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Bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag im VG nicht erwähnen

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WiWi Gast

Bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag im VG nicht erwähnen

Hallo zusammen,

ich stehe vor einem kleinen Problem: ich habe bei AG1 eine Zusage erhalten und zum 30.6. meine bisherige Arbeit gekündigt. Startzeitpunkt der neuen Stelle bei AG1 ist 1.7. Jetzt habe in einem weiteren VG noch eine deutlich bessere Stelle bei AG2 angeboten bekommen und diese mündlich zugesagt. Startzeitpunkt bei AG2 wäre der 1.10. Im VG bie AG2 habe ich jedoch nicht erwähnt, dass ich bereits ein Angebot unterschrieben habe.

Meine Lösung für das Problem wäre: Bei AG1 anfangen und in der Probezeit kündigen. Dann am 1.10 bei AG2 die Stelle antreten.

Kann mir das zum Nachteil werden? (AG1 wird natürlich "not amused" sein) Kann mir AG2 kündigen, weil ich denen nicht gesagt habe, dass ich bereits bei AG1 was zu einem frühreren Zeitpunkt unterschrieben habe und AG2 davon ausgegangen ist, dass ich noch bei meinem alten Arbeitgeber arbeite?

Danke für eure Hilfe

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WiWi Gast

Bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag im VG nicht erwähnen

WiWi Gast schrieb am 18.03.2018:

Hallo zusammen,

ich stehe vor einem kleinen Problem: ich habe bei AG1 eine Zusage erhalten und zum 30.6. meine bisherige Arbeit gekündigt. Startzeitpunkt der neuen Stelle bei AG1 ist 1.7. Jetzt habe in einem weiteren VG noch eine deutlich bessere Stelle bei AG2 angeboten bekommen und diese mündlich zugesagt. Startzeitpunkt bei AG2 wäre der 1.10. Im VG bie AG2 habe ich jedoch nicht erwähnt, dass ich bereits ein Angebot unterschrieben habe.

Meine Lösung für das Problem wäre: Bei AG1 anfangen und in der Probezeit kündigen. Dann am 1.10 bei AG2 die Stelle antreten.

Kann mir das zum Nachteil werden? (AG1 wird natürlich "not amused" sein) Kann mir AG2 kündigen, weil ich denen nicht gesagt habe, dass ich bereits bei AG1 was zu einem frühreren Zeitpunkt unterschrieben habe und AG2 davon ausgegangen ist, dass ich noch bei meinem alten Arbeitgeber arbeite?

Danke für eure Hilfe

Was AG1 denkt kann Dir egal sein. Was hast Du AG2 erzählt ist eher relevant, letztlich wird man dort irgendwann mal nach deinem Arbeitszeugnis fragen und eventuell rechnet dann irgendjemand nach. Falls Du dich nicht nähert geäußrt hast wieso der 01.10. würde ich das dann mit einer Auszeit begründen.

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WiWi Gast

Bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag im VG nicht erwähnen

Ich empfehle dir AG1 zu kontaktieren und den Sachverhalt zu klären. Ist fairer dem AG1 gegenüber und du ersparst dir möglicherweise böses Blut im Nachhinein.

WiWi Gast schrieb am 18.03.2018:

Hallo zusammen,

ich stehe vor einem kleinen Problem: ich habe bei AG1 eine Zusage erhalten und zum 30.6. meine bisherige Arbeit gekündigt. Startzeitpunkt der neuen Stelle bei AG1 ist 1.7. Jetzt habe in einem weiteren VG noch eine deutlich bessere Stelle bei AG2 angeboten bekommen und diese mündlich zugesagt. Startzeitpunkt bei AG2 wäre der 1.10. Im VG bie AG2 habe ich jedoch nicht erwähnt, dass ich bereits ein Angebot unterschrieben habe.

Meine Lösung für das Problem wäre: Bei AG1 anfangen und in der Probezeit kündigen. Dann am 1.10 bei AG2 die Stelle antreten.

Kann mir das zum Nachteil werden? (AG1 wird natürlich "not amused" sein) Kann mir AG2 kündigen, weil ich denen nicht gesagt habe, dass ich bereits bei AG1 was zu einem frühreren Zeitpunkt unterschrieben habe und AG2 davon ausgegangen ist, dass ich noch bei meinem alten Arbeitgeber arbeite?

Danke für eure Hilfe

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WiWi Gast

Bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag im VG nicht erwähnen

Unterschreibe safe bei AG2, cancel AG1 und genieß die Zeit vom 1.7 bis zum 1.10! Geh 3 Monate reisen! So ne Chance bekommt man nicht oft!!!!

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WiWi Gast

Bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag im VG nicht erwähnen

Es wurde immer nur nach meinem Eintrittstermin und der Kündigungsfrist gefragt. Wenn ich da etwas bzgl. kündigung gesagt hätte würde das doch hilflos aussehen. Daher habe ich immer einen flexiblen Eintrittstermin genannt.

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WiWi Gast

Bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag im VG nicht erwähnen

WiWi Gast schrieb am 18.03.2018:

Unterschreibe safe bei AG2, cancel AG1 und genieß die Zeit vom 1.7 bis zum 1.10! Geh 3 Monate reisen! So ne Chance bekommt man nicht oft!!!!

ich habe ein ähnliches Problem; ich habe fast einen Vertrag bei AG1 unterschrieben, aber in der nächsten Woche habe ich noch zwei VG in guten Unternehmen. Wie kann ich den Vertrag bei AG1 "cancel" falls ich doch ein besseres Angebot bekomme, es ist blöd ich weiss, aber ich muss auch an mich denken...

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WiWi Gast

Bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag im VG nicht erwähnen

Ich finde das immer etwas seltsam, was für ein Rechtsbewusstsein viele beim Thema Arbeitsverträge an den Tag legen.
Eigentlich gilt das alte Prinzip, "Verträge sind halten". Bis vor einigen Jahren galt das auch bei Arbeitsverträgen, vor Antritt waren die garnicht kündbar (sind sie rechtlich auch jetzt nicht), man musste die Stelle antreten und konnte erst dann die übliche Kündigungfrist nutzen. Bei anderem Verhalten: Vertragsstrafe (wenn vereinbart) oder Schadenersatz (wenn Arbeitgeber Bock auf Prozess hat). Mittlerweile gibt es Urteile, dass man auch vor Antritt vom Vertrag zurücktreten kann. Das sollte meiner Meinung nach aber immer eine Notlösung in Ausnahmefällen sein und nicht die Einladung dazu, erstmal alles zu unterschreiben, was man in die Hand gedrückt bekommt.

Mal ein anderes Beispiel:
Ihr bestellt einen Neuwagen der nach euren Wünschen (Ausstattung, Farbe, Felgen, ...) gefertigt wird. Wärend der Wartezeit findet ihr ein anderes Auto das euch besser gefällt und ihr geht zum Händler und sagt ihm, sorry, behalt dein Auto, ich mag ein anderes. Der wird euch was husten und das zu Recht....

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WiWi Gast

Bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag im VG nicht erwähnen

Ist ok, sofern es auch akzeptiert wird, dass Arbeitgeber es genauso handhaben.

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