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ImmobilienMietrecht

Schäden durch Mieter

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WiWi Gast

Schäden durch Mieter

Hallo,

als Investitionsobjekt habe ich eine kleinere 1.5 Zimmerwohnung in einer größeren deutschen Metropole gekauft. Mein Sohn wird in dieser Stadt studieren, wodurch ich Eigengebrauch angemeldet habe. In dieser Woche habe ich die Wohnung begutachtet. Dabei sind mir einige Mängel aufgefallen, die laut meiner Sicht nicht unter Schäden aus alltäglichem Gebrauch resultieren.

  • Schäden im Parkettboden durch eine Flüssigkeit (Nagellackentferner?)
  • Halterung am Gefrierfach ist gebrochen
  • markante Gebrauchsspuren auf der Arbeitsfläche der Küchenzeile (durch Messer). Nach 1.5 Jahren ist dies aus meiner Sicht auffällig.

Kann mir jemand hierzu mehr sagen bzw. hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie sieht es rechtlich aus? Hat jemand Erfahrungen mit dem Deutschen Mietrecht (Ich komme ursprünglich aus der Schweiz und lebe auch dort).

Vielen Dank

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WiWi Gast

Schäden durch Mieter

M.M.n. liest sich das schon wie Mängel aus alltäglichem Gebrauch.
Kannst natürlich Kaution einbehalten, aber bei solchen Kleinigkeiten wird der Mieter zum Anwalt gehen, dann kann es für dich deutlich kostspieliger werden, als einen neuen Boden zu verlegen.

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WiWi Gast

Schäden durch Mieter

Natürlich ist es ärgerlich, allerdings nichts wofür ich Kaution einbehalten würde.
Im Zweifel geht die mietende Partei zum Amwalt und du wirst sehr wahrscheinlich verlieren, weil keine übermäßige Abnutzung vorliegt. Gehört bei Vermietung eben dazu.

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WiWi Gast

Schäden durch Mieter

Solche Vermieter liebe ich ja :) Ne, sind Mängel aus alltäglichem Gebrauch, versuchst du hier grade ernsthaft nem Studierenden, den du schon aus der Wohnung kickst, noch paar hundert € aus den Rippen zu leiern?

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WiWi Gast

Schäden durch Mieter

WiWi Gast schrieb am 04.05.2021:

Hallo,

als Investitionsobjekt habe ich eine kleinere 1.5 Zimmerwohnung in einer größeren deutschen Metropole gekauft. Mein Sohn wird in dieser Stadt studieren, wodurch ich Eigengebrauch angemeldet habe. In dieser Woche habe ich die Wohnung begutachtet. Dabei sind mir einige Mängel aufgefallen, die laut meiner Sicht nicht unter Schäden aus alltäglichem Gebrauch resultieren.

  • Schäden im Parkettboden durch eine Flüssigkeit (Nagellackentferner?)
  • Halterung am Gefrierfach ist gebrochen
  • markante Gebrauchsspuren auf der Arbeitsfläche der Küchenzeile (durch Messer). Nach 1.5 Jahren ist dies aus meiner Sicht auffällig.

Kann mir jemand hierzu mehr sagen bzw. hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie sieht es rechtlich aus? Hat jemand Erfahrungen mit dem Deutschen Mietrecht (Ich komme ursprünglich aus der Schweiz und lebe auch dort).

Vielen Dank

  1. Parkett: Flüssigkeitsschäden sind keine normale Abnutzung wenn diese durch Unachtsamkeit der Mieterin entstanden sind und nicht durch beispielsweise eine undichte Heizung die du nicht repariert hast. Dafür könntest du Kaution einbehalten.

  2. Gefrierfach: Bei normalem Gebrauch wird das Ding wohl kaum abreißen, vor allem nicht nach eineinhalb Jahren. Hier kannst du Kaution einbehalten

  3. Schwierig ohne Bilder, kommt auch darauf an ob es sich um eine Arbeitsplatte handelt auf welcher überhaupt ein Messer genutzt werden darf und ob es kommuniziert wurde. Man soll ja auch in der Küche eigentlich aus diesem Grund ein Brettchen unterlegen.

Allgemein würde ich Kaution für die ersten beiden Schäden einbehalten, sofern du eine Rechtsschutzversicherung hast. Sonst würde ich es lassen.

Sogar wenn du teures Parkett hast liegt der qm Preis wohl kaum über 20€ und je nachdem ob du das Gefrierfach noch reparieren kannst oder den kompletten Kühlschrank tauschen musst hast du nochmal 40-120€. Ohne Rechtsschutz wären mir die Prozesskosten da zu hoch. Falls du einen hast würde ich die Kaurion einbehalten.

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WiWi Gast

Schäden durch Mieter

Bitte auch den Zeitwert beachten.

War das alles neu bei Einzug?
Der Mieter ist dir nicht verpflichtet den Neuwert zu erstatten sondern den Zeitwert. Bei einem 15 Jahre alten Kühlschrank ist der bei 0,00 Euro vermutlich.

Alles in allem sind das alles keine Schäden wo ich es einsehen würde wenn der Vermieter mir etwas in Rechnung stellt (Ich vermiete selbst 2 Immos übrigens). Würde mein Vermieter mir dieses Zeug in Rechnung stellen würde ich auf die Barrikaden gehen.

Ich würds sein lassen.

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WiWi Gast

Schäden durch Mieter

Wir haben auch einen Wasserschaden am Parkett verursacht. Da wurden 200 Euro einbehalten. Es wurde nur der betroffene Bereich neu gemacht, nicht alles. War beim Einzug auch so, da hatte der Vormieter einen Schaden verursacht.

Gibt dann Farbunterschiede, aber alles tauschen wäre nicht verhältnismäßig. 200 Euro für altes Parkett entfernen, neues Parkett legen inkl. Handwerker und Anfahrt. War damals für uns kein großes Ding und wir haben es einfach akzeptiert. Wir hatten damals ein 600k Haus gebaut (heutiger Wert über 1.000k).

Musst du halt wissen, wie dringend du 200 Euro abzgl. Steuer brauchst. Ich würde mir da keinen Aufwand machen wegen dem bisschen Geld.

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WiWi Gast

Schäden durch Mieter

Vor allem die Schäden auf der Küchenarbeitsplatte würde ich so nicht hinnehmen. Das ist mutwillige, vorsätzliche Beschädigung. Wie kann man denn so doof sein, direkt auf der Platte zu schneiden? Das ist kein Nagellackentferner, der versehentlich umgekippt ist, sondern da war es jemandem einfach total egal - "Gehört ja eh nicht mir, die Wohnung/Küche."

Ich bin selbst bloß Mieter, kein Vermieter, finde aber, dass man sich da auch da als Mieter angemessen verhalten und einwilligen sollte, wenn ein Teil der Kaution einbehalten wird. Ich habe etwas kaputt gemacht, was mir nicht gehört, dann stehe ich dafür auch gerade und übernehme die Kosten - hat mit Anstand zu tun, finde ich.

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WiWi Gast

Schäden durch Mieter

Würde das einfach auf die Miete des nächsten Mieters raufschlagen oder eben nichts machen um die Rendite zu erhöhen. Oh wait..

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WiWi Gast

Schäden durch Mieter

Jetzt mach dich mal locker, die Kaltmiete ist nicht einfach nur Ertrag sondern auch für solche Kleinigkeiten. Ne abgerissene Kühlschranktür kann man für 30€ ersetzen, ist mir selber letztens erst passiert. Das ist für mich auf dem Niveau einer Vermieters, der mir den Verlust eines Eiswürfelbehälters (ja diese Dinger für 1,50€ vom Grabbeltisch bei Ikea) nach 3 Jahren Miete von der Kaution abziehen wollte. Ich bin zwar selber der Typ der sehr ordentlich mit fremden Eigentum umgeht (die Halterung habe ich beispielsweise auch selber ersetzt,
monatliche Kalkreinigung in der Dusche etc) aber damit kann man und sollte man nicht rechnen.

Tipp: Kalkuliere für alle Gegenstände einfach eine Nutzungsdauer von 10 Jahren und bemängel alles, was sich doppelt so schnell abnutzt. Bei 1,5 Jahren Nutzung würde ich daher abgebrochene Kanten an der Küche oder schwere Mängel am Boden >0,5qm von der Kaution abziehen. Alles andere ist Kleinkram und wird eh vom nächsten Gericht kassiert.

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WiWi Gast

Schäden durch Mieter

WiWi Gast schrieb am 05.05.2021:

Solche Vermieter liebe ich ja :) Ne, sind Mängel aus alltäglichem Gebrauch, versuchst du hier grade ernsthaft nem Studierenden, den du schon aus der Wohnung kickst, noch paar hundert € aus den Rippen zu leiern?

Auch Studierende dürfen das Eigentum Fremder ordentlich behandeln und das schneiden direkt auf einer Arbeitsplatte + Flüssigkeitsschäden im Boden (und wahrscheinlich nicht vor der Übergabe gemeldet) gehört für mich nicht dazu, erst recht nicht nach 18 Monaten Mietdauer.
Als Vermieter kann ich auch sagen, dass dir "locker sein" schnell auf die Füße fallen kann, da es (anders als man vielleicht glauben mag) nicht nur blöde Vermieter, sondern auch Mieter gibt, die eine Lockere Art gerne ausnutzen.
Du hast uns ja keine Bilder bereitgestellt, also musst du für dich selbst beantworten ob es sich um einen kleinen Schaden handelt oder ob es wirklich vollkommen verhunzt ist.

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WiWi Gast

Schäden durch Mieter

WiWi Gast schrieb am 04.05.2021:

Hallo,

als Investitionsobjekt habe ich eine kleinere 1.5 Zimmerwohnung in einer größeren deutschen Metropole gekauft. Mein Sohn wird in dieser Stadt studieren, wodurch ich Eigengebrauch angemeldet habe. In dieser Woche habe ich die Wohnung begutachtet. Dabei sind mir einige Mängel aufgefallen, die laut meiner Sicht nicht unter Schäden aus alltäglichem Gebrauch resultieren.

  • Schäden im Parkettboden durch eine Flüssigkeit (Nagellackentferner?)
  • Halterung am Gefrierfach ist gebrochen
  • markante Gebrauchsspuren auf der Arbeitsfläche der Küchenzeile (durch Messer). Nach 1.5 Jahren ist dies aus meiner Sicht auffällig.

Kann mir jemand hierzu mehr sagen bzw. hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie sieht es rechtlich aus? Hat jemand Erfahrungen mit dem Deutschen Mietrecht (Ich komme ursprünglich aus der Schweiz und lebe auch dort).

Vielen Dank

Mängel dem Mieter melden und zur Beseitigung auffordern, alternativ anbieten dies von seiner Kaution zu machen.

Keines der drei genannten Dinge sind alltägliche Gebrauchsspuren.

Als ich endlich ins Eigenheim durfte, wollte mein Vermieter hingegen Schäden einer 20 Jahre alten Einrichtung mir in Rechnung stellen, die schon vorher da waren. Er hat damals weder ein Übergabeprotokoll gemacht, wollte er nicht, noch sonst irgendwas. Ich habe ihm natürlich die Schäden an der Tür ersetzt, die beim Auszug entstanden sind, aber das andere nicht.
Was ich sagen will, fair bleiben.

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WiWi Gast

Schäden durch Mieter

Ich bin selber Mieter und kümmer mich gleichzeitig um die Mietobjekte meiner Eltern und kenne daher beide Seiten der Medaille.
Ich finde, dass beide Parteien sich fair verhalten sollten. Als Mieter sollte man angemessen mit seiner Wohnung umgehen und wenn der der Mieter das nicht tut, finde ich es als Erziehungsmaßnahme richtig solche Kleinigkeiten in Rechnung zu stellen.
Wenn ein Mieter allerdings wegen Eigenbedarf gekündigt wurde und man offensichtlich das Glück hatte den Mieter in unter 1,5 Jahren rauszuhaben ohne seine Kündigung zu erkaufen oder tausende Euros für Anwälte rauzuhauen, sollte man einfach die Füße still halten.

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WiWi Gast

Schäden durch Mieter

Nochmal wie oben schon geschrieben.

Der Vermieter muss eh nur den Zeitwert zahlen und wenn die wirtschaftliche Nutzung von dem Ding (Tabellen im Internet) rum ist, kann ers kaputt machen und zahlt 0 Euro. Wenn nicht dann eben nur anteilig.

Die Illusion das der Mieter bei Schäden irgendwas Neu kaufen muss wird zurecht von Gerichten immer wieder kassiert.

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WiWi Gast

Schäden durch Mieter

Ich als Vermieter von kleinen Wohnungen, dabei auch Studentenwohnungen:

Niemals, aber auch wirklich niemals Parkett!! vorallem nicht bei kleinen Wohnungen und dreimal nicht bei Studentenwohnungen. Da hat man häufig Ein- und Auszüge, da hat man immer einen hohen Verschleiss und das kostet immer gleich viel. Besser ein schöner Fliesenboden, sehr strapazierfähiger Laminat oder Vinyl. Da hat man dann auch nicht solche Probleme.

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WiWi Gast

Schäden durch Mieter

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann würde ich Kaution einbehalten. Das klingt für mich nicht nach sachgemäßem Gebrauch. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, würde ich die Finger davon lassen. Denn die Grenzen dessen, was von Gerichten als sachgemäß eingestuft wird, sind fließend.

Außerdem sollten Sie beachten, dass der Mieter nur den Zeitwert ersetzen muss, selbst wenn er den Schaden übernehmen muss. Bei einem älteren Parkettboden, der ohnehin schon ein paar Kratzer hatte, wird das nicht so viel sein.

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