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Insolvenzrecht ESUG-Studie 2016: Experten-Erwartungen sind insgesamt erfüllt

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wird von den Experten positiv angenommen. Die Instrumente des ESUG hätten die Erwartungen der befragten Teilnehmer erfüllt. Dennoch wünschen sich die Experten ein europaweites vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren, zeigen die Umfrageergebnisse der aktuellen Studie ESUG-Studie 2016 der Heidelberger gemeinnützigen Gesellschaft für Unternehmensrestrukturierung (HgGUR) und der Unternehmensberatung Roland Berger.

Insolvenzrecht ESUG-Studie 2016

Insolvenzrecht ESUG-Studie 2016: Experten-Erwartungen sind insgesamt erfüllt
München, 02.09.2016 (rb) - Vier Jahre nach seinem Inkrafttreten wird das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) von 93 Prozent, der Mehrheit der Marktteilnehmer, positiv bewertet. Wie die neue "ESUG-Studie" von der Heidelberger gemeinnützigen Gesellschaft für Unternehmensrestrukturierung (HgGUR) und Roland Berger zeigt, scheint das neue Insolvenzrecht in der Praxis angekommen zu sein: 91 Prozent der Studienteilnehmer haben bereits Erfahrung mit einer vorläufigen Eigenverwaltung gemacht, 88 Prozent mit Schutzschirmverfahren und 87 Prozent mit vorläufigen Gläubigerausschüssen. Dennoch plädieren immer mehr Experten dafür, ein vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren einzuführen, um den "Werkzeugkasten" der Sanierung zu vervollständigen.

"Die Instrumente des ESUG haben die Erwartungen erfüllt", sagt Christopher Seagon, Geschäftsführer der HgGUR. "Die Gläubigermitwirkung ist gut in der Praxis angenommen und war ein Schritt in die richtige Richtung für die Akzeptanz der Insolvenz als Sanierungsmöglichkeit. Dennoch zeigt die lebhafte Diskussion um ein mögliches vorinsolvenzliches Sanierungsverfahren das Interesse, bestehende Regelungslücken vollends zu schließen. Der Insolvenzbegriff ist eben immer noch zu negativ belegt."

"Im Gegensatz zum europäischen Ausland fordern aber deutsche Sanierungsexperten Zugangsbeschränkungen und klare Regeln, um unkalkulierbare Risiken zu vermeiden", sagt Rainer Bizenberger, Partner von Roland Berger. "Das Verfahren sollte in der Regel nicht öffentlich ablaufen, damit Unternehmen keine leistungswirtschaftlichen Nachteile aus dem Verfahren erleiden", ergänzt Bizenberger.

Komplexität bei Antragstellung auf Eigenverwaltung weiterhin hoch
Rund 60 Prozent der Sanierungsexperten glauben, dass vor allem die gestiegene Anzahl der Beteiligten und ihre unterschiedlichen Interessen dazu führen, dass die Antragsstellung auf Eigenverwaltung immer schwieriger wird. Auch die Anforderungen an die Dokumentation empfindet rund die Hälfte der Befragten rund 49 Prozent weiterhin als komplex.

Obwohl das ESUG erhebliche Erleichterungen bei Eigenverwaltungen ermöglicht hat, bleibt die Erstellung eines schlüssigen und umfassenden Sanierungskonzepts die größte Herausforderung bei der Antragstellung. Ein gut vorbereiteter und eng mit dem verantwortlichen Insolvenzrichter abgestimmter Antrag ist deshalb besonders erfolgskritisch und führt in den meisten Fällen zu einer späteren Eröffnung des Verfahrens in Eigenverwaltung.

Kritische Beurteilung der Rechtssicherheit bei den meisten ESUG-Instrumenten aus Sicht der Befragten rückläufig. Dennoch wird der vorläufige Gläubigerausschuss, wohl aufgrund aktueller Haftungsrechtsprechung kritischer gesehen. 47 Prozent der Umfrageteilnehmer sind der Meinung, dass sich die Insolvenzgerichte noch vergleichsweise schwer mit den ESUG-Regelungen tun. Denn diese verändern teilweise die Arbeit der Gerichte fundamental. Gleiches gilt auch für 42 Prozent für das Management der betroffenen Firmen.

"Viele fürchten, die Kontrolle über die eigene Firma zu verlieren, oder es fehlt ihnen einfach an Erfahrung mit praktischer Insolvenzsanierung. Das kann zu gegenseitigem Misstrauen führen und den gesamten Prozess behindern", sagt Christopher Seagon.

Obwohl in Deutschland neben der funktionierenden außergerichtlichen Restrukturierungskultur mit dem ESUG die Möglichkeiten der Sanierung deutlich erweitert wurden, wird der Ruf nach einem vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren lauter.

Doch Roland Berger-Partner Rainer Bizenberger betont: "Ein zusätzliches Verfahren kann nur dann einen Mehrwert leisten, wenn es effizient, leise und kalkulierbar ist und ihm kein Stigma der Insolvenz anhaftet.“

Download [PDF, 44 Seiten – 1,0 MB]
Insolvenzrecht: ESUG-Studie 2016