Bei den üblichen (normalen) Stellenausschreibungen wird umgangssprachlich nur Führungserfahrung erwartet.
Leitende Angestellte im engeren Sinne sind häufig auch nur wenige Personen im Unternehmen, da diese einem anderen Kündigungsschutz erhalten (fallen nicht unter Betriebsrat, etc und sind damit auch schneller weg). Und Prokura-Personen fallen übrigens nicht pauschal in diese Kategorie.
Rechtliche Definition
Leitender Angestellter ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Arbeitsrecht, genauer dem Betriebsverfassungsgesetz (§ 5 Abs. 3 und 4 BetrVG) und dem Mitbestimmungsgesetz sowie dem Kündigungsschutzgesetz. Für leitende Angestellte (i. S. d. BetrVG) gilt das BetrVG und das Arbeitszeitgesetz nicht. Nach dem Mitbestimmungsgesetz (§ 15) haben die leitenden Angestellten Anspruch auf Sitze als Arbeitnehmer im Aufsichtsrat.
Für Leitende Angestellte (i. S. d. KSchG) ist das Kündigungsschutzgesetz eingeschränkt anwendbar (grundlose Beendigung gegen Abfindung, §§ 14 Abs. 2 KSchG, 9 Abs. 1 S. 2 KSchG).
WiWi Gast schrieb am 29.02.2020:
Liebes Forum - ich weiß: für eine formaljuristische Definition sollte ich einen Anwalt fragen. Es geht mir aber eher um eine allgemeine Vorstellung des Sachverhalts.
In einer Stellenanzeige heißt es:
"Die Bewerberin weist eine mehrjährige Berufserfahrung auf, in der sie sich in leitender Funktion mit Fragestellungen (...) beschäftigt hat."
Auf den ersten Blick liest man daraus, dass nur Personen mit Führungsverantwortung gesucht sind. Aber wäre auch die Lesart zulässig, dass es sich auch um eine fachlich leitende Funktion handeln darf?`
P.S.: Mir ist der Begriff "Leitender Angestellter" bekannt. Ist der Begriff "leitende Funktion" auch ein definierter Begriff oder ist meine obige Interpretation möglich?
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