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ImmobilienSanierung

Schätzung eines Hauses

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HerrPoseidon

Schätzung eines Hauses

Hallo zusammen,

ich habe derzeit das Problem, dass es darum geht den Wert eines Hauses festzulegen. Aber von vorne:
Meine Mutter besitzt ein Haus, das sie derzeit vermietet. Wegen der Steuern kann sie es erst in 5 Jahren verkaufen. Meine Schwester möchte nun dort zur Miete wohnen (für nur 60% des eigentlichen Mietpreises) und danach das Haus abkaufen. Damit bin ich auch soweit einverstanden. Sie möchte nun aber auch eventuell schon vor dem möglichen Kauf in 5 Jahren Sanierungen vornehmen.

Die Frage ist nun: wann wird der Preis des Hauses sinnvollerweise geschätzt? Vor der Sanierung, da die eine mögliche Wertsteigerung durch die Sanierung ja "aus eigener Tasche hervorgerufen" wurde? Oder erst bei Kaufdatum, und wie verrechnet man dann eine mögliche Wertsteigerung durch eine Sanierung? Ich hatte Mal gehört, dass auch die verringerte Miete (60%) mit verrechnet werden sollte?
Also es ist wichtig, dass weder sie, noch meine Mutter, noch Ich irgendeinen Gewinn erzielen wollen, wir wollen es nur möglichst fair abwickeln.
Danke schonmal!

Gruß
HerrPoseidon

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WiWi Gast

Schätzung eines Hauses

Ganz hässliche Kiste - wenn deine Schwester schon umfangreichere Renovierungsarbeiten vornehmen lässt, kann das zu einer Schenkung an die Mutter führen.

eine Frage, wenn ihr keinen Gewinn erzielen wollt beim Verkauf an die Schwester warum verkauft ihr das Haus nicht einfach zum "Buchwert" der Mutter da sie es ja erst in 5 Jahren steuerfrei verkaufen darf geh ich davon aus, dass sie sich noch innerhalb der Spekulationsfrist befindet.

Sowas würde ich einfach mal mit einem StB klären.

HerrPoseidon schrieb am 20.03.2022:

Hallo zusammen,

ich habe derzeit das Problem, dass es darum geht den Wert eines Hauses festzulegen. Aber von vorne:
Meine Mutter besitzt ein Haus, das sie derzeit vermietet. Wegen der Steuern kann sie es erst in 5 Jahren verkaufen. Meine Schwester möchte nun dort zur Miete wohnen (für nur 60% des eigentlichen Mietpreises) und danach das Haus abkaufen. Damit bin ich auch soweit einverstanden. Sie möchte nun aber auch eventuell schon vor dem möglichen Kauf in 5 Jahren Sanierungen vornehmen.

Die Frage ist nun: wann wird der Preis des Hauses sinnvollerweise geschätzt? Vor der Sanierung, da die eine mögliche Wertsteigerung durch die Sanierung ja "aus eigener Tasche hervorgerufen" wurde? Oder erst bei Kaufdatum, und wie verrechnet man dann eine mögliche Wertsteigerung durch eine Sanierung? Ich hatte Mal gehört, dass auch die verringerte Miete (60%) mit verrechnet werden sollte?
Also es ist wichtig, dass weder sie, noch meine Mutter, noch Ich irgendeinen Gewinn erzielen wollen, wir wollen es nur möglichst fair abwickeln.
Danke schonmal!

Gruß
HerrPoseidon

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WiWi Gast

Schätzung eines Hauses

Preis Bodenrichtwert des Grundstücks getrennt nach qm Bauland und ggf. qm Gartenland zzgl. den qm - Preis für gebrauchte Immobilien vergleichbaren Alters in Deiner Gegend zzgl. ca. TEUR 1,0 je qm Wohnfläche für die Sanierungskosten.

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WiWi Gast

Schätzung eines Hauses

Verkauf zum Buchwert hat auch Nachteile. Man kann auch nur den Buchwert-Bodenwert abschreiben. Falls deine Schwester der Mutter noch was „schenken“ will, muss man darauf Steuer zahlen.

Wie wärst mit einem privaten Kredit von deiner Schwester. Damit kann deine Mutter schon mal renovieren. Die Abrechnung kann beim Verkauf durchgeführt werden. (Die Idee mit Verkauf zum Buchwert ist aber besser^^)

WiWi Gast schrieb am 21.03.2022:

Ganz hässliche Kiste - wenn deine Schwester schon umfangreichere Renovierungsarbeiten vornehmen lässt, kann das zu einer Schenkung an die Mutter führen.

eine Frage, wenn ihr keinen Gewinn erzielen wollt beim Verkauf an die Schwester warum verkauft ihr das Haus nicht einfach zum "Buchwert" der Mutter da sie es ja erst in 5 Jahren steuerfrei verkaufen darf geh ich davon aus, dass sie sich noch innerhalb der Spekulationsfrist befindet.

Sowas würde ich einfach mal mit einem StB klären.

HerrPoseidon schrieb am 20.03.2022:

Hallo zusammen,

ich habe derzeit das Problem, dass es darum geht den Wert eines Hauses festzulegen. Aber von vorne:
Meine Mutter besitzt ein Haus, das sie derzeit vermietet. Wegen der Steuern kann sie es erst in 5 Jahren verkaufen. Meine Schwester möchte nun dort zur Miete wohnen (für nur 60% des eigentlichen Mietpreises) und danach das Haus abkaufen. Damit bin ich auch soweit einverstanden. Sie möchte nun aber auch eventuell schon vor dem möglichen Kauf in 5 Jahren Sanierungen vornehmen.

Die Frage ist nun: wann wird der Preis des Hauses sinnvollerweise geschätzt? Vor der Sanierung, da die eine mögliche Wertsteigerung durch die Sanierung ja "aus eigener Tasche hervorgerufen" wurde? Oder erst bei Kaufdatum, und wie verrechnet man dann eine mögliche Wertsteigerung durch eine Sanierung? Ich hatte Mal gehört, dass auch die verringerte Miete (60%) mit verrechnet werden sollte?
Also es ist wichtig, dass weder sie, noch meine Mutter, noch Ich irgendeinen Gewinn erzielen wollen, wir wollen es nur möglichst fair abwickeln.
Danke schonmal!

Gruß
HerrPoseidon

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WiWi Gast

Schätzung eines Hauses

so wie ich den Poster verstanden habe will die Schwester selbst in der Immobilie wohnen, da ist nichts mit abschreiben

WiWi Gast schrieb am 21.03.2022:

Verkauf zum Buchwert hat auch Nachteile. Man kann auch nur den Buchwert-Bodenwert abschreiben. Falls deine Schwester der Mutter noch was „schenken“ will, muss man darauf Steuer zahlen.

Wie wärst mit einem privaten Kredit von deiner Schwester. Damit kann deine Mutter schon mal renovieren. Die Abrechnung kann beim Verkauf durchgeführt werden. (Die Idee mit Verkauf zum Buchwert ist aber besser^^)

WiWi Gast schrieb am 21.03.2022:

Ganz hässliche Kiste - wenn deine Schwester schon umfangreichere Renovierungsarbeiten vornehmen lässt, kann das zu einer Schenkung an die Mutter führen.

eine Frage, wenn ihr keinen Gewinn erzielen wollt beim Verkauf an die Schwester warum verkauft ihr das Haus nicht einfach zum "Buchwert" der Mutter da sie es ja erst in 5 Jahren steuerfrei verkaufen darf geh ich davon aus, dass sie sich noch innerhalb der Spekulationsfrist befindet.

Sowas würde ich einfach mal mit einem StB klären.

HerrPoseidon schrieb am 20.03.2022:

Hallo zusammen,

ich habe derzeit das Problem, dass es darum geht den Wert eines Hauses festzulegen. Aber von vorne:
Meine Mutter besitzt ein Haus, das sie derzeit vermietet. Wegen der Steuern kann sie es erst in 5 Jahren verkaufen. Meine Schwester möchte nun dort zur Miete wohnen (für nur 60% des eigentlichen Mietpreises) und danach das Haus abkaufen. Damit bin ich auch soweit einverstanden. Sie möchte nun aber auch eventuell schon vor dem möglichen Kauf in 5 Jahren Sanierungen vornehmen.

Die Frage ist nun: wann wird der Preis des Hauses sinnvollerweise geschätzt? Vor der Sanierung, da die eine mögliche Wertsteigerung durch die Sanierung ja "aus eigener Tasche hervorgerufen" wurde? Oder erst bei Kaufdatum, und wie verrechnet man dann eine mögliche Wertsteigerung durch eine Sanierung? Ich hatte Mal gehört, dass auch die verringerte Miete (60%) mit verrechnet werden sollte?
Also es ist wichtig, dass weder sie, noch meine Mutter, noch Ich irgendeinen Gewinn erzielen wollen, wir wollen es nur möglichst fair abwickeln.
Danke schonmal!

Gruß
HerrPoseidon

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WiWi Gast

Schätzung eines Hauses

Wieso bist du damit einverstanden dass nur 60% der eigentliche Miete gezahlt werden? Fair ist das nicht, du verlierst, deine Schwester gewinnt. Deine Mutter erhält Mieteinnahmen, die im Todesfall dann an dich und deine Schwester vererbt werden und dann 50:50 geteilt werden.

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Ceterum censeo

Schätzung eines Hauses

Lieber HerrPoseidon,
der Sachverhalt ist tatsächlich nicht unerheblich komplex und es sind sowohl ertrags-, als auch schenkungssteuerliche Tatbestands- und Bewertungsvorschriften zu beachten. Hier kann tatsächlich relativ viel schief gehen, daher kann ich dir/euch an dieser Stelle nur eine professionelle Beratung anempfehlen.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Schätzung eines Hauses

Geh zum Steuerberater, schildere ihm detailliert den Sachverhalt und traue keinen Antworten aus einem anonymen Internetforum!

Alle hier geposteten inhaltlichen Kommentare bisher waren mE nicht korrekt und/oder vollständig (ich bin StB und erlaube mir das einschätzen zu können).

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WiWi Gast

Schätzung eines Hauses

Ist denn der bisherige Mieter schon raus aus dem Haus?
Auch eine Eigenbedarfskündigung kann sich mal etwas länger hinziehen.....

Mit dem Eigenbedarf würde ich erstmal anfangen. Das Steuerthema, etc. ist dann ein zweiter Schritt.

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