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Jobwechsel & ExitAT-Vertrag

Frage zum ersten AT-Vertrag

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WiWi Gast

Frage zum ersten AT-Vertrag

Hallo zusammen,

ich bin gerade in den finalen Zügen eines Jobwechsels (inkl. Arbeitgeberwechsel) und habe einen unterschriftsreifen AT-Vertrag vorliegen.
Da ich bislang nur tariflicher Angestellter war, will ich jetzt natürlich nichts falsch machen.

Im Vertragsentwurf steht, dass Steuern und gesetzliche Abgaben zu meinen Lasten gehen. Ist vielleicht eine blöde Frage aber die Anteile des Arbeitgebers an den Sozialversicherungsbeiträgen verbleiben trotzdem beim Arbeitgeber, oder??
Keine Ahnung ob das eine übliche Formulierung ist, aber beim ersten Lesen des Vertrags bin ich über diese Stelle gestolpert.

Das Gehalt wird bei Entgelterhöhung des zugrunde liegenden Tarifvertrags entsprechend angepasst. Trotzdem heißt es, dass eine Überprüfung des Jahresgehalts in "angemessenen" Zeitabständen stattfinden wird. Welche Zeitabstände sind da aus eurer Sicht angemessen? Jedes Jahr beim Jahresgespräch? Alle zwei Jahre?

Außerdem treibt mich noch das Thema Arbeitszeit um. Wie in AT-Verträgen offensichtlich üblich steht auch in meinem, dass Überstunden usw. mit dem Gehalt bereits abgegolten sind. Die wöchentliche Arbeitszeit ist an den Tarifvertrag angelehnt und beträgt 40 Stunden auf Vertrauensarbeitszeitbasis.
Die Arbeitszeit ist also explizit geregelt. Das Wörtchen Vertrauensarbeitszeit macht mir aber ein wenig Sorge. Es wird also seitens des Arbeitgebers nichts protokolliert. Ich denke das wird tendenziell zu Mehrarbeit führen, was meint ihr?

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WiWi Gast

Frage zum ersten AT-Vertrag

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WiWi Gast

Frage zum ersten AT-Vertrag

WiWi Gast schrieb am 24.01.2020:

Hallo zusammen,

ich bin gerade in den finalen Zügen eines Jobwechsels (inkl. Arbeitgeberwechsel) und habe einen unterschriftsreifen AT-Vertrag vorliegen.
Da ich bislang nur tariflicher Angestellter war, will ich jetzt natürlich nichts falsch machen.

Im Vertragsentwurf steht, dass Steuern und gesetzliche Abgaben zu meinen Lasten gehen. Ist vielleicht eine blöde Frage aber die Anteile des Arbeitgebers an den Sozialversicherungsbeiträgen verbleiben trotzdem beim Arbeitgeber, oder??
Keine Ahnung ob das eine übliche Formulierung ist, aber beim ersten Lesen des Vertrags bin ich über diese Stelle gestolpert.

Das Gehalt wird bei Entgelterhöhung des zugrunde liegenden Tarifvertrags entsprechend angepasst. Trotzdem heißt es, dass eine Überprüfung des Jahresgehalts in "angemessenen" Zeitabständen stattfinden wird. Welche Zeitabstände sind da aus eurer Sicht angemessen? Jedes Jahr beim Jahresgespräch? Alle zwei Jahre?

Außerdem treibt mich noch das Thema Arbeitszeit um. Wie in AT-Verträgen offensichtlich üblich steht auch in meinem, dass Überstunden usw. mit dem Gehalt bereits abgegolten sind. Die wöchentliche Arbeitszeit ist an den Tarifvertrag angelehnt und beträgt 40 Stunden auf Vertrauensarbeitszeitbasis.
Die Arbeitszeit ist also explizit geregelt. Das Wörtchen Vertrauensarbeitszeit macht mir aber ein wenig Sorge. Es wird also seitens des Arbeitgebers nichts protokolliert. Ich denke das wird tendenziell zu Mehrarbeit führen, was meint ihr?

Wenn es einen guten Tarif als Basis gibt wird es meist schwer mit persönlichen Erhöhungen da nie Geld da ist. Mal als Beispiel Münchener Rück gibt es im Schnitt alle 5 Jahre eine Erhöhung.

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WiWi Gast

Frage zum ersten AT-Vertrag

Vertrauensarbeitszeit wird fast immer zu unbezahlter Mehrarbeit für die Angestellten führen. Hatte mal ein AT Angebot mit 55-65 Wochenstunden (Aussage Hiring Manager) und hab mich insbesondere deshalb für ein anderes Unternehmen entschieden, welches auch im AT-Bereich Zeiterfassung bietet.

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feli

Frage zum ersten AT-Vertrag

WiWi Gast schrieb am 25.01.2020:

WiWi Gast schrieb am 24.01.2020:

Hallo zusammen,

ich bin gerade in den finalen Zügen eines Jobwechsels (inkl. Arbeitgeberwechsel) und habe einen unterschriftsreifen AT-Vertrag vorliegen.
Da ich bislang nur tariflicher Angestellter war, will ich jetzt natürlich nichts falsch machen.

Im Vertragsentwurf steht, dass Steuern und gesetzliche Abgaben zu meinen Lasten gehen. Ist vielleicht eine blöde Frage aber die Anteile des Arbeitgebers an den Sozialversicherungsbeiträgen verbleiben trotzdem beim Arbeitgeber, oder??
Keine Ahnung ob das eine übliche Formulierung ist, aber beim ersten Lesen des Vertrags bin ich über diese Stelle gestolpert.

Das Gehalt wird bei Entgelterhöhung des zugrunde liegenden Tarifvertrags entsprechend angepasst. Trotzdem heißt es, dass eine Überprüfung des Jahresgehalts in "angemessenen" Zeitabständen stattfinden wird. Welche Zeitabstände sind da aus eurer Sicht angemessen? Jedes Jahr beim Jahresgespräch? Alle zwei Jahre?

Außerdem treibt mich noch das Thema Arbeitszeit um. Wie in AT-Verträgen offensichtlich üblich steht auch in meinem, dass Überstunden usw. mit dem Gehalt bereits abgegolten sind. Die wöchentliche Arbeitszeit ist an den Tarifvertrag angelehnt und beträgt 40 Stunden auf Vertrauensarbeitszeitbasis.
Die Arbeitszeit ist also explizit geregelt. Das Wörtchen Vertrauensarbeitszeit macht mir aber ein wenig Sorge. Es wird also seitens des Arbeitgebers nichts protokolliert. Ich denke das wird tendenziell zu Mehrarbeit führen, was meint ihr?

Wenn es einen guten Tarif als Basis gibt wird es meist schwer mit persönlichen Erhöhungen da nie Geld da ist. Mal als Beispiel Münchener Rück gibt es im Schnitt alle 5 Jahre eine Erhöhung.

Aber ist es nicht auch so, dass bei einem guten Tarif ein AT-Entgelt (immer) einen gewissen Prozentsatz über dem höchsten Tarifentgelt liegen muss? Deshalb vielleicht der Vermerk mit den Überprüfungen in angemessenen Zeitabständen?

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WiWi Gast

Frage zum ersten AT-Vertrag

feli schrieb am 25.01.2020:

Hallo zusammen,

ich bin gerade in den finalen Zügen eines Jobwechsels (inkl. Arbeitgeberwechsel) und habe einen unterschriftsreifen AT-Vertrag vorliegen.
Da ich bislang nur tariflicher Angestellter war, will ich jetzt natürlich nichts falsch machen.

Im Vertragsentwurf steht, dass Steuern und gesetzliche Abgaben zu meinen Lasten gehen. Ist vielleicht eine blöde Frage aber die Anteile des Arbeitgebers an den Sozialversicherungsbeiträgen verbleiben trotzdem beim Arbeitgeber, oder??
Keine Ahnung ob das eine übliche Formulierung ist, aber beim ersten Lesen des Vertrags bin ich über diese Stelle gestolpert.

Das Gehalt wird bei Entgelterhöhung des zugrunde liegenden Tarifvertrags entsprechend angepasst. Trotzdem heißt es, dass eine Überprüfung des Jahresgehalts in "angemessenen" Zeitabständen stattfinden wird. Welche Zeitabstände sind da aus eurer Sicht angemessen? Jedes Jahr beim Jahresgespräch? Alle zwei Jahre?

Außerdem treibt mich noch das Thema Arbeitszeit um. Wie in AT-Verträgen offensichtlich üblich steht auch in meinem, dass Überstunden usw. mit dem Gehalt bereits abgegolten sind. Die wöchentliche Arbeitszeit ist an den Tarifvertrag angelehnt und beträgt 40 Stunden auf Vertrauensarbeitszeitbasis.
Die Arbeitszeit ist also explizit geregelt. Das Wörtchen Vertrauensarbeitszeit macht mir aber ein wenig Sorge. Es wird also seitens des Arbeitgebers nichts protokolliert. Ich denke das wird tendenziell zu Mehrarbeit führen, was meint ihr?

Wenn es einen guten Tarif als Basis gibt wird es meist schwer mit persönlichen Erhöhungen da nie Geld da ist. Mal als Beispiel Münchener Rück gibt es im Schnitt alle 5 Jahre eine Erhöhung.

Aber ist es nicht auch so, dass bei einem guten Tarif ein AT-Entgelt (immer) einen gewissen Prozentsatz über dem höchsten Tarifentgelt liegen muss? Deshalb vielleicht der Vermerk mit den Überprüfungen in angemessenen Zeitabständen?

Ja aber ich war ÜT im IGM und im Verdi Versicherung.

In beiden Firmen wurden die Tarif Erhöhungen an die ÜTler weitergeben, jeweils nach Betriebsvereinbarung, darüber hinaus gab es aber so gut wie nie Erhöhungen etc. da die Tarif Erhöhungen das gesamte Budget aufgefressen haben.

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WiWi Gast

Frage zum ersten AT-Vertrag

Ist sowas nach dem EUGH Urteil letztes Jahr überhaupt noch rechtens? Da hieß es doch, dass Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber verpflichtend wäre. Die pauschale Abgeltung jeder Mehrarbeit mit einem fixen Gehalt ist lt. der Rechtssprechung in Deutschland übrigens erst bei Gehältern oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung zulässig, das sind aktuell 82.800 € p.a.!

Außerdem treibt mich noch das Thema Arbeitszeit um. Wie in AT-Verträgen offensichtlich üblich steht auch in meinem, dass Überstunden usw. mit dem Gehalt bereits abgegolten sind. Die wöchentliche Arbeitszeit ist an den Tarifvertrag angelehnt und beträgt 40 Stunden auf Vertrauensarbeitszeitbasis.
Die Arbeitszeit ist also explizit geregelt. Das Wörtchen Vertrauensarbeitszeit macht mir aber ein wenig Sorge. Es wird also seitens des Arbeitgebers nichts protokolliert. Ich denke das wird tendenziell zu Mehrarbeit führen, was meint ihr?

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WiWi Gast

Frage zum ersten AT-Vertrag

Vielen Dank für eure Antworten.
Was haltet ihr von der Passage mit den Steuern und gesetzlichen Abgaben? Ist das ein übliche Formulierung?
Sollte ich den Arbeitgeberanteil übernehmen müssen ist das Angebot für mich nicht mehr interessant...

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WiWi Gast

Frage zum ersten AT-Vertrag

Kann mir das kaum vorstellen, dass du das Übernehmen musst.

Ist es eine einigermaßen seriöse Firma?

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WiWi Gast

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Logisches Denken hilft hier weiter...Lohnsteuer zahlt immer der AN; der AG führt diese nur an das Finanzamt ab.

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WiWi Gast

Frage zum ersten AT-Vertrag

WiWi Gast schrieb am 25.01.2020:

Kann mir das kaum vorstellen, dass du das Übernehmen musst.

Ist es eine einigermaßen seriöse Firma?

Ja absolut. Bei Personalangelegenheiten auch eher Konservativ würd ich behaupten...

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feli

Frage zum ersten AT-Vertrag

WiWi Gast schrieb am 25.01.2020:

Vielen Dank für eure Antworten.
Was haltet ihr von der Passage mit den Steuern und gesetzlichen Abgaben? Ist das ein übliche Formulierung?
Sollte ich den Arbeitgeberanteil übernehmen müssen ist das Angebot für mich nicht mehr interessant...

Vielleicht ist das eine Formulierung, um klarzustellen, dass es sich um ein Bruttoentgelt handelt und nicht um ein Nettogehalt.

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WiWi Gast

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feli schrieb am 25.01.2020:

Vielen Dank für eure Antworten.
Was haltet ihr von der Passage mit den Steuern und gesetzlichen Abgaben? Ist das ein übliche Formulierung?
Sollte ich den Arbeitgeberanteil übernehmen müssen ist das Angebot für mich nicht mehr interessant...

Vielleicht ist das eine Formulierung, um klarzustellen, dass es sich um ein Bruttoentgelt handelt und nicht um ein Nettogehalt.

Das ist aber wirklich eine komische Formulierung... habe ich noch nie gesehen. Ansonsten: Ist es nicht gesetzlich geregelt, dass der Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil zahlt??? Sowas wird man ja wohl schwer durch einen Zusatz im Vertrag umgehen können.

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WiWi Gast

Frage zum ersten AT-Vertrag

Zum letzten Satz hätte ich gerne eine rechtssichere Quelle benannt.

WiWi Gast schrieb am 25.01.2020:

Ist sowas nach dem EUGH Urteil letztes Jahr überhaupt noch rechtens? Da hieß es doch, dass Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber verpflichtend wäre. Die pauschale Abgeltung jeder Mehrarbeit mit einem fixen Gehalt ist lt. der Rechtssprechung in Deutschland übrigens erst bei Gehältern oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung zulässig, das sind aktuell 82.800 € p.a.!

Außerdem treibt mich noch das Thema Arbeitszeit um. Wie in AT-Verträgen offensichtlich üblich steht auch in meinem, dass Überstunden usw. mit dem Gehalt bereits abgegolten sind. Die wöchentliche Arbeitszeit ist an den Tarifvertrag angelehnt und beträgt 40 Stunden auf Vertrauensarbeitszeitbasis.
Die Arbeitszeit ist also explizit geregelt. Das Wörtchen Vertrauensarbeitszeit macht mir aber ein wenig Sorge. Es wird also seitens des Arbeitgebers nichts protokolliert. Ich denke das wird tendenziell zu Mehrarbeit führen, was meint ihr?

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WiWi Gast

Frage zum ersten AT-Vertrag

feli schrieb am 25.01.2020:

WiWi Gast schrieb am 25.01.2020:

WiWi Gast schrieb am 24.01.2020:

Hallo zusammen,

ich bin gerade in den finalen Zügen eines Jobwechsels (inkl. Arbeitgeberwechsel) und habe einen unterschriftsreifen AT-Vertrag vorliegen.
Da ich bislang nur tariflicher Angestellter war, will ich jetzt natürlich nichts falsch machen.

Im Vertragsentwurf steht, dass Steuern und gesetzliche Abgaben zu meinen Lasten gehen. Ist vielleicht eine blöde Frage aber die Anteile des Arbeitgebers an den Sozialversicherungsbeiträgen verbleiben trotzdem beim Arbeitgeber, oder??
Keine Ahnung ob das eine übliche Formulierung ist, aber beim ersten Lesen des Vertrags bin ich über diese Stelle gestolpert.

Das Gehalt wird bei Entgelterhöhung des zugrunde liegenden Tarifvertrags entsprechend angepasst. Trotzdem heißt es, dass eine Überprüfung des Jahresgehalts in "angemessenen" Zeitabständen stattfinden wird. Welche Zeitabstände sind da aus eurer Sicht angemessen? Jedes Jahr beim Jahresgespräch? Alle zwei Jahre?

Außerdem treibt mich noch das Thema Arbeitszeit um. Wie in AT-Verträgen offensichtlich üblich steht auch in meinem, dass Überstunden usw. mit dem Gehalt bereits abgegolten sind. Die wöchentliche Arbeitszeit ist an den Tarifvertrag angelehnt und beträgt 40 Stunden auf Vertrauensarbeitszeitbasis.
Die Arbeitszeit ist also explizit geregelt. Das Wörtchen Vertrauensarbeitszeit macht mir aber ein wenig Sorge. Es wird also seitens des Arbeitgebers nichts protokolliert. Ich denke das wird tendenziell zu Mehrarbeit führen, was meint ihr?

Wenn es einen guten Tarif als Basis gibt wird es meist schwer mit persönlichen Erhöhungen da nie Geld da ist. Mal als Beispiel Münchener Rück gibt es im Schnitt alle 5 Jahre eine Erhöhung.

Aber ist es nicht auch so, dass bei einem guten Tarif ein AT-Entgelt (immer) einen gewissen Prozentsatz über dem höchsten Tarifentgelt liegen muss? Deshalb vielleicht der Vermerk mit den Überprüfungen in angemessenen Zeitabständen?

nein, das ist nicht so. AT muss nicht ÜT sein...

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WiWi Gast

Frage zum ersten AT-Vertrag

Immer wichtig: 40 h ist das Ziel. Für jede Stunde mehr kriegst du keinen Cent extra. Wer gar 50 h + arbeitet und nicht Senior VP oder ähnliches ist, ist auf seiner aktuellen Stelle falsch/überfordert oder nicht effizient genug.

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WiWi Gast

Frage zum ersten AT-Vertrag

  1. Gehaltsanpassungen. i.d.R. 1 x jährlich, in großen Unternehmen
    zumeist auch 1 x jährlich Zielvereinbarungs-Gespräch

  2. Vertrauensarbeitszeit: keine Stechuhr nötig, flexiblere Arbeitszeiten,
    sinnvoll ist sich ein Rahmen für seine Arbeit zu setzen, auch zeitlich gesehen;
    Vorteile: kannst mal auch spontan um 14h gehen, soetwas geht normalerweise
    als Tarifmitarbeiter auch mit Überstunden nicht unbedingt; "der Chef will sowas meist nicht"

WiWi Gast schrieb am 24.01.2020:

Hallo zusammen,

ich bin gerade in den finalen Zügen eines Jobwechsels (inkl. Arbeitgeberwechsel) und habe einen unterschriftsreifen AT-Vertrag vorliegen.
Da ich bislang nur tariflicher Angestellter war, will ich jetzt natürlich nichts falsch machen.

Im Vertragsentwurf steht, dass Steuern und gesetzliche Abgaben zu meinen Lasten gehen. Ist vielleicht eine blöde Frage aber die Anteile des Arbeitgebers an den Sozialversicherungsbeiträgen verbleiben trotzdem beim Arbeitgeber, oder??
Keine Ahnung ob das eine übliche Formulierung ist, aber beim ersten Lesen des Vertrags bin ich über diese Stelle gestolpert.

Das Gehalt wird bei Entgelterhöhung des zugrunde liegenden Tarifvertrags entsprechend angepasst. Trotzdem heißt es, dass eine Überprüfung des Jahresgehalts in "angemessenen" Zeitabständen stattfinden wird. Welche Zeitabstände sind da aus eurer Sicht angemessen? Jedes Jahr beim Jahresgespräch? Alle zwei Jahre?

Außerdem treibt mich noch das Thema Arbeitszeit um. Wie in AT-Verträgen offensichtlich üblich steht auch in meinem, dass Überstunden usw. mit dem Gehalt bereits abgegolten sind. Die wöchentliche Arbeitszeit ist an den Tarifvertrag angelehnt und beträgt 40 Stunden auf Vertrauensarbeitszeitbasis.
Die Arbeitszeit ist also explizit geregelt. Das Wörtchen Vertrauensarbeitszeit macht mir aber ein wenig Sorge. Es wird also seitens des Arbeitgebers nichts protokolliert. Ich denke das wird tendenziell zu Mehrarbeit führen, was meint ihr?

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