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Jobwechsel & ExitKündigung

Über das Beschäftigungsverhältnis lügen

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ErPato

Über das Beschäftigungsverhältnis lügen

Hallo zusammen,

Ich habe folgendes Problem und würde mir gerne Meiningen einholen.
Schon mal vor ab, ich brauche keine moralistische Predigt.

Zum Sachverhalt:
Ich habe nach dem ich in die Berufswelt eingestiegen bin im ersten Job nach ca. 9 Monaten gekündigt und bin dann direkt zu einem neuen AG. Allerdings hat der mir jetzt nach 4 Monaten Probezeit gekündigt, das ist natürlich nicht so toll. Aus diesem Grund war ich natürlich auf Jobsuche. Diese war auch relativ erfolgreich sodass ich nun ein paar Angebote vorliegen habe. Allerdings gibt es folgendes Problem; ich habe im Rahmen der Bewerbungsprozesse immer wieder gesagt dass ich noch bei meinen alten AG bin, obwohl ich dort seit knapp einen Monat nicht mehr angestellt bin. Ich weiß dass dies nicht so schlau war aber mein Gott, ich schäme mich halt schon für die Kündigung.

Da ich aber wiederholt gesagt habe dass ich AKTUELL in einem Beschäftigungsverhältnis bin habe ich nun Angst dass der neue AG mich im Nachhinein nach so einer Urlaubsbescheinigung bittet oder nach eine Arbeitszeugnis von meinen angeblich „aktuellen“ AG. Die Frage die sich mir stellt ist, kann ich mich einfach weigern die Dokumente einzureichen wenn Ggf danach gefragt wird oder sollte ich mir einfach mal was neues suchen und ehrlich sein?

Vielen Dank

antworten
WiWi Gast

Über das Beschäftigungsverhältnis lügen

Arbeitszeugnis wurde bei mir noch nie verlangt. Urlaubsbescheinigung gibt mWn keine Auskunft darüber wie das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Je nachdem wie groß der Laden ist wo du jetzt bist wäre aber auch das egal da es oftmals völlig unterschiedliche Personen sind die das bearbeiten...

Ansonsten: nicht die feine Art. Wenn ich das durch Zufall erfahren würde, würde ich dich wohl in der Probezeit kündigen da ich kein Interesse an einem Arbeitsverhältnis mit jemandem habe der mich direkt angelogen hat. Im Gegenzug wenn du im Bewerbungsgespräch ehrlich wärst und eine halbwegs vernünftige Begründung vorbringen könntest (und wenn es nur ist: hat persönlich einfach nicht gepasst), dann hätte das wohl keinen Unterschied gemacht.

antworten
WiWi Gast

Über das Beschäftigungsverhältnis lügen

ErPato schrieb am 23.03.2023:

Hallo zusammen,

Ich habe folgendes Problem und würde mir gerne Meiningen einholen.
Schon mal vor ab, ich brauche keine moralistische Predigt.

Zum Sachverhalt:
Ich habe nach dem ich in die Berufswelt eingestiegen bin im ersten Job nach ca. 9 Monaten gekündigt und bin dann direkt zu einem neuen AG. Allerdings hat der mir jetzt nach 4 Monaten Probezeit gekündigt, das ist natürlich nicht so toll. Aus diesem Grund war ich natürlich auf Jobsuche. Diese war auch relativ erfolgreich sodass ich nun ein paar Angebote vorliegen habe. Allerdings gibt es folgendes Problem; ich habe im Rahmen der Bewerbungsprozesse immer wieder gesagt dass ich noch bei meinen alten AG bin, obwohl ich dort seit knapp einen Monat nicht mehr angestellt bin. Ich weiß dass dies nicht so schlau war aber mein Gott, ich schäme mich halt schon für die Kündigung.

Da ich aber wiederholt gesagt habe dass ich AKTUELL in einem Beschäftigungsverhältnis bin habe ich nun Angst dass der neue AG mich im Nachhinein nach so einer Urlaubsbescheinigung bittet oder nach eine Arbeitszeugnis von meinen angeblich „aktuellen“ AG. Die Frage die sich mir stellt ist, kann ich mich einfach weigern die Dokumente einzureichen wenn Ggf danach gefragt wird oder sollte ich mir einfach mal was neues suchen und ehrlich sein?

Vielen Dank

Sorry, aber das ist selten dämlich denn es ist eine Lüge. Lügen haben bekanntlich kurze Beine. Habe keinen wirklichen Rat für dich. Tendentiell mit offenen Karten spielen, aber dadurch wirst du dich ins Aus knocken bei dieser Bewerbung.

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WiWi Gast

Über das Beschäftigungsverhältnis lügen

Warst du denn noch in einem Beschäftigungsverhältnis, als du dich schriftlich beworben hast?

ErPato schrieb am 23.03.2023:

Hallo zusammen,

Ich habe folgendes Problem und würde mir gerne Meiningen einholen.
Schon mal vor ab, ich brauche keine moralistische Predigt.

Zum Sachverhalt:
Ich habe nach dem ich in die Berufswelt eingestiegen bin im ersten Job nach ca. 9 Monaten gekündigt und bin dann direkt zu einem neuen AG. Allerdings hat der mir jetzt nach 4 Monaten Probezeit gekündigt, das ist natürlich nicht so toll. Aus diesem Grund war ich natürlich auf Jobsuche. Diese war auch relativ erfolgreich sodass ich nun ein paar Angebote vorliegen habe. Allerdings gibt es folgendes Problem; ich habe im Rahmen der Bewerbungsprozesse immer wieder gesagt dass ich noch bei meinen alten AG bin, obwohl ich dort seit knapp einen Monat nicht mehr angestellt bin. Ich weiß dass dies nicht so schlau war aber mein Gott, ich schäme mich halt schon für die Kündigung.

Da ich aber wiederholt gesagt habe dass ich AKTUELL in einem Beschäftigungsverhältnis bin habe ich nun Angst dass der neue AG mich im Nachhinein nach so einer Urlaubsbescheinigung bittet oder nach eine Arbeitszeugnis von meinen angeblich „aktuellen“ AG. Die Frage die sich mir stellt ist, kann ich mich einfach weigern die Dokumente einzureichen wenn Ggf danach gefragt wird oder sollte ich mir einfach mal was neues suchen und ehrlich sein?

Vielen Dank

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WiWi Gast

Über das Beschäftigungsverhältnis lügen

Es ist nicht unüblich, dass man dich kurz nach Eintritt nach deinem Arbeitszeugnis fragt.
Da steht deine Betriebszugehörigkeit natürlich drin.
Liegt dann natürlich am zuständigen Personaler, wie gründlich das geprüft wird und zu deiner Personalakte gelegt wird.

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WiWi Gast

Über das Beschäftigungsverhältnis lügen

ErPato schrieb am 23.03.2023:

Hallo zusammen,

Ich habe folgendes Problem und würde mir gerne Meiningen einholen.
Schon mal vor ab, ich brauche keine moralistische Predigt.

Zum Sachverhalt:
Ich habe nach dem ich in die Berufswelt eingestiegen bin im ersten Job nach ca. 9 Monaten gekündigt und bin dann direkt zu einem neuen AG. Allerdings hat der mir jetzt nach 4 Monaten Probezeit gekündigt, das ist natürlich nicht so toll. Aus diesem Grund war ich natürlich auf Jobsuche. Diese war auch relativ erfolgreich sodass ich nun ein paar Angebote vorliegen habe. Allerdings gibt es folgendes Problem; ich habe im Rahmen der Bewerbungsprozesse immer wieder gesagt dass ich noch bei meinen alten AG bin, obwohl ich dort seit knapp einen Monat nicht mehr angestellt bin. Ich weiß dass dies nicht so schlau war aber mein Gott, ich schäme mich halt schon für die Kündigung.

Da ich aber wiederholt gesagt habe dass ich AKTUELL in einem Beschäftigungsverhältnis bin habe ich nun Angst dass der neue AG mich im Nachhinein nach so einer Urlaubsbescheinigung bittet oder nach eine Arbeitszeugnis von meinen angeblich „aktuellen“ AG. Die Frage die sich mir stellt ist, kann ich mich einfach weigern die Dokumente einzureichen wenn Ggf danach gefragt wird oder sollte ich mir einfach mal was neues suchen und ehrlich sein?

Vielen Dank

Ich gehe mal sehr stark davon aus, dass sie keine Arbeitszeugnisse oder dergleichen sehen wollen, wenn sie dir bereits ein Angebot gemacht haben.

Das kommt tatsächlich viel öfter vor als man glauben würde. Auch bei sehr großen und beliebten Unternehmen. Also, wenn das Angebot vorliegt, wird niemand im Nachgangs noch Zeugnisse sehen wollen. Das passier ja vorher in der Bewerbung.

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WiWi Gast

Über das Beschäftigungsverhältnis lügen

Da hat auch niemand moralisch was vorzuwerfen. Arbeitgeber lügen auch in Bewerbungsgesprächen: super Benefits (heisst man darf das Abteilungsfahrrad nutzen, es gibt nen alten Kaffeeautomaten in der Küche und zum Geburtstag nen Blumenstrauss), toller Teamzusammenhalt (es wird nur hinter dem Rücken über die Kollegen gelästert) und gute Work-Life-Balance (wir lehnen Arbeit am Wochenende strikt ab, aber erwarten trotzdem, dass das Ergebnis Montag morgen auf dem Tisch liegt, also arbeite am besten Freitag bis 22 Uhr oder heimlich am Samstag).

Wie du vielleicht raushören kannst: Ich würds drauf ankommen lassen. Häng dich rein, zeig Leistung und vertröste eventuelle Dokumente bis die Probezeit vorbei ist.

ErPato schrieb am 23.03.2023:

Hallo zusammen,

Ich habe folgendes Problem und würde mir gerne Meiningen einholen.
Schon mal vor ab, ich brauche keine moralistische Predigt.

Zum Sachverhalt:
Ich habe nach dem ich in die Berufswelt eingestiegen bin im ersten Job nach ca. 9 Monaten gekündigt und bin dann direkt zu einem neuen AG. Allerdings hat der mir jetzt nach 4 Monaten Probezeit gekündigt, das ist natürlich nicht so toll. Aus diesem Grund war ich natürlich auf Jobsuche. Diese war auch relativ erfolgreich sodass ich nun ein paar Angebote vorliegen habe. Allerdings gibt es folgendes Problem; ich habe im Rahmen der Bewerbungsprozesse immer wieder gesagt dass ich noch bei meinen alten AG bin, obwohl ich dort seit knapp einen Monat nicht mehr angestellt bin. Ich weiß dass dies nicht so schlau war aber mein Gott, ich schäme mich halt schon für die Kündigung.

Da ich aber wiederholt gesagt habe dass ich AKTUELL in einem Beschäftigungsverhältnis bin habe ich nun Angst dass der neue AG mich im Nachhinein nach so einer Urlaubsbescheinigung bittet oder nach eine Arbeitszeugnis von meinen angeblich „aktuellen“ AG. Die Frage die sich mir stellt ist, kann ich mich einfach weigern die Dokumente einzureichen wenn Ggf danach gefragt wird oder sollte ich mir einfach mal was neues suchen und ehrlich sein?

Vielen Dank

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WiWi Gast

Über das Beschäftigungsverhältnis lügen

Warst du bei deiner schriftlichen Bewerbung noch im Unternehmen und evtl. sogar in ungekündigter Stellung?

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ErPato

Über das Beschäftigungsverhältnis lügen

WiWi Gast schrieb am 26.03.2023:

Warst du bei deiner schriftlichen Bewerbung noch im Unternehmen und evtl. sogar in ungekündigter Stellung?

Ja war ich damals schon noch, jedoch habe ich immer wieder, bei weiteren Gesprächen, gesagt dass ich noch eingestellt bin und jetzt auch kündigen muss.

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ErPato

Über das Beschäftigungsverhältnis lügen

WiWi Gast schrieb am 23.03.2023:

Arbeitszeugnis wurde bei mir noch nie verlangt. Urlaubsbescheinigung gibt mWn keine Auskunft darüber wie das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Je nachdem wie groß der Laden ist wo du jetzt bist wäre aber auch das egal da es oftmals völlig unterschiedliche Personen sind die das bearbeiten...

Ansonsten: nicht die feine Art. Wenn ich das durch Zufall erfahren würde, würde ich dich wohl in der Probezeit kündigen da ich kein Interesse an einem Arbeitsverhältnis mit jemandem habe der mich direkt angelogen hat. Im Gegenzug wenn du im Bewerbungsgespräch ehrlich wärst und eine halbwegs vernünftige Begründung vorbringen könntest (und wenn es nur ist: hat persönlich einfach nicht gepasst), dann hätte das wohl keinen Unterschied gemacht.

In der Bescheinigung steht zwar nicht wie es beendet wurde, jedoch steht dort wann es beendet wurde. Aber ja, war nicht so schlau, ich bewerbe mich weiter und werde nun etwas ehrlicher sein bzw. eine gute Begründung geben.

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WiWi Gast

Über das Beschäftigungsverhältnis lügen

Kommt drauf an wann und wem gegenüber du gelogen hast. Falls im Anschreiben oder Lebenslauf offensichtlich gelogen wurde (bspw. „Ich bin derzeit bei Firma XY angestellt“, datiert zum 01.02 und am 31.12 war dein letzter Arbeitstag oder falsche Zeiten im Lebenslauf), dann sieht es eher schlecht aus.

Üblicherweise fordert HR das Arbeitszeugnis nachträglich an und das wird meist dann mit den anderen Dokumenten abgeglichen. Lügen führen dann egal ob Probezeit oder nicht in der Regel sofort ohne Abmahnung zur Kündigung.

Falls du nur in Gesprächen gelogen hast und die Dokumente sauber sind (bspw. Lebenslauf vor Kündigung erstellt und die Zeit beim AG als „bis heute“ bezeichnet), dann sieht es deutlich besser aus. Die Fachvorgesetzten bekommen dein Arbeitszeugnis in der Regel eh nicht (falls nicht explizit gefragt wird) und bei HR kann sich kaum jemand an das Mittagessen vom Vortag erinnern geschweige denn was wer gesagt hat.

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WiWi Gast

Über das Beschäftigungsverhältnis lügen

Einfach abwarten und wenn dann einfach sagen sie hätten was falsch verstanden.

Moralisch ist das 1A, Firmen kündigen auch Mitarbeiter trotz Rekordgewinn

WiWi Gast schrieb am 26.03.2023:

Warst du bei deiner schriftlichen Bewerbung noch im Unternehmen und evtl. sogar in ungekündigter Stellung?

antworten
WiWi Gast

Über das Beschäftigungsverhältnis lügen

WiWi Gast schrieb am 25.03.2023:

Wie du vielleicht raushören kannst: Ich würds drauf ankommen lassen. Häng dich rein, zeig Leistung und vertröste eventuelle Dokumente bis die Probezeit vorbei ist.

Sehr dümmer Ratschlag.
Die Probezeit ist bei Täuschung irrelevant.

Mfg
MMW

antworten
WiWi Gast

Über das Beschäftigungsverhältnis lügen

Naja, du hast gelogen, AGs lügen umgekehrt ebenso über den supertollen Job, alle wollen bis zu nem gewissen Grad belogen werden und sind sich darüber auch im Klaren.

Dass man Arbeitszeugnisse im Zuge des Bewerbungsprozesses mitreicht, ist üblich. Habe umgekehrt allerdings noch nie gehört, dass ein AG erst ein Angebot stellt und besagte Zeugnisse dann im Nachgang fordert. Daher gehe ich davon aus, dass du safe bist.

ErPato schrieb am 23.03.2023:

Hallo zusammen,

Ich habe folgendes Problem und würde mir gerne Meiningen einholen.
Schon mal vor ab, ich brauche keine moralistische Predigt.

Zum Sachverhalt:
Ich habe nach dem ich in die Berufswelt eingestiegen bin im ersten Job nach ca. 9 Monaten gekündigt und bin dann direkt zu einem neuen AG. Allerdings hat der mir jetzt nach 4 Monaten Probezeit gekündigt, das ist natürlich nicht so toll. Aus diesem Grund war ich natürlich auf Jobsuche. Diese war auch relativ erfolgreich sodass ich nun ein paar Angebote vorliegen habe. Allerdings gibt es folgendes Problem; ich habe im Rahmen der Bewerbungsprozesse immer wieder gesagt dass ich noch bei meinen alten AG bin, obwohl ich dort seit knapp einen Monat nicht mehr angestellt bin. Ich weiß dass dies nicht so schlau war aber mein Gott, ich schäme mich halt schon für die Kündigung.

Da ich aber wiederholt gesagt habe dass ich AKTUELL in einem Beschäftigungsverhältnis bin habe ich nun Angst dass der neue AG mich im Nachhinein nach so einer Urlaubsbescheinigung bittet oder nach eine Arbeitszeugnis von meinen angeblich „aktuellen“ AG. Die Frage die sich mir stellt ist, kann ich mich einfach weigern die Dokumente einzureichen wenn Ggf danach gefragt wird oder sollte ich mir einfach mal was neues suchen und ehrlich sein?

Vielen Dank

antworten
WiWi Gast

Über das Beschäftigungsverhältnis lügen

Also erstens bezweifle ich, dass die nach Ablauf der Probezeit, wenn sie bis jetzt auch ohne ausgekommen sind und die Leistung gut ist, immer noch auf ein Arbeitszeugnis bestehen. Ich meinte damit ja nicht das Zeugnis nach Ende der Probezeit nachreichen, sondern natürlich nie. Aber nach Ende der Probezeit kann dich keiner rausschmeissen weil du ein Arbeitszeugnis nicht einreichst. Mein AG hat noch nicht mal mein (natürlich existierendes) Master Zeugnis gesehen, obwohl es Grund für eine Gehaltserhöhung war. Mein Chef hat mir vertraut, irgendwie hab ich verbummelt es bei der Personalabteilung einzureichen, und jetzt ist es auch schon 6 Jahre her.

Andere Sachen gehen sowieso direkt an die Sachbearbeiter in der Personalabteilung.
Und wer weiss denn bitte noch nach über einem halben Jahr wer bei welchem Gespräch was genau gesagt hat? Und ob das Gespräch jetzt vor oder nach dem Exit bei der anderen Firma war. Einen schriftlichen Nachweis gibt es ja anscheinend nicht. Das will ich erstmal sehen, dass ein AG einen Mitarbeiter, der sich anscheinend in der Probezeit bewährt hat, rausschmeisst, weil er 8 Monate früher mutmaßlich gesagt hat, er würde noch beim alten AG arbeiten. Und was die Anwälte dazu sagen, würde mich auch interessieren.

Ich würde jetzt auch schleunigst damit aufhören, denen weiter was vorzulügen. Warum man das immer wieder freiwillig erwähnen sollte, dass man noch da arbeitet, wenns nicht stimmt, ist mir schon ein Rätsel. Man muss natürlich auch niemandem aufdrängen, dass man gekündigt wurde. Aber manchmal ist Schweigen Gold.

Aber würdest du ernsthaft deshalb raten einen guten Job auszuschlagen und freiwillig in die Arbeitslosigkeit zu gehen?

WiWi Gast schrieb am 27.03.2023:

Wie du vielleicht raushören kannst: Ich würds drauf ankommen lassen. Häng dich rein, zeig Leistung und vertröste eventuelle Dokumente bis die Probezeit vorbei ist.

Sehr dümmer Ratschlag.
Die Probezeit ist bei Täuschung irrelevant.

Mfg
MMW

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ErPato

Über das Beschäftigungsverhältnis lügen

WiWi Gast schrieb am 27.03.2023:

Naja, du hast gelogen, AGs lügen umgekehrt ebenso über den supertollen Job, alle wollen bis zu nem gewissen Grad belogen werden und sind sich darüber auch im Klaren.

Dass man Arbeitszeugnisse im Zuge des Bewerbungsprozesses mitreicht, ist üblich. Habe umgekehrt allerdings noch nie gehört, dass ein AG erst ein Angebot stellt und besagte Zeugnisse dann im Nachgang fordert. Daher gehe ich davon aus, dass du safe bist.

ErPato schrieb am 23.03.2023:

Hallo zusammen,

Ich habe folgendes Problem und würde mir gerne Meiningen einholen.
Schon mal vor ab, ich brauche keine moralistische Predigt.

Zum Sachverhalt:
Ich habe nach dem ich in die Berufswelt eingestiegen bin im ersten Job nach ca. 9 Monaten gekündigt und bin dann direkt zu einem neuen AG. Allerdings hat der mir jetzt nach 4 Monaten Probezeit gekündigt, das ist natürlich nicht so toll. Aus diesem Grund war ich natürlich auf Jobsuche. Diese war auch relativ erfolgreich sodass ich nun ein paar Angebote vorliegen habe. Allerdings gibt es folgendes Problem; ich habe im Rahmen der Bewerbungsprozesse immer wieder gesagt dass ich noch bei meinen alten AG bin, obwohl ich dort seit knapp einen Monat nicht mehr angestellt bin. Ich weiß dass dies nicht so schlau war aber mein Gott, ich schäme mich halt schon für die Kündigung.

Da ich aber wiederholt gesagt habe dass ich AKTUELL in einem Beschäftigungsverhältnis bin habe ich nun Angst dass der neue AG mich im Nachhinein nach so einer Urlaubsbescheinigung bittet oder nach eine Arbeitszeugnis von meinen angeblich „aktuellen“ AG. Die Frage die sich mir stellt ist, kann ich mich einfach weigern die Dokumente einzureichen wenn Ggf danach gefragt wird oder sollte ich mir einfach mal was neues suchen und ehrlich sein?

Vielen Dank

Und wie sieht es aus mit der Urlaubsbescheinigung? Wenn diese angefragt werden sollte für das laufende Jahr, wie sollte man sich dann verhalten? Einfach nicht einreichen?

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ErPato

Über das Beschäftigungsverhältnis lügen

WiWi Gast schrieb am 23.03.2023:

Arbeitszeugnis wurde bei mir noch nie verlangt. Urlaubsbescheinigung gibt mWn keine Auskunft darüber wie das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Je nachdem wie groß der Laden ist wo du jetzt bist wäre aber auch das egal da es oftmals völlig unterschiedliche Personen sind die das bearbeiten...

Ansonsten: nicht die feine Art. Wenn ich das durch Zufall erfahren würde, würde ich dich wohl in der Probezeit kündigen da ich kein Interesse an einem Arbeitsverhältnis mit jemandem habe der mich direkt angelogen hat. Im Gegenzug wenn du im Bewerbungsgespräch ehrlich wärst und eine halbwegs vernünftige Begründung vorbringen könntest (und wenn es nur ist: hat persönlich einfach nicht gepasst), dann hätte das wohl keinen Unterschied gemacht.

In der Bescheinigung steht aber drin von wann bis wann das Beschäftigungsverhältnis bestand… das it eben das Problem, die würden sehen dass ich bereits nicht mehr bei meinem alten AG war als die Gespräche gelaufen sind…

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ErPato

Über das Beschäftigungsverhältnis lügen

WiWi Gast schrieb am 28.03.2023:

Also erstens bezweifle ich, dass die nach Ablauf der Probezeit, wenn sie bis jetzt auch ohne ausgekommen sind und die Leistung gut ist, immer noch auf ein Arbeitszeugnis bestehen. Ich meinte damit ja nicht das Zeugnis nach Ende der Probezeit nachreichen, sondern natürlich nie. Aber nach Ende der Probezeit kann dich keiner rausschmeissen weil du ein Arbeitszeugnis nicht einreichst. Mein AG hat noch nicht mal mein (natürlich existierendes) Master Zeugnis gesehen, obwohl es Grund für eine Gehaltserhöhung war. Mein Chef hat mir vertraut, irgendwie hab ich verbummelt es bei der Personalabteilung einzureichen, und jetzt ist es auch schon 6 Jahre her.

Andere Sachen gehen sowieso direkt an die Sachbearbeiter in der Personalabteilung.
Und wer weiss denn bitte noch nach über einem halben Jahr wer bei welchem Gespräch was genau gesagt hat? Und ob das Gespräch jetzt vor oder nach dem Exit bei der anderen Firma war. Einen schriftlichen Nachweis gibt es ja anscheinend nicht. Das will ich erstmal sehen, dass ein AG einen Mitarbeiter, der sich anscheinend in der Probezeit bewährt hat, rausschmeisst, weil er 8 Monate früher mutmaßlich gesagt hat, er würde noch beim alten AG arbeiten. Und was die Anwälte dazu sagen, würde mich auch interessieren.

Ich würde jetzt auch schleunigst damit aufhören, denen weiter was vorzulügen. Warum man das immer wieder freiwillig erwähnen sollte, dass man noch da arbeitet, wenns nicht stimmt, ist mir schon ein Rätsel. Man muss natürlich auch niemandem aufdrängen, dass man gekündigt wurde. Aber manchmal ist Schweigen Gold.

Aber würdest du ernsthaft deshalb raten einen guten Job auszuschlagen und freiwillig in die Arbeitslosigkeit zu gehen?

WiWi Gast schrieb am 27.03.2023:

Wie du vielleicht raushören kannst: Ich würds drauf ankommen lassen. Häng dich rein, zeig Leistung und vertröste eventuelle Dokumente bis die Probezeit vorbei ist.

Sehr dümmer Ratschlag.
Die Probezeit ist bei Täuschung irrelevant.

Mfg
MMW

Danke für die Antwort!
Allerdings ist nicht nur das Zeugnis ein Problem sondern diese Urlaubsbescheinigung nach der gerne gefragt wird

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WiWi Gast

Über das Beschäftigungsverhältnis lügen

ErPato schrieb am 02.04.2023:

WiWi Gast schrieb am 28.03.2023:

Also erstens bezweifle ich, dass die nach Ablauf der Probezeit, wenn sie bis jetzt auch ohne ausgekommen sind und die Leistung gut ist, immer noch auf ein Arbeitszeugnis bestehen. Ich meinte damit ja nicht das Zeugnis nach Ende der Probezeit nachreichen, sondern natürlich nie. Aber nach Ende der Probezeit kann dich keiner rausschmeissen weil du ein Arbeitszeugnis nicht einreichst. Mein AG hat noch nicht mal mein (natürlich existierendes) Master Zeugnis gesehen, obwohl es Grund für eine Gehaltserhöhung war. Mein Chef hat mir vertraut, irgendwie hab ich verbummelt es bei der Personalabteilung einzureichen, und jetzt ist es auch schon 6 Jahre her.

Andere Sachen gehen sowieso direkt an die Sachbearbeiter in der Personalabteilung.
Und wer weiss denn bitte noch nach über einem halben Jahr wer bei welchem Gespräch was genau gesagt hat? Und ob das Gespräch jetzt vor oder nach dem Exit bei der anderen Firma war. Einen schriftlichen Nachweis gibt es ja anscheinend nicht. Das will ich erstmal sehen, dass ein AG einen Mitarbeiter, der sich anscheinend in der Probezeit bewährt hat, rausschmeisst, weil er 8 Monate früher mutmaßlich gesagt hat, er würde noch beim alten AG arbeiten. Und was die Anwälte dazu sagen, würde mich auch interessieren.

Ich würde jetzt auch schleunigst damit aufhören, denen weiter was vorzulügen. Warum man das immer wieder freiwillig erwähnen sollte, dass man noch da arbeitet, wenns nicht stimmt, ist mir schon ein Rätsel. Man muss natürlich auch niemandem aufdrängen, dass man gekündigt wurde. Aber manchmal ist Schweigen Gold.

Aber würdest du ernsthaft deshalb raten einen guten Job auszuschlagen und freiwillig in die Arbeitslosigkeit zu gehen?

WiWi Gast schrieb am 27.03.2023:

Wie du vielleicht raushören kannst: Ich würds drauf ankommen lassen. Häng dich rein, zeig Leistung und vertröste eventuelle Dokumente bis die Probezeit vorbei ist.

Sehr dümmer Ratschlag.
Die Probezeit ist bei Täuschung irrelevant.

Mfg
MMW

Danke für die Antwort!
Allerdings ist nicht nur das Zeugnis ein Problem sondern diese Urlaubsbescheinigung nach der gerne gefragt wird

Du hast nur noch eine Chance. Sei einfach ehrlich. Sprich mit denen, dass du eben nicht mehr im Arbeitsverhältnis stehst und sich dafür geschämt hast. Dir wird die Lüge ansonsten für sehr lange Zeit sehr unangenehm sein. Glaube mir, ich weiß wovon ich spreche

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WiWi Gast

Über das Beschäftigungsverhältnis lügen

Ich hatte in meinem Leben schon 8 Arbeitgeber und kein einziger hat jemals nach einer Urlaubsbescheinigung gefragt. Wenn dein neuer AG so knausrig ist, dass sie sich ein paar Tausend Euro in einem Jahr sparen wollen und deswegen nach einer Bescheinigung fragen, dann ist das für mich eh schon eine Red Flag.

antworten
WiWi Gast

Über das Beschäftigungsverhältnis lügen

Öhm, war bisher bei 3 DAX IGM Konzernen und bei 2/3 wollten sie eine Bescheinigung sehen. Also hat weniger mit Ner Red flag als mit Prozessen zu tun..

WiWi Gast schrieb am 03.04.2023:

Ich hatte in meinem Leben schon 8 Arbeitgeber und kein einziger hat jemals nach einer Urlaubsbescheinigung gefragt. Wenn dein neuer AG so knausrig ist, dass sie sich ein paar Tausend Euro in einem Jahr sparen wollen und deswegen nach einer Bescheinigung fragen, dann ist das für mich eh schon eine Red Flag.

antworten
WiWi Gast

Über das Beschäftigungsverhältnis lügen

WiWi Gast schrieb am 03.04.2023:

Öhm, war bisher bei 3 DAX IGM Konzernen und bei 2/3 wollten sie eine Bescheinigung sehen. Also hat weniger mit Ner Red flag als mit Prozessen zu tun..

WiWi Gast schrieb am 03.04.2023:

Ich hatte in meinem Leben schon 8 Arbeitgeber und kein einziger hat jemals nach einer Urlaubsbescheinigung gefragt. Wenn dein neuer AG so knausrig ist, dass sie sich ein paar Tausend Euro in einem Jahr sparen wollen und deswegen nach einer Bescheinigung fragen, dann ist das für mich eh schon eine Red Flag.

Interessant, ich war auch bei 3 DAX IGMs und mich hat keiner davon gefragt. Warum auch? Bei jeder IGM Bude gibt's pro Monat 2,5 Tage Urlaub und fertig. Völlig egal was davor war.

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WiWi Gast

Über das Beschäftigungsverhältnis lügen

Es gab schon mal das Thema Urlaubsbescheinigung und da schrieb jemand sinngemäß, dass man auf seinen Jahresurlaub verzichten kann, dann würde der AG nicht mehr nachfragen. - Ob das allerdings bei Konzernen auch der Fall ist, wo alles seinen geregelten Lauf nimmt, kann ich nicht sagen. Mein jetziger AG wollte keine Bescheinigung, glaube ich, beim vorletzten bin ich mir nicht sicher.

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WiWi Gast

Über das Beschäftigungsverhältnis lügen

Hatte auch noch nie sowas vorlegen müssen, arbeite aber auch in AT. Scheint etwas typisch Deutsches zu sein, wenn überhaupt.

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