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Jobwechsel & ExitAufhebungsvertrag

ALG mit Aufhebungsvertrag

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WiWi Gast

ALG mit Aufhebungsvertrag

To make a long story short: bin vor 1,5 Jahren im Consulting eingestiegen, möchte allerdings zum Ende von Q3 2019 aus der Firma raus und zurück nach Südostasien, um dort mein Berufsleben fortzusetzen.

Um die Zeit zwischen Jobs zu überbrücken und mir finanziell keinen Stress machen zu müssen, hatte ich geplant einen Aufhebungsvertrag (ist bei uns in der Firma und Branche Usus) zu unterschreiben, um die Sperrfrist des ALG zu umgehen. Bisher habe ich hierzu verschiedene Meinungen gehört, daher die Frage:

  • Kann ich trotz Aufhebungsvertrag sofort auf ALG zugreifen?
  • Was gilt es bei der Erstellung des Vertrages zu beachten?
  • Wäre ein Sich-kündigen-lassen evtl. die bessere Alternative (unter der Prämisse, dass ich die nächsten Jahre nicht vorhabe nach DE zurückzukehren)?

Danke vielmals und genießt die sonnigen Tage Freunde!

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Ceterum censeo

ALG mit Aufhebungsvertrag

WiWi Gast schrieb am 18.06.2019:

  • Kann ich trotz Aufhebungsvertrag sofort auf ALG zugreifen?
  • Was gilt es bei der Erstellung des Vertrages zu beachten?
  • Wäre ein Sich-kündigen-lassen evtl. die bessere Alternative (unter der Prämisse, dass ich die nächsten Jahre nicht vorhabe nach DE zurückzukehren)?

Grundsätzlich droht bei einem Aufhebungsvertrag eine Sperre bis zu 12 Wochen. Ausnahmen gibt es nur, wenn eine betriebsbedingte Kündigung drohte und zudem die allg. Kündigungsfristen eingehalten werden. Sehe ich im vorliegenden Fall kritisch. Eine Kündigung wäre - wenn es isoliert um ALG geht - wohl die einfachere Variante. Bedenke jedoch: Um einen Anspruch auf ALG zu haben, musst du dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Bist du währenddessen in Asien unterwegs, ist es auch Essig mit dem ALG. Weiterhin sind die strengen Meldefristen zu beachten; wirst du gekündigt musst du quasi 2 Minuten später persönlich beim der Bundesagentur für Arbeit auf der Matte stehen (überspitzt gesagt).
Liebe Grüße

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WiWi Gast

ALG mit Aufhebungsvertrag

1.) Bei einem normalen Aufhebungsvertrag wirst du gesperrt. Ausnahme wäre wirklich, wenn z.B. ein Verfahren vor dem AG dazu geführt hätte, und die Fortsetzung unmöglich wäre.

2.) Im Ausland wirst du kein ALG I beziehen können. Das kannst du demnach vergessen. Für ALG I musst du dem deutschen Arbeitsmarkt dauerhaft zur Verfügung stehen. Temporäre Auslandsaufenthalte müssen gemeldet werden und dürfen auch nur aufgrund von Urlaub erfolgen.

3.) Selbst, wenn du hier betrügst und so tust, als wärst du noch in Deutschland, werden sie dich alle paar Wochen einbestellen und wenn du da einmal nicht reagierst, war es das mit dem Geld.

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