Moment, dir ist aber schon bewusst das es bei der ortsüblichen Miete eine Spanne gibt?
Mieten innerhalb dieser Spanne gelten noch als ortsüblich und kannst du nicht rügen.
Wenn du bspw. eine ortsübliche Miete von 15,50 hast, reicht die Spanne locker 10% höher bis 17 EUR kalt oder gar 18 EUR. Die Berechnung ist natürlich nie zu 100%.
Aber ja als Mietinteressent erstmal unterschreiben und später rügen, da kann man nichts falsch machen. Erst wenn das genug Leute machen, entspannt sich der Mietmarkt etwas.
WiWi Gast schrieb am 20.02.2022:
Ich habe meine Wohnung (Sendling, Bezogen Mitte 2020 für:
- 20 Euro / qm kalt
auch mal durch den online Mietspiegel in München berechnet.
Herauskommt (mit allen Zu / Abschlägen für meine spezielle Wohnung) eine ortsübliche Miete von:
Bei Neuvermietung darf der Vermieter nur 10 Prozent über dem Mietspiegel vermieten (mein Vormieter hat noch 13 Euro / qm kalt bezahlt übrigens - hatte den damals noch gefragt). Das wäre dann ein Maximum von 15,23 * 1,1 = 16,75
D.h. mein Vermieter verlangt von mir "nicht gesetzeskonform": 20 - 16,75 = 3,25 Euro pro QM kalt im Monat zu viel!!
Die Wohnung ist 70 qm groß. D.h. ich zahle:
- 227,50 (3,25 * 70) Euro pro Monat von meinem Netto zu viel an den Vermieter (was er gar nicht von mir verlangen dürfte!) - das sind 2.730 Euro Netto pro Jahr (von dem Geld könnte ich meine eigene Altersvorsorge finanzieren). In Brutto: Das ist sind ca. 400 Euro / Monat Brutto oder 4.800 Euro pro Jahr für ungerechtfertigte, nicht rechtmäßige Miete.
Ich werde die Miete jetzt auch "rügen". Angehängt der Mietspiegel Auszug.
Der Vermieter muss die 227,50 Euro / Monat runter gehen. Und mir die zuviel gezahlten Miete zurück zahlen. Ich halte euch auf dem laufenden was rauskommt.
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