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Bedeutung "Leitende Funktion"

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WiWi Gast

Bedeutung "Leitende Funktion"

Liebes Forum - ich weiß: für eine formaljuristische Definition sollte ich einen Anwalt fragen. Es geht mir aber eher um eine allgemeine Vorstellung des Sachverhalts.

In einer Stellenanzeige heißt es:
"Die Bewerberin weist eine mehrjährige Berufserfahrung auf, in der sie sich in leitender Funktion mit Fragestellungen (...) beschäftigt hat."

Auf den ersten Blick liest man daraus, dass nur Personen mit Führungsverantwortung gesucht sind. Aber wäre auch die Lesart zulässig, dass es sich auch um eine fachlich leitende Funktion handeln darf?`

P.S.: Mir ist der Begriff "Leitender Angestellter" bekannt. Ist der Begriff "leitende Funktion" auch ein definierter Begriff oder ist meine obige Interpretation möglich?

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WiWi Gast

Bedeutung "Leitende Funktion"

Bei den üblichen (normalen) Stellenausschreibungen wird umgangssprachlich nur Führungserfahrung erwartet.

Leitende Angestellte im engeren Sinne sind häufig auch nur wenige Personen im Unternehmen, da diese einem anderen Kündigungsschutz erhalten (fallen nicht unter Betriebsrat, etc und sind damit auch schneller weg). Und Prokura-Personen fallen übrigens nicht pauschal in diese Kategorie.

Rechtliche Definition

Leitender Angestellter ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Arbeitsrecht, genauer dem Betriebsverfassungsgesetz (§ 5 Abs. 3 und 4 BetrVG) und dem Mitbestimmungsgesetz sowie dem Kündigungsschutzgesetz. Für leitende Angestellte (i. S. d. BetrVG) gilt das BetrVG und das Arbeitszeitgesetz nicht. Nach dem Mitbestimmungsgesetz (§ 15) haben die leitenden Angestellten Anspruch auf Sitze als Arbeitnehmer im Aufsichtsrat.

Für Leitende Angestellte (i. S. d. KSchG) ist das Kündigungsschutzgesetz eingeschränkt anwendbar (grundlose Beendigung gegen Abfindung, §§ 14 Abs. 2 KSchG, 9 Abs. 1 S. 2 KSchG).

WiWi Gast schrieb am 29.02.2020:

Liebes Forum - ich weiß: für eine formaljuristische Definition sollte ich einen Anwalt fragen. Es geht mir aber eher um eine allgemeine Vorstellung des Sachverhalts.

In einer Stellenanzeige heißt es:
"Die Bewerberin weist eine mehrjährige Berufserfahrung auf, in der sie sich in leitender Funktion mit Fragestellungen (...) beschäftigt hat."

Auf den ersten Blick liest man daraus, dass nur Personen mit Führungsverantwortung gesucht sind. Aber wäre auch die Lesart zulässig, dass es sich auch um eine fachlich leitende Funktion handeln darf?`

P.S.: Mir ist der Begriff "Leitender Angestellter" bekannt. Ist der Begriff "leitende Funktion" auch ein definierter Begriff oder ist meine obige Interpretation möglich?

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WiWi Gast

Bedeutung "Leitende Funktion"

Bitte auf die Frage eingehen.

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WiWi Gast

Bedeutung "Leitende Funktion"

Leitungsfunktion heißt für mich minimal, dass man andere Personen fachlich und disziplinarisch führt, ihnen also Weisungen geben darf. Ansonsten leitet man ja nichts.
Echte Personalverantwortung, also die Kompetenz zum anstellen und entlassen von Mitarbeitern ist damit nicht zwangsläufig verbunden, gerade in größeren Einheiten auf unteren Hierarchiebenen auch eher unüblich.

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WiWi Gast

Bedeutung "Leitende Funktion"

Danke hierfür. Vielleicht noch etwas konkreter:

In meinem bisherigen Job habe ich (Teil-)Projekte geleitet, also fachliche Leitung inkl. Kommunikation und Verantwortung, ohne allerdings die disziplinarische Verantwortung zu haben.

Ich will mich gerne auf die ausgeschriebene Stelle bewerben - ich will halt nur das Fettnäpfchen vermeiden, dass "leitende Funktion" eine ähnlich feststehende Bedeutung hat wie "leitender Angestellter" und meine Bewerbung deshalb sofort aussortiert wird.

WiWi Gast schrieb am 02.03.2020:

Leitungsfunktion heißt für mich minimal, dass man andere Personen fachlich und disziplinarisch führt, ihnen also Weisungen geben darf. Ansonsten leitet man ja nichts.
Echte Personalverantwortung, also die Kompetenz zum anstellen und entlassen von Mitarbeitern ist damit nicht zwangsläufig verbunden, gerade in größeren Einheiten auf unteren Hierarchiebenen auch eher unüblich.

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WiWi Gast

Bedeutung "Leitende Funktion"

WiWi Gast schrieb am 02.03.2020:

Danke hierfür. Vielleicht noch etwas konkreter:

In meinem bisherigen Job habe ich (Teil-)Projekte geleitet, also fachliche Leitung inkl. Kommunikation und Verantwortung, ohne allerdings die disziplinarische Verantwortung zu haben.

Ich will mich gerne auf die ausgeschriebene Stelle bewerben - ich will halt nur das Fettnäpfchen vermeiden, dass "leitende Funktion" eine ähnlich feststehende Bedeutung hat wie "leitender Angestellter" und meine Bewerbung deshalb sofort aussortiert wird.

WiWi Gast schrieb am 02.03.2020:

Leitungsfunktion heißt für mich minimal, dass man andere Personen fachlich und disziplinarisch führt, ihnen also Weisungen geben darf. Ansonsten leitet man ja nichts.
Echte Personalverantwortung, also die Kompetenz zum anstellen und entlassen von Mitarbeitern ist damit nicht zwangsläufig verbunden, gerade in größeren Einheiten auf unteren Hierarchiebenen auch eher unüblich.

Bewirb dich einfach, wo ist das Problem?
Es ist auch kein Fettnäpfchen, in das man tritt, wenn man sich auf ne Stelle bewirbt, bei der man die Anforderungen nicht zu 100% erfüllt. Das ist völlig normal. Lieber 10 Bewerbungen zuviel als eine zu wenig.

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WiWi Gast

Bedeutung "Leitende Funktion"

Wie lautet denn der Jobtitel (laut Stellenausschreibung)?

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WiWi Gast

Bedeutung "Leitende Funktion"

WiWi Gast schrieb am 29.02.2020:

Auf den ersten Blick liest man daraus, dass nur Personen mit Führungsverantwortung gesucht sind. Aber wäre auch die Lesart zulässig, dass es sich auch um eine fachlich leitende Funktion handeln darf?`

Wie wäre es, wenn du dich nicht fragst, wie du das auslegst, sondern das Unternehmen wo du dich bewirbst. ;-) Im Zweifel nachfragen, ansonsten bewerben und deine Position beschreiben. Wenn sie dich einladen, dann war die "fachliche Führung" wohl ausreichend. Wobei ich mir absolut nicht vorstellen kann, was das sein soll - außer vielleicht "Ansprechpartner".

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WiWi Gast

Bedeutung "Leitende Funktion"

Nunja, dass Du Dir darunter nichts nicht vorstellen kannst, heißt beim besten Willen nicht, dass es so etwas nicht gäbe.

Das spricht eher dafür, dass es in Deinem Arbeitsbereich nicht gibt, wo jemand "fachliche Hoheit" führt. Schon klar, wenn man in der Buchhaltung oder im Advisory arbeitet.

Wenn man aber in spezialisierten Bereichen arbeitet oder in Projekten, dann gibt es oft Leute, die entweder ein spezielles Fachwissen haben, das sie bei Analysen einfließen lassen bzw. mit welchem sie bei bestimmten Fragestellungen direkt beauftragt werden. Ebenso in Projekten, wo Du als Project Lead unterwegs bist. Hier geht es aber öfter einfach darum, dass einer "die Zügel in der Hand hält", um das Projekt als Ganzes zu beaufsichtigen und fortzuführen.

WiWi Gast schrieb am 02.03.2020:

WiWi Gast schrieb am 29.02.2020:

Auf den ersten Blick liest man daraus, dass nur Personen mit Führungsverantwortung gesucht sind. Aber wäre auch die Lesart zulässig, dass es sich auch um eine fachlich leitende Funktion handeln darf?`

Wie wäre es, wenn du dich nicht fragst, wie du das auslegst, sondern das Unternehmen wo du dich bewirbst. ;-) Im Zweifel nachfragen, ansonsten bewerben und deine Position beschreiben. Wenn sie dich einladen, dann war die "fachliche Führung" wohl ausreichend. Wobei ich mir absolut nicht vorstellen kann, was das sein soll - außer vielleicht "Ansprechpartner".

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WiWi Gast

Bedeutung "Leitende Funktion"

weitere Meinungen, bitte.

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WiWi Gast

Bedeutung "Leitende Funktion"

Ich würde die Leitende Funktion an der Verantwortung festmachen. Solange jemand die volle Verantwortung für Aufgaben aus dem Bereich XY übernimmt ist er/sie in leitender Funktion.
Synonym in diesem Sinne wäre m.E. "federführend".

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WiWi Gast

Bedeutung "Leitende Funktion"

WiWi Gast schrieb am 04.03.2020:

weitere Meinungen, bitte.

Du stehst dir selbst im Weg. Einfach bewerben und schauen was kommt.

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WiWi Gast

Bedeutung "Leitende Funktion"

... ein LA ist ein Prokurist, ein Vice President oder aufwärts,
jemand der 90 Ing. „unter sich hat“ oder mehrere Hundert MA; er kann Mitarbeiter einstellen sowie entlassen mit einem weiteren Bevollmächtigten... im Gegensatz zu niederen Vollmachten (etwa i.A.)

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