Ist ja nett, aber er hat kaum die Möglichkeiten die Einhaltung des Datenschutzgesetzes zu prüfen. Sollte die neue Firma sich mit der alten in Verbindung setzen, dann kann er die zwar vielleicht wegen Verstoßes gegen die gesetzwidrige Nutzung persönlicher Daten verklagen, aber das Kind ist dann trotzdem in den Brunnen gefallen...
An den TE:
Die Ziele "neue Herausforderungen und etwas mehr Gehalt" lassen sich evtl. auch beim alten AG realisieren. Dazu muss man natürlich mal mit dem Chef sprechen und diesen darauf hinweisen, dass man im bisherigen Aufgabengebiet nicht mehr ausgelastet ist und gerne mehr Verantwortung oder neue Themen übernehmen würde. Wenn sich das realiseren lässt, dann sollte das naturgemäß auch in einem aufgebesserten Gehalt resultieren...
Wenn der AG da aber überhaupt keine Möglichkeiten aufzeigen kann, dann sollte es doch wohl verständlich sein, dass man sein Glück woanders sucht. In dem Fall wäre es mir vermutlich sogar egal, wenn mein bisheriger AG erfahren würde, dass ich mich woanders bewerbe. Er hat seine Chance ja gehabt, sie aber nicht genutzt...
Vielleicht hilft diese Information dem bisherigen AG sogar auf die Sprünge nochmal nachzudenken, wie unverzichtbar man eigentlich ist, und doch noch mal ein verbessertes Angebot auf den Tisch zu legen :-)
Darüberhinaus denke ich schon, dass man erwarten kann, wenn man in einer Bewerbung um absolute Vertraulichkeit bittet, dass diese auch eingehalten wird,
Lounge Gast schrieb:
Ein Wort: Datenschutzgesetz.
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