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2 Jobs - Gesellschafter - Maximale Stundenzahl?

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WiWi Gast

2 Jobs - Gesellschafter - Maximale Stundenzahl?

Hallo zusammen,

ich bin an einer GmbH beteiligt (unter 50%), bin dort derzeit Prokurist (kann auch GF sein) wenn von Vorteil? Nun werde ich aber voraussichtlich einen zweiten Job aufnehmen (Arzt in Teilzeit).
Ich habe aber das Problem, dass laut Arbeitsschutzgesetz ich max 48h auf dem Papier arbeiten kann. (obwohl Ärzte ein Optout unterschreiben können?)

In der Firma arbeite ich so wie und wann ich will (Gesellschafter) und will das maximal Mögliche an Gehalt erzielen, was möglich ist bei der Konstellation, ohne dass es dann als "verdeckte Gewinnausschüttung" rüberkommt.

Das Problem -> Ich könnte zwar in den Arbeitsvertrag 20h reinschreiben, könnte aber dadurch whr. kein Gehalt höher als 60k realistisch begründen. Zumal dieser Job bei einer ärztlichen Tätigkeit zum "Nebenjob" wird.

Jemand eine Idee wie man das schlau lösen kann?

Danke Gruß!

Ps. Unser Steuerberater ist keine große Hilfe ...

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WiWi Gast

2 Jobs - Gesellschafter - Maximale Stundenzahl?

Das Arbeitsschutzgesetz gilt nur Arbeitnehmer. Weder als Geschäftsführer noch als Gesellschafter bist du Arbeitnehmer, selbst wenn du dir einen "Arbeitsvertrag" mit der GmbH gibst. Insofern interessierne die Stunden keinen.

Die Stunden interessieren auch nicht niemanden in der Sozialversicherung / bei der Krankenkasse, da wird das höchste Einkommen als Bemessungsgrundlage genommen, weil man davon automatisch ausgeht, dass dies dein Haupteinkommen ist.

Ergo kannst du in Teilzeit als Arzt arbeiten, plus 100h oder so viel du bock hast in deiner Firma, ggfs. mit einem typischen Geschäftsführer-Vertrag, wo schon fix alles enthalten ist.

Am Ende des Jahres musst du beide Einkommen, den Gewinn usw. zusammenführen und in der Steuererklärung angeben, erst da kann man dann die reale Steuerlast errechnen (ggfs. musst du Nachzahlen, weil du im Teilzeitjob zu wenig gezahlt hast).

Deshalb lohnen sich in Deutschland zwei Vollzeitjobs nicht, weil KK+Steuern voll durchschlagen.

Ganz ehrlich: Löse deine Hausaufgaben selber und tu nicht so, als würdest du ernsthaft einen Tipp brauchen. Dass dein (angeblicher) Steuerberater hierzu "keine Lösung hat", wage ich stark zu bezweifeln. Als ob ein fertiger Arzt und Prokurist einer GmbH solch eine dumme Frage stellen würde...

antworten
WiWi Gast

2 Jobs - Gesellschafter - Maximale Stundenzahl?

  1. Du machst widersprüchliche Aussagen. Entweder bist du reiner Gesellschafter, dann bekommst du kein Gehalt (Gewinnausschüttung) oder du bist Gesellschafter-GF (oder ähnliches) mit einem Gehalt. Was trifft denn zu?

  2. Die Maximalstundenanzahl bezieht sich auf eine Angestelltentätigkeit. Selbstständige Tätigkeiten werden da nicht erfasst.

  3. Sofern du zwei Angestelltentätigkeiten ausführst, dann wird die nebenberufliche Tätigkeit mit Lohnsteuerklasse 6 versteuert.
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WiWi Gast

2 Jobs - Gesellschafter - Maximale Stundenzahl?

WiWi Gast schrieb am 30.10.2021:

Das Arbeitsschutzgesetz gilt nur Arbeitnehmer. Weder als Geschäftsführer noch als Gesellschafter bist du Arbeitnehmer, selbst wenn du dir einen "Arbeitsvertrag" mit der GmbH gibst. Insofern interessierne die Stunden keinen.

Die Stunden interessieren auch nicht niemanden in der Sozialversicherung / bei der Krankenkasse, da wird das höchste Einkommen als Bemessungsgrundlage genommen, weil man davon automatisch ausgeht, dass dies dein Haupteinkommen ist.

Ergo kannst du in Teilzeit als Arzt arbeiten, plus 100h oder so viel du bock hast in deiner Firma, ggfs. mit einem typischen Geschäftsführer-Vertrag, wo schon fix alles enthalten ist.

Am Ende des Jahres musst du beide Einkommen, den Gewinn usw. zusammenführen und in der Steuererklärung angeben, erst da kann man dann die reale Steuerlast errechnen (ggfs. musst du Nachzahlen, weil du im Teilzeitjob zu wenig gezahlt hast).

Deshalb lohnen sich in Deutschland zwei Vollzeitjobs nicht, weil KK+Steuern voll durchschlagen.

Ganz ehrlich: Löse deine Hausaufgaben selber und tu nicht so, als würdest du ernsthaft einen Tipp brauchen. Dass dein (angeblicher) Steuerberater hierzu "keine Lösung hat", wage ich stark zu bezweifeln. Als ob ein fertiger Arzt und Prokurist einer GmbH solch eine dumme Frage stellen würde...

Danke für die Beleidigungen!

Und genau davon wurde mir vom Steuerberater abgeraten.
Weil (laut ihm) der Prüfer in einem solchen Fall davon ausgehen würde, dass es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt. Was ich ihm nicht glaube und deswegen hier die Frage gestellt habe.

Die Frage ist, ob es unbedingt notwendig ist, die Prokura zum GF zu wechseln oder es ausreichend ist den Vertrag als leitender Angestellter zu verändern.

Als Geschäftsführer ist die Zeiteinteilung frei.
Darf man die gleiche Formulierung in einem Vertrag als Prokurist verwenden?

Sowas wie:
"Die Arbeitszeit richtet sich vielmehr nach den betrieblichen Erfordernissen und ist vom Prokuristen frei und eigenverantwortlich zu gestalten."

Danke Gruß!

antworten
Ceterum censeo

2 Jobs - Gesellschafter - Maximale Stundenzahl?

WiWi Gast schrieb am 30.10.2021:

Und genau davon wurde mir vom Steuerberater abgeraten.
Weil (laut ihm) der Prüfer in einem solchen Fall davon ausgehen würde, dass es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt. Was ich ihm nicht glaube und deswegen hier die Frage gestellt habe.

In welchem Fall?
Aber wenn ein Steuerberater zum Schluss kommt, eine vGA kann anzunehmen sein, wie kommst du dann darauf, es ist nicht so? Weiß man als Mediziner nicht zu gut, wie unangenehm es ist, wenn Laien nach 3 Minuten Internetrecherche einem das eigene Fachgebiet erklären möchten?

Die Frage ist, ob es unbedingt notwendig ist, die Prokura zum GF zu wechseln oder es ausreichend ist den Vertrag als leitender Angestellter zu verändern.

Als Geschäftsführer ist die Zeiteinteilung frei.
Darf man die gleiche Formulierung in einem Vertrag als Prokurist verwenden?

Sowas wie:
"Die Arbeitszeit richtet sich vielmehr nach den betrieblichen Erfordernissen und ist vom Prokuristen frei und eigenverantwortlich zu gestalten."

Worum geht es dir hierbei? Um die Thematik der vGA oder die Arbeitsschutzgesetze?
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

2 Jobs - Gesellschafter - Maximale Stundenzahl?

Sowas wie:
"Die Arbeitszeit richtet sich vielmehr nach den betrieblichen Erfordernissen und ist vom Prokuristen frei und eigenverantwortlich zu gestalten."

Danke Gruß!

Alter....Ich hatte doch geschrieben, dass die Stunden - in erster Linie - niemanden interessieren (warum muss man sich da wiederholen). Es zählt in ERSTER Linie dein Anteil. Mit 40% bist Du in ERSTER Linie Gesellschafter und damit RECHTLICH in erster Linie Selbstständig. Was du auf dein Papier schreibst, d.h. Angestellter, Prokurist oder sonst irgend einen Schmarn schreibst, insteressiert die Finanzverwaltung recht wenig. Auch nicht, dass du dir die Zeit "selbst einteilen kannst" (logisch, du bist SELBSTSTÄNDIG, natürlich kannst du dir die Zeit selbst einteilen).

Die Frage ist hier immer, ob die Bezüge angemessen sind. und was "marktüblich" ist. Geschäftsführer und Gesellschafter z.B. in Teilzeit sind deshalb nicht mit Arbeitnehmern in Teilzeit zu vergleichn (ich glaube ich wiederhole mich zum 2. oder 3. mal). Pi Mal Daumen kannst davon ausgehen, dass du als Teilzeit-Gesellschafter/Prokurist/Wasauchimmer (Stundenzahl PAUSCHAL <30h/Woche) 60% des Vollzeitgehalts deines GFs bekommen solltest, wenn du aktiv im Unternehmen mitarbeitest.

Auch stehst du und dein GF wahrscheinlich mit einem halben Bein im Gefängnis, weil man dir Schwarzarbeit vorwerfen könnte, wenn du angibst "nur 20h zu arbeiten" aber das Licht in deinem Office 24/7 brennt.

Geh bei solchen Fragen zu einem ANWALT für Steuer & Arbeitsrecht und nicht zu einem Steuerberater. Die haben in solchen Fällen zu 99% oft keine Ahnung.

Du bist nicht der erste "Witzbolt" der sich für super schlau hält und versucht das deutsche Recht "auszutricksen". Wenn es so einfach wäre, würden es ja alle machen.

Allgemein würde ich bei dem Leseverständnis die Berufswahl nochmal überdenken (oder eben die Hausaufgaben erstmal selber lösen )

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WiWi Gast

2 Jobs - Gesellschafter - Maximale Stundenzahl?

Ein Vorteil von GF relativ zu Prokura: Mehr Verantwortung rechtfertigt höheres Gehalt bei gleichem Aufwand. Es geht dem Steuerberater im Übrigen auch nicht um das Arbeitsschutzgesetz, sondern darum, eine Auseinandersetzung mit dem Finanzamt wegen eines überhöhten Gehaltes zu verhindern. Das Finanzamt ist bei solchen Gestaltungen nämlich sehr sensibel. Hast du Mitgesellschafter? Wie hoch ist deine Beteiligung? Wer ist aktuell Geschäftsführer?

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WiWi Gast

2 Jobs - Gesellschafter - Maximale Stundenzahl?

WiWi Gast schrieb am 30.10.2021:

Das Arbeitsschutzgesetz gilt nur Arbeitnehmer. Weder als Geschäftsführer noch als Gesellschafter bist du Arbeitnehmer, selbst wenn du dir einen "Arbeitsvertrag" mit der GmbH gibst. Insofern interessierne die Stunden keinen.

Die Aussage ist teilweise korrekt, du kannst auch als Gesellschafter-GF angestellt sein. Übrigens bist du auch als Mehrheitsgesellschafter-GF angestellt, nur eben nicht sozialversicherungspflichtig. Weswegen ein GF auch einen Arbeitsvertrag inklusive einem zu versteuerenden Gehalt hat.

Quelle: ich selbst.

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WiWi Gast

2 Jobs - Gesellschafter - Maximale Stundenzahl?

Vielleicht noch eine Ergänzung:

Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht ist zu trennen. Als GmbH-GF ist man steuerrechtlich immer angestellt, d.h. es gibt ein Gehalt, man ist aber, als Mehrheitsgesellschafter sozialversicherungsfrei sein.

In einer GmbH ist immer der Mehrheitsgesellschafter Arbeitgeber (mind. 51% Gesellschafteranteile). Somit ist der Minderheitsgesellschafter-GF (höchstens 49%) sozialversicherungstechnisch ebenfalls angestellt. Bei einer 50%-50% Konstellation zwischen den Gesellschaftern wird es dann komplizierter, ist dann wohl Einzelfall abhängig, wie die Verträge gestaltet sind.

Das gleiche gilt für die Bewertung der Nebentätigkeit (angestellt oder selbstständig) genauso. Aus steuerrechtlicher Sicht wird eine Nebentätigkeit als Angestellter mit Steuerklasse VI versteuert, weswegen man sich überlegen muss, ob sich das für einen rechnet.

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WiWi Gast

2 Jobs - Gesellschafter - Maximale Stundenzahl?

WiWi Gast schrieb am 30.10.2021:

Das Arbeitsschutzgesetz gilt nur Arbeitnehmer. Weder als Geschäftsführer noch als Gesellschafter bist du Arbeitnehmer, selbst wenn du dir einen "Arbeitsvertrag" mit der GmbH gibst. Insofern interessierne die Stunden keinen.

Die Stunden interessieren auch nicht niemanden in der Sozialversicherung / bei der Krankenkasse, da wird das höchste Einkommen als Bemessungsgrundlage genommen, weil man davon automatisch ausgeht, dass dies dein Haupteinkommen ist.

Ergo kannst du in Teilzeit als Arzt arbeiten, plus 100h oder so viel du bock hast in deiner Firma, ggfs. mit einem typischen Geschäftsführer-Vertrag, wo schon fix alles enthalten ist.

Am Ende des Jahres musst du beide Einkommen, den Gewinn usw. zusammenführen und in der Steuererklärung angeben, erst da kann man dann die reale Steuerlast errechnen (ggfs. musst du Nachzahlen, weil du im Teilzeitjob zu wenig gezahlt hast).

Deshalb lohnen sich in Deutschland zwei Vollzeitjobs nicht, weil KK+Steuern voll durchschlagen.

Ganz ehrlich: Löse deine Hausaufgaben selber und tu nicht so, als würdest du ernsthaft einen Tipp brauchen. Dass dein (angeblicher) Steuerberater hierzu "keine Lösung hat", wage ich stark zu bezweifeln. Als ob ein fertiger Arzt und Prokurist einer GmbH solch eine dumme Frage stellen würde...

Danke für die Beleidigungen!

Und genau davon wurde mir vom Steuerberater abgeraten.
Weil (laut ihm) der Prüfer in einem solchen Fall davon ausgehen würde, dass es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt. Was ich ihm nicht glaube und deswegen hier die Frage gestellt habe.

Die Frage ist, ob es unbedingt notwendig ist, die Prokura zum GF zu wechseln oder es ausreichend ist den Vertrag als leitender Angestellter zu verändern.

Als Geschäftsführer ist die Zeiteinteilung frei.
Darf man die gleiche Formulierung in einem Vertrag als Prokurist verwenden?

Sowas wie:
"Die Arbeitszeit richtet sich vielmehr nach den betrieblichen Erfordernissen und ist vom Prokuristen frei und eigenverantwortlich zu gestalten."

ich denke, man sollte nicht mischen:

Erstens: Ausgangslage (wichtig): Der Fragesteller hat 49 % einer GmbH

Zweitens: Steuerrecht

  • Frage 1: Was ist steuerlich die Definition einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) ?

  • Frage 2: Finden die Regeln über die vGA Anwendung, wenn ein Minderheitsgesellschafter zu einem angemessenen Preis, aber zu viel Stunden arbeitet ?

  • Frage 3: Was kann man tun, um die Thematik einzugrenzen im Bereich Steuern (z. B. Recherche zur Definition des Begriffs vGA, andere Steuerberater fragen, ggf. Auskunft beim Finanzamt) ?

  • Frage 4: Ist eine vGA denn so schlimm ? Der Aufwand für den Fragesteller wird bei der steuerlichen Bemessungsgrundlage der GmbH dazu gerechnet, versteuert, dann findet eine Ausschüttung statt und der Gesellschafter versteuert den Zufluss als Kapitaleinnahme ? Wie hoch ist das Einkommen des Fragestellers ... ?

  • Frage 5: Wenn nun der Fragesteller in der GmbH mehr arbeitet als im Vertrag steht: Was dann ? Liegt dann eine verdeckte Einlage vor ? Wie soll das gehen ? Der Fragesteller hat weniger als 50 %, d. h. die übrigen Gesellschafter könnten dann von der Arbeitsleistung des Fragestellers profitieren ...

Drittens; Sozialversicherungsrecht

  • Frage 1: Welcher Personenkreis ist durch das Arbeitsschutzgesetz betroffen, welcher nicht ? Wie ist es bei Freiberuflern ? Selbständigen ?

  • Frage 2: Welche Folgen hat ein Verstoß gegen die Höchstzahl an Arbeitsstunden, sofern das Arbeitszeitschutzgesetz auf Ärzte Anwendung findet: Gibt es nur eine Strafe (z. B. Ordnungswidrigkeit im Sozialversicherungsrecht) oder schlägt das auf die steuerliche Betrachtung durch ?

  • Frage 3: Woher kommt die Regel zum Opt - Out der Ärzte ? Welcher ? Der angestellten Ärzte ? der freiberuflichen Ärzte ? der im Krankenhaus tätigen Ärzte ?

  • Frage 4: Was ist mit der Sozialversicherungspflicht des Fragestellers (wohl bei Anteil unter 50 % zu bejahen) ?
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Ceterum censeo

2 Jobs - Gesellschafter - Maximale Stundenzahl?

WiWi Gast schrieb am 31.10.2021:

Alter....Ich hatte doch geschrieben, dass die Stunden - in erster Linie - niemanden interessieren (warum muss man sich da wiederholen). Es zählt in ERSTER Linie dein Anteil. Mit 40% bist Du in ERSTER Linie Gesellschafter und damit RECHTLICH in erster Linie Selbstständig. Was du auf dein Papier schreibst, d.h. Angestellter, Prokurist oder sonst irgend einen Schmarn schreibst, insteressiert die Finanzverwaltung recht wenig. Auch nicht, dass du dir die Zeit "selbst einteilen kannst" (logisch, du bist SELBSTSTÄNDIG, natürlich kannst du dir die Zeit selbst einteilen).

Hier fehlt es offensichtlich gleichermaßen an guter Kinderstube und erforderlicher Sachkenntnis. Eine solche Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Man kann auch als Gesellschafter (sozialversicherungsrechtlich) als Angestellter einzustufen sein. Die steuerliche Einordnung (worum es offensichtlich geht, wenn du von "Finanzverwaltung" schreibst) ist ebenfalls nicht derart simpel zu beantworten und deine Aussage geht in ihrer Absolutheit schlicht an der Rechtslage vorbei.

Die Frage ist hier immer, ob die Bezüge angemessen sind. und was "marktüblich" ist. Geschäftsführer und Gesellschafter z.B. in Teilzeit sind deshalb nicht mit Arbeitnehmern in Teilzeit zu vergleichn (ich glaube ich wiederhole mich zum 2. oder 3. mal). Pi Mal Daumen kannst davon ausgehen, dass du als Teilzeit-Gesellschafter/Prokurist/Wasauchimmer (Stundenzahl PAUSCHAL <30h/Woche) 60% des Vollzeitgehalts deines GFs bekommen solltest, wenn du aktiv im Unternehmen mitarbeitest.

Wie kommst du auf dieses schmale Brett? Keiner deiner Aussagen kann ich hier zustimmen.

Auch stehst du und dein GF wahrscheinlich mit einem halben Bein im Gefängnis, weil man dir Schwarzarbeit vorwerfen könnte, wenn du angibst "nur 20h zu arbeiten" aber das Licht in deinem Office 24/7 brennt.

Auch diese Aussage geht völlig am Thema und der Rechtslage vorbei. "Schwarzarbeit" ist etwas völlig anderes und liegt sicher nicht vor, wenn ein Unternehmer (teilweise) unentgeltlich für sein Unternehmen tätig wird.

Geh bei solchen Fragen zu einem ANWALT für Steuer & Arbeitsrecht und nicht zu einem Steuerberater. Die haben in solchen Fällen zu 99% oft keine Ahnung.

Gewagte Aussage, wenn man selbst offensichtlich weder Berufsträger oder sonderlich sachkundig ist.

Du bist nicht der erste "Witzbolt" der sich für super schlau hält und versucht das deutsche Recht "auszutricksen". Wenn es so einfach wäre, würden es ja alle machen.

Allgemein würde ich bei dem Leseverständnis die Berufswahl nochmal überdenken (oder eben die Hausaufgaben erstmal selber lösen )

Letzteres kann ich ebenfalls nur anraten. Der obige Beitrag geht leider in Ton und Sache vollends fehl.
Liebe Grüße

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