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InsolvenzInsolvenzverwalter

Elternzeit: Kündigung durch Insolvenzverwalter während Elternzeit möglich

Geht ein Unternehmen pleite und ein Insolvenzverfahren wird eröffnet, ergeben sich neue Rechte in der Elternzeit. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Frauen und Männer in Elternzeit gekündigt werden können, wenn ihr Arbeitgeber Insolvenz angemeldet hat. Zusätzlich verlieren Arbeitnehmer in Elternzeit ihre beitragsfreie Krankenversicherung.

Ein weißer Schwimmrettungsring mit orangenen Streifen auf dem Wasser.

Elternzeit-Rechte während eines Insolvenzverfahrens
Wird über das Vermögen des Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet, besteht das Arbeitsverhältnis zunächst fort. Der Insolvenzverwalter kann das Arbeitsverhältnis allerdings unter Beachtung der kündigungsschutzrechtlichen Bestimmungen kündigen. § 113 Satz 2 InsO sieht dafür eine Kündigungsfrist von höchstens drei Monaten vor, die allen längeren vertraglichen, tariflichen oder gesetzlichen Kündigungsfristen vorgeht. Als Ausgleich für die insolvenzbedingte vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt § 113 Satz 3 InsO im Insolvenzrecht einen verschuldensunabhängigen Schadenersatzanspruch. § 113 InsO ist eine in sich geschlossene Regelung, die dem Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf gewährt, dass der Insolvenzverwalter von der Höchstfrist des § 113 Satz 2 InsO keinen oder nur eingeschränkten Gebrauch macht, wenn die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sozialversicherungsrechtliche Nachteile nach sich zieht. Das Gesetz sieht insoweit allein den Schadenersatzanspruch nach § 113 Satz 3 InsO vor.

Sachverhalt: Ist es rechtens ein Arbeitsverhältnis in der Elternzeit zu kündigen?
Die Klägerin war im Versandhandel als Einkäuferin beschäftigt. Über das Vermögen ihrer Arbeitgeberin wurde am 1. September 2009 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter kündigte gemäß § 113 Satz 2 InsO das Arbeitsverhältnis wegen Betriebsstilllegung zum 31. Mai 2010. Hätte er die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten, wäre das Arbeitsverhältnis erst zum 30. Juni 2010 beendet worden. Die Klägerin befand sich im Zeitpunkt der Kündigung in Elternzeit. Durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlor sie die Möglichkeit, sich weiter beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern (§ 192 SGB V). Dies war dem Insolvenzverwalter bekannt. Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis erst zum 30. Juni 2010 beendet worden ist. Sie hat die Auffassung vertreten, der Insolvenzverwalter habe ermessensfehlerhaft von der Möglichkeit, die Kündigungsfrist nach § 113 Satz 2 InsO abzukürzen, Gebrauch gemacht. Sie habe unter Berücksichtigung der Wertentscheidung des Art. 6 GG Anspruch auf Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist.

Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin hatte vor dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg.

Der Insolvenzverwalter muss den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht an den sich aus § 192 SGB V ergebenden sozialversicherungsrechtlichen Folgen ausrichten. Dass § 113 InsO für die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses nur einen Schadenersatzanspruch vorsieht, steht im Einklang mit Art. 6 GG.

Informationen zum Urteil Kündigung durch den Insolvenzverwalter während der Elternzeit

  1. Bundesarbeitsgericht
  2. Urteil vom 27. Februar 2014 - 6 AZR 301/12 -
  3. Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Nürnberg
  4. Urteil vom 11. Januar 2012 - 4 Sa 627/11 -

Im Forum zu Insolvenzverwalter

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Insolvenzverwalter Studium

WiWi Gast

Korrektur, sein Bruder ist RA , LL.M.

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Jahresabschlüsse für Insolvenzverwalter

WiWi Gast

WiWi Gast schrieb am 11.09.2019: Und der StB macht den Jahresabschluss für lau? ...

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Insolvenzsachbearbeiter / Wirtschaftsjurist

WiWi Gast

WiWi Gast schrieb am 12.08.2019: Habe mit einem Bachelor of Laws bei einem Insolvenzverwalter mit 36k aangefangen. Nach drei jahren lag ich bei 66k und bin zu einer Versicherung gewechselt. ...

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Insolvenzverwalter werden

WiWi Gast

Noch nicht mal fertig mit dem Studium und schon mehrfach im Entzug? ;-) Spaß beiseite, ich kopiere mal meine Antwort aus dem anderen Thread (Such-Funktion!): Aktuell ist es leider sehr schwierig für ...

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Wirtschaftsrecht Insolvenzrecht

WiWi Gast

WiWi Gast schrieb am 20.11.2018: Ganz einfach: Nein. Als frischer Absolvent wirst du ohnehin niemals bestellt werden. ...

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Bilanzen für Insolvenzverwalter erstellen

WiWi Gast

Oh, heißes Eisen. Dann muss bei diesem Risiko aber der Verdienst gut sein, sonst geht doch keiner so ein Risiko ein. Ich hatte bei der Tätigkeit als Nebeneinkünfte als Syndikus StB daran gedacht.

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Neue Finanzkrise - Insolvenzverwalter werden?

WiWi Gast

Macht lieber etwas das neue Wertschöpfung bringt, wenn nix mehr übrig ist, landet man nämlich trotz Studium irgendwann bei der Feldarbeit.

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