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InsolvenzInsolvenzrecht

ESUG-Studie: Neues Insolvenzrecht in der Praxis angekommen

In der ESUG-Studie befragte Roland Berger 2.100 Entscheider zum neuen Insolvenzrecht. Rund 90 Prozent der Befragten sehen ihre Erwartungen erfüllt. Die Schutzschirmverfahren werden gut angenommen, doch die Verfahren werden komplexer und die Gläubiger kritischer. Die Unternehmensinsolvenzen steigen in Deutschland leicht, dennoch stellen wenige einen Antrag auf Eigenverwaltung.

Eine Person mit Regenschirm spiegelt sich im Wasser.

ESUG-Studie: Neues Insolvenzrecht in der Praxis angekommen
Am 1. März 2012 trat das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft, um die Rahmenbedingungen für die Sanierung von insolvenzbedrohten Unternehmen zu verbessern. Dabei sollten vor allem Gläubigerinteressen gestärkt, Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung (Schutzschirmverfahren) unterstützt und Planverfahren erleichtert werden. In der aktuellen "ESUG-Studie" von Roland Berger Strategy Consultants und der Wirtschaftskanzlei Noerr wurden 2.100 Entscheider, darunter Gläubiger, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Richter, Investoren und Manager, zu ihren praktischen Erfahrungen im Umgang mit dem neuen Insolvenzrecht befragt. Fazit: Fast zwei Jahre nach Inkrafttreten des ESUG werden zwar die Reformen weiterhin kontrovers diskutiert, dennoch sehen rund 90 Prozent der Befragten ihre Erwartungen erfüllt.

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland hat 2013 leicht zugenommen. Der Anteil von Anträgen auf Eigenverwaltung ist weiterhin gering, doch die Tendenz ist leicht steigend. Bisher haben vor allem Gläubiger (46%) und Insolvenzverwalter/Sachwalter (32%) die Neuregelungen des ESUG angewendet. Die meisten Erfahrungen wurden bisher mit der vorläufigen Eigenverwaltung (86%), dem Schutzschirmverfahren sowie dem vorläufigen Gläubigerausschuss (jeweils 80%) gemacht. Immerhin 63 Prozent der Befragten haben inzwischen auch mit Debt-to-Equity-Swaps Erfahrungen gesammelt.

Gläubiger immer kritischer gegenüber der Eigenverwaltung
Obwohl fast 90 Prozent der Befragten die ESUG-Regelungen bereits angewendet haben, fühlen sich Gläubiger, Richter und Investoren über die einzelnen Neuregelungen immer noch schlecht informiert. Vor allem Gläubiger sind oft kritisch dem neuen Insolvenzrecht gegenüber und verweigern nicht selten die Zustimmung zur Eigenverwaltung: So wurden 2013 44 Prozent der Anträge auf Eigenverwaltung abgelehnt, im Vorjahr waren es nur 32 Prozent. "Das liegt in erster Linie an der mangelnden Erarbeitung eines schlüssigen Sanierungskonzepts", erklärt Roland Berger-Partner Oliver Räuscher. "Die meisten Unternehmen schaffen es einfach nicht, bei der Antragstellung auf Eigenverwaltung ein vollständiges Sanierungskonzept vorzulegen. Und das verunsichert die Gläubiger."

Um die Verfahrenseröffnung nicht zusätzlich zu gefährden, müssen die Fortführung des Geschäfts sowie die Unterstützung durch die Stakeholder wie etwa Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter gesichert sein. Für über 90 Prozent der Befragten geben die Unabhängigkeit des Sachwalters und des Managements sowie dessen Sanierungserfahrung den Ausschlag für eine erfolgreiche Eigenverwaltung. Außerdem glauben mehr als 70 Prozent, dass ein verantwortlicher Chief Restructuring Officer im Unternehmen notwendig ist, um eine erfolgreiche Sanierung der Firma zu erreichen.

"Verbesserte Rahmenbedingungen alleine reichen nicht aus", sagt Dr. Thomas Hoffmann, Co-Leiter der Praxisgruppe Restrukturierung & Insolvenz bei Noerr. "Wenn sich ein Unternehmen in einer solchen kritischen Phase befindet, müssen die Verantwortlichkeiten klar geregelt sein. Nur so sind eine professionelle Steuerung der einzelnen Prozesse und eine permanente Kommunikation mit dem Sachwalter und allen Stakeholdern möglich."

Schutzschirmverfahren werden gut angenommen
Unterdessen zeichnet sich ein deutlicher Trend zugunsten von Schutzschirmverfahren ab: 2013 waren rund ein Drittel der beantragten Eigenverwaltungen auch gleichzeitig Schutzschirmverfahren. Eigenverwaltungen, die als Schutzschirmverfahren begonnen wurden, wurden nach Angaben der Studienteilnehmer häufiger und schneller erfolgreich beendet (41%), im Gegensatz zu vorläufigen Eigenverwaltungen (23%).

Allerdings bemängelt mehr als die Hälfte der Befragten die Komplexität in der Antragstellung zur Eigenverwaltung – vor allem durch hohe Rechtsunsicherheit (51%) und umfangreiche Dokumentationspflichten (43%). Dennoch glauben die Experten, dass das neue Insolvenzrecht seine Ziele hauptsächlich durch eine leichtere Eigenverwaltung (74%) und eine stärkere Berücksichtigung der Gläubigerinteressen (59%) erreichen konnte. Besonders positiv bewerten die Befragten die Einführung eines vorläufigen Gläubigerausschusses und dessen Einfluss auf die Verwalterauswahl (44%).

Doch an dem Insolvenzrecht besteht noch Änderungsbedarf. Im Fokus sollte hier die steuerliche Behandlung von Debt-to-Equity-Swaps stehen, bei denen die Forderungen von Gläubigern in Gesellschaftsanteile umgewandelt werden. "Mit dem ESUG gibt es zwar erste positive Erfahrungswerte; gleichwohl gelten weiterhin die klassischen Erfolgsfaktoren der Restrukturierung wie die frühzeitige und vertrauensvolle Einbindung der Gläubiger", resümiert Roland Berger-Partner Rainer Bizenberger. "Die Sanierung im Rahmen der ESUG-Regeln wird in Zukunft nur dann regelmäßig gelingen, wenn positive Beispiele die Akzeptanz unter den Gläubigern stärken."

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ESUG-Studie: Neues Insolvenzrecht in der Praxis 2014