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ImmobilienScheidung

Unverheiratet: Bei Trennung Eigentumsanteil übertragen

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Kölle

Unverheiratet: Bei Trennung Eigentumsanteil übertragen

Wir sind unverheiratet und haben einen Kaufvertrag und einen Kreditvertrag für eine Immobilie unterschrieben. Wir wollen einen Partnerschaftsvertrag abschließen und es stellt sich folgende Frage:

  1. Ist es möglich/erlaubt, dass eine Person (Eigtumsverältnis im Grundbuch 50:50) im Partnerschaftsvertrag einwilligt, im Falle einer Trennung auszuziehen und auf eine Ausgleichszahlung zu verzichten?

  2. Wenn ja, würde der Eigtumsanteil dann ohne Kosten automatisch auf den Partner der im Haus bleibt übergehen oder würde ggf. noch eine bestimmte Steuer anfallen?

  3. Wenn ja, für welchen Wert/Betrag würde die Steuer während und nach einer Finanzierungsphase anfallen?

Über eine Auskunft oder Alternativen wäre ich dankbar, vielen Dank!

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WiWi Gast

Unverheiratet: Bei Trennung Eigentumsanteil übertragen

Für solch wichtigen Fragen, würde ich mich professionell beraten lassen. Trotzdem gebe ich mal Feedback.

Zu 1): prinzipiell möglich, den Auszug zu vereinbaren. Geänderte lebensumstände können aber Klauseln ungültig machen oder aussetzen. Bspw. Bei Krankheit oder wenn der Partner das alleinige Sorgerecht der gemeinsamen Kinder besitzt (aus welchen Gründen auch immer). Also kein Garant. Verzicht auf den Anteil: muss ebenfalls sehr sauber formuliert und begründet werden in dem Vertrag, dass es später keine Diskussionen gibt. Wird steuerlich als Schenkung angesehen und müsste dann auch entsprechend so versteuert werden. Gegenfrage: was macht das bitte für einen Sinn? Dann könnt ihr auch gleich nur eine Person ins Grundbuch eintragen. Gleicher Effekt und steuerlich einfacher zu behandeln.

Zu 2) und 3): Schenkungssteuer. Natürlich abhängig von Wert der Immobilie und eurem beziehungsstatus (elg?) und ob freigrenzen genutzt wurden.

Kölle schrieb am 31.12.2019:

Wir sind unverheiratet und haben einen Kaufvertrag und einen Kreditvertrag für eine Immobilie unterschrieben. Wir wollen einen Partnerschaftsvertrag abschließen und es stellt sich folgende Frage:

  1. Ist es möglich/erlaubt, dass eine Person (Eigtumsverältnis im Grundbuch 50:50) im Partnerschaftsvertrag einwilligt, im Falle einer Trennung auszuziehen und auf eine Ausgleichszahlung zu verzichten?

  2. Wenn ja, würde der Eigtumsanteil dann ohne Kosten automatisch auf den Partner der im Haus bleibt übergehen oder würde ggf. noch eine bestimmte Steuer anfallen?

  3. Wenn ja, für welchen Wert/Betrag würde die Steuer während und nach einer Finanzierungsphase anfallen?

Über eine Auskunft oder Alternativen wäre ich dankbar, vielen Dank!

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WiWi Gast

Unverheiratet: Bei Trennung Eigentumsanteil übertragen

Unverheiratet habt fallen über 20k Wert Schenkungssteuer an. Ebenso Geld für den Notar (Grundbuch) und Grunderwerbssteuer (entfallt nur bei Verheirateten).
Wenn ihr beide Darlehensnehmer seid, lässt die Bank euch auch im Trennungsfall nicht unbedingt aus dieser Verpflichtung raus. Nur die Wohnung übertragen bringt also nichts, wenn weiterhin beide Partner finanziell dafür haften.

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WiWi Gast

Unverheiratet: Bei Trennung Eigentumsanteil übertragen

Du kannst meines Wissens nach keine Vertrag abschließen der nur einseitig benachteiligt. Also abschließen kannst du ihn schon, der ist dann aber anfechtbar.

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WiWi Gast

Unverheiratet: Bei Trennung Eigentumsanteil übertragen

Kölle schrieb am 31.12.2019:

Wir sind unverheiratet und haben einen Kaufvertrag und einen Kreditvertrag für eine Immobilie unterschrieben. Wir wollen einen Partnerschaftsvertrag abschließen und es stellt sich folgende Frage:

  1. Ist es möglich/erlaubt, dass eine Person (Eigtumsverältnis im Grundbuch 50:50) im Partnerschaftsvertrag einwilligt, im Falle einer Trennung auszuziehen und auf eine Ausgleichszahlung zu verzichten?

  2. Wenn ja, würde der Eigtumsanteil dann ohne Kosten automatisch auf den Partner der im Haus bleibt übergehen oder würde ggf. noch eine bestimmte Steuer anfallen?

  3. Wenn ja, für welchen Wert/Betrag würde die Steuer während und nach einer Finanzierungsphase anfallen?

Über eine Auskunft oder Alternativen wäre ich dankbar, vielen Dank!

Ein Rechtsanwalt und Steuerberater helfen gerne weiter, weil die Beantwortung in diesem Forum im Detail verbotene Rechtsberatung wäre :)

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WiWi Gast

Unverheiratet: Bei Trennung Eigentumsanteil übertragen

Kölle schrieb am 31.12.2019:

Wir sind unverheiratet und haben einen Kaufvertrag und einen Kreditvertrag für eine Immobilie unterschrieben. Wir wollen einen Partnerschaftsvertrag abschließen und es stellt sich folgende Frage:

  1. Ist es möglich/erlaubt, dass eine Person (Eigtumsverältnis im Grundbuch 50:50) im Partnerschaftsvertrag einwilligt, im Falle einer Trennung auszuziehen und auf eine Ausgleichszahlung zu verzichten?

  2. Wenn ja, würde der Eigtumsanteil dann ohne Kosten automatisch auf den Partner der im Haus bleibt übergehen oder würde ggf. noch eine bestimmte Steuer anfallen?

  3. Wenn ja, für welchen Wert/Betrag würde die Steuer während und nach einer Finanzierungsphase anfallen?

Über eine Auskunft oder Alternativen wäre ich dankbar, vielen Dank!

Findest du es nicht seltsam, so spezifische Fragen aus der Juristik hier zu stellen? Ist dir der Notar/Anwalt zu teuer?

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WiWi Gast

Unverheiratet: Bei Trennung Eigentumsanteil übertragen

Kölle schrieb am 31.12.2019:

Wir sind unverheiratet und haben einen Kaufvertrag und einen Kreditvertrag für eine Immobilie unterschrieben. Wir wollen einen Partnerschaftsvertrag abschließen und es stellt sich folgende Frage:

  1. Ist es möglich/erlaubt, dass eine Person (Eigtumsverältnis im Grundbuch 50:50) im Partnerschaftsvertrag einwilligt, im Falle einer Trennung auszuziehen und auf eine Ausgleichszahlung zu verzichten?

  2. Wenn ja, würde der Eigtumsanteil dann ohne Kosten automatisch auf den Partner der im Haus bleibt übergehen oder würde ggf. noch eine bestimmte Steuer anfallen?

  3. Wenn ja, für welchen Wert/Betrag würde die Steuer während und nach einer Finanzierungsphase anfallen?

Über eine Auskunft oder Alternativen wäre ich dankbar, vielen Dank!

  1. Möglich ist das. Aber eventuell auch sittenwidrig und anfechtbar. Kommt auf den Einzelfall an.

  2. Die üblichen Kosten bei der Eigentumsübertragung fallen dann an. Automatisch geht da gar nichts. Das ist ein langes Prozedere und wenn sich der Miteigentümer querstellt passiert vielleicht Jahre nichts.

  3. Finanzierungsphase? Du willst finanzieren? Dann vergiss 1) und 2) denn in dem Moment entscheidet die Bank mit und da kannste solche Konstrukte vergessen

Tipp:
Frage nicht in hier nach sowas und leiste dir einen Anwalt

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WiWi Gast

Unverheiratet: Bei Trennung Eigentumsanteil übertragen

Das wäre dann wohl eine Schenkung, für die Schenkungssteuer anfallen würde. Wohl mit Notarvertag und Wertschätzung der Immobilie für das Finanzamt (kostet auch was). Bezogen auf das Eigenkapital. Dann noch das Problem mit der Bank, wenn ihr beide unterschrieben hattet. Wohl nicht ganz so einfach.

Kölle schrieb am 31.12.2019:

Wir sind unverheiratet und haben einen Kaufvertrag und einen Kreditvertrag für eine Immobilie unterschrieben. Wir wollen einen Partnerschaftsvertrag abschließen und es stellt sich folgende Frage:

  1. Ist es möglich/erlaubt, dass eine Person (Eigtumsverältnis im Grundbuch 50:50) im Partnerschaftsvertrag einwilligt, im Falle einer Trennung auszuziehen und auf eine Ausgleichszahlung zu verzichten?

  2. Wenn ja, würde der Eigtumsanteil dann ohne Kosten automatisch auf den Partner der im Haus bleibt übergehen oder würde ggf. noch eine bestimmte Steuer anfallen?

  3. Wenn ja, für welchen Wert/Betrag würde die Steuer während und nach einer Finanzierungsphase anfallen?

Über eine Auskunft oder Alternativen wäre ich dankbar, vielen Dank!

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WiWi Gast

Unverheiratet: Bei Trennung Eigentumsanteil übertragen

Kölle schrieb am 31.12.2019:

Wir sind unverheiratet und haben einen Kaufvertrag und einen Kreditvertrag für eine Immobilie unterschrieben. Wir wollen einen Partnerschaftsvertrag abschließen und es stellt sich folgende Frage:

  1. Ist es möglich/erlaubt, dass eine Person (Eigtumsverältnis im Grundbuch 50:50) im Partnerschaftsvertrag einwilligt, im Falle einer Trennung auszuziehen und auf eine Ausgleichszahlung zu verzichten?

  2. Wenn ja, würde der Eigtumsanteil dann ohne Kosten automatisch auf den Partner der im Haus bleibt übergehen oder würde ggf. noch eine bestimmte Steuer anfallen?

  3. Wenn ja, für welchen Wert/Betrag würde die Steuer während und nach einer Finanzierungsphase anfallen?

Über eine Auskunft oder Alternativen wäre ich dankbar, vielen Dank!

Bei einer so wichtigen Frage würde ich raten, lieber mal etwas Geld für eine Beratung bei einem Anwalt auszugeben.

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WiWi Gast

Unverheiratet: Bei Trennung Eigentumsanteil übertragen

Beratungsgepräch bei einem Notar wäre zielführend!

Kölle schrieb am 31.12.2019:

Wir sind unverheiratet und haben einen Kaufvertrag und einen Kreditvertrag für eine Immobilie unterschrieben. Wir wollen einen Partnerschaftsvertrag abschließen und es stellt sich folgende Frage:

  1. Ist es möglich/erlaubt, dass eine Person (Eigtumsverältnis im Grundbuch 50:50) im Partnerschaftsvertrag einwilligt, im Falle einer Trennung auszuziehen und auf eine Ausgleichszahlung zu verzichten?

  2. Wenn ja, würde der Eigtumsanteil dann ohne Kosten automatisch auf den Partner der im Haus bleibt übergehen oder würde ggf. noch eine bestimmte Steuer anfallen?

  3. Wenn ja, für welchen Wert/Betrag würde die Steuer während und nach einer Finanzierungsphase anfallen?

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WiWi Gast

Unverheiratet: Bei Trennung Eigentumsanteil übertragen

Kölle schrieb am 31.12.2019:

Wir sind unverheiratet und haben einen Kaufvertrag und einen Kreditvertrag für eine Immobilie unterschrieben.

Zu spät! Erst denken, dann unterschreiben.

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WiWi Gast

Unverheiratet: Bei Trennung Eigentumsanteil übertragen

Geh zum RA oder Notar.

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WiWi Gast

Unverheiratet: Bei Trennung Eigentumsanteil übertragen

Mir stellt sich folgende Gegenfrage:

Was gedenkst Du, mit der Antwort auf Deinen Fragenkatalog zu tun?
Einfach mal glauben, weil ein anonymer "WiWi Gast" irgendwas ausformuliert hat, das schlüssig klingt, und daraus dann aufs Geratewohl einen "Vertrag" zusammenschustern? Doch wohl kaum.

Ihr habt ein Haus für ein paar Hunderttausend gekauft. Ihr habt einen Kredit mit hochgerechnet wonöglich nochmal gut sechsstelligen Gesamtkosten aufgenommen. Ihr zahlt einen fünfstelligen Betrag an Kaufnebenkosten...

... geht doch bitte einfach mit 500,00 EUR zum Rechtsanwalt, lasst einen Vertrag aufsetzen und fragt sowas nicht in einem anonymen Forum für Studenten und Berufseinsteiger der Wirtschaftswissenschaften. Das ist ja jetzt kein Spielfeld für Mutmaßungen.

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WiWi Gast

Unverheiratet: Bei Trennung Eigentumsanteil übertragen

Warum stellst Du die Frage erst jetzt?

antworten
WiWi Gast

Unverheiratet: Bei Trennung Eigentumsanteil übertragen

Mal eine sinnvolle Antwort:

  1. Ihr steht 50/50 im Grundbuch und wollt, dass im Partnervertrag geregelt wird, dass im Falle einer Trennung einer der Partner seinen Anteil auf den anderen übertragen muss --> dann ist der Partnerschaftsvertrag beurkundungspflichtig, also ab zum Notar.

Ob die Bank den aufziehenden Partner aus der Gesamtschuld im Kreditvertrag entlässt ist eine ganz andere Frage. Im Zweifel wird sie das nicht tun, schließlich hat sie lieber zwei Schuldner als einen.

  1. Automatisch nicht. Ihr müsstet zum Notar und diesen dann übertragen. Über den Kaufpreis müsstet ihr euch einigen (entweder vorab oder wenn der Fall eingetreten ist). Sinnvoll wäre dann wohl Kaufpreis= 50% des Wertes der Immobilie (nicht des Kaufpreises) minus 50% der noch offenen Finanzierung.

Und natürlich fallen die üblichen Kosten an (Notar, Grundbuch etc.)

  1. Nur wenn ihr unter diesem wirklichen Wert des Immobilienanteils übertragt, sollten Schenkungssteuern anfallen. In jedem Fall fallen Grunderwerbsteuern an.
antworten
WiWi Gast

Unverheiratet: Bei Trennung Eigentumsanteil übertragen

Jetzt mal nur so eine moralische Frage: Wer lässt so einen Vertrag mit sich machen? Beide nehmen gemeinsam einen Kredit auf, die eine Person findet durch einen Zufall in 10 Jahren einen anderen Partner und die "hintergangene" Person soll als Dank noch ihren Anteil übertragen und weiterhin als Schuldner bei der Bank bleiben? In der heutigen Zeit passiert so etwas einfach zu oft, deswegen frage ich mich, wie man sich auf so einen Vertrag einlassen kann.

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WiWi Gast

Unverheiratet: Bei Trennung Eigentumsanteil übertragen

Kölle schrieb am 31.12.2019:

Wir sind unverheiratet und haben einen Kaufvertrag und einen Kreditvertrag für eine Immobilie unterschrieben. Wir wollen einen Partnerschaftsvertrag abschließen und es stellt sich folgende Frage:

  1. Ist es möglich/erlaubt, dass eine Person (Eigtumsverältnis im Grundbuch 50:50) im Partnerschaftsvertrag einwilligt, im Falle einer Trennung auszuziehen und auf eine Ausgleichszahlung zu verzichten?

  2. Wenn ja, würde der Eigtumsanteil dann ohne Kosten automatisch auf den Partner der im Haus bleibt übergehen oder würde ggf. noch eine bestimmte Steuer anfallen?

  3. Wenn ja, für welchen Wert/Betrag würde die Steuer während und nach einer Finanzierungsphase anfallen?

Über eine Auskunft oder Alternativen wäre ich dankbar, vielen Dank!

Jetzt mal ganz ehrlich was stimmt mit dir denn nicht, sowas ist böswillig, muss ja wirklich ein sehr devoter Mann an deiner Seite sein.

Hinterfrage doch bitte einmal deine Ethik- und Moralvorstellungen.

antworten
WiWi Gast

Unverheiratet: Bei Trennung Eigentumsanteil übertragen

WiWi Gast schrieb am 08.01.2020:

Jetzt mal nur so eine moralische Frage: Wer lässt so einen Vertrag mit sich machen? Beide nehmen gemeinsam einen Kredit auf, die eine Person findet durch einen Zufall in 10 Jahren einen anderen Partner und die "hintergangene" Person soll als Dank noch ihren Anteil übertragen und weiterhin als Schuldner bei der Bank bleiben? In der heutigen Zeit passiert so etwas einfach zu oft, deswegen frage ich mich, wie man sich auf so einen Vertrag einlassen kann.

Das ist eben nicht nur eine "moralische" Frage, sondern ganz einfach "sittenwidrig". Ein Geschäft, das eine Partei so einseitig benachteiligt, wäre immer anfechtbar. Zumal so etwas im nachhinein gar nicht mehr vereinbart werden kann, da die Bank nun an erster Stelle des Grundbuches steht und dem zustimmen müsste, was sie logischerweise nicht tun wird.

antworten
WiWi Gast

Unverheiratet: Bei Trennung Eigentumsanteil übertragen

WiWi Gast schrieb am 08.01.2020:

Jetzt mal nur so eine moralische Frage: Wer lässt so einen Vertrag mit sich machen? Beide nehmen gemeinsam einen Kredit auf, die eine Person findet durch einen Zufall in 10 Jahren einen anderen Partner und die "hintergangene" Person soll als Dank noch ihren Anteil übertragen und weiterhin als Schuldner bei der Bank bleiben? In der heutigen Zeit passiert so etwas einfach zu oft, deswegen frage ich mich, wie man sich auf so einen Vertrag einlassen kann.

Das ist eben nicht nur eine "moralische" Frage, sondern ganz einfach "sittenwidrig". Ein Geschäft, das eine Partei so einseitig benachteiligt, wäre immer anfechtbar. Zumal so etwas im nachhinein gar nicht mehr vereinbart werden kann, da die Bank nun an erster Stelle des Grundbuches steht und dem zustimmen müsste, was sie logischerweise nicht tun wird.

Das sehe ich als Rechtsanwalt anders. Wenn geregelt werden soll, dass einer der Partner (es muss ja noch gar nicht feststehen welcher das ist) den Anteil des anderen übernimmt und dafür einen marktüblichen Kaufpreis bezahlt (unter Anrechnung der noch offenen Darlehen) zahlt, dann ist das ja nicht einseitig benachteiligend. Zudem sind nicht alle einseitig benachteiligenden Geschäfte sittenwidrig, schon gar nicht dann wenn sie vor einem Notar geschlossen werden, der beide Parteien über den Inhalt aufklärt.

antworten
WiWi Gast

Unverheiratet: Bei Trennung Eigentumsanteil übertragen

WiWi Gast schrieb am 08.01.2020:

Jetzt mal nur so eine moralische Frage: Wer lässt so einen Vertrag mit sich machen? Beide nehmen gemeinsam einen Kredit auf, die eine Person findet durch einen Zufall in 10 Jahren einen anderen Partner und die "hintergangene" Person soll als Dank noch ihren Anteil übertragen und weiterhin als Schuldner bei der Bank bleiben? In der heutigen Zeit passiert so etwas einfach zu oft, deswegen frage ich mich, wie man sich auf so einen Vertrag einlassen kann.

Das ist eben nicht nur eine "moralische" Frage, sondern ganz einfach "sittenwidrig". Ein Geschäft, das eine Partei so einseitig benachteiligt, wäre immer anfechtbar. Zumal so etwas im nachhinein gar nicht mehr vereinbart werden kann, da die Bank nun an erster Stelle des Grundbuches steht und dem zustimmen müsste, was sie logischerweise nicht tun wird.

Das sehe ich als Rechtsanwalt anders. Wenn geregelt werden soll, dass einer der Partner (es muss ja noch gar nicht feststehen welcher das ist) den Anteil des anderen übernimmt und dafür einen marktüblichen Kaufpreis bezahlt (unter Anrechnung der noch offenen Darlehen) zahlt, dann ist das ja nicht einseitig benachteiligend. Zudem sind nicht alle einseitig benachteiligenden Geschäfte sittenwidrig, schon gar nicht dann wenn sie vor einem Notar geschlossen werden, der beide Parteien über den Inhalt aufklärt.

In deiner Konstellation mag das teilweise richtig sein. Nur teilweise, weil die Bank eben auch mitspielen muss, sonst wird das schönste Vertragskonstrukt ganz schnell nichtig.
Die gute Dame hier will aber das Haus ohne Ausgleichszahlung für sich alleine haben und auch den Kredit sollen beide weiter bedienen. Diese Konstellation wäre sittenwidrig. Ich denke aber, da stimmst du mir als Rechtsanwalt zu, oder?

antworten
WiWi Gast

Unverheiratet: Bei Trennung Eigentumsanteil übertragen

WiWi Gast schrieb am 08.01.2020:

Jetzt mal nur so eine moralische Frage: Wer lässt so einen Vertrag mit sich machen? Beide nehmen gemeinsam einen Kredit auf, die eine Person findet durch einen Zufall in 10 Jahren einen anderen Partner und die "hintergangene" Person soll als Dank noch ihren Anteil übertragen und weiterhin als Schuldner bei der Bank bleiben? In der heutigen Zeit passiert so etwas einfach zu oft, deswegen frage ich mich, wie man sich auf so einen Vertrag einlassen kann.

Das ist eben nicht nur eine "moralische" Frage, sondern ganz einfach "sittenwidrig". Ein Geschäft, das eine Partei so einseitig benachteiligt, wäre immer anfechtbar. Zumal so etwas im nachhinein gar nicht mehr vereinbart werden kann, da die Bank nun an erster Stelle des Grundbuches steht und dem zustimmen müsste, was sie logischerweise nicht tun wird.

Das sehe ich als Rechtsanwalt anders. Wenn geregelt werden soll, dass einer der Partner (es muss ja noch gar nicht feststehen welcher das ist) den Anteil des anderen übernimmt und dafür einen marktüblichen Kaufpreis bezahlt (unter Anrechnung der noch offenen Darlehen) zahlt, dann ist das ja nicht einseitig benachteiligend. Zudem sind nicht alle einseitig benachteiligenden Geschäfte sittenwidrig, schon gar nicht dann wenn sie vor einem Notar geschlossen werden, der beide Parteien über den Inhalt aufklärt.

Sorry, wenn du das als Rechtsanwalt anders siehst, dann frage ich mich, wie du dein Examen bestehen konntest. Hier geht es darum, dass eine Person einfach alles will und die andere schön den Kredit weiterbezahlen muss. Am Ende hat die TE das Haus, muss keine Ausgleichszahlung leisten und der Partner darf als Krönung den Kredit (mit-) weiter bedienen. Du beschreibst einen völlig anderen Fall.

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WiWi Gast

Unverheiratet: Bei Trennung Eigentumsanteil übertragen

WiWi Gast schrieb am 25.01.2020:

Jetzt mal nur so eine moralische Frage: Wer lässt so einen Vertrag mit sich machen? Beide nehmen gemeinsam einen Kredit auf, die eine Person findet durch einen Zufall in 10 Jahren einen anderen Partner und die "hintergangene" Person soll als Dank noch ihren Anteil übertragen und weiterhin als Schuldner bei der Bank bleiben? In der heutigen Zeit passiert so etwas einfach zu oft, deswegen frage ich mich, wie man sich auf so einen Vertrag einlassen kann.

Das ist eben nicht nur eine "moralische" Frage, sondern ganz einfach "sittenwidrig". Ein Geschäft, das eine Partei so einseitig benachteiligt, wäre immer anfechtbar. Zumal so etwas im nachhinein gar nicht mehr vereinbart werden kann, da die Bank nun an erster Stelle des Grundbuches steht und dem zustimmen müsste, was sie logischerweise nicht tun wird.

Das sehe ich als Rechtsanwalt anders. Wenn geregelt werden soll, dass einer der Partner (es muss ja noch gar nicht feststehen welcher das ist) den Anteil des anderen übernimmt und dafür einen marktüblichen Kaufpreis bezahlt (unter Anrechnung der noch offenen Darlehen) zahlt, dann ist das ja nicht einseitig benachteiligend. Zudem sind nicht alle einseitig benachteiligenden Geschäfte sittenwidrig, schon gar nicht dann wenn sie vor einem Notar geschlossen werden, der beide Parteien über den Inhalt aufklärt.

Sorry, wenn du das als Rechtsanwalt anders siehst, dann frage ich mich, wie du dein Examen bestehen konntest. Hier geht es darum, dass eine Person einfach alles will und die andere schön den Kredit weiterbezahlen muss. Am Ende hat die TE das Haus, muss keine Ausgleichszahlung leisten und der Partner darf als Krönung den Kredit (mit-) weiter bedienen. Du beschreibst einen völlig anderen Fall.

Man merkt, dass Du kein Jurist bist, sorry. Im Sachverhalt steht nirgends, dass der Partner weiter das Haus mit abbezahlen soll, nachdem er seinen Anteil an den anderen Partner kostenlos übertragen hat. Das interpretierst Du irgendwo hinein. Einer unserer Profs an der Uni nannte das immer "Sachverhaltsquetsche", was Du da machst.

Und nochmal: In Deutschland ist jeder frei, Verträge abzuschließen, die für ihn nachteilig sind. Es ist sogar zulässig einen Vertrag zu schließen, nachdem der eine Partner dem anderen Partner sich verpflichtet, ein bereits abgezahltes Haus kostenfrei zu übertragen. Das nennt sich Schenkungsvertrag und ist nicht sittenwidrig oder sonst etwas. Nicht umsonst müsste der Vertrag notariell beurkundet werden. Der Notar redet den Leuten da tatsächlich ins Gewissen und hinterfragt ob die verstanden haben, was sie da unterschreiben und ob sie das wirklich freiwillig tun wollen. Wenn das der Fall ist --> kein Problem.

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