - wer steht im Grundbuch - der hat als Eigentümer den Anspruch auf den Verkaufserlös. Wenn du Eigentümer bist, steht der Erlös dir zu - die Finanzierungsseite ist ja unabhängig von der Eigentumsseite sonst würde ja jede Bank einen Anteil am Verkausgewinn einer finanzierten Immobilie bekommen.

die persönliche Situation wird das Problem.

magnethelm85 schrieb am 31.01.2022:

Sehr geehrtes Forum, ich selbst bin noch Student und hatte vor ca. 3 Jahren die Idee mein Geld in eine Immobilie zu investieren. Da ich jedoch kein eigenes Einkommen hatte, fragte ich meine Eltern um Unterstützung. Die Idee war folgende: Eine Wohnung gegenüber einer deutschen Universität kaufen, EK von 20.000 Euro einbringen und meine Eltern nehmen für mich einen Kredit auf, den ich mit den Mieteinnahmen bediene. Nun hat sich der Wert der Wohnung in den letzten 3 Jahre erhöht und ich habe aufgrund der Marktsituation dafür entschieden die Wohnung zu veräußern um einen Gewinn einzustreichen. Der Wert der Wohnung ist um ca. 60.000 Euro gestiegen. Für den vorzeitigen Verkauf würde eine Spekulationssteuer von ca. 20.000 Euro anfallen die sich aus dem persönlichen Steuersatz meiner Eltern ergibt. Es würden also ca. 40.000 Euro nach Steuern an Gewinn übrig bleiben. Die Tilgung während der letzten 3 Jahre liegt bei ca. 12.000 Euro.

Meine Überlegung hinter der Geschichte war nun also folgende: Ich habe 20.000 EK eingebracht, diese erhalte ich beim VK zurück. Ich erziele ca. 40.000 Euro Gewinn und durch die 3 Jahre Tilgung erhalte ich weitere 12.000 Euro. Ich würde nun nach dem Verkauf also 72.000 Euro Kapital zur Verfügung haben um eine neue Immobilie zu finanzieren.

Nachdem ich den Verkauf nun mit meinen mich unterstützenden Eltern erörtert habe stellt sich die Situation anders dar. Mein Vater vertritt nun die Meinung, ich hätte zum Kaufpreis 20.000 Euro beigetragen und er selbst 60.000 Euro. Deswegen habe er 3/4 Anteil am VK Erlös und ich nur 1/4.

Mein Argument, dass es ja lediglich FK weitergereicht hat, möchte er nicht zählen lassen und sieht sich um Recht. Überträgt man nun seine Annahmen auf die Rechnung stehen mir am Ende anstatt 52.000 Euro deutlich weniger als die Hälfte als Gewinn zur Verfügung.

Ich kann schlecht vor Gericht gehen oder ein Schiedsgericht anrufen und bin sehr gespannt wie Ihr euch zu dem Thema äußert.

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WiWi Gast

Teures Missverständniss

Er kann nicht im Grundbuch stehen, sonst gäbe es das steuerliche Problem nicht bei den Eltern. Wäre er Eigentümer, warum sollte sonst der Steuersatz der Eltern relevant sein?

WiWi Gast schrieb am 02.02.2022:

Rechtlich gesehen ziemlich einfach - wer steht im Grundbuch - der hat als Eigentümer den Anspruch auf den Verkaufserlös. Wenn du Eigentümer bist, steht der Erlös dir zu - die Finanzierungsseite ist ja unabhängig von der Eigentumsseite sonst würde ja jede Bank einen Anteil am Verkausgewinn einer finanzierten Immobilie bekommen.

die persönliche Situation wird das Problem.

magnethelm85 schrieb am 31.01.2022:

Sehr geehrtes Forum, ich selbst bin noch Student und hatte vor ca. 3 Jahren die Idee mein Geld in eine Immobilie zu investieren. Da ich jedoch kein eigenes Einkommen hatte, fragte ich meine Eltern um Unterstützung. Die Idee war folgende: Eine Wohnung gegenüber einer deutschen Universität kaufen, EK von 20.000 Euro einbringen und meine Eltern nehmen für mich einen Kredit auf, den ich mit den Mieteinnahmen bediene. Nun hat sich der Wert der Wohnung in den letzten 3 Jahre erhöht und ich habe aufgrund der Marktsituation dafür entschieden die Wohnung zu veräußern um einen Gewinn einzustreichen. Der Wert der Wohnung ist um ca. 60.000 Euro gestiegen. Für den vorzeitigen Verkauf würde eine Spekulationssteuer von ca. 20.000 Euro anfallen die sich aus dem persönlichen Steuersatz meiner Eltern ergibt. Es würden also ca. 40.000 Euro nach Steuern an Gewinn übrig bleiben. Die Tilgung während der letzten 3 Jahre liegt bei ca. 12.000 Euro.

Meine Überlegung hinter der Geschichte war nun also folgende: Ich habe 20.000 EK eingebracht, diese erhalte ich beim VK zurück. Ich erziele ca. 40.000 Euro Gewinn und durch die 3 Jahre Tilgung erhalte ich weitere 12.000 Euro. Ich würde nun nach dem Verkauf also 72.000 Euro Kapital zur Verfügung haben um eine neue Immobilie zu finanzieren.

Nachdem ich den Verkauf nun mit meinen mich unterstützenden Eltern erörtert habe stellt sich die Situation anders dar. Mein Vater vertritt nun die Meinung, ich hätte zum Kaufpreis 20.000 Euro beigetragen und er selbst 60.000 Euro. Deswegen habe er 3/4 Anteil am VK Erlös und ich nur 1/4.

Mein Argument, dass es ja lediglich FK weitergereicht hat, möchte er nicht zählen lassen und sieht sich um Recht. Überträgt man nun seine Annahmen auf die Rechnung stehen mir am Ende anstatt 52.000 Euro deutlich weniger als die Hälfte als Gewinn zur Verfügung.

Ich kann schlecht vor Gericht gehen oder ein Schiedsgericht anrufen und bin sehr gespannt wie Ihr euch zu dem Thema äußert.

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WiWi Gast

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Vorweg: Ich bin kein Experte auf dem Gebiet, aber die Argumentation, dass wichtig ist wer im Grundbuch steht klingt für mich plausibel.
Und ich vermute ganz stark, dass das in diesem Fall die Eltern sind, weil der entsprechende Kredit ja aller Wahrscheinlichkeit ein Immobilienkredit ist und die Bank den nicht gewähren würden, wenn die Eltern den Kredit nehmen, das Geld an ihren Sohn weitergeben, damit der sich ins Grundbuch der Wohnung schreiben lassen kann.
Zumindest würde ich das als Bank nicht akzeptieren ;)

Aber jetzt meine Meinung und für die ist die rein rechtliche Situation relativ irrelevant,
da es sich um eine Angelegenheit innerhalb der engsten Familie handelt:

Akzeptiere den Vorschlag deines Vaters.

Zuallererst um nicht das gute Verhältnis mit den Eltern zu riskieren, das ist mehr wert als Geld.

Rein auf das Immobiliengeschäft bezogen ist es m.E. auch nicht unfair, denn er hat nun mal einfach 3 mal soviel eingebracht wie du, unabhängig was jetzt EK oder FK war.

Ausserdem unterstelle ich jetzt mal, dass deine Eltern mehr Risiko getragen haben als du, denn was wäre passiert wenn z.B. 1 Jahr nach Kauf unerwartet 15k Sonderumlage fällig gewesen wären? Ich vermute sie hätten die bezahlt?!? Oder wenn du mal ein paar Monate Mietausfall gehabt hättest? Wärst du in der Lage gewesen die Raten zu zahlen?
Bzw. mit wem war den der/die entsprechende(n) Mietverträge abgeschlossen? Vermutl. auch nicht mit dir sondern deinen Eltern. Auch hier wieder ein gewisses Risiko - wenn zugegebenermaßen wahrscheinlich etwas konstruiert -für den Fall dass ein Vermieter wegen was weiss ich was, den Vermieter verklagt.

Und um jetzt noch ein bisschen weiter auszuholen: Du willst wirklich jetzt mit deinen Eltern diskutieren, dass dir mehr zusteht? Die haben in deinem bisherigen Leben wahrscheinlich schon so einiges an Geld in dich 'investiert' und haben vermutlich dabei nicht nur das springen lassen was sie rein rechtlich mussten.

Du hast bei 25% von den 52K ja in drei Jahren ne Rendite von 65% auf deine 20k,
was so schlecht ja nicht ist.

Abschliessend kann man noch sagen, dass es einfach oftmals ne schwierige Sache ist mit der Familie 'Geschäfte zu machen' und unabhängig davon sollte dein Learning aus der ganzen Sache sein, sowas im Voraus zu klären wie man mit bestimmten Szenarien, wie hier jetzt dem vorzeitigen Verkauf umgeht.

PS: Wie sah es eigentlich mit den Kaufnebenkosten aus? Wer hat die bezahlt?

PPS: Mir fällt grade erst wieder ein, dass du im Ausgangspost schreibst, dass du davon ausgehst mit deinen 20K Eigenkapital plus den 52k aus der Sache rauszugehen?!? Ernsthaft? Du würdest deinen Eltern also garkein Stück vom Kuchen abgeben, dafür dass sie ihre Bonität zur Verfügung gestellt und das FK beschafft haben, was du nicht bekommen hättest? Vorsicht das könnte als unverschämt wahrgenommen werden, damit wäre ich meinen Eltern gegenüber aus oben genannten Gründen vorsichtig.

antworten
know-it-all

Teures Missverständniss

WiWi Gast schrieb am 03.02.2022:

Abschliessend kann man noch sagen, dass es einfach oftmals ne schwierige Sache ist mit der Familie 'Geschäfte zu machen' und unabhängig davon sollte dein Learning aus der ganzen Sache sein, sowas im Voraus zu klären wie man mit bestimmten Szenarien, wie hier jetzt dem vorzeitigen Verkauf umgeht.

Der Punkt fiel mir nach meiner Antwort auf den Ursprungsbeitrag auch noch ein, aber da hatte ich schon auf "Senden" gedrückt.
Der Punkt ist absolut richtig und wichtig- man muss vorher die Regeln festlegen, sonst besteht immer die Gefahr, dass es hinterher Streit in der Familie gibt.

antworten
WiWi Gast

Teures Missverständniss

Verstehe ich das aber richtig, dass du dein Eigenkapital und den Kredit bezahlst? Dein Vater hat nichts bezahlt? Nach dieser Logik müsste doch selbst er das verstehen: wer nicht zahlt kriegt nichts.

antworten
WiWi Gast

Teures Missverständniss

WiWi Gast schrieb am 03.02.2022:

Verstehe ich das aber richtig, dass du dein Eigenkapital und den Kredit bezahlst? Dein Vater hat nichts bezahlt? Nach dieser Logik müsste doch selbst er das verstehen: wer nicht zahlt kriegt nichts.

Der Kredit wurde von der Miete bezahlt. Macht doch Sinn.

Ich meine die Logik des Ist dennoch nicht ganz richtig. Wenn ihr die Immobilie jetzt unter Kosten verkauft hätte wäre der Kredit ja dennoch zurückbezahlt worden und du hättest nur die Verluste gehabt. Im Endeffekt hat er dir seine Kreditwürdigkeit geliehen. Sonst nichts.

antworten
WiWi Gast

Teures Missverständniss

WiWi Gast schrieb am 03.02.2022:

Vorweg: Ich bin kein Experte auf dem Gebiet, aber die Argumentation, dass wichtig ist wer im Grundbuch steht klingt für mich plausibel.
Und ich vermute ganz stark, dass das in diesem Fall die Eltern sind, weil der entsprechende Kredit ja aller Wahrscheinlichkeit ein Immobilienkredit ist und die Bank den nicht gewähren würden, wenn die Eltern den Kredit nehmen, das Geld an ihren Sohn weitergeben, damit der sich ins Grundbuch der Wohnung schreiben lassen kann.
Zumindest würde ich das als Bank nicht akzeptieren ;)

Aber jetzt meine Meinung und für die ist die rein rechtliche Situation relativ irrelevant,
da es sich um eine Angelegenheit innerhalb der engsten Familie handelt:

Akzeptiere den Vorschlag deines Vaters.

Zuallererst um nicht das gute Verhältnis mit den Eltern zu riskieren, das ist mehr wert als Geld.

Rein auf das Immobiliengeschäft bezogen ist es m.E. auch nicht unfair, denn er hat nun mal einfach 3 mal soviel eingebracht wie du, unabhängig was jetzt EK oder FK war.

Ausserdem unterstelle ich jetzt mal, dass deine Eltern mehr Risiko getragen haben als du, denn was wäre passiert wenn z.B. 1 Jahr nach Kauf unerwartet 15k Sonderumlage fällig gewesen wären? Ich vermute sie hätten die bezahlt?!? Oder wenn du mal ein paar Monate Mietausfall gehabt hättest? Wärst du in der Lage gewesen die Raten zu zahlen?
Bzw. mit wem war den der/die entsprechende(n) Mietverträge abgeschlossen? Vermutl. auch nicht mit dir sondern deinen Eltern. Auch hier wieder ein gewisses Risiko - wenn zugegebenermaßen wahrscheinlich etwas konstruiert -für den Fall dass ein Vermieter wegen was weiss ich was, den Vermieter verklagt.

Und um jetzt noch ein bisschen weiter auszuholen: Du willst wirklich jetzt mit deinen Eltern diskutieren, dass dir mehr zusteht? Die haben in deinem bisherigen Leben wahrscheinlich schon so einiges an Geld in dich 'investiert' und haben vermutlich dabei nicht nur das springen lassen was sie rein rechtlich mussten.

Du hast bei 25% von den 52K ja in drei Jahren ne Rendite von 65% auf deine 20k,
was so schlecht ja nicht ist.

Abschliessend kann man noch sagen, dass es einfach oftmals ne schwierige Sache ist mit der Familie 'Geschäfte zu machen' und unabhängig davon sollte dein Learning aus der ganzen Sache sein, sowas im Voraus zu klären wie man mit bestimmten Szenarien, wie hier jetzt dem vorzeitigen Verkauf umgeht.

PS: Wie sah es eigentlich mit den Kaufnebenkosten aus? Wer hat die bezahlt?

PPS: Mir fällt grade erst wieder ein, dass du im Ausgangspost schreibst, dass du davon ausgehst mit deinen 20K Eigenkapital plus den 52k aus der Sache rauszugehen?!? Ernsthaft? Du würdest deinen Eltern also garkein Stück vom Kuchen abgeben, dafür dass sie ihre Bonität zur Verfügung gestellt und das FK beschafft haben, was du nicht bekommen hättest? Vorsicht das könnte als unverschämt wahrgenommen werden, damit wäre ich meinen Eltern gegenüber aus oben genannten Gründen vorsichtig.

Ein aus meiner Sicht auch ein entscheidender Punkt. Wer das Risiko trägt, dem stehen auch die Gewinne zu. Wäre die Wohnung heute nur noch die Hälfte wert, würdest du den Kredit deines Vaters bedienen? Hättest du das Ausfallrisiko getragen und notwendige Renovierungen (wie vom Vorposter genannt)? Wenn ja, steht dir auch der Gewinn zu.

antworten
WiWi Gast

Teures Missverständniss

Naja wenn der Vater im Grundbuch steht (was oben das Steuerthema induziert) dann ist er rechtlich der Eigentümer. Dann wären die 20K auch kein EK sondern eine Art Kredit des Sohnes an den Vater.

Wer hat den die Wohnung steuerlich berücksichtigt als V+V?

WiWi Gast schrieb am 04.02.2022:

Verstehe ich das aber richtig, dass du dein Eigenkapital und den Kredit bezahlst? Dein Vater hat nichts bezahlt? Nach dieser Logik müsste doch selbst er das verstehen: wer nicht zahlt kriegt nichts.

Der Kredit wurde von der Miete bezahlt. Macht doch Sinn.

Ich meine die Logik des Ist dennoch nicht ganz richtig. Wenn ihr die Immobilie jetzt unter Kosten verkauft hätte wäre der Kredit ja dennoch zurückbezahlt worden und du hättest nur die Verluste gehabt. Im Endeffekt hat er dir seine Kreditwürdigkeit geliehen. Sonst nichts.

antworten
WiWi Gast

Teures Missverständniss

Ohne die Kreditwürdigkeit hätte der Deal aber gar nicht geklappt.

Gleichzeitig muss man sich fragen, was wäre passiert bei Mietausfall. Wer hätte dann gezahlt? Wahrscheinlich der Vater...

WiWi Gast schrieb am 04.02.2022:

Verstehe ich das aber richtig, dass du dein Eigenkapital und den Kredit bezahlst? Dein Vater hat nichts bezahlt? Nach dieser Logik müsste doch selbst er das verstehen: wer nicht zahlt kriegt nichts.

Der Kredit wurde von der Miete bezahlt. Macht doch Sinn.

Ich meine die Logik des Ist dennoch nicht ganz richtig. Wenn ihr die Immobilie jetzt unter Kosten verkauft hätte wäre der Kredit ja dennoch zurückbezahlt worden und du hättest nur die Verluste gehabt. Im Endeffekt hat er dir seine Kreditwürdigkeit geliehen. Sonst nichts.

antworten
WiWi Gast

Teures Missverständniss

WiWi Gast schrieb am 03.02.2022:

Verstehe ich das aber richtig, dass du dein Eigenkapital und den Kredit bezahlst? Dein Vater hat nichts bezahlt? Nach dieser Logik müsste doch selbst er das verstehen: wer nicht zahlt kriegt nichts.

Der Vater hat das komplette Kreditrisiko getragen. Vom TE hätte er vmtl im Falle eines Falles nichts einklagen können, da der Vater im Grundbuch steht und den Kredit abgeschlossen hat.

Ich sehe den Vater da ganz klar im Recht. Er hat das komplette rechtliche Risiko getragen und der TE hat sich nur am Kredit in Form von Eigenkapital beteiligt. Dementsprechend sollte er auch nur seinem Anteil entsprechend am Gewinn beteiligt werden. Bei 52k Gewinn und einem Anteil von 20k EK zu 80k Kaufpreis sind das dementsprechend 13k Gewinn für dich. Das ist doch eine ordentliche Rendite für quasi null Risiko. Dass du da jetzt den kompletten Gewinn für dich einstreichen will, ist einfach nur weltfremd und gierig.

antworten
WiWi Gast

Teures Missverständniss

Der Gewinn sollte irgendwie zwischen euch aufgeteilt werden. Dein Vater hatte als FK-Geber schließlich ein gewisses Risiko getragen, aber du hattest letztlich die Geschäftsidee. Wenn ich richtig rechne bleibt nach Abzug aller Kosten 72.000 über. Davon gehen 20k direkt an dich um dein EK auszugleichen. Von den letzten 52k würde ich mit meinem Vater eine Übereinkunft treffen, bspw. er kriegt 12k als "Risikoprämie" und die 40k oder wie auch immer. Jedenfalls ist es nur fair dass ihr beide etwas kriegt.

antworten
WiWi Gast

Teures Missverständniss

WiWi Gast schrieb am 04.02.2022:

Verstehe ich das aber richtig, dass du dein Eigenkapital und den Kredit bezahlst? Dein Vater hat nichts bezahlt? Nach dieser Logik müsste doch selbst er das verstehen: wer nicht zahlt kriegt nichts.

Der Kredit wurde von der Miete bezahlt. Macht doch Sinn.

Ich meine die Logik des Ist dennoch nicht ganz richtig. Wenn ihr die Immobilie jetzt unter Kosten verkauft hätte wäre der Kredit ja dennoch zurückbezahlt worden und du hättest nur die Verluste gehabt. Im Endeffekt hat er dir seine Kreditwürdigkeit geliehen. Sonst nichts.

Den Rest hast du auch gelesen? Der Vater muss die gesamte Steuerlast eines Verkaufs tragen, d.h. er ist Eigentümer. Es ist hier genau umgedreht. Der Sohn ist risikolos mit 20k in das Geschäft eingestiegen und hat nur sein Fremdkapital zur Verfügung gestellt.

antworten
WiWi Gast

Teures Missverständniss

In der Familie werden keine Geschäfte gemacht. Punkt.

antworten
WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 04.02.2022:

In der Familie werden keine Geschäfte gemacht. Punkt.

Genauso sehe ich das auch. Alles andere macht krank.

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