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An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

WiWi Gast schrieb am 12.03.2022:

Deswegen vermiete ich in angespannten Wohnlagen nur über Sondervermietungsformen. Von Handwerker- über Projekt- bis Airbnbwohnungen.

Allein, dass es sowas wie eine Mietpreisbremse überhaupt gibt. Jetzt kommen auch wieder einige und labern was von Grundrecht. Ja, es gibt ein Recht auf Wohnen, aber nicht in der Münchner City zum Billigpreis. Jetzt kommen wieder einige mit Krankenschwester, Polizist etc. Wenn es sich die Leute nicht mehr leisten können mit normalen Jobs, dann werden die Unternehmen und insbesondere der Staat als Arbeitgeber tiefer in die Tasche greifen müssen und ihren Mitarbeitern mehr zahlen. So funktioniert der Markt. Ihr müsst mal mehr in dynamischen Prozessen denken und zumindest um 2 Ecken.

Als nächstes machen wir es wie in Singapur (was von irgendwelchen linken Vögeln als Beispiel genannt wird) und die Leute bekommen kein echtes Eigentum mehr (Erbpacht) und warten eine Dekade auf ihre 60 qm Wohnung im Gebäude mit 1250 Einheiten. Oh warte...... hatten wir das nicht schonmal.

Hìer im Thread wird nur erwartet dass sich alle ans Gesetz halten.
Vermieter in München machen das regelmässig nicht. Kann man quasi mit illegalen Preisabsprachen vergleichen.

Es gibt einen Mietspiegel. Den gibt's auch nicht sein gestern. Nein den gibts seid 10+ Jahren. Da er qualifiziert ist comitten sich sowohl Mieter als auch Vermieter Vertreter darauf.

Wenn eine Partei vertragsbrüchig wird (hier Vermieter) muss das ensprechend möglich sein zu korrigieren.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Ich frage mich ja eher, wenn ich mit Google Maps auf München schaue, da sehe ich in der Umgebung jede Menge unbebaute Felder. Am meisten sticht mir da immer das Gebiet östlich von Bogenhausen ins Auge. Was spräche denn eigentlich dagegen, die Stadt München geordnet zu erweitern, so wie Städte das vor 100 Jahren recht problemarm hinbekommen haben. Vielleicht sollten die Leute dafür mal demonstrieren und nicht für irgendwelche Mietendeckel. Diese ganzen Baulandregelungen sind doch viel zu undurchsichtig.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

WiWi Gast schrieb am 26.03.2022:

Ich frage mich ja eher, wenn ich mit Google Maps auf München schaue, da sehe ich in der Umgebung jede Menge unbebaute Felder. Am meisten sticht mir da immer das Gebiet östlich von Bogenhausen ins Auge. Was spräche denn eigentlich dagegen, die Stadt München geordnet zu erweitern, so wie Städte das vor 100 Jahren recht problemarm hinbekommen haben. Vielleicht sollten die Leute dafür mal demonstrieren und nicht für irgendwelche Mietendeckel. Diese ganzen Baulandregelungen sind doch viel zu undurchsichtig.

Finde ich auch. Aber dann gibt es Leute die meinen, man kann doch kein Kulturland bebauen. Ich dagegen finde, man kann auch woanders Landwirtschaft betreiben, dort wo Bodenpreise weitaus niedriger sind.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Habe jetzt auch erfolgreich bei meinem Vermieter die Miete gerügt.
Ging ganz einfach per E-Mail und Verweis auf den Mietspiegel für seine Wohnung.

Hat 1 Woche gedauert bis er geantwortet hat, aber er musste mir ja quasi recht geben. Link zu einer Beschreibung wie das mit der Mietpreisbremse läuft habe ich auch noch mitgeschickt.

Hatte vorher: 21,26 € pro qm kalt
Zahle jetzt (15% über dem Mietspiegel für meine Wohnun): 16,32 € pro qm kalt

Ersparnis damit 4,94 Euro pro qm (!) - Unsere Wohnung ist 63 qm groß. Damit sparen wir uns jetzt 311,22 Euro Netto pro Monat mehr.

Die zuviel gezahlte Miete (sind im November 2019 eingezogen) - also insgesamt ca. 9.000 Euro die wir zuviel gezahlt haben in der Zeit. Habe ich noch nicht angesprochen. Das kommt jetzt als nächstes.

Finde es eine Unverschämtheit von den Vermietern das geltende Recht so zu ignorieren.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

WiWi Gast schrieb am 27.03.2022:

Ich frage mich ja eher, wenn ich mit Google Maps auf München schaue, da sehe ich in der Umgebung jede Menge unbebaute Felder. Am meisten sticht mir da immer das Gebiet östlich von Bogenhausen ins Auge. Was spräche denn eigentlich dagegen, die Stadt München geordnet zu erweitern, so wie Städte das vor 100 Jahren recht problemarm hinbekommen haben. Vielleicht sollten die Leute dafür mal demonstrieren und nicht für irgendwelche Mietendeckel. Diese ganzen Baulandregelungen sind doch viel zu undurchsichtig.

Finde ich auch. Aber dann gibt es Leute die meinen, man kann doch kein Kulturland bebauen. Ich dagegen finde, man kann auch woanders Landwirtschaft betreiben, dort wo Bodenpreise weitaus niedriger sind.

Man könnte auch wo anders Wohnungen bauen wo das Bauland günstiger ist.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Viel spass mit der nächsten lebensmittelkrise.

Es wird jetzt schon dort angebaut, wo es günstiger ist (Russland, Ukraine...). Sieht man ja grad, was das heisst. Landwirtschaft ist auf die richtigen Boeden und Klima angewiesen. Ohne Essen macht das Reihenhaus im neuen münchener Vorort weniger Freude.

WiWi Gast schrieb am 27.03.2022:

WiWi Gast schrieb am 26.03.2022:

Ich frage mich ja eher, wenn ich mit Google Maps auf München schaue, da sehe ich in der Umgebung jede Menge unbebaute Felder. Am meisten sticht mir da immer das Gebiet östlich von Bogenhausen ins Auge. Was spräche denn eigentlich dagegen, die Stadt München geordnet zu erweitern, so wie Städte das vor 100 Jahren recht problemarm hinbekommen haben. Vielleicht sollten die Leute dafür mal demonstrieren und nicht für irgendwelche Mietendeckel. Diese ganzen Baulandregelungen sind doch viel zu undurchsichtig.

Finde ich auch. Aber dann gibt es Leute die meinen, man kann doch kein Kulturland bebauen. Ich dagegen finde, man kann auch woanders Landwirtschaft betreiben, dort wo Bodenpreise weitaus niedriger sind.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Weiß nicht gebau wo du meinst aber bei Bogenhausen gibt es bereits eine SEM.
Da sind Zehntausende Wohnungen in Planung.

WiWi Gast schrieb am 26.03.2022:

Ich frage mich ja eher, wenn ich mit Google Maps auf München schaue, da sehe ich in der Umgebung jede Menge unbebaute Felder. Am meisten sticht mir da immer das Gebiet östlich von Bogenhausen ins Auge. Was spräche denn eigentlich dagegen, die Stadt München geordnet zu erweitern, so wie Städte das vor 100 Jahren recht problemarm hinbekommen haben. Vielleicht sollten die Leute dafür mal demonstrieren und nicht für irgendwelche Mietendeckel. Diese ganzen Baulandregelungen sind doch viel zu undurchsichtig.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Hab den Rechner auf der muenchen.de-Webseite probiert, der rechnet mir da für meine 63qm-Wohnung in Bogenhausen 550€ kalt aus (ich bezahle 500€ mehr). Das scheint mir dann doch etwas zu schön um wahr zu sein. Das Ding funktioniert nicht richtig.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

WiWi Gast schrieb am 27.03.2022:

Hab den Rechner auf der muenchen.de-Webseite probiert, der rechnet mir da für meine 63qm-Wohnung in Bogenhausen 550€ kalt aus (ich bezahle 500€ mehr). Das scheint mir dann doch etwas zu schön um wahr zu sein. Das Ding funktioniert nicht richtig.

Der Rechner funktoniert 1A und das Ergebnis ist auch das was man seinem Mieter vorlegen kann und was beim Gericht auch herangezogen wird.

Es ist ein qualifizierter Mietspiegel - d.h. Mieter und Vermieter haben sich darauf geeinigt und gesagt "ja das isses".

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Ich kenne das „Bauland“ und frage mich genau das auch sehr häufig. Da passt ein ganzes Stadtviertel hin. Ich vermute da eher Interessenkonflikte mit den Immobilienbesitzern der bestehenden Immobilien, die mit dem neuen Viertel nur mehr Verkehr und eine Entwertung ihrer 60-80 Jahre Buden erführen. Das Ackerland da an der Stelle braucht doch echt kein Mensch! Das kann man auch woanders ausweisen. Hier wäre der Gemeinschaft mit einem neuen Wohnviertel deutlich mehr geholfen !

WiWi Gast schrieb am 27.03.2022:

Viel spass mit der nächsten lebensmittelkrise.

Es wird jetzt schon dort angebaut, wo es günstiger ist (Russland, Ukraine...). Sieht man ja grad, was das heisst. Landwirtschaft ist auf die richtigen Boeden und Klima angewiesen. Ohne Essen macht das Reihenhaus im neuen münchener Vorort weniger Freude.

WiWi Gast schrieb am 27.03.2022:

WiWi Gast schrieb am 26.03.2022:

Ich frage mich ja eher, wenn ich mit Google Maps auf München schaue, da sehe ich in der Umgebung jede Menge unbebaute Felder. Am meisten sticht mir da immer das Gebiet östlich von Bogenhausen ins Auge. Was spräche denn eigentlich dagegen, die Stadt München geordnet zu erweitern, so wie Städte das vor 100 Jahren recht problemarm hinbekommen haben. Vielleicht sollten die Leute dafür mal demonstrieren und nicht für irgendwelche Mietendeckel. Diese ganzen Baulandregelungen sind doch viel zu undurchsichtig.

Finde ich auch. Aber dann gibt es Leute die meinen, man kann doch kein Kulturland bebauen. Ich dagegen finde, man kann auch woanders Landwirtschaft betreiben, dort wo Bodenpreise weitaus niedriger sind.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Vielen Dank für diesen Thread.

Habe den Mietspiegelrechner für München jetzt auch bemüht. Ergebnis: 35 Prozent über Mietspiegel.

Habe meinen Vermieter "nett" damit konfrontiert.

Dann kam die Aussage "Oh sorry, wusste ich nicht" blablabla (ob das stimmt?).... Ergebnis: Zahle jetzt 210 Euro pro Monat (!) weniger - das sind 2.500 Euro die ich im Jahr netto mehr habe - für "das selbe".

Macht bei mir den Jahresurlaub aus. Und das gesparte Geld mehr stecke ich in meinen ETF!

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Schön, laut des Rechners liegt die Miete 124€ unter der ortsüblichen für unsere Wohnung.
War mir aber vorher bewusst, dass wir einen top Vermieter haben.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Naja kommt darauf an was angegeben wurde beim Rechner bei den einzelnen Punkten

WiWi Gast schrieb am 01.04.2022:

Hab den Rechner auf der muenchen.de-Webseite probiert, der rechnet mir da für meine 63qm-Wohnung in Bogenhausen 550€ kalt aus (ich bezahle 500€ mehr). Das scheint mir dann doch etwas zu schön um wahr zu sein. Das Ding funktioniert nicht richtig.

Der Rechner funktoniert 1A und das Ergebnis ist auch das was man seinem Mieter vorlegen kann und was beim Gericht auch herangezogen wird.

Es ist ein qualifizierter Mietspiegel - d.h. Mieter und Vermieter haben sich darauf geeinigt und gesagt "ja das isses".

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

WiWi Gast schrieb am 27.03.2022:

Hab den Rechner auf der muenchen.de-Webseite probiert, der rechnet mir da für meine 63qm-Wohnung in Bogenhausen 550€ kalt aus (ich bezahle 500€ mehr). Das scheint mir dann doch etwas zu schön um wahr zu sein. Das Ding funktioniert nicht richtig.

Der Rechner funktioniert. Regelmäßig sieht man dann dass man ca. 200-400 Euro mehr an den Mieter zahlt als rechtens ist.

Eine kleine Mail an den Vermieter mit dem Ergebnis für die Wohnung hat also eine Rendite von ein paar hundert Euro pro Monat re-occuring!
Das ist erstmal besser als jede Lohnerhöhung.

Und: Ihr seid im Recht, der Vermieter handelt nicht rechtens und "zockt ab" - das muss euch immer bewußt sein.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Vielen Dank für den Thread, hätte ich nicht gedacht, dass das klappt. Knapp 150 Euro zu viel bezahlt.

Vielleicht verändert das die Wuchermieten in Zukunft, zumindest ein wenig.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

vielleicht zahlst du demnächst einfach ein Jahr keine Miete?

WiWi Gast schrieb am 27.03.2022:

Habe jetzt auch erfolgreich bei meinem Vermieter die Miete gerügt.
Ging ganz einfach per E-Mail und Verweis auf den Mietspiegel für seine Wohnung.

Hat 1 Woche gedauert bis er geantwortet hat, aber er musste mir ja quasi recht geben. Link zu einer Beschreibung wie das mit der Mietpreisbremse läuft habe ich auch noch mitgeschickt.

Hatte vorher: 21,26 € pro qm kalt
Zahle jetzt (15% über dem Mietspiegel für meine Wohnun): 16,32 € pro qm kalt

Ersparnis damit 4,94 Euro pro qm (!) - Unsere Wohnung ist 63 qm groß. Damit sparen wir uns jetzt 311,22 Euro Netto pro Monat mehr.

Die zuviel gezahlte Miete (sind im November 2019 eingezogen) - also insgesamt ca. 9.000 Euro die wir zuviel gezahlt haben in der Zeit. Habe ich noch nicht angesprochen. Das kommt jetzt als nächstes.

Finde es eine Unverschämtheit von den Vermietern das geltende Recht so zu ignorieren.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Hab gerade mal den Mietspiegel verglichen. 12,50 den m2 bei Angebotsmieten von 25 Euro kalt . Ja nee ist klar

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Und danach wird dich dein Vermieter terrorisieren.

Ich würde das immer von der Ersparnis abhängig machen. Für 50-100 EUR im Monat, wäre es mir den Stress nicht wert.

WiWi Gast schrieb am 11.04.2022:

Hab den Rechner auf der muenchen.de-Webseite probiert, der rechnet mir da für meine 63qm-Wohnung in Bogenhausen 550€ kalt aus (ich bezahle 500€ mehr). Das scheint mir dann doch etwas zu schön um wahr zu sein. Das Ding funktioniert nicht richtig.

Der Rechner funktioniert. Regelmäßig sieht man dann dass man ca. 200-400 Euro mehr an den Mieter zahlt als rechtens ist.

Eine kleine Mail an den Vermieter mit dem Ergebnis für die Wohnung hat also eine Rendite von ein paar hundert Euro pro Monat re-occuring!
Das ist erstmal besser als jede Lohnerhöhung.

Und: Ihr seid im Recht, der Vermieter handelt nicht rechtens und "zockt ab" - das muss euch immer bewußt sein.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Gibt ein eindeutiges Urteil dazu, es gibt den qualifizierten Mietspiegel. Die Sache ist doch vollkommen klar. Wohnung in den Mietspiegel eingeben, vergleichen und ggf Mail an den Vermieter.
Das ist alles, warum sollte mich deswegen mein Vermieter terrorisieren? Eigenbedarf danach anmelden ist ja quasi auch ausgeschlossen, da nach einer Mieterhöhungsgeschichte die Gerichte sehr genau auf den Sachverhalt schauen.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Ein Vermieter möchte sein Geld, ein Mieter eine vernünftige Wohnung
im ordentlichen Zustand, welche auch ab und an mal renoviert wird.
Also Leute bleibt vernünftig und
sucht das Gespräch miteinander.
Es muss nicht immer gleich die bitterböse Email sein.

WiWi Gast schrieb am 11.04.2022:

Und danach wird dich dein Vermieter terrorisieren.

Ich würde das immer von der Ersparnis abhängig machen. Für 50-100 EUR im Monat, wäre es mir den Stress nicht wert.

WiWi Gast schrieb am 11.04.2022:

Hab den Rechner auf der muenchen.de-Webseite probiert, der rechnet mir da für meine 63qm-Wohnung in Bogenhausen 550€ kalt aus (ich bezahle 500€ mehr). Das scheint mir dann doch etwas zu schön um wahr zu sein. Das Ding funktioniert nicht richtig.

Der Rechner funktioniert. Regelmäßig sieht man dann dass man ca. 200-400 Euro mehr an den Mieter zahlt als rechtens ist.

Eine kleine Mail an den Vermieter mit dem Ergebnis für die Wohnung hat also eine Rendite von ein paar hundert Euro pro Monat re-occuring!
Das ist erstmal besser als jede Lohnerhöhung.

Und: Ihr seid im Recht, der Vermieter handelt nicht rechtens und "zockt ab" - das muss euch immer bewußt sein.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Weil du dich ja ursprünglich auf eine höhere Miete eingelassen hast und dein Vermieter damit plant.

Da gibt es einige andere Dinge, neben Eigenbedarf um Mieter in den Wahnsinn zu treiben. Einfach ausprobieren und du wirst es sehen :-)

WiWi Gast schrieb am 11.04.2022:

Gibt ein eindeutiges Urteil dazu, es gibt den qualifizierten Mietspiegel. Die Sache ist doch vollkommen klar. Wohnung in den Mietspiegel eingeben, vergleichen und ggf Mail an den Vermieter.
Das ist alles, warum sollte mich deswegen mein Vermieter terrorisieren? Eigenbedarf danach anmelden ist ja quasi auch ausgeschlossen, da nach einer Mieterhöhungsgeschichte die Gerichte sehr genau auf den Sachverhalt schauen.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

WiWi Gast schrieb am 11.04.2022:

Naja kommt darauf an was angegeben wurde beim Rechner bei den einzelnen Punkten

Hab alles korrekt eingetragen. Hab es mehrfach versucht, da ich es nicht glauben konnte. Aber 8€/qm in Bogenhausen können nicht sein. Da wäre München billiger als jedes bayerische Kuhdorf.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Bin selbst Vermieter von Wohnungen.

Ich kann de facto gar nichts machen wenn ich so eine Mail bekomme.
Das Recht ist beim Mieter. Eigenbedarf? You Wish - das wird sowas von kassiert.

Der Vermieter hat einen quasi nicht-rechtmäßigen Mietvertrag abgeschlossen - deswegen ist es auch OK wenn ein Mieter hier sein Recht kurz "anspricht" und dann die Miete gesenkt bekommt.
Die Vermieter (ich kenne ja genügend von den Eigentümerversammlungen) wissen nämlich ganz genau was sie dürfen und was nicht.

Aber die denken sich "ich vermiete einfach 30% über dem Gesetz, weil mir eh keiner auf die Finger haut". Und i.d.R. sind die Wohnungen auch seid > 5 Jahren im Bestand (oft > 10 Jahre), d.h. die unrechtmäßigen Mieten erwirtschaften Renditen da wird euch schwindlig.

Auch als Vermieter kann ich jedem nur raten in München: Schaut eure Wohnung im Mietspiegel an. Und informiert euren Vermieter. Habe ich selbst auch so gemacht (habe eine Zweitwohnung in München Bogenhausen für den Job). Antwort war "oh, da wußte ich ja gar nichts davon blablabalabalabala aber meine Wohnung ist doch so toll blablabalbala".
Ich habe dann eine kurze Mail zurück geschickt, dass es ja in gegenseitigem Interesse ist, dass wir Rechtssicherheit haben. Zusammen mit einem Link auf die Seite von Haus & Grund wo das beschrieben wurde.

3 Tage später kam dann die neue (Reduzierte) Miete.

Ach ja - wurde natürlich nicht terrorisiert danach (war bei mir vor 2 Jahren).

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Jesus123

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

WiWi Gast schrieb am 11.04.2022:

Weil du dich ja ursprünglich auf eine höhere Miete eingelassen hast und dein Vermieter damit plant.

Da gibt es einige andere Dinge, neben Eigenbedarf um Mieter in den Wahnsinn zu treiben. Einfach ausprobieren und du wirst es sehen :-)

Was soll denn passieren? Man darf nie vergessen, dass in Deutschalnd der Mieter und nicht der Vermieter (USA) geschützt wird. Trotzdem wäre ich mit solchen Aussagen ganz vorsichtig, die deutschen Gerichte verstehen in solchen Dingen keinen Spaß (ich kenne natürlich Geschichten, wie den Wechsel des Schlosses oder ähnliches - da würde ich zunächst mal die nächste Dienststelle der Polizei besuchen). Und wie auch schon angemerkt wurde, kommt so etwas bei einer E Mail bezüglich Mietminderung noch viel schlechter an.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

WiWi Gast schrieb am 11.04.2022:

Da gibt es einige andere Dinge, neben Eigenbedarf um Mieter in den Wahnsinn zu treiben. Einfach ausprobieren und du wirst es sehen :-)

Und, was soll der Vermieter konkret tun?
Eigenbedarf heutzutage durchzukriegen, viel Spaß vor Gericht.
Schloss austauschen => Anzeige
Heizung/Warmwasser abstellen => Mietminderung
Was sonst noch?

Das deutsche Mietrecht ist so Mieterfreundlich, dass man sich als Mieter fast alles erlauben kann und damit durchkommt. Solange man seine Miete pünktlich bezahlt, gibt es nahezu keinen Kündigungsgrund, der vor Gericht besteht.

Ganz ehrlich, wenn ich mir jeden Monat hunderte von Euros sparen könnte, wäre die E-Mail sofort geschrieben. Mein Vermieter ist ja nicht mein Freund. Wenn der seinerseits die Option sähe, die Miete zu erhöhen, würde der das auch sofort machen.
Aber wer sich weiter wie ein Lemming abzocken lässt, der hat auch kein Mitleid verdient.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Es sind natürlich viel subtilere Dinge, wie ein Eigenbedarf oder ein neues Schloss. Ihr glaubt doch nicht, dass euer Vermieter keine weiteren Möglichkeiten hat, wenn er sich auf den Schlips getreten fühlt?

Nur mal ein paar Beispiele, welche ich aus meinem engeren Kreis kenne:

  • Extreme Erhöhung der Nebenkostenpauschale
  • Die Wohnung daneben / drunter / drüber wird kostengünstig an einer Party-WG vermietet für einen kurzen Zeitraum (z.B. 1 Jahr)
  • Wiederholte Durchführung von Sanierungsarbeiten in der Wohnung, welche du als Mieter tolerieren musst
  • Lautstarke und unangenehme Umbauarbeiten in den Gemeinschaftsbereichen eines Hauses, welche du ebenfalls tolerieren musst
  • Abschalten des Aufzuges oder Stilllegung anderer Gemeinschaftseinrichtungen

Die Liste kann ich noch weiterführen. Ich würde euch nur raten, dass ihr es mit euren Forderungen nach Minderung nicht übertreibt. Selbst wenn der Vermieter die Miete senken wird, kann es danach ungemütlich werden.

Jesus123 schrieb am 12.04.2022:

Weil du dich ja ursprünglich auf eine höhere Miete eingelassen hast und dein Vermieter damit plant.

Da gibt es einige andere Dinge, neben Eigenbedarf um Mieter in den Wahnsinn zu treiben. Einfach ausprobieren und du wirst es sehen :-)

Was soll denn passieren? Man darf nie vergessen, dass in Deutschalnd der Mieter und nicht der Vermieter (USA) geschützt wird. Trotzdem wäre ich mit solchen Aussagen ganz vorsichtig, die deutschen Gerichte verstehen in solchen Dingen keinen Spaß (ich kenne natürlich Geschichten, wie den Wechsel des Schlosses oder ähnliches - da würde ich zunächst mal die nächste Dienststelle der Polizei besuchen). Und wie auch schon angemerkt wurde, kommt so etwas bei einer E Mail bezüglich Mietminderung noch viel schlechter an.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Klar im klassichen Münchener Haus mit 10+ Parteien risikiert man eine Mietminderung von allen da man einer Person auf die Nerven gehen will....

So läuft das nicht.

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Es sind natürlich viel subtilere Dinge, wie ein Eigenbedarf oder ein neues Schloss. Ihr glaubt doch nicht, dass euer Vermieter keine weiteren Möglichkeiten hat, wenn er sich auf den Schlips getreten fühlt?

Nur mal ein paar Beispiele, welche ich aus meinem engeren Kreis kenne:

  • Extreme Erhöhung der Nebenkostenpauschale
  • Die Wohnung daneben / drunter / drüber wird kostengünstig an einer Party-WG vermietet für einen kurzen Zeitraum (z.B. 1 Jahr)
  • Wiederholte Durchführung von Sanierungsarbeiten in der Wohnung, welche du als Mieter tolerieren musst
  • Lautstarke und unangenehme Umbauarbeiten in den Gemeinschaftsbereichen eines Hauses, welche du ebenfalls tolerieren musst
  • Abschalten des Aufzuges oder Stilllegung anderer Gemeinschaftseinrichtungen

Die Liste kann ich noch weiterführen. Ich würde euch nur raten, dass ihr es mit euren Forderungen nach Minderung nicht übertreibt. Selbst wenn der Vermieter die Miete senken wird, kann es danach ungemütlich werden.

Jesus123 schrieb am 12.04.2022:

Weil du dich ja ursprünglich auf eine höhere Miete eingelassen hast und dein Vermieter damit plant.

Da gibt es einige andere Dinge, neben Eigenbedarf um Mieter in den Wahnsinn zu treiben. Einfach ausprobieren und du wirst es sehen :-)

Was soll denn passieren? Man darf nie vergessen, dass in Deutschalnd der Mieter und nicht der Vermieter (USA) geschützt wird. Trotzdem wäre ich mit solchen Aussagen ganz vorsichtig, die deutschen Gerichte verstehen in solchen Dingen keinen Spaß (ich kenne natürlich Geschichten, wie den Wechsel des Schlosses oder ähnliches - da würde ich zunächst mal die nächste Dienststelle der Polizei besuchen). Und wie auch schon angemerkt wurde, kommt so etwas bei einer E Mail bezüglich Mietminderung noch viel schlechter an.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Ohje. Du hast wirklich gar keine Ahnung, oder?

Viel Spaß wünsche ich dir schon einmal für den Streit mit deinem Vermieter. Dann wirst du dich sicherlich richtig freuen, wenn du monatlich ein paar Euro bei der Miete eingespart hast.

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Klar im klassichen Münchener Haus mit 10+ Parteien risikiert man eine Mietminderung von allen da man einer Person auf die Nerven gehen will....

So läuft das nicht.

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Es sind natürlich viel subtilere Dinge, wie ein Eigenbedarf oder ein neues Schloss. Ihr glaubt doch nicht, dass euer Vermieter keine weiteren Möglichkeiten hat, wenn er sich auf den Schlips getreten fühlt?

Nur mal ein paar Beispiele, welche ich aus meinem engeren Kreis kenne:

  • Extreme Erhöhung der Nebenkostenpauschale
  • Die Wohnung daneben / drunter / drüber wird kostengünstig an einer Party-WG vermietet für einen kurzen Zeitraum (z.B. 1 Jahr)
  • Wiederholte Durchführung von Sanierungsarbeiten in der Wohnung, welche du als Mieter tolerieren musst
  • Lautstarke und unangenehme Umbauarbeiten in den Gemeinschaftsbereichen eines Hauses, welche du ebenfalls tolerieren musst
  • Abschalten des Aufzuges oder Stilllegung anderer Gemeinschaftseinrichtungen

Die Liste kann ich noch weiterführen. Ich würde euch nur raten, dass ihr es mit euren Forderungen nach Minderung nicht übertreibt. Selbst wenn der Vermieter die Miete senken wird, kann es danach ungemütlich werden.

Jesus123 schrieb am 12.04.2022:

Weil du dich ja ursprünglich auf eine höhere Miete eingelassen hast und dein Vermieter damit plant.

Da gibt es einige andere Dinge, neben Eigenbedarf um Mieter in den Wahnsinn zu treiben. Einfach ausprobieren und du wirst es sehen :-)

Was soll denn passieren? Man darf nie vergessen, dass in Deutschalnd der Mieter und nicht der Vermieter (USA) geschützt wird. Trotzdem wäre ich mit solchen Aussagen ganz vorsichtig, die deutschen Gerichte verstehen in solchen Dingen keinen Spaß (ich kenne natürlich Geschichten, wie den Wechsel des Schlosses oder ähnliches - da würde ich zunächst mal die nächste Dienststelle der Polizei besuchen). Und wie auch schon angemerkt wurde, kommt so etwas bei einer E Mail bezüglich Mietminderung noch viel schlechter an.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Ich bin auch Vermieterin in München und eine sehr beliebte Maßnahme, gegen die sich kein Mieter wehren kann, ist die regelmäßige Begehung der Mietwohnung mit Bestandsaufnahme von Schäden.

Außerdem kann man auch in sehr regelmäßigen Abständen Kleinstreparaturen vornehmen lassen und so den Mieter "bitten", gewisse Möbel umzustellen.

Die weiteren Aufforderungen zum Thema Lärm, Kinder, Haustiere & Co. kennt ihr natürlich bestimmt auch schon.

Ich bin gespannt, wie viele Vermieter das mit sich machen lassen wollen

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Klar im klassichen Münchener Haus mit 10+ Parteien risikiert man eine Mietminderung von allen da man einer Person auf die Nerven gehen will....

So läuft das nicht.

Es sind natürlich viel subtilere Dinge, wie ein Eigenbedarf oder ein neues Schloss. Ihr glaubt doch nicht, dass euer Vermieter keine weiteren Möglichkeiten hat, wenn er sich auf den Schlips getreten fühlt?

Nur mal ein paar Beispiele, welche ich aus meinem engeren Kreis kenne:

  • Extreme Erhöhung der Nebenkostenpauschale
  • Die Wohnung daneben / drunter / drüber wird kostengünstig an einer Party-WG vermietet für einen kurzen Zeitraum (z.B. 1 Jahr)
  • Wiederholte Durchführung von Sanierungsarbeiten in der Wohnung, welche du als Mieter tolerieren musst
  • Lautstarke und unangenehme Umbauarbeiten in den Gemeinschaftsbereichen eines Hauses, welche du ebenfalls tolerieren musst
  • Abschalten des Aufzuges oder Stilllegung anderer Gemeinschaftseinrichtungen

Die Liste kann ich noch weiterführen. Ich würde euch nur raten, dass ihr es mit euren Forderungen nach Minderung nicht übertreibt. Selbst wenn der Vermieter die Miete senken wird, kann es danach ungemütlich werden.

Jesus123 schrieb am 12.04.2022:

Weil du dich ja ursprünglich auf eine höhere Miete eingelassen hast und dein Vermieter damit plant.

Da gibt es einige andere Dinge, neben Eigenbedarf um Mieter in den Wahnsinn zu treiben. Einfach ausprobieren und du wirst es sehen :-)

Was soll denn passieren? Man darf nie vergessen, dass in Deutschalnd der Mieter und nicht der Vermieter (USA) geschützt wird. Trotzdem wäre ich mit solchen Aussagen ganz vorsichtig, die deutschen Gerichte verstehen in solchen Dingen keinen Spaß (ich kenne natürlich Geschichten, wie den Wechsel des Schlosses oder ähnliches - da würde ich zunächst mal die nächste Dienststelle der Polizei besuchen). Und wie auch schon angemerkt wurde, kommt so etwas bei einer E Mail bezüglich Mietminderung noch viel schlechter an.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Es sind natürlich viel subtilere Dinge, wie ein Eigenbedarf oder ein neues Schloss. Ihr glaubt doch nicht, dass euer Vermieter keine weiteren Möglichkeiten hat, wenn er sich auf den Schlips getreten fühlt?

Nur mal ein paar Beispiele, welche ich aus meinem engeren Kreis kenne:

  • Extreme Erhöhung der Nebenkostenpauschale
  • Die Wohnung daneben / drunter / drüber wird kostengünstig an einer Party-WG vermietet für einen kurzen Zeitraum (z.B. 1 Jahr)
  • Wiederholte Durchführung von Sanierungsarbeiten in der Wohnung, welche du als Mieter tolerieren musst
  • Lautstarke und unangenehme Umbauarbeiten in den Gemeinschaftsbereichen eines Hauses, welche du ebenfalls tolerieren musst
  • Abschalten des Aufzuges oder Stilllegung anderer Gemeinschaftseinrichtungen

So schauen wir uns die Punkte doch mal kurz an:

  • Nebenkostenpauschale erhöhen:
    => Rechtlich nur zulässig, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass die realen Kosten der Nebenkostenabrechnung in der Vergangenheit deutlich über der Vorauszahlung lagen.

  • Vermietung an Party-WG:
    => Polizei bei Ruhestörung anrufen. Mietminderung wegen Lärmbelästigung.

  • Sanierungsarbeiten:
    => Mind. 3 Monate Ankündigungsfrist. Mieter kann Sanierung verweigern (Klärung dann vor Gericht), Mietminderung möglich.

  • Umbauarbeiten im Gemeinschaftsbereich:
    => Mietminderung möglich. Z.B. bei Bauarbeiten im Treppenhaus bis zu 30% laut entsprechenden Urteilen.

  • Abschaltung Aufzug/Stilllegung Gemeinschaftsbereich:
    => Mietminderung möglich. Nebenkostenabschlag muss reduziert werden z.B. wenn Aufzug abgestellt wird. Rechtliche Durchsetzung zur Instandsetzung des Aufzugs möglich, wenn dieser Bestandteil des Mietvertrages ist. Selbes gilt für Keller/Dachgeschoss etc.

Also mal ehrlich. Vermieter sind keine Götter von deren Gnade man einseitig abhängig ist.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Haha sorry dass ich da lache aber regelmäßig?
Auch da gibt es Urteile dazu.

Routinekontrollen sind nichtmal jährlich erlaubt.

Der Vermieter darf laut Amtsgericht München alle fünf (!) Jahre eine Begehung verlangen!

Und jemand mit Rechtsschutz juckt das alles überhaupt nicht. Die Kostenrisiken geht kein Vermieter ein.

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Ich bin auch Vermieterin in München und eine sehr beliebte Maßnahme, gegen die sich kein Mieter wehren kann, ist die regelmäßige Begehung der Mietwohnung mit Bestandsaufnahme von Schäden.

Außerdem kann man auch in sehr regelmäßigen Abständen Kleinstreparaturen vornehmen lassen und so den Mieter "bitten", gewisse Möbel umzustellen.

Die weiteren Aufforderungen zum Thema Lärm, Kinder, Haustiere & Co. kennt ihr natürlich bestimmt auch schon.

Ich bin gespannt, wie viele Vermieter das mit sich machen lassen wollen

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Ja, es geht auch nicht darum, dass alle die Punkte vor Gericht standhalten.

Sondern darum, dass dem Mieter das Leben einfach extrem schwer gemacht wird.

Gegen eine Party-WG wirst du nicht weit kommen. Du kannst dich gerne jeden Abend ab 22:00 Uhr beschweren und 1h auf die Polizei warten. Und das gleiche Spiel hast du 3-4 mal pro Woche.

Aber gerne ausprobieren und dann den "Spaß" haben mit dem Vermieter

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Es sind natürlich viel subtilere Dinge, wie ein Eigenbedarf oder ein neues Schloss. Ihr glaubt doch nicht, dass euer Vermieter keine weiteren Möglichkeiten hat, wenn er sich auf den Schlips getreten fühlt?

Nur mal ein paar Beispiele, welche ich aus meinem engeren Kreis kenne:

  • Extreme Erhöhung der Nebenkostenpauschale
  • Die Wohnung daneben / drunter / drüber wird kostengünstig an einer Party-WG vermietet für einen kurzen Zeitraum (z.B. 1 Jahr)
  • Wiederholte Durchführung von Sanierungsarbeiten in der Wohnung, welche du als Mieter tolerieren musst
  • Lautstarke und unangenehme Umbauarbeiten in den Gemeinschaftsbereichen eines Hauses, welche du ebenfalls tolerieren musst
  • Abschalten des Aufzuges oder Stilllegung anderer Gemeinschaftseinrichtungen

So schauen wir uns die Punkte doch mal kurz an:

  • Nebenkostenpauschale erhöhen:
    => Rechtlich nur zulässig, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass die realen Kosten der Nebenkostenabrechnung in der Vergangenheit deutlich über der Vorauszahlung lagen.

  • Vermietung an Party-WG:
    => Polizei bei Ruhestörung anrufen. Mietminderung wegen Lärmbelästigung.

  • Sanierungsarbeiten:
    => Mind. 3 Monate Ankündigungsfrist. Mieter kann Sanierung verweigern (Klärung dann vor Gericht), Mietminderung möglich.

  • Umbauarbeiten im Gemeinschaftsbereich:
    => Mietminderung möglich. Z.B. bei Bauarbeiten im Treppenhaus bis zu 30% laut entsprechenden Urteilen.

  • Abschaltung Aufzug/Stilllegung Gemeinschaftsbereich:
    => Mietminderung möglich. Nebenkostenabschlag muss reduziert werden z.B. wenn Aufzug abgestellt wird. Rechtliche Durchsetzung zur Instandsetzung des Aufzugs möglich, wenn dieser Bestandteil des Mietvertrages ist. Selbes gilt für Keller/Dachgeschoss etc.

Also mal ehrlich. Vermieter sind keine Götter von deren Gnade man einseitig abhängig ist.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Es sind natürlich viel subtilere Dinge, wie ein Eigenbedarf oder ein neues Schloss. Ihr glaubt doch nicht, dass euer Vermieter keine weiteren Möglichkeiten hat, wenn er sich auf den Schlips getreten fühlt?

Nur mal ein paar Beispiele, welche ich aus meinem engeren Kreis kenne:

  • Extreme Erhöhung der Nebenkostenpauschale
  • Die Wohnung daneben / drunter / drüber wird kostengünstig an einer Party-WG vermietet für einen kurzen Zeitraum (z.B. 1 Jahr)
  • Wiederholte Durchführung von Sanierungsarbeiten in der Wohnung, welche du als Mieter tolerieren musst
  • Lautstarke und unangenehme Umbauarbeiten in den Gemeinschaftsbereichen eines Hauses, welche du ebenfalls tolerieren musst
  • Abschalten des Aufzuges oder Stilllegung anderer Gemeinschaftseinrichtungen

So schauen wir uns die Punkte doch mal kurz an:

  • Nebenkostenpauschale erhöhen:
    => Rechtlich nur zulässig, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass die realen Kosten der Nebenkostenabrechnung in der Vergangenheit deutlich über der Vorauszahlung lagen.

  • Vermietung an Party-WG:
    => Polizei bei Ruhestörung anrufen. Mietminderung wegen Lärmbelästigung.

  • Sanierungsarbeiten:
    => Mind. 3 Monate Ankündigungsfrist. Mieter kann Sanierung verweigern (Klärung dann vor Gericht), Mietminderung möglich.

  • Umbauarbeiten im Gemeinschaftsbereich:
    => Mietminderung möglich. Z.B. bei Bauarbeiten im Treppenhaus bis zu 30% laut entsprechenden Urteilen.

  • Abschaltung Aufzug/Stilllegung Gemeinschaftsbereich:
    => Mietminderung möglich. Nebenkostenabschlag muss reduziert werden z.B. wenn Aufzug abgestellt wird. Rechtliche Durchsetzung zur Instandsetzung des Aufzugs möglich, wenn dieser Bestandteil des Mietvertrages ist. Selbes gilt für Keller/Dachgeschoss etc.

Also mal ehrlich. Vermieter sind keine Götter von deren Gnade man einseitig abhängig ist.

Vor allem kommen die Mietminderungen dann auch noch von mehreren Mietern statt nur von einem. Und wenn dann die Mieter untereinander sprechen, warum komische Sachen passieren, kommen direkt die nächsten 5 Mieter mit einer dauerhaften Kürzung der Miete an. Und am Ende hat der Vermieter ein teuer saniertes Haus voller günstiger Party-WGs. Klingt nach einem realistischen und zielgerichteten Vorgehen. Nicht ;)

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Es sind natürlich viel subtilere Dinge, wie ein Eigenbedarf oder ein neues Schloss. Ihr glaubt doch nicht, dass euer Vermieter keine weiteren Möglichkeiten hat, wenn er sich auf den Schlips getreten fühlt?

Nur mal ein paar Beispiele, welche ich aus meinem engeren Kreis kenne:

  • Extreme Erhöhung der Nebenkostenpauschale
  • Die Wohnung daneben / drunter / drüber wird kostengünstig an einer Party-WG vermietet für einen kurzen Zeitraum (z.B. 1 Jahr)
  • Wiederholte Durchführung von Sanierungsarbeiten in der Wohnung, welche du als Mieter tolerieren musst
  • Lautstarke und unangenehme Umbauarbeiten in den Gemeinschaftsbereichen eines Hauses, welche du ebenfalls tolerieren musst
  • Abschalten des Aufzuges oder Stilllegung anderer Gemeinschaftseinrichtungen

So schauen wir uns die Punkte doch mal kurz an:

  • Nebenkostenpauschale erhöhen:
    => Rechtlich nur zulässig, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass die realen Kosten der Nebenkostenabrechnung in der Vergangenheit deutlich über der Vorauszahlung lagen.

  • Vermietung an Party-WG:
    => Polizei bei Ruhestörung anrufen. Mietminderung wegen Lärmbelästigung.

  • Sanierungsarbeiten:
    => Mind. 3 Monate Ankündigungsfrist. Mieter kann Sanierung verweigern (Klärung dann vor Gericht), Mietminderung möglich.

  • Umbauarbeiten im Gemeinschaftsbereich:
    => Mietminderung möglich. Z.B. bei Bauarbeiten im Treppenhaus bis zu 30% laut entsprechenden Urteilen.

  • Abschaltung Aufzug/Stilllegung Gemeinschaftsbereich:
    => Mietminderung möglich. Nebenkostenabschlag muss reduziert werden z.B. wenn Aufzug abgestellt wird. Rechtliche Durchsetzung zur Instandsetzung des Aufzugs möglich, wenn dieser Bestandteil des Mietvertrages ist. Selbes gilt für Keller/Dachgeschoss etc.

Also mal ehrlich. Vermieter sind keine Götter von deren Gnade man einseitig abhängig ist.

Vor allem Kosten die aufgezählten Punkte dem Vermieter ja auch Geld und er kann ja als Einzelner in einem MFH nicht einfach die Gemeinschaftsräume dicht machen...

Der Vermieter saniert dann plötzlich alles um seinem Mieter auf die Nerven zu gehen....alles klar....

Ich verstehe die Angst der Vermieter. Oft wurde zu einem hohen Multiple gekauft mit der Erwartung auf zukünftig steigende Mieten.

Ist aber lange kein Grund sich gegen Recht und Gesetz zu stellen.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Glaub es oder glaub es nicht.

Ich bin selber Vermieter und habe sehr faire Mieten. Daher ist das für mich kein Problem, aber wenn mir ein Mieter auf die Nerven geht, würde ich nicht zögern, mal die Nachbarwohnung an einen Studenten zu vermieten oder den Mieter anderweitig das Leben schwer zu machen.

Da gibt es mehr Mittel und Wege, als du glaube ich auf dem Schirm hast

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Es sind natürlich viel subtilere Dinge, wie ein Eigenbedarf oder ein neues Schloss. Ihr glaubt doch nicht, dass euer Vermieter keine weiteren Möglichkeiten hat, wenn er sich auf den Schlips getreten fühlt?

Nur mal ein paar Beispiele, welche ich aus meinem engeren Kreis kenne:

  • Extreme Erhöhung der Nebenkostenpauschale
  • Die Wohnung daneben / drunter / drüber wird kostengünstig an einer Party-WG vermietet für einen kurzen Zeitraum (z.B. 1 Jahr)
  • Wiederholte Durchführung von Sanierungsarbeiten in der Wohnung, welche du als Mieter tolerieren musst
  • Lautstarke und unangenehme Umbauarbeiten in den Gemeinschaftsbereichen eines Hauses, welche du ebenfalls tolerieren musst
  • Abschalten des Aufzuges oder Stilllegung anderer Gemeinschaftseinrichtungen

So schauen wir uns die Punkte doch mal kurz an:

  • Nebenkostenpauschale erhöhen:
    => Rechtlich nur zulässig, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass die realen Kosten der Nebenkostenabrechnung in der Vergangenheit deutlich über der Vorauszahlung lagen.

  • Vermietung an Party-WG:
    => Polizei bei Ruhestörung anrufen. Mietminderung wegen Lärmbelästigung.

  • Sanierungsarbeiten:
    => Mind. 3 Monate Ankündigungsfrist. Mieter kann Sanierung verweigern (Klärung dann vor Gericht), Mietminderung möglich.

  • Umbauarbeiten im Gemeinschaftsbereich:
    => Mietminderung möglich. Z.B. bei Bauarbeiten im Treppenhaus bis zu 30% laut entsprechenden Urteilen.

  • Abschaltung Aufzug/Stilllegung Gemeinschaftsbereich:
    => Mietminderung möglich. Nebenkostenabschlag muss reduziert werden z.B. wenn Aufzug abgestellt wird. Rechtliche Durchsetzung zur Instandsetzung des Aufzugs möglich, wenn dieser Bestandteil des Mietvertrages ist. Selbes gilt für Keller/Dachgeschoss etc.

Also mal ehrlich. Vermieter sind keine Götter von deren Gnade man einseitig abhängig ist.

Vor allem Kosten die aufgezählten Punkte dem Vermieter ja auch Geld und er kann ja als Einzelner in einem MFH nicht einfach die Gemeinschaftsräume dicht machen...

Der Vermieter saniert dann plötzlich alles um seinem Mieter auf die Nerven zu gehen....alles klar....

Ich verstehe die Angst der Vermieter. Oft wurde zu einem hohen Multiple gekauft mit der Erwartung auf zukünftig steigende Mieten.

Ist aber lange kein Grund sich gegen Recht und Gesetz zu stellen.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Ob alle Maßnahmen von oben wirken, weiß ich nicht. Aber ihr glaubt doch nicht ernsthaft, dass sich euer Verhältnis zum Vermieter dadurch nicht verschlechtern wird?

Wenn doch, dann würde ich mir die Entscheidung zur Minderung nochmal gut überlegen

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Vor allem Kosten die aufgezählten Punkte dem Vermieter ja auch Geld und er kann ja als Einzelner in einem MFH nicht einfach die Gemeinschaftsräume dicht machen...

Der Vermieter saniert dann plötzlich alles um seinem Mieter auf die Nerven zu gehen....alles klar....

Ich verstehe die Angst der Vermieter. Oft wurde zu einem hohen Multiple gekauft mit der Erwartung auf zukünftig steigende Mieten.

Ist aber lange kein Grund sich gegen Recht und Gesetz zu stellen.

Eben.

Der Vermieter muss auch erstmal das Geld für eine Sanierung besorgen und auch einen Handwerker auftreiben. Gerade letzteres ist gar nicht so einfach aktuell.

Abgesehen davon kann der Mieter auch dem Vermieter "auf die Nerven gehen". Einfach regelmäßig anrufen/anschreiben und irgendwelche scheinbaren Mängel anzeigen.
Oder auch mal 1-2 Monate die Miete nicht zahlen. Droht der Vermieter mit der Kündigung oder einer Klage, dann zahlt man mal wieder eine der ausstehenden Mieten oder eine halbe. Solange zumindest teilweise Geld fließt, wird jede Kündigung seitens des Vermieters später vom Gericht kassiert. Und solange eine Klage ausstehend ist, genießt man als Mieter Räumungsschutz. Das ist übrigens die übliche Taktik von Assi-Mietern und Mietnomaden.

Ich habe persönlich noch nie Probleme mit meinen bisherigen Vermietern gehabt. Das basiert aber immer darauf, dass beide Seiten sich an die Spielregeln halten.
Mein Vermieter ist im weitesten Sinne mein Geschäftspartner. Aber weder mein Boss noch ein Gott, der über mich und mein Leben bestimmen kann.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Ich weiß nicht ob die Poster die hier von den "Möglichkeiten der Vermieter" schreiben wirklich Praxisbezug haben.

Ich vermiete selbst. All die vorgeschlagenen Möglichkeiten sind keine oder sind maximal unkalkulierbar (Party-WG? Hallo? Welcher Vermieter macht sowas da sind die Impacts ja kaum absehbar wenn die nicht mehr rausgeht).

Vermieter wollen:

  • Maximal Rendite
  • Möglichst wenig Arbeit
  • Keinen Stress mit Mietern

Wenn die Vermieter auf Ihren rechtsverstoß hingewießen werden (zu hohe Miete) sind sie in der Regel peinlich berührt, weil Sie als Abzocker geoutet wurden. Nach dem Urteil in München vom Amtsgericht von ein paar Wochen wissen Sie auch ganz genau auf welcher Seite das Gesetz steht.

Ich vermiete selbst zum Mietspiegel + 15% in München bei Neuvermietungen und ich bin in meinem Bekanntenkreis der EINZIGE der das macht. Die meisten sagen sich "Toll, jetzt sind wir bei 22 Euro pro qm kalt in Immoscout - da nehme ich das auch - aufmucken traut sich eh keineR". Gleichzeitig wissen Sie das sie eben null machen können wenn es nach dem Einzug zum Rügen der Miete kommt. Dieses Vorgehen (Einziehen und danach rügen) sieht der Gesetzgeber im Endeffekt ja genauso vor - also braucht man da auch kein schlechtes Gewissen zu haben.

Nochmal in aller Kürze: Die Vermieter sind hier diejenigen die das Recht brechen. Der Mieter fordert lediglich sein Recht ein.

Ich kann jeden nur ermutigen den Mietspiegelauszug für die Wohnung zu seinem Vermieter in München zu schicken - die leben sehr gut von euch. 200 (illegale) Euro weniger macht da keinen großen Unterschied bei denen i.d.R. - bei euch sinds aber 400 Euro Brutto oder ca. 4.500 Euro im Jahr Brutto die Ihr mehr verdienen müsst um etwas zu zahlen was nicht rechtens ist.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Es sind natürlich viel subtilere Dinge, wie ein Eigenbedarf oder ein neues Schloss. Ihr glaubt doch nicht, dass euer Vermieter keine weiteren Möglichkeiten hat, wenn er sich auf den Schlips getreten fühlt?

Nur mal ein paar Beispiele, welche ich aus meinem engeren Kreis kenne:

  • Extreme Erhöhung der Nebenkostenpauschale
  • Die Wohnung daneben / drunter / drüber wird kostengünstig an einer Party-WG vermietet für einen kurzen Zeitraum (z.B. 1 Jahr)
  • Wiederholte Durchführung von Sanierungsarbeiten in der Wohnung, welche du als Mieter tolerieren musst
  • Lautstarke und unangenehme Umbauarbeiten in den Gemeinschaftsbereichen eines Hauses, welche du ebenfalls tolerieren musst
  • Abschalten des Aufzuges oder Stilllegung anderer Gemeinschaftseinrichtungen

So schauen wir uns die Punkte doch mal kurz an:

  • Nebenkostenpauschale erhöhen:
    => Rechtlich nur zulässig, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass die realen Kosten der Nebenkostenabrechnung in der Vergangenheit deutlich über der Vorauszahlung lagen.

  • Vermietung an Party-WG:
    => Polizei bei Ruhestörung anrufen. Mietminderung wegen Lärmbelästigung.

  • Sanierungsarbeiten:
    => Mind. 3 Monate Ankündigungsfrist. Mieter kann Sanierung verweigern (Klärung dann vor Gericht), Mietminderung möglich.

  • Umbauarbeiten im Gemeinschaftsbereich:
    => Mietminderung möglich. Z.B. bei Bauarbeiten im Treppenhaus bis zu 30% laut entsprechenden Urteilen.

  • Abschaltung Aufzug/Stilllegung Gemeinschaftsbereich:
    => Mietminderung möglich. Nebenkostenabschlag muss reduziert werden z.B. wenn Aufzug abgestellt wird. Rechtliche Durchsetzung zur Instandsetzung des Aufzugs möglich, wenn dieser Bestandteil des Mietvertrages ist. Selbes gilt für Keller/Dachgeschoss etc.

Also mal ehrlich. Vermieter sind keine Götter von deren Gnade man einseitig abhängig ist.

Vor allem Kosten die aufgezählten Punkte dem Vermieter ja auch Geld und er kann ja als Einzelner in einem MFH nicht einfach die Gemeinschaftsräume dicht machen...

Der Vermieter saniert dann plötzlich alles um seinem Mieter auf die Nerven zu gehen....alles klar....

Ich verstehe die Angst der Vermieter. Oft wurde zu einem hohen Multiple gekauft mit der Erwartung auf zukünftig steigende Mieten.

Ist aber lange kein Grund sich gegen Recht und Gesetz zu stellen.

Der ganze Streit hier ist typisch deutsch.
Es gibt zu wenig Wohnungen für die steigende Nachfrage in den Metropolen, daher steigt der Mietpreis, den die Leute bereit sind zu zahlen.

Naheliegende Lösung wäre Wohnungsbau entsprechend zu fördern und das Angebot zu erhöhen.
Aber nein, lieber greift der Staat in den Markt ein und reguliert die Mieten gegen den Markt nach unten. Das wird aber nicht funktionieren, die wenigen freien Wohnungen bekommen dann wenige glückliche Besserverdiener zum Bestpreis und das Angebot wird weiter sinken, da der Staat vergessen hat, dass die Kaufpreise weiter steigen und es weniger attraktiv wird (neuen) Wohnraum anzubieten.

Habe selbst 2 Wohnungen zur Altersvorsorge gekauft/gemietet und mich vorher über Mietspiegel usw informiert.
Wenn ich das aber hier lese verliere ich jegliche Lust das weiter auszubauen.

Wahrscheinlich kommt dann als nächste Idee Wohnungen zu verstaatlichen, wenn keine Wohnungen mehr angeboten werden, so wie in Berlin. Auch wieder keinerlei Lösung für das Problem der fehlenden Wohnungen, aber hey, immerhin aktionistisch was erreicht.

Leistung und Risikobereitschaft wird bestraft durch Regulierung, damit bloß alle Durchschnitts- und WLB-Verfechter happy sind.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Es sind natürlich viel subtilere Dinge, wie ein Eigenbedarf oder ein neues Schloss. Ihr glaubt doch nicht, dass euer Vermieter keine weiteren Möglichkeiten hat, wenn er sich auf den Schlips getreten fühlt?

Nur mal ein paar Beispiele, welche ich aus meinem engeren Kreis kenne:

  • Extreme Erhöhung der Nebenkostenpauschale
  • Die Wohnung daneben / drunter / drüber wird kostengünstig an einer Party-WG vermietet für einen kurzen Zeitraum (z.B. 1 Jahr)
  • Wiederholte Durchführung von Sanierungsarbeiten in der Wohnung, welche du als Mieter tolerieren musst
  • Lautstarke und unangenehme Umbauarbeiten in den Gemeinschaftsbereichen eines Hauses, welche du ebenfalls tolerieren musst
  • Abschalten des Aufzuges oder Stilllegung anderer Gemeinschaftseinrichtungen

So schauen wir uns die Punkte doch mal kurz an:

  • Nebenkostenpauschale erhöhen:
    => Rechtlich nur zulässig, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass die realen Kosten der Nebenkostenabrechnung in der Vergangenheit deutlich über der Vorauszahlung lagen.

  • Vermietung an Party-WG:
    => Polizei bei Ruhestörung anrufen. Mietminderung wegen Lärmbelästigung.

  • Sanierungsarbeiten:
    => Mind. 3 Monate Ankündigungsfrist. Mieter kann Sanierung verweigern (Klärung dann vor Gericht), Mietminderung möglich.

  • Umbauarbeiten im Gemeinschaftsbereich:
    => Mietminderung möglich. Z.B. bei Bauarbeiten im Treppenhaus bis zu 30% laut entsprechenden Urteilen.

  • Abschaltung Aufzug/Stilllegung Gemeinschaftsbereich:
    => Mietminderung möglich. Nebenkostenabschlag muss reduziert werden z.B. wenn Aufzug abgestellt wird. Rechtliche Durchsetzung zur Instandsetzung des Aufzugs möglich, wenn dieser Bestandteil des Mietvertrages ist. Selbes gilt für Keller/Dachgeschoss etc.

Also mal ehrlich. Vermieter sind keine Götter von deren Gnade man einseitig abhängig ist.

Vor allem Kosten die aufgezählten Punkte dem Vermieter ja auch Geld und er kann ja als Einzelner in einem MFH nicht einfach die Gemeinschaftsräume dicht machen...

Der Vermieter saniert dann plötzlich alles um seinem Mieter auf die Nerven zu gehen....alles klar....

Ich verstehe die Angst der Vermieter. Oft wurde zu einem hohen Multiple gekauft mit der Erwartung auf zukünftig steigende Mieten.

Ist aber lange kein Grund sich gegen Recht und Gesetz zu stellen.

Der ganze Streit hier ist typisch deutsch.
Es gibt zu wenig Wohnungen für die steigende Nachfrage in den Metropolen, daher steigt der Mietpreis, den die Leute bereit sind zu zahlen.

Naheliegende Lösung wäre Wohnungsbau entsprechend zu fördern und das Angebot zu erhöhen.
Aber nein, lieber greift der Staat in den Markt ein und reguliert die Mieten gegen den Markt nach unten. Das wird aber nicht funktionieren, die wenigen freien Wohnungen bekommen dann wenige glückliche Besserverdiener zum Bestpreis und das Angebot wird weiter sinken, da der Staat vergessen hat, dass die Kaufpreise weiter steigen und es weniger attraktiv wird (neuen) Wohnraum anzubieten.

Habe selbst 2 Wohnungen zur Altersvorsorge gekauft/gemietet und mich vorher über Mietspiegel usw informiert.
Wenn ich das aber hier lese verliere ich jegliche Lust das weiter auszubauen.

Wahrscheinlich kommt dann als nächste Idee Wohnungen zu verstaatlichen, wenn keine Wohnungen mehr angeboten werden, so wie in Berlin. Auch wieder keinerlei Lösung für das Problem der fehlenden Wohnungen, aber hey, immerhin aktionistisch was erreicht.

Leistung und Risikobereitschaft wird bestraft durch Regulierung, damit bloß alle Durchschnitts- und WLB-Verfechter happy sind.

Ich kenne die Stories von meinen Eltern seit Jahrzehnten, ich selbst habe auch seit 15 Jahren zwei Mietwohnungen es menschelt einfach zu sehr. Wenn man es sich leisten kann und auf den Wertzuwachs spekuliert einfach leer stehen lassen, ich nutze eine Wohnung mittlerweile offiziell als außenhäusliches Arbeitszimmer so kann ich wenigstens Fahrtkosten ansetzen auf dem Weg ins Arbeitszimmer die andere Wohnung ist zum Glück gut vermietet aber wehe der Mieter zieht mal aus stand Heute würde ich nur verkaufen.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Die Mieter, die gegen ihre Vermieter aggressiv vorgehen, bekommen die Quittung früh genug. Da gibt es einfach so viele Möglichkeiten, mit denen man sich das Leben gegenseitig schwermacht.

Viel Spaß mit euren 100 EUR pro Monat und einem Vermieter, der euch nur noch loswerden will

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Es sind natürlich viel subtilere Dinge, wie ein Eigenbedarf oder ein neues Schloss. Ihr glaubt doch nicht, dass euer Vermieter keine weiteren Möglichkeiten hat, wenn er sich auf den Schlips getreten fühlt?

Nur mal ein paar Beispiele, welche ich aus meinem engeren Kreis kenne:

  • Extreme Erhöhung der Nebenkostenpauschale
  • Die Wohnung daneben / drunter / drüber wird kostengünstig an einer Party-WG vermietet für einen kurzen Zeitraum (z.B. 1 Jahr)
  • Wiederholte Durchführung von Sanierungsarbeiten in der Wohnung, welche du als Mieter tolerieren musst
  • Lautstarke und unangenehme Umbauarbeiten in den Gemeinschaftsbereichen eines Hauses, welche du ebenfalls tolerieren musst
  • Abschalten des Aufzuges oder Stilllegung anderer Gemeinschaftseinrichtungen

So schauen wir uns die Punkte doch mal kurz an:

  • Nebenkostenpauschale erhöhen:
    => Rechtlich nur zulässig, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass die realen Kosten der Nebenkostenabrechnung in der Vergangenheit deutlich über der Vorauszahlung lagen.

  • Vermietung an Party-WG:
    => Polizei bei Ruhestörung anrufen. Mietminderung wegen Lärmbelästigung.

  • Sanierungsarbeiten:
    => Mind. 3 Monate Ankündigungsfrist. Mieter kann Sanierung verweigern (Klärung dann vor Gericht), Mietminderung möglich.

  • Umbauarbeiten im Gemeinschaftsbereich:
    => Mietminderung möglich. Z.B. bei Bauarbeiten im Treppenhaus bis zu 30% laut entsprechenden Urteilen.

  • Abschaltung Aufzug/Stilllegung Gemeinschaftsbereich:
    => Mietminderung möglich. Nebenkostenabschlag muss reduziert werden z.B. wenn Aufzug abgestellt wird. Rechtliche Durchsetzung zur Instandsetzung des Aufzugs möglich, wenn dieser Bestandteil des Mietvertrages ist. Selbes gilt für Keller/Dachgeschoss etc.

Also mal ehrlich. Vermieter sind keine Götter von deren Gnade man einseitig abhängig ist.

Vor allem kommen die Mietminderungen dann auch noch von mehreren Mietern statt nur von einem. Und wenn dann die Mieter untereinander sprechen, warum komische Sachen passieren, kommen direkt die nächsten 5 Mieter mit einer dauerhaften Kürzung der Miete an. Und am Ende hat der Vermieter ein teuer saniertes Haus voller günstiger Party-WGs. Klingt nach einem realistischen und zielgerichteten Vorgehen. Nicht ;)

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Du hast das Urteil glaube ich, nicht richtig verstanden.
Das AG München hat explizit geurteilt, dass dem Vermieter nach dem Ablauf der Frist für Schönheitsreparaturen (i.d.R. 5 Jahre) das Recht auf Betreten der Wohnung nicht abgelehnt werden kann.

Viel eher gibt es zig unterschiedliche Gerichtsurteile zu solchen Diskussionen. Wohnungsbesichtigungen bei zum Beispiel potenziellen Verkauf sind durch Mieter mit Vorankündigung zu dulden bzw. nicht aus wichtigen Gründen abzulehnen.

Gleiches gilt zur Planung und Vorbesichtigung bei geplanter Modernisierung. Ob diese schließlich durchgeführt wird, ist dabei komplett unerheblich.

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Haha sorry dass ich da lache aber regelmäßig?
Auch da gibt es Urteile dazu.

Routinekontrollen sind nichtmal jährlich erlaubt.

Der Vermieter darf laut Amtsgericht München alle fünf (!) Jahre eine Begehung verlangen!

Und jemand mit Rechtsschutz juckt das alles überhaupt nicht. Die Kostenrisiken geht kein Vermieter ein.

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Ich bin auch Vermieterin in München und eine sehr beliebte Maßnahme, gegen die sich kein Mieter wehren kann, ist die regelmäßige Begehung der Mietwohnung mit Bestandsaufnahme von Schäden.

Außerdem kann man auch in sehr regelmäßigen Abständen Kleinstreparaturen vornehmen lassen und so den Mieter "bitten", gewisse Möbel umzustellen.

Die weiteren Aufforderungen zum Thema Lärm, Kinder, Haustiere & Co. kennt ihr natürlich bestimmt auch schon.

Ich bin gespannt, wie viele Vermieter das mit sich machen lassen wollen

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Wenn es eine Hausordnung mit Nachtruhe gibt, kannst du dir vorstellen wie lange sowas möglich ist. Das kann ein Vermieter einmal versuchen, danach nie wieder.

Die speziellen Vermietertricks werden meist ausschliesslich bei sozial schwachen Haushalten eingesetzt, die sich nicht wehren können. Kannst gerne raten warum...

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Ja, es geht auch nicht darum, dass alle die Punkte vor Gericht standhalten.

Sondern darum, dass dem Mieter das Leben einfach extrem schwer gemacht wird.

Gegen eine Party-WG wirst du nicht weit kommen. Du kannst dich gerne jeden Abend ab 22:00 Uhr beschweren und 1h auf die Polizei warten. Und das gleiche Spiel hast du 3-4 mal pro Woche.

Aber gerne ausprobieren und dann den "Spaß" haben mit dem Vermieter

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Du hast etwas ganz anderes nicht verstanden:
In einem Mietvertrag werden Absprachen zur Begehung getroffen. Überschreitet man diese, kann der Mieter jederzeit verweigern. Und ein regelmäßiges Begehen ist damit ausgeschlossen.

Wir reden hier auch nicht von Besichtigungen, da müsste glasklar eine Verkaufsabsicht vorliegen und kein Vermieter kann dann jede Woche "Besichtigungen" durchführen. Da gibt es klare Grenzen der Zumutbarkeit.

Und bei Modernisierung ebenfalls: Kein Vermieter muss mehr als einmal im Jahr in die Wohnung, um eine Modernisierung zu planen. Er kennt seine Wohnung.

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Du hast das Urteil glaube ich, nicht richtig verstanden.
Das AG München hat explizit geurteilt, dass dem Vermieter nach dem Ablauf der Frist für Schönheitsreparaturen (i.d.R. 5 Jahre) das Recht auf Betreten der Wohnung nicht abgelehnt werden kann.

Viel eher gibt es zig unterschiedliche Gerichtsurteile zu solchen Diskussionen. Wohnungsbesichtigungen bei zum Beispiel potenziellen Verkauf sind durch Mieter mit Vorankündigung zu dulden bzw. nicht aus wichtigen Gründen abzulehnen.

Gleiches gilt zur Planung und Vorbesichtigung bei geplanter Modernisierung. Ob diese schließlich durchgeführt wird, ist dabei komplett unerheblich.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Das glaubst du hoffentlich nicht wirklich, oder?

Ich möchte gerne mal sehen, wie du dich ab dem 2. Besichtigungswunsch deines Vermieters an das Gericht wendest, mit der Bitte um Prüfung des Sachverhalts.

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Du hast etwas ganz anderes nicht verstanden:
In einem Mietvertrag werden Absprachen zur Begehung getroffen. Überschreitet man diese, kann der Mieter jederzeit verweigern. Und ein regelmäßiges Begehen ist damit ausgeschlossen.

Wir reden hier auch nicht von Besichtigungen, da müsste glasklar eine Verkaufsabsicht vorliegen und kein Vermieter kann dann jede Woche "Besichtigungen" durchführen. Da gibt es klare Grenzen der Zumutbarkeit.

Und bei Modernisierung ebenfalls: Kein Vermieter muss mehr als einmal im Jahr in die Wohnung, um eine Modernisierung zu planen. Er kennt seine Wohnung.

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Du hast das Urteil glaube ich, nicht richtig verstanden.
Das AG München hat explizit geurteilt, dass dem Vermieter nach dem Ablauf der Frist für Schönheitsreparaturen (i.d.R. 5 Jahre) das Recht auf Betreten der Wohnung nicht abgelehnt werden kann.

Viel eher gibt es zig unterschiedliche Gerichtsurteile zu solchen Diskussionen. Wohnungsbesichtigungen bei zum Beispiel potenziellen Verkauf sind durch Mieter mit Vorankündigung zu dulden bzw. nicht aus wichtigen Gründen abzulehnen.

Gleiches gilt zur Planung und Vorbesichtigung bei geplanter Modernisierung. Ob diese schließlich durchgeführt wird, ist dabei komplett unerheblich.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Und was soll dann aufgrund der Hausordnung passieren, wenn du als Vermieter derjenige bist, der auf die Einhaltung der Hausordnung achtet?

Versteh mich nicht falsch, ich finde einen grundsätzlichen Schutz für Mieter gut, aber es einen Freibrief räumt auch die Rechtslage in Deutschland nicht ein.

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Wenn es eine Hausordnung mit Nachtruhe gibt, kannst du dir vorstellen wie lange sowas möglich ist. Das kann ein Vermieter einmal versuchen, danach nie wieder.

Die speziellen Vermietertricks werden meist ausschliesslich bei sozial schwachen Haushalten eingesetzt, die sich nicht wehren können. Kannst gerne raten warum...

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Ja, es geht auch nicht darum, dass alle die Punkte vor Gericht standhalten.

Sondern darum, dass dem Mieter das Leben einfach extrem schwer gemacht wird.

Gegen eine Party-WG wirst du nicht weit kommen. Du kannst dich gerne jeden Abend ab 22:00 Uhr beschweren und 1h auf die Polizei warten. Und das gleiche Spiel hast du 3-4 mal pro Woche.

Aber gerne ausprobieren und dann den "Spaß" haben mit dem Vermieter

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

In allen Mietverträgen, die ich bzw. meine Eltern haben (>30) sind keinerlei explizite Rechte und Pflichten im Rahmen von Begehungen geregelt.

Selbst die gesetzlichen Vorgaben sind hier nicht eindeutig und ich bezweifle stark, dass ein Mieter bei der Aufforderung zur Begehung der Wohnung direkt einen Anwalt einschaltet. Vor allem weil die Kosten enorm hoch sind und kaum jemand einen Rechtsschutz mit "Mieterschutz" als Bestandteil versichert hat.

Ich bin mal gespannt, wie viele Leute hier mit der Minderung der Miete ein richtiges Eigentor schießen.

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Du hast etwas ganz anderes nicht verstanden:
In einem Mietvertrag werden Absprachen zur Begehung getroffen. Überschreitet man diese, kann der Mieter jederzeit verweigern. Und ein regelmäßiges Begehen ist damit ausgeschlossen.

Wir reden hier auch nicht von Besichtigungen, da müsste glasklar eine Verkaufsabsicht vorliegen und kein Vermieter kann dann jede Woche "Besichtigungen" durchführen. Da gibt es klare Grenzen der Zumutbarkeit.

Und bei Modernisierung ebenfalls: Kein Vermieter muss mehr als einmal im Jahr in die Wohnung, um eine Modernisierung zu planen. Er kennt seine Wohnung.

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Du hast das Urteil glaube ich, nicht richtig verstanden.
Das AG München hat explizit geurteilt, dass dem Vermieter nach dem Ablauf der Frist für Schönheitsreparaturen (i.d.R. 5 Jahre) das Recht auf Betreten der Wohnung nicht abgelehnt werden kann.

Viel eher gibt es zig unterschiedliche Gerichtsurteile zu solchen Diskussionen. Wohnungsbesichtigungen bei zum Beispiel potenziellen Verkauf sind durch Mieter mit Vorankündigung zu dulden bzw. nicht aus wichtigen Gründen abzulehnen.

Gleiches gilt zur Planung und Vorbesichtigung bei geplanter Modernisierung. Ob diese schließlich durchgeführt wird, ist dabei komplett unerheblich.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Wenn ein Vermieter in der Wohnung war, kann er nicht in zwei Wochen wiederkommen, sondern in 50 Wochen. Meist nichtmal das.

Was willst du jetzt von mir?
Ich habe nirgends behauptet, dass der Vermieter gar nicht rein darf.
Aber er darf nicht regelmäßig und schon gar nicht oft in kurzer Zeit. Fertig.

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Das glaubst du hoffentlich nicht wirklich, oder?

Ich möchte gerne mal sehen, wie du dich ab dem 2. Besichtigungswunsch deines Vermieters an das Gericht wendest, mit der Bitte um Prüfung des Sachverhalts.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Wenn der Vermieter vorsätzlich Mieter in ein Haus bringt, die vorsätzlich gegen die Hausordnung regelmäßig verstoßen dann muss er die Mieter entfernen sonst kriegt er juristische Probleme mit anderen Eigentümern/Vermietern.

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Und was soll dann aufgrund der Hausordnung passieren, wenn du als Vermieter derjenige bist, der auf die Einhaltung der Hausordnung achtet?

Versteh mich nicht falsch, ich finde einen grundsätzlichen Schutz für Mieter gut, aber es einen Freibrief räumt auch die Rechtslage in Deutschland nicht ein.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Das glaubst du hoffentlich nicht wirklich, oder?

Ich möchte gerne mal sehen, wie du dich ab dem 2. Besichtigungswunsch deines Vermieters an das Gericht wendest, mit der Bitte um Prüfung des Sachverhalts.

Ich bin nicht der Poster, auf den du eingegangen bist. Aber sei mir nicht böse, das ist doch einfach Schwachsinn.

  1. Sind denn die meisten Vermieter Privatiers, die den ganzen Tag lang nichts zu tun haben und sich freuen, einmal die Woche den halben Tag dafür zu opfern, um ihrem ach so ungeliebten Mieter zu nerven? Vielmehr nervt man sich dabei doch selbst.

  2. Der Mieter muss doch ab dem 2./3./4. Besuch gar nicht das Gericht bemühen, sondern du als Vermieter. Der Mieter sagt: "Sorry, ich lasse dich nicht in die Wohnung." Punkt aus. Als nächstes bist du dann dran, dein vermeintliches Recht auf Begehung durchzusetzen.
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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Wenn das stimmt, dann könnte eine lukrative Geschäftsidee sein, Wohnungen in München anzumieten, dann die Mietminderung durchzudrücken und die Wohnungen dann zum Originalpreis unterzuvermieten.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Wir behalten die Reduktion unserer Miete und vor allem die Rückzahlung der bisher zu viel gezahlten Miete zunächst als „Joker“ vor. Sollte der Vermieter mit irgendwas dumm kommen, z.B Eigenbedarf, Verkauf, Pseudosanierung o.ä., werden wir den ziehen.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Ich spreche von Häusern, die dem Vermieter gesamthaft gehören.

Hättest du Ahnung vom Münchner Wohnungsmarkt, dann solltest du wohl wissen, dass diese Konstellation nicht gerade selten ist in München.

Aber scheinbar kennst du dich hier nicht aus und hoffst nur, dass du deine anfangs zu hoch unterschriebene Miete jetzt senken kannst.

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Wenn der Vermieter vorsätzlich Mieter in ein Haus bringt, die vorsätzlich gegen die Hausordnung regelmäßig verstoßen dann muss er die Mieter entfernen sonst kriegt er juristische Probleme mit anderen Eigentümern/Vermietern.

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Und was soll dann aufgrund der Hausordnung passieren, wenn du als Vermieter derjenige bist, der auf die Einhaltung der Hausordnung achtet?

Versteh mich nicht falsch, ich finde einen grundsätzlichen Schutz für Mieter gut, aber es einen Freibrief räumt auch die Rechtslage in Deutschland nicht ein.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Natürlich kannst du als Vermieter für unterschiedliche sachliche Gründe mehrmals im Jahr in eine Wohnung kommen. Die Gründen findest du doch sogar in einigen Gerichtsurteilen. Zum Beispiel: Ernsthaftes Verkaufsinteresse (hier muss der Mieter sogar mehrere Termine pro Woche dulden), Sanierungsarbeit, Planung von Sanierungsarbeiten, Begehung zur Bestandsaufnahme, Austausch / Erneuerung im Sinne von Schönheitsreparaturen,…

Bemühe doch einfach mal Google, bevor du hier Unwahrheiten verbreitest.

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Wenn ein Vermieter in der Wohnung war, kann er nicht in zwei Wochen wiederkommen, sondern in 50 Wochen. Meist nichtmal das.

Was willst du jetzt von mir?
Ich habe nirgends behauptet, dass der Vermieter gar nicht rein darf.
Aber er darf nicht regelmäßig und schon gar nicht oft in kurzer Zeit. Fertig.

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Das glaubst du hoffentlich nicht wirklich, oder?

Ich möchte gerne mal sehen, wie du dich ab dem 2. Besichtigungswunsch deines Vermieters an das Gericht wendest, mit der Bitte um Prüfung des Sachverhalts.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

An die Person mit 30 vermieteten Wohnungen.

Es kann kein Eigentor werden sein Recht einzufordern.
Schiesslich wird man ja um mehrere 100 Euro im Monat ohne rechtliche Legitimation (ums mal nett auszudrücken) vom Vermieter über bepreist.

Bin selbst Vermieter aber wie hier andere Vermieter auf Kosten anderer (i.d.R. weniger Wohlhabende) das Recht beugen zeigt das wir noch stärkere Gesetze brauchen.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Das ist doch Quatsch. Klar kann der Vermieter ärger machen, ABER der Mieter hat sicherlich die besseren Hände. Er könnte aufhören Rücksicht auf andere Mieter zu nehmen. Er könnte andere Mieter über die zu hohe Miete informieren. Er könnte die Rohre auf Blei prüfen lassen etc. pp. Auch gesellt sich gern Ungeziefer im Keller. Alles schon erlebt.

WiWi Gast schrieb am 13.04.2022:

Natürlich kannst du als Vermieter für unterschiedliche sachliche Gründe mehrmals im Jahr in eine Wohnung kommen. Die Gründen findest du doch sogar in einigen Gerichtsurteilen. Zum Beispiel: Ernsthaftes Verkaufsinteresse (hier muss der Mieter sogar mehrere Termine pro Woche dulden), Sanierungsarbeit, Planung von Sanierungsarbeiten, Begehung zur Bestandsaufnahme, Austausch / Erneuerung im Sinne von Schönheitsreparaturen,…

Bemühe doch einfach mal Google, bevor du hier Unwahrheiten verbreitest.

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Wenn ein Vermieter in der Wohnung war, kann er nicht in zwei Wochen wiederkommen, sondern in 50 Wochen. Meist nichtmal das.

Was willst du jetzt von mir?
Ich habe nirgends behauptet, dass der Vermieter gar nicht rein darf.
Aber er darf nicht regelmäßig und schon gar nicht oft in kurzer Zeit. Fertig.

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Das glaubst du hoffentlich nicht wirklich, oder?

Ich möchte gerne mal sehen, wie du dich ab dem 2. Besichtigungswunsch deines Vermieters an das Gericht wendest, mit der Bitte um Prüfung des Sachverhalts.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Und diese ganzen Mühen nimmst du als Vermieter auf dich, nur weil dir ein Mieter streng nach gesetzlichen Vorgaben, weniger Miete zahlt?

Du planst Sanierungen, Schönheitsreparaturen, Begehungen etc...die du dann schlussendlich nicht ausführen willst, nur um den Mieter zu nerven?

Wenn dich der Mieter nicht reinlassen will, kannst du erstmal gar nix machen, rufts du dann die Polizei oder wie?

Aber ich gebe zu:
Es war die letzten Jahre dämlich, sich in München eine Wohnung zu kaufen. Nach diesem Urteil ist es noch viel dämlicher. Die eh schon sehr niedrigen Renditen werden dir dann noch von so nem Urteil im Zweifel verhagelt.

Bin gespannt, wie lange es dauert, bis die ersten Investoren ihr Geld aus München abziehen, wirkt langsam alles nur noch absurd hier.

Für meine Begriffe sind die Mieten im Vergleich zu den Kaufpreisen in München eh zu niedrig ( was nicht heißt, dass es günstig ist). Aber die Sprengkraft dieses Urteils, rechtfertigt die hohen Kaufpreise in keinem Fall mehr. Macht dieses Beispiel Schule, würde ich als Investor, sofort meine Wohnungen verkaufen.

WiWi Gast schrieb am 13.04.2022:

Natürlich kannst du als Vermieter für unterschiedliche sachliche Gründe mehrmals im Jahr in eine Wohnung kommen. Die Gründen findest du doch sogar in einigen Gerichtsurteilen. Zum Beispiel: Ernsthaftes Verkaufsinteresse (hier muss der Mieter sogar mehrere Termine pro Woche dulden), Sanierungsarbeit, Planung von Sanierungsarbeiten, Begehung zur Bestandsaufnahme, Austausch / Erneuerung im Sinne von Schönheitsreparaturen,…

Bemühe doch einfach mal Google, bevor du hier Unwahrheiten verbreitest.

Wenn ein Vermieter in der Wohnung war, kann er nicht in zwei Wochen wiederkommen, sondern in 50 Wochen. Meist nichtmal das.

Was willst du jetzt von mir?
Ich habe nirgends behauptet, dass der Vermieter gar nicht rein darf.
Aber er darf nicht regelmäßig und schon gar nicht oft in kurzer Zeit. Fertig.

Das glaubst du hoffentlich nicht wirklich, oder?

Ich möchte gerne mal sehen, wie du dich ab dem 2. Besichtigungswunsch deines Vermieters an das Gericht wendest, mit der Bitte um Prüfung des Sachverhalts.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Wenn das gesamte Haus dem Vermieter gehört, dann hat der Vermieter bald kräftige Mietminderungen von allen Parteien im Briefkasten.
Ob sich das lohnt? Ich bezweifle es.
Also was soll diese Kindergartendiskussion hier?

Ich kenne eine Dame, die hat ganze Blöcke in Schwabing und genau diese privaten Vermieter sind höchst human bei der Vermietung!

WiWi Gast schrieb am 13.04.2022:

Ich spreche von Häusern, die dem Vermieter gesamthaft gehören.

Hättest du Ahnung vom Münchner Wohnungsmarkt, dann solltest du wohl wissen, dass diese Konstellation nicht gerade selten ist in München.

Aber scheinbar kennst du dich hier nicht aus und hoffst nur, dass du deine anfangs zu hoch unterschriebene Miete jetzt senken kannst.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Nochmal: Kein Mieter muss mehrere Termine über mehrere Wochen dulden, sonst liegt keine ernsthafte Verkaufsabsicht vor. Ich glaube du solltest dich erstmal ernsthaft informieren.

Und zum Rest wurde auch schon alles gesagt. Der Mieterschutz ist in Deutschland sehr stark. Sanierungsbesichtigung kann der Vermieter gerne anmelden, wenn er aber nicht saniert, kann er nicht im Jahr darauf wieder damit anfangen und das Spiel jedes Jahr wiederholen. Das ist eine völlige Verkennung der Rechtslage. Der Mieter kann da einfach verweigern.

WiWi Gast schrieb am 13.04.2022:

Natürlich kannst du als Vermieter für unterschiedliche sachliche Gründe mehrmals im Jahr in eine Wohnung kommen. Die Gründen findest du doch sogar in einigen Gerichtsurteilen. Zum Beispiel: Ernsthaftes Verkaufsinteresse (hier muss der Mieter sogar mehrere Termine pro Woche dulden), Sanierungsarbeit, Planung von Sanierungsarbeiten, Begehung zur Bestandsaufnahme, Austausch / Erneuerung im Sinne von Schönheitsreparaturen,…

Bemühe doch einfach mal Google, bevor du hier Unwahrheiten verbreitest.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

WiWi Gast schrieb am 13.04.2022:

Wenn das stimmt, dann könnte eine lukrative Geschäftsidee sein, Wohnungen in München anzumieten, dann die Mietminderung durchzudrücken und die Wohnungen dann zum Originalpreis unterzuvermieten.

Funktioniert leider nicht. Untervermietung ohne die Zustimmung des Vermieters ist nur gestattet, wenn man selber noch in der Wohnung wohnt. Wir hatten auch mal die Idee und haben uns deshalb rechtlich informiert.

Du kannst aber den Vermieter fragen, ob er gegen Mehrzahlung die Option der Weitervermietung in den Vertrag schreibt. Das Geld kriegst du nach Klage aber ehhh zurück, da alle Mieten über den Mietspiegel unzulässig sind. (Wenn du mit der Idee Geld machst, will ich % sehen^^!)

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Dann gebe ich ihm den Schlüssel für 4 Wochen und sage viel Spass. Kann er während ich in der Arbeit bin machen was er will. Stört mich nicht.

WiWi Gast schrieb am 13.04.2022:

Natürlich kannst du als Vermieter für unterschiedliche sachliche Gründe mehrmals im Jahr in eine Wohnung kommen. Die Gründen findest du doch sogar in einigen Gerichtsurteilen. Zum Beispiel: Ernsthaftes Verkaufsinteresse (hier muss der Mieter sogar mehrere Termine pro Woche dulden), Sanierungsarbeit, Planung von Sanierungsarbeiten, Begehung zur Bestandsaufnahme, Austausch / Erneuerung im Sinne von Schönheitsreparaturen,…

Bemühe doch einfach mal Google, bevor du hier Unwahrheiten verbreitest.

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Wenn ein Vermieter in der Wohnung war, kann er nicht in zwei Wochen wiederkommen, sondern in 50 Wochen. Meist nichtmal das.

Was willst du jetzt von mir?
Ich habe nirgends behauptet, dass der Vermieter gar nicht rein darf.
Aber er darf nicht regelmäßig und schon gar nicht oft in kurzer Zeit. Fertig.

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Das glaubst du hoffentlich nicht wirklich, oder?

Ich möchte gerne mal sehen, wie du dich ab dem 2. Besichtigungswunsch deines Vermieters an das Gericht wendest, mit der Bitte um Prüfung des Sachverhalts.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Und bei dem Irrsinn den die Vermieter hier schreiben wundern sie sich auch noch über den starken Mieterschutz in Deutschland...
Kann man sich nicht ausdenken sowas.

Da beschwert man sich tatsächlich dass man sich an geltendes Recht halten muss...

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Einfach den Markt lieberalisieren etwa wie im arabischen Raum Miete ist frei verhandelbar, Vertrag läuft ein Jahr, bezahlt wird im Voraus danach wird neu verhandelt oder umgezogen

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Bist du verrückt? Ich, als Vermieter, würde es niemals so machen. Falls etwas geklaut wird oder beschäftigt wird, habe ich ein riesiges Problem. Und mein Ziel ist es dich zu nerven. Das mache ich also sicher nicht^^

WiWi Gast schrieb am 13.04.2022:

Dann gebe ich ihm den Schlüssel für 4 Wochen und sage viel Spass. Kann er während ich in der Arbeit bin machen was er will. Stört mich nicht.

Natürlich kannst du als Vermieter für unterschiedliche sachliche Gründe mehrmals im Jahr in eine Wohnung kommen. Die Gründen findest du doch sogar in einigen Gerichtsurteilen. Zum Beispiel: Ernsthaftes Verkaufsinteresse (hier muss der Mieter sogar mehrere Termine pro Woche dulden), Sanierungsarbeit, Planung von Sanierungsarbeiten, Begehung zur Bestandsaufnahme, Austausch / Erneuerung im Sinne von Schönheitsreparaturen,…

Bemühe doch einfach mal Google, bevor du hier Unwahrheiten verbreitest.

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Wenn ein Vermieter in der Wohnung war, kann er nicht in zwei Wochen wiederkommen, sondern in 50 Wochen. Meist nichtmal das.

Was willst du jetzt von mir?
Ich habe nirgends behauptet, dass der Vermieter gar nicht rein darf.
Aber er darf nicht regelmäßig und schon gar nicht oft in kurzer Zeit. Fertig.

WiWi Gast schrieb am 12.04.2022:

Das glaubst du hoffentlich nicht wirklich, oder?

Ich möchte gerne mal sehen, wie du dich ab dem 2. Besichtigungswunsch deines Vermieters an das Gericht wendest, mit der Bitte um Prüfung des Sachverhalts.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Einfach öfter mal umziehen. Oder Eigentum kaufen.

WiWi Gast schrieb am 13.04.2022:

Einfach den Markt lieberalisieren etwa wie im arabischen Raum Miete ist frei verhandelbar, Vertrag läuft ein Jahr, bezahlt wird im Voraus danach wird neu verhandelt oder umgezogen

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Gott sei Dank darf jeder Vermieter noch selbst entscheiden, wie man vorgeht.

Außerdem stimme ich dem Kommentar von oben zu: Wer glaubt, dass das Verhältnis mit dem Vermieter durch Forderung zur Minderung nicht schlechter wird, der lebt einfach in einer Traumwelt

WiWi Gast schrieb am 13.04.2022:

An die Person mit 30 vermieteten Wohnungen.

Es kann kein Eigentor werden sein Recht einzufordern.
Schiesslich wird man ja um mehrere 100 Euro im Monat ohne rechtliche Legitimation (ums mal nett auszudrücken) vom Vermieter über bepreist.

Bin selbst Vermieter aber wie hier andere Vermieter auf Kosten anderer (i.d.R. weniger Wohlhabende) das Recht beugen zeigt das wir noch stärkere Gesetze brauchen.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Das Verhältnis zum Vermieter ist spätestens dann schlecht wenn man merkt das man 250 Euro netto im Monat mehr zahlt als das Gesetz.

Wer da als Mieter noch den "untertänigen" gibt und auf bloss keinen Ärger macht dem ist nicht zu helfen.

Lasst ihr euch auf der Arbeit auch einfach um 500 Euro Brutto "weniger bezahlen" (das ist das Equivalent was ihr eurem Arbeitgeber erstmal Brutto für die nicht rechtmässige Miete abverlangen müsst) der guten Stimmung wegen?

Everybodys darling is everybodys ..... (naja ihr wisst schon).

Bei sowas muss man aufstehen. Der Gesetzgeber sieht es ja auch so.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Genauso ist auch meine Denke, die Mieten sind sehr hoch aber selbst die sehr hohen Mieten deutlich über Mietspiegel (>20/qm) reichen doch nur noch für mickrigste Renditen, da sind sogar amerikanische Staatsanleihen aktuell attraktiver. Dieses Urteil ist für mich der Sargnagel für Immoinvests in München, der Sarg sind die aktuellen Zinserhöhungen. Wer jetzt noch kauft, dem ist nicht mehr zu helfen, Ausnahme vl bei Multimillionenvermögen, wenn eine Bude bloß ein paar Prozent ausmacht.

Für meine Begriffe sind die Mieten im Vergleich zu den Kaufpreisen in München eh zu niedrig ( was nicht heißt, dass es günstig ist). Aber die Sprengkraft dieses Urteils, rechtfertigt die hohen Kaufpreise in keinem Fall mehr. Macht dieses Beispiel Schule, würde ich als Investor, sofort meine Wohnungen verkaufen.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Hast vollkommen recht. Die schlauste Taktik wäre aber doch erst kurz vor Auszug die Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete zu verlangen? Dann erspart man sich den Stress während der Mietdauer und kommt am Ende doch an sein Geld. Vorausgesetzt natürlich, dass du in deiner Mietbude nicht auf ewig wohnen willst.

WiWi Gast schrieb am 13.04.2022:

Das Verhältnis zum Vermieter ist spätestens dann schlecht wenn man merkt das man 250 Euro netto im Monat mehr zahlt als das Gesetz.

Wer da als Mieter noch den "untertänigen" gibt und auf bloss keinen Ärger macht dem ist nicht zu helfen.

Lasst ihr euch auf der Arbeit auch einfach um 500 Euro Brutto "weniger bezahlen" (das ist das Equivalent was ihr eurem Arbeitgeber erstmal Brutto für die nicht rechtmässige Miete abverlangen müsst) der guten Stimmung wegen?

Everybodys darling is everybodys ..... (naja ihr wisst schon).

Bei sowas muss man aufstehen. Der Gesetzgeber sieht es ja auch so.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Volle Zustimmung, lasst euch nix erzählen! Machen wie beschrieben, im Zweifel Hilfe bei einem Mieterverein suchen. Der Vermieter kann euch gar nichts in diesem Fall

WiWi Gast schrieb am 13.04.2022:

Das Verhältnis zum Vermieter ist spätestens dann schlecht wenn man merkt das man 250 Euro netto im Monat mehr zahlt als das Gesetz.

Wer da als Mieter noch den "untertänigen" gibt und auf bloss keinen Ärger macht dem ist nicht zu helfen.

Lasst ihr euch auf der Arbeit auch einfach um 500 Euro Brutto "weniger bezahlen" (das ist das Equivalent was ihr eurem Arbeitgeber erstmal Brutto für die nicht rechtmässige Miete abverlangen müsst) der guten Stimmung wegen?

Everybodys darling is everybodys ..... (naja ihr wisst schon).

Bei sowas muss man aufstehen. Der Gesetzgeber sieht es ja auch so.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Ich habs auch gemacht für meine im Lehel mit dem Mietspiegel - Ergbnis: 175 Euro pro Monat zu viel (also über den Mietspiegel plus 15 Prozent).

Habe gesagt das ja beide Parteien ein interesse haben korrekt unterwegs zu sein und das PDF mitgeschickt mit der Bitte um Prüfung ob ich alle Aspekte der Wohnung korrekt erfasst habe

Dann noch einen Link von einem Münchner Mietrechtsanwalt der auf Vermieter Seite steht dazu gepackt wo das ganze samt Konsequenzen beschrieben ist.

Antwort kam prompt - er prüft es und meldet sich bei mir.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Perfekte Vorgehensweise!

WiWi Gast schrieb am 14.04.2022:

Ich habs auch gemacht für meine im Lehel mit dem Mietspiegel - Ergbnis: 175 Euro pro Monat zu viel (also über den Mietspiegel plus 15 Prozent).

Habe gesagt das ja beide Parteien ein interesse haben korrekt unterwegs zu sein und das PDF mitgeschickt mit der Bitte um Prüfung ob ich alle Aspekte der Wohnung korrekt erfasst habe

Dann noch einen Link von einem Münchner Mietrechtsanwalt der auf Vermieter Seite steht dazu gepackt wo das ganze samt Konsequenzen beschrieben ist.

Antwort kam prompt - er prüft es und meldet sich bei mir.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

WiWi Gast schrieb am 14.04.2022:

Ich habs auch gemacht für meine im Lehel mit dem Mietspiegel - Ergbnis: 175 Euro pro Monat zu viel (also über den Mietspiegel plus 15 Prozent).

Habe gesagt das ja beide Parteien ein interesse haben korrekt unterwegs zu sein und das PDF mitgeschickt mit der Bitte um Prüfung ob ich alle Aspekte der Wohnung korrekt erfasst habe

Dann noch einen Link von einem Münchner Mietrechtsanwalt der auf Vermieter Seite steht dazu gepackt wo das ganze samt Konsequenzen beschrieben ist.

Antwort kam prompt - er prüft es und meldet sich bei mir.

Absolut richtig so. Man ist doch kein Lemming. Geltendes Recht ist geltendes recht. Viel was dir Vermieter angeblich tun könnej ist an den Haaren vorbeigezogen. Und jetzt stellt euch vor, der nächste Mieter der einzieht ist auch kein Idiot und möchte sich auch an geltendes Recht halten. Tja.
Also Vermieter freundlich auf den Rechtsverstoß aufmerksam machen und dann passt das schon:)

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Hach Leute, als ob dieser staatliche Eingriff in den Markt tatsächlich nachhaltig erfolgreich ist. Die Mieten sind so irre hoch weil die Nachfrage so hoch ist.

Diese (nachvollziehbare) Minderungswelle der Mieter jetzt wird zu anderen Problemen für die Mieter führen, da das Grundproblem des Wohnungsmangels ja noch verschärft wird, da sich die Nachfrage zu dieser nun niedrigeren „Mietspiegelmiete“ noch mehr erhöht. Entweder reduziert sich das Angebot weiter und ihr steht demnächst mit 100 anderen Bewerbern bei der Besichtigung oder die Vermieter holen sich das Geld über Kurzzeitmiete, Möblierung oder sonst wie.

Heißt im Endeffekt dass es einen noch stärkeren Lock-in gibt und man die Wohnung nicht mehr leicht aufgeben kann, weil es immer schwieriger wird eine andere (zB grössere) zu finden.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

WiWi Gast schrieb am 14.04.2022:

Hach Leute, als ob dieser staatliche Eingriff in den Markt tatsächlich nachhaltig erfolgreich ist. Die Mieten sind so irre hoch weil die Nachfrage so hoch ist.

Diese (nachvollziehbare) Minderungswelle der Mieter jetzt wird zu anderen Problemen für die Mieter führen, da das Grundproblem des Wohnungsmangels ja noch verschärft wird, da sich die Nachfrage zu dieser nun niedrigeren „Mietspiegelmiete“ noch mehr erhöht. Entweder reduziert sich das Angebot weiter und ihr steht demnächst mit 100 anderen Bewerbern bei der Besichtigung oder die Vermieter holen sich das Geld über Kurzzeitmiete, Möblierung oder sonst wie.

Heißt im Endeffekt dass es einen noch stärkeren Lock-in gibt und man die Wohnung nicht mehr leicht aufgeben kann, weil es immer schwieriger wird eine andere (zB grössere) zu finden.

Wichtig ist als Mieter sein Recht zu fordern.
Nochmal - hier werden Leute um 500++ Euro ihres Bruttos pro Monat nicht rechtens erleichtert.

Die Vermieter die das so hindrehen als ob man sich ins eigene Fleisch schneider wenn man hier sein gutes Recht verlangt haben i.d.r. (wie oben) abstruse Begründungen warum man "bitte weiterhin die 500 Euro aus Ihrem Brutto pro Monat zuviel" überweisen soll.

Ich habe mittlerweile auch von meinem Vermieter bescheid bekommen.

Ergebnis:

  • Miete wird auf das vom Mietspiegel gesenkt (macht bei mir 241 pro Monat weniger)
  • Neuen Boden und einen Handtuchheizkörper bekomme ich auch (war im Mietspiegel ein wertsteigerndes Element was mehr Miete begründet) - Finde ich sehr gut weil jetzt kommt der 20 Jahre alte Laminat raus und er macht einen Parkett rein

Und nochmal 241 pro Monat von meinem Netto gespart.
Er war übrigens äusserst freundlich in seiner Antwort - fast schon so als sei es ihm "sehr peinlich"

Denke er hat keinen Bock das ich die zuviel gezahlte Miete auch noch rückwirkend nachfordere (bei mir immerhin 3.5 Jahre ca.).

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Werde ich auch so machen :)

WiWi Gast schrieb am 14.04.2022:

Hast vollkommen recht. Die schlauste Taktik wäre aber doch erst kurz vor Auszug die Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete zu verlangen? Dann erspart man sich den Stress während der Mietdauer und kommt am Ende doch an sein Geld. Vorausgesetzt natürlich, dass du in deiner Mietbude nicht auf ewig wohnen willst.

WiWi Gast schrieb am 13.04.2022:

Das Verhältnis zum Vermieter ist spätestens dann schlecht wenn man merkt das man 250 Euro netto im Monat mehr zahlt als das Gesetz.

Wer da als Mieter noch den "untertänigen" gibt und auf bloss keinen Ärger macht dem ist nicht zu helfen.

Lasst ihr euch auf der Arbeit auch einfach um 500 Euro Brutto "weniger bezahlen" (das ist das Equivalent was ihr eurem Arbeitgeber erstmal Brutto für die nicht rechtmässige Miete abverlangen müsst) der guten Stimmung wegen?

Everybodys darling is everybodys ..... (naja ihr wisst schon).

Bei sowas muss man aufstehen. Der Gesetzgeber sieht es ja auch so.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Dann hoffe ich für dich, dass dein Vermieter nicht in die Detailprüfung geht.
Gültigkeit der Mietpreisbremse München: alle neuen Mietverträge ab 7. August 2019.

Dein Mietvertrag scheint also älter zu sein, wenn du für 3,5 Jahre zu viel gazahlte Miete geltend machst…

Denke er hat keinen Bock das ich die zuviel gezahlte Miete auch noch rückwirkend nachfordere (bei mir immerhin 3.5 Jahre ca.).

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Ist ne ziemliche Wundertüte für die Vermieter, weil man tendenziell tausende von € an Rückstellungen an zu viel gezahlter Miete bereit haben muss für den Fall der Fälle. Sollte für Vermieter, die vor vielen Jahren gekauft haben kein Problem sein, aber den „Dummen“ die kürzlich noch auf die Immo Achterbahn aufgesprungen sind, nach dem Motto „besser 2% bruttomietrendite als 0% auf dem Konto“, wird das die Rechnung gründlich verhageln.

WiWi Gast schrieb am 15.04.2022:

Werde ich auch so machen :)

WiWi Gast schrieb am 14.04.2022:

Hast vollkommen recht. Die schlauste Taktik wäre aber doch erst kurz vor Auszug die Rückzahlung der zu viel gezahlten Miete zu verlangen? Dann erspart man sich den Stress während der Mietdauer und kommt am Ende doch an sein Geld. Vorausgesetzt natürlich, dass du in deiner Mietbude nicht auf ewig wohnen willst.

WiWi Gast schrieb am 13.04.2022:

Das Verhältnis zum Vermieter ist spätestens dann schlecht wenn man merkt das man 250 Euro netto im Monat mehr zahlt als das Gesetz.

Wer da als Mieter noch den "untertänigen" gibt und auf bloss keinen Ärger macht dem ist nicht zu helfen.

Lasst ihr euch auf der Arbeit auch einfach um 500 Euro Brutto "weniger bezahlen" (das ist das Equivalent was ihr eurem Arbeitgeber erstmal Brutto für die nicht rechtmässige Miete abverlangen müsst) der guten Stimmung wegen?

Everybodys darling is everybodys ..... (naja ihr wisst schon).

Bei sowas muss man aufstehen. Der Gesetzgeber sieht es ja auch so.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

In München und Umland wird wie irre gebaut. Angebot und Nachfrage werden bald mehr als ausgeglichen sein.
Wenn die Kinder der Babyboomer nachhaltig mit Immobilien versorgt sind, wird sich der Markt sowieso für immer verändern.

WiWi Gast schrieb am 14.04.2022:

Hach Leute, als ob dieser staatliche Eingriff in den Markt tatsächlich nachhaltig erfolgreich ist. Die Mieten sind so irre hoch weil die Nachfrage so hoch ist.

Diese (nachvollziehbare) Minderungswelle der Mieter jetzt wird zu anderen Problemen für die Mieter führen, da das Grundproblem des Wohnungsmangels ja noch verschärft wird, da sich die Nachfrage zu dieser nun niedrigeren „Mietspiegelmiete“ noch mehr erhöht. Entweder reduziert sich das Angebot weiter und ihr steht demnächst mit 100 anderen Bewerbern bei der Besichtigung oder die Vermieter holen sich das Geld über Kurzzeitmiete, Möblierung oder sonst wie.

Heißt im Endeffekt dass es einen noch stärkeren Lock-in gibt und man die Wohnung nicht mehr leicht aufgeben kann, weil es immer schwieriger wird eine andere (zB grössere) zu finden.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Bin der Poster von oben dessen Vermieter "geprüft hat".

Er hat mir jetzt geschrieben und wird die Miete rückwirkend zum 01.01.2022 mindern. Ich werde das Angebot annehmen.

Statt einer Rückzahlung für das überzahlte hat er angeboten neue Elektrogeräte einzubauen (denke mal das hatte er eh vor) wenn ich da drauf verzichte.

Passt für mich. So einfach habe ich noch nie 3 stellig Netto pro Monat mehr Geld gehabt.
Gleichzeitig ärgert es mich aber schon das mich mein Vermieter so behandelt und meine Unwissenheit so aus genützt hat. Komme mir ziemlich "hinters Licht geführt" vor und weiss was ich von ihm zu halten habe.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Vielen Dank für diesen Thread!

Bei mir hats auch geklappt. Habe 282 Euro zuviel gezahlt.

200 Euro stecke ich jetzt monatlich in den All World ETF und arbeite an meinem eigenen Vermögensaufbau (statt ungerchtfertigt an dem vom Vermietet).

Von den restlichen 82 Euro nehme ich mir beim nächsten Firmenwagenleasing einen etwas besser ausgestatteten als jetzt.

Kann es jedem nur empfehlen. Derjenige der sich in die Materie einarbeitet wird sehen dass der Vermieter wirklich 0 machen kann.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

"Null machen kann"..

Na so sicher wäre ich mir an deiner Stelle nicht, aber Glückwunsch zur Reduktion der Miete

WiWi Gast schrieb am 22.04.2022:

Vielen Dank für diesen Thread!

Bei mir hats auch geklappt. Habe 282 Euro zuviel gezahlt.

200 Euro stecke ich jetzt monatlich in den All World ETF und arbeite an meinem eigenen Vermögensaufbau (statt ungerchtfertigt an dem vom Vermietet).

Von den restlichen 82 Euro nehme ich mir beim nächsten Firmenwagenleasing einen etwas besser ausgestatteten als jetzt.

Kann es jedem nur empfehlen. Derjenige der sich in die Materie einarbeitet wird sehen dass der Vermieter wirklich 0 machen kann.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Woher wisst ihr denn das Baujahr eurer Wohnung?
Steht bei mir nicht im Mietvertrag.
Das ist ja eine wichtige Eingabe beim Mietspiegelrechner.

Ist ein stinknormaler Münchner Wohnblock.
Wann wurde sowas typischerweise gebaut?

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Hatte auch die Diskussion in meinem Münchener Freundeskreis und die ging in die selbe Richtung. Vermieter hat rein rechtlich keine Chance. Aber man muss die ganze Geschichte ja nicht aggressiv angehen sondern kann ruhig die neue Sachlage erklären bzw. Mietspiegel etc.
Und 282 Euro wie im obigen Beispiel sind doch mal ein Wort.
Müsste man in München noch mehr publik machen die ganze Geschichte.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

WiWi Gast schrieb am 14.04.2022:

Hach Leute, als ob dieser staatliche Eingriff in den Markt tatsächlich nachhaltig erfolgreich ist. Die Mieten sind so irre hoch weil die Nachfrage so hoch ist.

Diese (nachvollziehbare) Minderungswelle der Mieter jetzt wird zu anderen Problemen für die Mieter führen, da das Grundproblem des Wohnungsmangels ja noch verschärft wird, da sich die Nachfrage zu dieser nun niedrigeren „Mietspiegelmiete“ noch mehr erhöht. Entweder reduziert sich das Angebot weiter und ihr steht demnächst mit 100 anderen Bewerbern bei der Besichtigung oder die Vermieter holen sich das Geld über Kurzzeitmiete, Möblierung oder sonst wie.

Heißt im Endeffekt dass es einen noch stärkeren Lock-in gibt und man die Wohnung nicht mehr leicht aufgeben kann, weil es immer schwieriger wird eine andere (zB grössere) zu finden.

Und das interessiert mich als Mieter genau weil?

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

In der Tat, wenn ich das so lese, bin ich froh, nicht in München investiert zu haben. Die Mietrenditen sind extrem gering, mittlerweile sogar teilweise unter dem Kreditzinssatz. Mit Pech drückt der Mieter auch noch wie hier im Thread beschrieben die Miete. Wer dann ein kleiner Privatanleger mit 2-5 Wohnungen und normalen Angestelltenjob ist, kann da richtige Probleme bekommen. Ich kann dieser Stadt sowieso nichts abgewinnen. Die Preise sind einfach nur sehr hoch, man hat kaum Chance auf Eigentum. Selbst Besserverdiener sind gezwungen zu mieten.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

WiWi Gast schrieb am 22.04.2022:

Hach Leute, als ob dieser staatliche Eingriff in den Markt tatsächlich nachhaltig erfolgreich ist. Die Mieten sind so irre hoch weil die Nachfrage so hoch ist.

Diese (nachvollziehbare) Minderungswelle der Mieter jetzt wird zu anderen Problemen für die Mieter führen, da das Grundproblem des Wohnungsmangels ja noch verschärft wird, da sich die Nachfrage zu dieser nun niedrigeren „Mietspiegelmiete“ noch mehr erhöht. Entweder reduziert sich das Angebot weiter und ihr steht demnächst mit 100 anderen Bewerbern bei der Besichtigung oder die Vermieter holen sich das Geld über Kurzzeitmiete, Möblierung oder sonst wie.

Heißt im Endeffekt dass es einen noch stärkeren Lock-in gibt und man die Wohnung nicht mehr leicht aufgeben kann, weil es immer schwieriger wird eine andere (zB grössere) zu finden.

Und das interessiert mich als Mieter genau weil?

Einfach mal ein bisschen weiter denken als bis zum nächsten Mietdauerauftrag.
Wenn du eine Wohnung hast kannst du sie nicht so leicht aufgeben wenn du dich vergrößern/verkleinern willst, weil es schwer wird eine andere zu finden da nun das Angebot zurückgeht.

Wenn du keine Wohnung hast wird es schwerer eine zu finden, und ich vermute dann gibt es zeitmietverträge und (teure) möblierte Wohnungen um die Mietpreisbremse zu umgehen.

Ich würde als Mieter natürlich auch die Gesetzeslage jetzt nutzen, aber denke der (Vermieter)Markt wird sich darauf einstellen und diese Vorteile des Mieters anderweitig kompensieren.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Sonderlich rumgesprochen scheint sich die Geschichte hier noch nicht zu haben. Auf Immoscout sind die Mieten in München teuer wie nie. Und vor der Unterzeichnung des Mietvertrages braucht man sicher nicht damit ankommen, dann ist man doch sofort raus und der nächste in der Schlange bekommt den Zuschlag. Ebenso wenig wird man sich gleich im ersten Monat mit dem Vermieter anlegen wollen. Ist also leichter gesagt als getan.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

WiWi Gast schrieb am 22.04.2022:

Sonderlich rumgesprochen scheint sich die Geschichte hier noch nicht zu haben. Auf Immoscout sind die Mieten in München teuer wie nie. Und vor der Unterzeichnung des Mietvertrages braucht man sicher nicht damit ankommen, dann ist man doch sofort raus und der nächste in der Schlange bekommt den Zuschlag. Ebenso wenig wird man sich gleich im ersten Monat mit dem Vermieter anlegen wollen. Ist also leichter gesagt als getan.

Der Gesetzgeber will es doch so.

Zuerst Mietvertrag abschliessen dann die Miete rügen. Ob das im ersten oder im siebten Monat ist ist egal.

Nochmal: Ihr seid ja die Abgezockten und der Vermieter die Partei die ausserhalb des Rechts agiert

Wegen Baujahr: Nachbar fragen oder wenn Aufzug steht da auch manchmal noch das Original Baujahr drin.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

WiWi Gast schrieb am 23.04.2022:

Sonderlich rumgesprochen scheint sich die Geschichte hier noch nicht zu haben. Auf Immoscout sind die Mieten in München teuer wie nie. Und vor der Unterzeichnung des Mietvertrages braucht man sicher nicht damit ankommen, dann ist man doch sofort raus und der nächste in der Schlange bekommt den Zuschlag. Ebenso wenig wird man sich gleich im ersten Monat mit dem Vermieter anlegen wollen. Ist also leichter gesagt als getan.

Der Gesetzgeber will es doch so.

Zuerst Mietvertrag abschliessen dann die Miete rügen. Ob das im ersten oder im siebten Monat ist ist egal.

Nochmal: Ihr seid ja die Abgezockten und der Vermieter die Partei die ausserhalb des Rechts agiert

Wegen Baujahr: Nachbar fragen oder wenn Aufzug steht da auch manchmal noch das Original Baujahr drin.

Eine Kaltmiete von 20Eur pro qm ist keine Abzocke bei 10,000 Eur Quadratmeterpreis, Das Gericht scheint das (politisch motiviert) anders gesehen zu haben.

Die Vermieter, die in den letzten 3 Jahren ne Wohnung zur Altersvorsorge gekauft haben werden sich bedanken und entsprechend bei Neuvermietung Lösungen suchen

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Das Problem ist, dass der jetzige Ansatz viel zu kurz gedacht ist. Bei den laut Mietspiegel erlaubten Mieten, wird NIEMAND neuen Wohnraum schaffen in München.

Die jetzigen Minderungen helfen maximal den Bestandsmietern. Wir haben in der Familie zwei Mietshäuser in München und werden alle Wohnungen bzw. die gesamten Häuser jetzt zum Verkauf anbieten. Die Mieter bekommen natürlich ein Vorkaufsrecht, aber nur die wenigsten werden sich die Wohnungen wohl leisten können. Ob damit Mietern langfristig geholfen ist, wage ich zu bezweifeln. Aber zumindest sichern wir uns so noch eine akzeptable Rendite über den Verkauf bzw. die Entwicklung der Kaufpreise.

Ich gehe davon aus, dass alle Wohnungen am Ende an wohlhabende Käufer gehen und die Mieter Stück für Stück durch Eigenbedarf die Wohnungen verlieren werden.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Die Vermieter Fraktion in diesem Thread die ihre "selbstjustiz" rechtfertigen finde ich wirklich schwer zu ertragen.

Leute - 95 Prozent der Buden in Immoscout wird:
A) nicht rechtssicher
B) von Leuten die die Immo schon Jahre / Jahzehnte haben vermietet. Die Leute die neu zur Kapitalanlage ne Wohnung in München gekauft haben sind verschwindend gering. Und auch für die gilt das Gesetz.

Es ist vor allem zu Kurz gedacht jede Miete aufrufen zu wollen die einem passt und denkt damit durchzukommen.

PS. Vermiete selbst und bei mir sind die Neumieten in MUC Mietspiegel plus 15 Prozent. Das ist legal. Ich lebe immer noch königlich davon und habe passives Einkommen en masse.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Sorry das macht keinen Sinn.

Egal wer der neue Eigentümer ist, an den Mieten ändert das gar nichts.

Und dann plötzlich Eigenbedarf? Also bitte, keine Chance.

WiWi Gast schrieb am 23.04.2022:

Das Problem ist, dass der jetzige Ansatz viel zu kurz gedacht ist. Bei den laut Mietspiegel erlaubten Mieten, wird NIEMAND neuen Wohnraum schaffen in München.

Die jetzigen Minderungen helfen maximal den Bestandsmietern. Wir haben in der Familie zwei Mietshäuser in München und werden alle Wohnungen bzw. die gesamten Häuser jetzt zum Verkauf anbieten. Die Mieter bekommen natürlich ein Vorkaufsrecht, aber nur die wenigsten werden sich die Wohnungen wohl leisten können. Ob damit Mietern langfristig geholfen ist, wage ich zu bezweifeln. Aber zumindest sichern wir uns so noch eine akzeptable Rendite über den Verkauf bzw. die Entwicklung der Kaufpreise.

Ich gehe davon aus, dass alle Wohnungen am Ende an wohlhabende Käufer gehen und die Mieter Stück für Stück durch Eigenbedarf die Wohnungen verlieren werden.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

WiWi Gast schrieb am 23.04.2022:

Das Problem ist, dass der jetzige Ansatz viel zu kurz gedacht ist. Bei den laut Mietspiegel erlaubten Mieten, wird NIEMAND neuen Wohnraum schaffen in München.

Es hat auch schon vorher niemand bezahlbaren Wohnraum in München geschaffen, insofern ist das nur leere Panikmacherei.
Zeig mir ein Neubauprojekt wo die Mieten nicht deutlich über 20€ pro qm lagen…

Insofern hilft die akute Mietpreisbegrenzung 95% der Menschen mehr, als die vermeintlich langfristige Aussicht auf mehr neuen Wohnraum.
Und deswegen hat die Politik das auch eingeführt.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Sind die Mietshäuser schon als Eigentumswohnungsanlagen aufgeteilt? Ansonsten ist ein Verkauf einzelner Wohnungen an Mieter ja nicht möglich

WiWi Gast schrieb am 23.04.2022:

Das Problem ist, dass der jetzige Ansatz viel zu kurz gedacht ist. Bei den laut Mietspiegel erlaubten Mieten, wird NIEMAND neuen Wohnraum schaffen in München.

Die jetzigen Minderungen helfen maximal den Bestandsmietern. Wir haben in der Familie zwei Mietshäuser in München und werden alle Wohnungen bzw. die gesamten Häuser jetzt zum Verkauf anbieten. Die Mieter bekommen natürlich ein Vorkaufsrecht, aber nur die wenigsten werden sich die Wohnungen wohl leisten können. Ob damit Mietern langfristig geholfen ist, wage ich zu bezweifeln. Aber zumindest sichern wir uns so noch eine akzeptable Rendite über den Verkauf bzw. die Entwicklung der Kaufpreise.

Ich gehe davon aus, dass alle Wohnungen am Ende an wohlhabende Käufer gehen und die Mieter Stück für Stück durch Eigenbedarf die Wohnungen verlieren werden.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

WiWi Gast schrieb am 23.04.2022:

Sonderlich rumgesprochen scheint sich die Geschichte hier noch nicht zu haben. Auf Immoscout sind die Mieten in München teuer wie nie. Und vor der Unterzeichnung des Mietvertrages braucht man sicher nicht damit ankommen, dann ist man doch sofort raus und der nächste in der Schlange bekommt den Zuschlag. Ebenso wenig wird man sich gleich im ersten Monat mit dem Vermieter anlegen wollen. Ist also leichter gesagt als getan.

Der Gesetzgeber will es doch so.

Zuerst Mietvertrag abschliessen dann die Miete rügen. Ob das im ersten oder im siebten Monat ist ist egal.

Nochmal: Ihr seid ja die Abgezockten und der Vermieter die Partei die ausserhalb des Rechts agiert

Wegen Baujahr: Nachbar fragen oder wenn Aufzug steht da auch manchmal noch das Original Baujahr drin.

Eine Kaltmiete von 20Eur pro qm ist keine Abzocke bei 10,000 Eur Quadratmeterpreis, Das Gericht scheint das (politisch motiviert) anders gesehen zu haben.

Die Vermieter, die in den letzten 3 Jahren ne Wohnung zur Altersvorsorge gekauft haben werden sich bedanken und entsprechend bei Neuvermietung Lösungen suchen

Es wird ja niemand gezwungen, für 10.000 Euro pro Quadratmeter Wohnungen zu kaufen. Vielleicht normalisieren sich so auch langsam die Kaufpreise wieder etwas.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

München ist ja auch ein starker Sehnsuchtsort der Wiwis, irgendwie scheint das "edler" zu sein wenn man bei der gleichen Firma - MBB, UB, Big4 - dort seinen Standort hat als im schönen Hamburg oder praktischen Frankfurt.

Dann meckert man, dass man eben die tollen Klienten vor der Tür hat und keine Hotel- und Flugliniensammelpunkte einstreicht.

So dreht sich alles im Kreis...

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Du solltest richtig lesen.

Wir verkaufen, weil andere Leute Eigentumswohnungen haben wollen und entsprechend selbst einziehen (wir melden keinen Eigenbedarf an). Einen einfacheren Grund bekommst du nicht für Eigenbedarf. Vor allem wenn du den jetzigen Mietern vorher ein Vorkaufsrecht eingeräumt hast.

WiWi Gast schrieb am 23.04.2022:

Sorry das macht keinen Sinn.

Egal wer der neue Eigentümer ist, an den Mieten ändert das gar nichts.

Und dann plötzlich Eigenbedarf? Also bitte, keine Chance.

WiWi Gast schrieb am 23.04.2022:

Das Problem ist, dass der jetzige Ansatz viel zu kurz gedacht ist. Bei den laut Mietspiegel erlaubten Mieten, wird NIEMAND neuen Wohnraum schaffen in München.

Die jetzigen Minderungen helfen maximal den Bestandsmietern. Wir haben in der Familie zwei Mietshäuser in München und werden alle Wohnungen bzw. die gesamten Häuser jetzt zum Verkauf anbieten. Die Mieter bekommen natürlich ein Vorkaufsrecht, aber nur die wenigsten werden sich die Wohnungen wohl leisten können. Ob damit Mietern langfristig geholfen ist, wage ich zu bezweifeln. Aber zumindest sichern wir uns so noch eine akzeptable Rendite über den Verkauf bzw. die Entwicklung der Kaufpreise.

Ich gehe davon aus, dass alle Wohnungen am Ende an wohlhabende Käufer gehen und die Mieter Stück für Stück durch Eigenbedarf die Wohnungen verlieren werden.

antworten
WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Ja sind sie. Und ist allen Mietparteien auch damals bei Einzug sogar schriftlich angezeigt worden.

WiWi Gast schrieb am 23.04.2022:

Sind die Mietshäuser schon als Eigentumswohnungsanlagen aufgeteilt? Ansonsten ist ein Verkauf einzelner Wohnungen an Mieter ja nicht möglich

WiWi Gast schrieb am 23.04.2022:

Das Problem ist, dass der jetzige Ansatz viel zu kurz gedacht ist. Bei den laut Mietspiegel erlaubten Mieten, wird NIEMAND neuen Wohnraum schaffen in München.

Die jetzigen Minderungen helfen maximal den Bestandsmietern. Wir haben in der Familie zwei Mietshäuser in München und werden alle Wohnungen bzw. die gesamten Häuser jetzt zum Verkauf anbieten. Die Mieter bekommen natürlich ein Vorkaufsrecht, aber nur die wenigsten werden sich die Wohnungen wohl leisten können. Ob damit Mietern langfristig geholfen ist, wage ich zu bezweifeln. Aber zumindest sichern wir uns so noch eine akzeptable Rendite über den Verkauf bzw. die Entwicklung der Kaufpreise.

Ich gehe davon aus, dass alle Wohnungen am Ende an wohlhabende Käufer gehen und die Mieter Stück für Stück durch Eigenbedarf die Wohnungen verlieren werden.

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WiWi Gast

An die Münchner - Mietspiegel 2021 gesunken im Vergleich zu 2019

Du verstehst das ursprüngliche Argument nicht. Die 20 EUR wurden damals verlangt um eine akzeptable Rendite für das Risiko zu erhalten (3-5% pro Jahr). Wenn du die Minderung der Mieten die Rendite negativ wird, wer soll denn dann noch investieren in neuen Wohnraum?

Die beiden Wohnungen die ich besitze, werde ich versuchen mit Eigenbedarf zu „räumen“ oder die Objekte direkt zu verkaufen. München wird erst wieder interessant für Neubau wenn die Preise für den Grund sinken oder die Mieten durch Angebot und Nachfrage bestimmt sind

WiWi Gast schrieb am 23.04.2022:

WiWi Gast schrieb am 23.04.2022:

Das Problem ist, dass der jetzige Ansatz viel zu kurz gedacht ist. Bei den laut Mietspiegel erlaubten Mieten, wird NIEMAND neuen Wohnraum schaffen in München.

Es hat auch schon vorher niemand bezahlbaren Wohnraum in München geschaffen, insofern ist das nur leere Panikmacherei.
Zeig mir ein Neubauprojekt wo die Mieten nicht deutlich über 20€ pro qm lagen…

Insofern hilft die akute Mietpreisbegrenzung 95% der Menschen mehr, als die vermeintlich langfristige Aussicht auf mehr neuen Wohnraum.
Und deswegen hat die Politik das auch eingeführt.

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