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Job-Trends: ArbeitsmarktMindestlohn

Arbeitsmarktexperte empfiehlt Kombilohn statt Mindestlöhne

Als Alternative zur Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes empfiehlt der Nürnberger Arbeitsmarktexperte Prof. Dr. Hermann Scherl den Kombilohn nach Harz IV auszubauen.

Drei Männer in Arbeitskleidung arbeitet an einem Flachdach mit einer Solaranlage im Hintergrund.

Arbeitsmarktexperte empfiehlt Kombilohn statt Mindestlöhne
Nürnberg, 28.04.2005 (idw) - Zum Plan der Bundesregierung, mit einer Ausweitung des bislang nur für das Baugewerbe geltenden Arbeitnehmer-Entsendegesetzes faktisch auf breiter Front branchenspezifische Mindestlöhne einzuführen, warnt Prof. Dr. Hermann Scherl von der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg in einem neuen Arbeitspapier vor beschäftigungsschädlichen Folgen. Als bessere Alternative empfiehlt er, die bereits geplante Änderung der Freibetragsregelung bei Hartz IV zu einer konsequenten Kombilohn-Lösung auszubauen. Dabei sollen niedrige Löhne deutscher Arbeitnehmer, die unter oder nahe an den Bedarfssätzen für das Arbeitslosengeld II liegen, durch staatliche Einkommenszuschüsse so aufgestockt werden, dass das Haushaltseinkommen dann deutlich das Niveau der Grundsicherung übersteigt.

Die als Ergebnis des Job-Gipfels geplante Neuregelung der »Freibeträge bei Erwerbstätigkeit« (gem. § 30 SGB II) stellt dazu bereits einen ersten Schritt dar. Danach hätte z.B. ein Alleinverdiener bei einem Ehepaar mit Kind mit einem monatlichen Bruttolohn von 800 Euro (ca. 5 Euro pro Stunde) einen Anspruch auf Aufstockung des Haushaltseinkommens durch das Arbeitslosengeld II auf etwa 1.260 Euro und käme dann mit einem Freibetrag von 240 Euro auf ein monatliches Haushaltsnettoeinkommen von insgesamt 1.500 Euro. Das wäre wesentlich mehr, als von einem Mindestlohn von 1.600 Euro pro Monat (bzw. 10 Euro pro Stunde) netto übrig bleiben würde. Es fehlt allerdings noch eine ergänzende Regelung für analoge Einkommenszuschüsse an Arbeitnehmerhaushalte, deren Einkommen von vorneherein oberhalb der Bedarfssätze für das Arbeitslosengeld II liegt.

Niedriglohnjobs könnten auf diese Weise sozialverträglich gemacht werden. Mit deren Ausweitung ließen sich etliche sonst drohende Jobverlagerungen in Niedriglohnländer abwenden. Und mit niedrigeren Preisen für die mit größeren Anteilen einfacher Arbeit produzierten Güter oder Dienstleistungen könnten hierzulande auf längere Sicht auch zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für gering qualifizierte Arbeitnehmer erschlossen werden. Arbeitslosen und auch Arbeitnehmern, deren Arbeitsplätze durch die Billiglohnkonkurrenz aus osteuropäischen Ländern bedroht sind, bietet dies bessere Perspektiven als Mindestlöhne für fehlende oder wegfallende Jobs.

Das neue Arbeitspapier von Prof. Scherl mit dem Titel »Mehr Mindestlöhne durch Ausdehnung des Entsendegesetzes? - ein Irrweg!« steht im Internet zum Download zur Verfügung.

http://www.sozialpolitik.wiso.uni-erlangen.de/down/mindestloehne.pdf