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Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

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WiWi Gast

Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

Mein Berufseinstieg ging voll in die Hose, es passte hinten und vorne nicht bei meinem alten Arbeitgeber, bin daher schon nach einem Monat geflüchtet, sogar ohne etwas neues zu haben. Hab diesen Fehltritt aus meinem Berufsweg gelöscht und im Lebenslauf nicht erwähnt, habe einfach angegeben, noch auf Arbeitssuche zu sein, war zeitlich auch noch voll im Rahmen, da mein Abschluss noch nicht lange her ist.

Jetzt, nachdem ich schon ein paar Wochen aus dem alten Vertrag draußen bin, habe ich eine neue Stelle bekommen. Was ich mich jetzt frage: Kann mein neuer AG irgendwie, ggf. über die Sozialversicherung, erfahren, wo ich kurz zuvor gearbeitet habe? Dann würde ich nämlich auffliegen...

Sorry für mein Unwissen und Danke im Voraus für Eure Antworten!

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WiWi Gast

Re: Alten Arbeitgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

Ja, durch die Anmeldung bei der Sozialversicherung wird dein doppeltes Arbeitsverhältnis auffliegen. Du solltest deinen Vorgesetzten bzw. künftigen Vorgesetzten / Personaler aus dem Bewerbungsgespräch deshalb im Vorfeld informieren. Das ist besser, als wenn es die selbst rausfinden.

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WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

Eine 4-wöchige Tätigkeit kanst du aus deinem Lebenslauf rauslassen. Und wenn es 2 Monate gewesen wären, ebenfalls.

Warum sollte die Sozialversicherung deinem neuen Arbeitgeber Informationen über ehemalige Beschäftigungen geben? Du verschafst dir ja keine Vorteile, wenn du Tätigkeiten aus deinem Lebenslauf rauslässt. Wenn du eine Beschäftigung in deinen Lebenslauf schreiben würdest, die du nie gemacht hast, wäre das anders, aber in deinem Fall hat das keine Auswirkungen.

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WiWi Gast

Re: Alten Arbeitgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

Nein, da wird gar nichts auffliegen, weil es kein doppeltes Arbeitsverhältnis ist. Er schreibt doch, dass er geflüchtet ist, ohne ein neues zu haben. Also wurde er vom alten Arbeitgeber regulär abgemeldet und vom neuen an. Das alte bestand nicht mehr, daher gibt es auch keine Doppelmeldung. Alles cool.

Lounge Gast schrieb:

Ja, durch die Anmeldung bei der Sozialversicherung wird dein
doppeltes Arbeitsverhältnis auffliegen. Du solltest deinen
Vorgesetzten bzw. künftigen Vorgesetzten / Personaler aus dem
Bewerbungsgespräch deshalb im Vorfeld informieren. Das ist
besser, als wenn es die selbst rausfinden.

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WiWi Gast

Re: Alten Arbeitgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

Lounge Gast schrieb:

Nein, da wird gar nichts auffliegen, weil es kein doppeltes
Arbeitsverhältnis ist. Er schreibt doch, dass er geflüchtet
ist, ohne ein neues zu haben. Also wurde er vom alten
Arbeitgeber regulär abgemeldet und vom neuen an. Das alte
bestand nicht mehr, daher gibt es auch keine Doppelmeldung.

Genauso ist es, außerdem wäre das allein schon aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

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WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

Naja, es kann passieren, dass der alte Arbeitgeber ihn nicht zeitnah abmeldet und der neue Arbeitgeber versucht, ihn bereits anzumelden und dann eine elektronische Rückmeldung bekommt, dass er schon einen Hauptarbeitgeber hat.

Das hat nichts mit der Sozialversicherung zu tun, sondern mit den elektronischen Steuermerkmalen. Dort wird gespeichert, ob man bereits einen Hauptarbeitgeber hat. Nur beim Hauptarbeitgeber kriegt man Steuerklasse 1-5. Bei allen weiteren Arbeitgebern meldet die Finanzverwaltung Steuerklasse 6 zurück.

Ich würde in solchen Fällen immer abwarten, bis ich vom alten Arbeitgeber eine Abmeldung in Papierform bekomme. Diese Abmeldung ist eine Sozialversicherungsmeldung. Aber wie gesagt, das eigentliche Problem ist nicht die Sozialversicherung, sondern die elektronische Lohnsteuerkarte.

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WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

Danke für den Hinweis!

Habe die Austrittsunterlagen vom alten AG schon bekommen, darin war neben der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung auch ein Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung dabei.

Damit müsste ich ausm Schneider sein, oder?

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WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

Ja, wenn du die Abmeldung bei der Sozialversicherung z. B. zum 10. Mai bekommen hast, dann kann dich der nächste Arbeitgeber schon zum 11. Mai anmelden. Der nächste Arbeitgeber kann in dem Sinne keine Daten über vorherige Arbeitsverhältnisse abrufen. Er bekommt nur eine Meldung, wenn sich Zeiträume überschneiden.

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WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

Vielen Dank für Deine kompetente Auskunft!

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WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

Jetzt ist mir noch was aufgefallen: Was ist mit dem gesetzlichen Jahresurlaub, den ich anteilig noch beim alten AG genommen habe? Wird dazu dem neuen Arbeitgeber nicht mitgeteilt, wie viel ich für dieses Jahr schon genommen habe?

Hier steht nämlich, dass der vorherige Arbeitgeber für den nächsten eine Bescheinigung ausstellt, aus der hervorgeht, wie viel Jahresurlaub gewährt oder eben ausgezahlt wurde:

http://www.n-tv.de/ratgeber/Was-passiert-mit-dem-Urlaubsanspruch-article14652011.html

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WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

Die Bescheinigung musst du in Papierform auf Verlangen des neuen Arbeitgebers vorlegen. Wenn der allerdings gar nicht weiß, dass du vorher noch einen anderen AG hattest...

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WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

Möchte diesen Beitrag mal wiederbeleben, weil ich gerade in einer ähnlichen Situation bin bzw. auch meinen verpatzten Berufseinstieg verschleiert habe.

Mir ist dazu nämlich noch etwas eingefallen: Angenommen es fliegt irgendwann doch auf, wäre es laut einiger Aussagen im Internet ein Grund zur fristlosen Kündigung oder gar Schadensersatzforderung.

Meiner Meinung nach dürfte dies aber nur dann der Fall sein, wenn man beispielsweise nicht vorhandene Qualifikationen / Praktika im Lebenslauf angibt und sich dadurch ein besseres Profil als das reale verschafft.

In meinem Fall mache ich mein Profil ja mehr oder weniger sogar "schlechter", da ich in meiner 3-monatigen ersten Tätigkeit auch das ein oder andere gelernt habe. Das einzige, das man mir ankreiden könnte, wäre, dass ich mein potentielles niedriges Durchhaltevermögen verschwiegen habe und mein neues Unternehmen dadurch ein Risiko mit mir einging, da ich dort dann ja theoretisch wieder nach 3 Monaten hätte abhauen können...

Ich meine aber, dass wenn ich mal ein Jahr im neuen Unternehmen gearbeitet habe - dort meinen Job gut mache und es dann auffliegen sollte, keine Probleme mehr machen sollte.

Wie seht ihr das?

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WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

Mir wäre das Risiko des Auffliegens zu hoch. Die Welt ist klein, auf einmal kommt ein neuer Mitarbeiter aus der alten Firma - "hey, Du auch hier".

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WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

Da du eine Probezeit hast, muss der Arbeitgeber nicht nach Gründen suchen, wenn er dich deswegen loswerden will. Wenn er es will macht er es, wenn er es nicht will, macht er es nicht.
Allerdings wüsste ich nicht, warum man dich feuern sollte, wenn du dir nicht etwas ganz übles geleistet hast beim vorherigen.

Lounge Gast schrieb:

Möchte diesen Beitrag mal wiederbeleben, weil ich gerade in
einer ähnlichen Situation bin bzw. auch meinen verpatzten
Berufseinstieg verschleiert habe.

Mir ist dazu nämlich noch etwas eingefallen: Angenommen es
fliegt irgendwann doch auf, wäre es laut einiger Aussagen im
Internet ein Grund zur fristlosen Kündigung oder gar
Schadensersatzforderung.

Meiner Meinung nach dürfte dies aber nur dann der Fall sein,
wenn man beispielsweise nicht vorhandene Qualifikationen /
Praktika im Lebenslauf angibt und sich dadurch ein besseres
Profil als das reale verschafft.

In meinem Fall mache ich mein Profil ja mehr oder weniger
sogar "schlechter", da ich in meiner 3-monatigen
ersten Tätigkeit auch das ein oder andere gelernt habe. Das
einzige, das man mir ankreiden könnte, wäre, dass ich mein
potentielles niedriges Durchhaltevermögen verschwiegen habe
und mein neues Unternehmen dadurch ein Risiko mit mir
einging, da ich dort dann ja theoretisch wieder nach 3
Monaten hätte abhauen können...

Ich meine aber, dass wenn ich mal ein Jahr im neuen
Unternehmen gearbeitet habe - dort meinen Job gut mache und
es dann auffliegen sollte, keine Probleme mehr machen sollte.

Wie seht ihr das?

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WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

In diversen Bewerbungsratgebern steht inzwischen ja explizit drin, dass man nur Tätigkeiten aufführen soll, die für den neuen Job relevant sind. Irgendwann hat man ja viele Jahre Berufserfahrung, diverse Projekte und Fortbildungen etc. Da muss man zwangsläufig was weglassen.
So kann man es auch mit einer 3monatigen verpatzten Tätigkeit zum Einstieg woanders halten. Um es genau zu nehmen sollte man eben nicht "arbeitslos", " arbeitssuchend" oder "Weltreise" hinschreiben, sondern einfach unerwähnt lassen.

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WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

hallo leute, ich habe ein ähnliches problem.
befinde mich gerade in einem praktikum und mache danach noch eins.
habe beim 2. praktikum gesagt, dass ich erst später kann, weil ich noch prüfungen habe und erst danach das praktikum machen will, weil das zeitlich sonst nicht gegangen wäre mit der praktikumsdauer. habe dann ein sehr kurzes praktikum kurzfristig bekommen und mache das wie gesagt gerade.

kommt halt einbisschen blöd, wenn der zukünftige chef davon erfährt, auch wenn ich die geschichte "gut" verkaufen könnte, ist da doch ein fader beigeschmack dabei und wenn man das verschleiern könnte, wäre das ja nicht schlimm.
jedenfalls meine frage: wenn die mir jetzt meinen vertrag zuschicken und ich die sozialversicherungsunterlagen auch, bin ich ja eigentlich noch da gemeldet, weil ich mich ja noch in dem praktikum befinde oder hängt das nur von der dauer ab?
oder ich gebe es bei dem sozialversicherungswisch an, aber nicht in dem cv von den bewerbungsunterlagen, die ich meinem chef nachträglich noch zuschicken soll. die sv-unteragen gehen ja nur zur personalabteilung und nicht zum chef. also sollte er das mit sehr hoher wahrscheinlich eigentlich nicht rausginden oder? danke!

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WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

Solange es kein Strukturvertrieb im Bereich Finanzdienstleistung war, kann man alles mitteilen. Daher: Kein Problem.

Wenn Du allerdings da drin warst: Besser nicht erwähnen.

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WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

War der "Fehltritt" strafrechtlich relevant? Dann hast du ein Problem..

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WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

lol.. bleibt mal auf dem Teppich. Strafrechtlich.. lächerlich. Der Job war einfach schlecht und anders als im Bewerbungsgespräch verkauft.

Sowas gehört bestraft. OP hat alles richtig gemacht. Traurig eigentlich, dass das deutsche Arbeitsrecht einen hier keine andere Wahl lässt. In den USA gibt mal seinen Ausweis ab und sagt goodbye und das ding ist durch.

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WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

Was für ein fehltritt??

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WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

Mit "Fehltritt" meint der OP wohl eher, dass er den falschen Job angenommen hat...

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WiWi Gast

Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

WiWi Gast schrieb am 17.05.2016:

Mein Berufseinstieg ging voll in die Hose, es passte hinten und vorne nicht bei meinem alten Arbeitgeber, bin daher schon nach einem Monat geflüchtet, sogar ohne etwas neues zu haben. Hab diesen Fehltritt aus meinem Berufsweg gelöscht und im Lebenslauf nicht erwähnt, habe einfach angegeben, noch auf Arbeitssuche zu sein, war zeitlich auch noch voll im Rahmen, da mein Abschluss noch nicht lange her ist.

Jetzt, nachdem ich schon ein paar Wochen aus dem alten Vertrag draußen bin, habe ich eine neue Stelle bekommen. Was ich mich jetzt frage: Kann mein neuer AG irgendwie, ggf. über die Sozialversicherung, erfahren, wo ich kurz zuvor gearbeitet habe? Dann würde ich nämlich auffliegen...

Sorry für mein Unwissen und Danke im Voraus für Eure Antworten!

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WiWi Gast

Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

Wenn Du ein Gewerbe anmeldest, dieses nicht betreibst und deshalb der Einfachheit halber in Anlage EÜR, Umsatz- und Gewerbesteuererklärung immer eine "0" erklärst, kannst Du bei Bedarf immer behaupten, Dich hauptberuflich Deinem Gewerbe gewidmet zu haben.

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WiWi Gast

Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

Ich habe ein ähnliches Problem: Ich habe zwar meine Beschäftigung korrekt angegeben, jedoch hatte mein Ex-Chef mehrere Firmen. Im Lebenslauf hatte ich Firma X angegeben (da ich dort bis vor wenigen Monaten vor der Kündigung jahrelang tätig war), obwohl ich rechtlich bei Firma Y (auch vom Ex-Chef) tätig war. Würde man dies ausbekommen durch Sozialversicherungs-Nr. oder ähnliches?

Der neue AG hat mir ein Fragebogen geschickt, auf dem Informationen zu meiner alten Tätigkeit nachgefragt werden. Dort muss ich den alten AG angeben, den Tätigkeitszeitraum, die Arbeitszeiten sowie mein monatliches Gehalt. Bin ich überhaupt verpflichtet, all diese Informationen dem neuen AG mitzuteilen? Wieso stellt man solche Fragen überhaupt?´Was würde passieren, wenn ich dort wieder Firma X statt Y eintrage?

Vielen Dank vorab.

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WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

WiWi Gast schrieb am 17.04.2017:

Mir wäre das Risiko des Auffliegens zu hoch. Die Welt ist klein, auf einmal kommt ein neuer Mitarbeiter aus der alten Firma - "hey, Du auch hier".

Also jetzt mal ehrlich....
ich weiß gar nicht was das für ein Geheule ist! Aufzufliegen? Hast du die Portokasse mitgehen lassen? Ansonsten ist es dem neuen AG vermutlich ziemlich egal ob du da woanders warst oder nicht....

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WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

Hallo,
Habe auch mal eine Frage.
Ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben, der die Klausel beinhaltet, das ich vor Arbeitsaufnahme nicht kündigen kann und wenn ja eine Vertragsstrafe kassiere.
Dort gehts am 01.01. los.
Habe aber vor ein paar Tagen einen besseren Job gefunden und den Vertrag zum 01.02. unterschrieben und möchte den 1. quasi kurz nach Antritt kündigen.
Habe aber Firma 1 verschwiegen das ich einen anderen gefunden habe und Firma 2 das ich den Monat noch bei einen ganz neuen Arbeitgeber arbeiten werde, die denken ich würde bis zum 31.1. bei meinen alten Arbeitgeber arbeiten.

Könnten die das herausfinden?
Danke für die Hilfe oder den Rat!

antworten
WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

WiWi Gast schrieb am 14.12.2021:

Hallo,
Habe auch mal eine Frage.
Ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben, der die Klausel beinhaltet, das ich vor Arbeitsaufnahme nicht kündigen kann und wenn ja eine Vertragsstrafe kassiere.
Dort gehts am 01.01. los.
Habe aber vor ein paar Tagen einen besseren Job gefunden und den Vertrag zum 01.02. unterschrieben und möchte den 1. quasi kurz nach Antritt kündigen.
Habe aber Firma 1 verschwiegen das ich einen anderen gefunden habe und Firma 2 das ich den Monat noch bei einen ganz neuen Arbeitgeber arbeiten werde, die denken ich würde bis zum 31.1. bei meinen alten Arbeitgeber arbeiten.

Könnten die das herausfinden?
Danke für die Hilfe oder den Rat!

Die können das nicht rausfinden via Sozialversicherung und co, falls du das meinst. Via Linkedin, Flurfunk etc natürlich schon :D Warum sagst du AG1 nicht einfach dass du was anderes annehmen willst? Die werden dich dann schon ohne Vertragsstrafe rauslassen, wären schön blöd wenn nicht. Und falls die sich doch quer stellen kannst du immer noch an Tag 1 deine Kündigung einreichen. Aber im Normalfall lassen die dich einfach vorher gehen, da die sonst 1 Monatsgehalt an dich für nix zahlen.

antworten
Ceterum censeo

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

WiWi Gast schrieb am 14.12.2021:

Hallo,
Habe auch mal eine Frage.
Ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben, der die Klausel beinhaltet, das ich vor Arbeitsaufnahme nicht kündigen kann und wenn ja eine Vertragsstrafe kassiere.
Dort gehts am 01.01. los.
Habe aber vor ein paar Tagen einen besseren Job gefunden und den Vertrag zum 01.02. unterschrieben und möchte den 1. quasi kurz nach Antritt kündigen.
Habe aber Firma 1 verschwiegen das ich einen anderen gefunden habe und Firma 2 das ich den Monat noch bei einen ganz neuen Arbeitgeber arbeiten werde, die denken ich würde bis zum 31.1. bei meinen alten Arbeitgeber arbeiten.

Könnten die das herausfinden?
Danke für die Hilfe oder den Rat!

Ohne mich zu dem Sachverhalt an sich äußern zu wollen: Da dir AG "Januar". eine Urlaubsbescheinigung ausstellen wird und AG "Februar" dieser vermutlich gerne sehen möchte, würde ein Abgleich des AG "Januar" mit AG "Dezember" dies relativ deutlich zu Tage treten lassen. Dies kann jedoch ggf. auch nur in der Personalabteilung erfolgen, ohne dass jemand dies für besonders relevant erachtet und weiter kommentiert.
Liebe Grüße

antworten
WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

WiWi Gast schrieb am 14.12.2021:

Hallo,
Habe auch mal eine Frage.
Ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben, der die Klausel beinhaltet, das ich vor Arbeitsaufnahme nicht kündigen kann und wenn ja eine Vertragsstrafe kassiere.
Dort gehts am 01.01. los.
Habe aber vor ein paar Tagen einen besseren Job gefunden und den Vertrag zum 01.02. unterschrieben und möchte den 1. quasi kurz nach Antritt kündigen.
Habe aber Firma 1 verschwiegen das ich einen anderen gefunden habe und Firma 2 das ich den Monat noch bei einen ganz neuen Arbeitgeber arbeiten werde, die denken ich würde bis zum 31.1. bei meinen alten Arbeitgeber arbeiten.

Könnten die das herausfinden?
Danke für die Hilfe oder den Rat!

Am ehesten wohl durch das Arbeitszeugnis in dem steht das Du am 31.12. aufgehört hast und dies eventuell noch nachträglich von Dir anfordern.

Wenn sonst keine Überschneidungen der 2 Firmen vorliegen und auch nur wenn jemand fragt würde ich mich da in einen Monat Auszeit flüchten, Corona Zeit ist für das Argument natürlich nicht die Beste.

antworten
WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

Warum sollten die da eine extra Rechereche machen? Ich meine auch wenn das auffliegen sollte, ist es halb so wild, solange du Leistung bringst. Im übrigen kannst du dann immer noch sagen, ja war ein blöder "Ausflug" und ich wollte es nicht erwähnen.

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WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

Ceterum censeo schrieb am 14.12.2021:

Hallo,
Habe auch mal eine Frage.
Ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben, der die Klausel beinhaltet, das ich vor Arbeitsaufnahme nicht kündigen kann und wenn ja eine Vertragsstrafe kassiere.
Dort gehts am 01.01. los.

Danke, bis jetzt hat die 2. Arbeit nicht nach dem gefragt.
Vlt werden sie es auch nicht tun?

Habe aber vor ein paar Tagen einen besseren Job gefunden und den Vertrag zum 01.02. unterschrieben und möchte den 1. quasi kurz nach Antritt kündigen.
Habe aber Firma 1 verschwiegen das ich einen anderen gefunden habe und Firma 2 das ich den Monat noch bei einen ganz neuen Arbeitgeber arbeiten werde, die denken ich würde bis zum 31.1. bei meinen alten Arbeitgeber arbeiten.

Könnten die das herausfinden?
Danke für die Hilfe oder den Rat!

Ohne mich zu dem Sachverhalt an sich äußern zu wollen: Da dir AG "Januar". eine Urlaubsbescheinigung ausstellen wird und AG "Februar" dieser vermutlich gerne sehen möchte, würde ein Abgleich des AG "Januar" mit AG "Dezember" dies relativ deutlich zu Tage treten lassen. Dies kann jedoch ggf. auch nur in der Personalabteilung erfolgen, ohne dass jemand dies für besonders relevant erachtet und weiter kommentiert.
Liebe Grüße

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WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

Einfach sagen, dass du zum 31.12. beim alten AG gekündigt hast und den ganzen Januar chillen wolltest.
Habe ich auch mal (tatsächlich) so gemacht. Ich wollte nicht freitags aus der alten Firma raus und montags bei der neuen Firma anfangen. Ich habe dann einen Monat lang auf eigene Kosten entspannt.

antworten
WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

WiWi Gast schrieb am 14.12.2021:

Hallo,
Habe auch mal eine Frage.
Ich habe einen Arbeitsvertrag unterschrieben, der die Klausel beinhaltet, das ich vor Arbeitsaufnahme nicht kündigen kann und wenn ja eine Vertragsstrafe kassiere.
Dort gehts am 01.01. los.
Habe aber vor ein paar Tagen einen besseren Job gefunden und den Vertrag zum 01.02. unterschrieben und möchte den 1. quasi kurz nach Antritt kündigen.
Habe aber Firma 1 verschwiegen das ich einen anderen gefunden habe und Firma 2 das ich den Monat noch bei einen ganz neuen Arbeitgeber arbeiten werde, die denken ich würde bis zum 31.1. bei meinen alten Arbeitgeber arbeiten.

Könnten die das herausfinden?
Danke für die Hilfe oder den Rat!

Am ehesten wohl durch das Arbeitszeugnis in dem steht das Du am 31.12. aufgehört hast und dies eventuell noch nachträglich von Dir anfordern.

Wenn sonst keine Überschneidungen der 2 Firmen vorliegen und auch nur wenn jemand fragt würde ich mich da in einen Monat Auszeit flüchten, Corona Zeit ist für das Argument natürlich nicht die Beste.

Ich habe überlegt morgen zur Firma 2 zu fahren und denen alles offenlege, in der Hoffnung das sie über die Unwahrheit hinweg sehen

antworten
WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

WiWi Gast schrieb am 15.12.2021:

Ich habe überlegt morgen zur Firma 2 zu fahren und denen alles offenlege, in der Hoffnung das sie über die Unwahrheit hinweg sehen

Ja, "fahr" hin.

antworten
WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

WiWi Gast schrieb am 15.12.2021:

Ich habe überlegt morgen zur Firma 2 zu fahren und denen alles offenlege, in der Hoffnung das sie über die Unwahrheit hinweg sehen

Ja, "fahr" hin.

Danke für die Hilfe 🙏
Alles gut gelaufen

antworten
WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

WiWi Gast schrieb am 15.12.2021:

Ich habe überlegt morgen zur Firma 2 zu fahren und denen alles offenlege, in der Hoffnung das sie über die Unwahrheit hinweg sehen

Ja, "fahr" hin.

Langsam verstehe ich woher manche Aktion & Verhaltensweisen meiner "studierten" Mitarbeiter kommen...

Da kannst echt nur die Hände über dem Kopf zusammenschlagen

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WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

Servus in die Runde, bin auf dieses Thema gestoßen, da ich selber in einer ähnlichen Situation stecke. Ich habe nach ein paar Jahren meinen Arbeitgeber zum 31.10.21 verlassen und am 01.11.21 einen neuen Job angefangen. Der hat mir jedoch absolut nicht zugesagt, da sich die Aufgaben geändert haben, sodass ich mich nach einer Woche weiterbeworben habe. Den neu angefangene Job habe ich in meinem Lebenslauf nicht aufgenommen und auch in Bewerbungsprozessen nicht erwähnt. Zum 01.02 fange ich nun einen neuen Job an. Bei dem aktuellen Arbeitgeber habe ich bereits gekündigt und trete zum 31.12.21 aus. Sieht der neue Arbeitgeber dass ich die zwei Monate woanders gearbeitet habe, bzw. bekommt er das irgendwie mit? Er hat auch nach einer Urlaubsbescheinigung des vorherigen Arbeitgebers gefragt, da der neue Arbeitgeber denkt dass ich bis zum 31.01.22 dort tätig bin und nicht früher aus dem Vertrag komme. Wie würdet ihr mit der Situation umgehen? Danke vorab.

antworten
WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

WiWi Gast schrieb am 23.12.2021:

Servus in die Runde, bin auf dieses Thema gestoßen, da ich selber in einer ähnlichen Situation stecke. Ich habe nach ein paar Jahren meinen Arbeitgeber zum 31.10.21 verlassen und am 01.11.21 einen neuen Job angefangen. Der hat mir jedoch absolut nicht zugesagt, da sich die Aufgaben geändert haben, sodass ich mich nach einer Woche weiterbeworben habe. Den neu angefangene Job habe ich in meinem Lebenslauf nicht aufgenommen und auch in Bewerbungsprozessen nicht erwähnt. Zum 01.02 fange ich nun einen neuen Job an. Bei dem aktuellen Arbeitgeber habe ich bereits gekündigt und trete zum 31.12.21 aus. Sieht der neue Arbeitgeber dass ich die zwei Monate woanders gearbeitet habe, bzw. bekommt er das irgendwie mit? Er hat auch nach einer Urlaubsbescheinigung des vorherigen Arbeitgebers gefragt, da der neue Arbeitgeber denkt dass ich bis zum 31.01.22 dort tätig bin und nicht früher aus dem Vertrag komme. Wie würdet ihr mit der Situation umgehen? Danke vorab.

Er bekommt es von den Sozialversicherungsträgern mit, aber ob das vom HR-Personal auch weitergeleitet wird, ist wieder eine andere Frage. Generell gäbe es auch weitere Fragen: Beispielsweise ob ein gefälschter Lebenslauf rechtliche Konsequenzen haben könnte, aber alles das ist nur dann relevant, wenn man dich loswerden will.

antworten
WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

WiWi Gast schrieb am 23.12.2021:

Servus in die Runde, bin auf dieses Thema gestoßen, da ich selber in einer ähnlichen Situation stecke. Ich habe nach ein paar Jahren meinen Arbeitgeber zum 31.10.21 verlassen und am 01.11.21 einen neuen Job angefangen. Der hat mir jedoch absolut nicht zugesagt, da sich die Aufgaben geändert haben, sodass ich mich nach einer Woche weiterbeworben habe. Den neu angefangene Job habe ich in meinem Lebenslauf nicht aufgenommen und auch in Bewerbungsprozessen nicht erwähnt. Zum 01.02 fange ich nun einen neuen Job an. Bei dem aktuellen Arbeitgeber habe ich bereits gekündigt und trete zum 31.12.21 aus. Sieht der neue Arbeitgeber dass ich die zwei Monate woanders gearbeitet habe, bzw. bekommt er das irgendwie mit? Er hat auch nach einer Urlaubsbescheinigung des vorherigen Arbeitgebers gefragt, da der neue Arbeitgeber denkt dass ich bis zum 31.01.22 dort tätig bin und nicht früher aus dem Vertrag komme. Wie würdet ihr mit der Situation umgehen? Danke vorab.

Das Hauptproblem ist, dass du behauptet hast, dass du bis 31.01 beim alten Arbeitgeber bist. Brim neuen wird man ja spätestens bei Vorlage des Arbeitszeugnisses sehen, dass das nicht der Fall ist. Das musst du wohl ggü. HR früher oder später aufdecken, ggf würde ich es einfach als Missverständnis darstellen. Wenn du das Ende des alten Arbeitsverhältnis richtig wiedergegeben hättest wäre es kein Problem.

antworten
WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

Hallo zusammen,

ich würde mich in diesem Thread mal mit einem ähnlichen Szenario anschließen wollen, bei dem mir aber noch eine konkrete Fragestellung unklar ist:

Ich hatte letztes Jahr bei Arbeitgeber 1 gekündigt und bin zu Arbeitgeber 2. Dort habe ich jetzt aber noch während der Probezeit gemerkt, dass es nicht taugt, und bin daher auf die Suche gegangen. Fündig wurde ich jetzt bei Arbeitgeber 3, demgegenüber ich aber verschwiegen habe, dass ich aktuell noch in der Probezeit bei Arbeitgeber 2 bin, sprich: Arbeitgeber 3 glaubt ich arbeite noch bei Arbeitgeber 1, also ähnliches Szenario wie weiter oben beschrieben, nur dass Arbeitgeber 1 aktuell in Insolvenz ist (daher hatte mich Arbeitgeber 3 über Xing gefunden und angeschrieben).

Mir ist klar, dass aus Arbeitszeugnis und Urlaubsbescheinigung der letzte Arbeitgeber hervorgehen wird, also Arbeitgeber 2.

Wenn ich euch richtig verstehe, geht aber aus der Verwendung der anderen Unterlagen durch den neuen Arbeitgeber (wie Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, Steuer-ID-Nummer und Sozialversicherungsausweis) nicht hervor, wer mein vorheriger Arbeitgeber war.

Konkret aber noch folgende Frage:
Geht aus Verwendung der Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, der Steuer-ID-Nummer, des Sozialversicherungsausweis etc., bzw. der Anmeldung bei der Sozialversicherung durch den neuen Arbeitgeber 3 hervor, _WANN_ genau mein letzter Arbeitstag beim vorherigen Arbeitgeber war (dessen Identität er ja nicht erfahren kann)?

Sprich: Wenn mich mein neuer Arbeitgeber anmeldet, erhält er von den zuständigen Behörden (bspw. Sozialversicherungsträgern) Rückmeldungen oder Einsicht, wann mein letzter Arbeitstag in der vorherigen Stelle war, also zu welchem Tag genau mich der vorherige Arbeitgeber bei der Sozialversicherung "abgemeldet" hat?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe hiermit!

antworten
WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

WiWi Gast schrieb am 17.04.2017:

Mir ist dazu nämlich noch etwas eingefallen: Angenommen es fliegt irgendwann doch auf, wäre es laut einiger Aussagen im Internet ein Grund zur fristlosen Kündigung oder gar Schadensersatzforderung.

Ob es ein Grund zur fristlosen Kündigung wäre glaube ich nicht aber eine Klage auf Schadensersatz würde in den aller meisten Fällen keinen Erfolg haben.

Für einen wirksamen Schadensersatz muss erst einmal ein Schaden entstanden sein und ein Schaden entsteht nicht nur aufgrund der Tatsache, dass jemand aufgrund falscher/unvollständiger Angaben eingestellt wurde.

antworten
WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

WiWi Gast schrieb am 16.01.2023:

Sprich: Wenn mich mein neuer Arbeitgeber anmeldet, erhält er von den zuständigen Behörden (bspw. Sozialversicherungsträgern) Rückmeldungen oder Einsicht, wann mein letzter Arbeitstag in der vorherigen Stelle war, also zu welchem Tag genau mich der vorherige Arbeitgeber bei der Sozialversicherung "abgemeldet" hat?

Hätte hierzu evtl. doch noch jemand von euch eine Rückmeldung?

antworten
WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

WiWi Gast schrieb am 20.01.2023:

Sprich: Wenn mich mein neuer Arbeitgeber anmeldet, erhält er von den zuständigen Behörden (bspw. Sozialversicherungsträgern) Rückmeldungen oder Einsicht, wann mein letzter Arbeitstag in der vorherigen Stelle war, also zu welchem Tag genau mich der vorherige Arbeitgeber bei der Sozialversicherung "abgemeldet" hat?

Hätte hierzu evtl. doch noch jemand von euch eine Rückmeldung?

Ich arbeite in der Personalabteilung und mache die Entgeltabrechnung und ich kann dir sagen, dass wir keinerlei Rückmeldungen oder Daten über die vorherige Beschäftigung von Versicherungen oder Finanzamt bekommen.

Das wäre nur der Fall wenn dich der vorherige AG nicht abgemeldet hat. Aber selbst da bekommt man keine Info wie der AG heißt.
Das einzige wo jemand sieht wie lange du bei einem AG warst ist das Arbeitszeugnis und die Urlaubsbescheinigung.

antworten
WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

WiWi Gast schrieb am 20.01.2023:

Sprich: Wenn mich mein neuer Arbeitgeber anmeldet, erhält er von den zuständigen Behörden (bspw. Sozialversicherungsträgern) Rückmeldungen oder Einsicht, wann mein letzter Arbeitstag in der vorherigen Stelle war, also zu welchem Tag genau mich der vorherige Arbeitgeber bei der Sozialversicherung "abgemeldet" hat?

Hätte hierzu evtl. doch noch jemand von euch eine Rückmeldung?

Ich arbeite in der Personalabteilung und mache die Entgeltabrechnung und ich kann dir sagen, dass wir keinerlei Rückmeldungen oder Daten über die vorherige Beschäftigung von Versicherungen oder Finanzamt bekommen.

Das wäre nur der Fall wenn dich der vorherige AG nicht abgemeldet hat. Aber selbst da bekommt man keine Info wie der AG heißt.
Das einzige wo jemand sieht wie lange du bei einem AG warst ist das Arbeitszeugnis und die Urlaubsbescheinigung.

Das stimmt so leider nicht. Wenn man will, bekommt man die Daten problemlos, aber will man das auch?

antworten
WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

WiWi Gast schrieb am 21.01.2023:

Sprich: Wenn mich mein neuer Arbeitgeber anmeldet, erhält er von den zuständigen Behörden (bspw. Sozialversicherungsträgern) Rückmeldungen oder Einsicht, wann mein letzter Arbeitstag in der vorherigen Stelle war, also zu welchem Tag genau mich der vorherige Arbeitgeber bei der Sozialversicherung "abgemeldet" hat?

Hätte hierzu evtl. doch noch jemand von euch eine Rückmeldung?

Ich arbeite in der Personalabteilung und mache die Entgeltabrechnung und ich kann dir sagen, dass wir keinerlei Rückmeldungen oder Daten über die vorherige Beschäftigung von Versicherungen oder Finanzamt bekommen.

Das wäre nur der Fall wenn dich der vorherige AG nicht abgemeldet hat. Aber selbst da bekommt man keine Info wie der AG heißt.
Das einzige wo jemand sieht wie lange du bei einem AG warst ist das Arbeitszeugnis und die Urlaubsbescheinigung.

Das stimmt so leider nicht. Wenn man will, bekommt man die Daten problemlos, aber will man das auch?

Wie bekommt der neue AG die Daten denn problemlos, wenn er will? Könntest Du das bitte kurz erläutern?

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WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

Das einzige wo jemand sieht wie lange du bei einem AG warst ist das Arbeitszeugnis und die Urlaubsbescheinigung.

Quatsch. Ich arbeite in der Personalabteilung eines Mittelständlers und finde es erschreckend, wie einfach ich umfassende Daten über einen Mitarbeiter erhalten kann.

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WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

WiWi Gast schrieb am 22.01.2023:

Sprich: Wenn mich mein neuer Arbeitgeber anmeldet, erhält er von den zuständigen Behörden (bspw. Sozialversicherungsträgern) Rückmeldungen oder Einsicht, wann mein letzter Arbeitstag in der vorherigen Stelle war, also zu welchem Tag genau mich der vorherige Arbeitgeber bei der Sozialversicherung "abgemeldet" hat?

Hätte hierzu evtl. doch noch jemand von euch eine Rückmeldung?

Ich arbeite in der Personalabteilung und mache die Entgeltabrechnung und ich kann dir sagen, dass wir keinerlei Rückmeldungen oder Daten über die vorherige Beschäftigung von Versicherungen oder Finanzamt bekommen.

Das wäre nur der Fall wenn dich der vorherige AG nicht abgemeldet hat. Aber selbst da bekommt man keine Info wie der AG heißt.
Das einzige wo jemand sieht wie lange du bei einem AG warst ist das Arbeitszeugnis und die Urlaubsbescheinigung.

Das stimmt so leider nicht. Wenn man will, bekommt man die Daten problemlos, aber will man das auch?

Wie bekommt der neue AG die Daten denn problemlos, wenn er will? Könntest Du das bitte kurz erläutern?

Ich denke, dass ein intelligenter Mensch, der schon einmal in einer Personalabteilung war, das sich auch selbst denken kann. Da gibt es so viele Ansatzpunkte, sei es über die Renten- oder Krankenversicherung, das Finanzamt oder nur den alten BAV-Vertrag. Wenn man will bekommt man alle Daten. Ein Arbeitnehmer ist durch die elektronische Erfassung heute vollkommen transparent.

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WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

WiWi Gast schrieb am 22.01.2023:

Das einzige wo jemand sieht wie lange du bei einem AG warst ist das Arbeitszeugnis und die Urlaubsbescheinigung.

Quatsch. Ich arbeite in der Personalabteilung eines Mittelständlers und finde es erschreckend, wie einfach ich umfassende Daten über einen Mitarbeiter erhalten kann.

Auch hier: Könntest Du das noch etwas ausführen bitte? Also woher kriegst Du die Infos, wo und bis wann der neue Mitarbeiter zuvor gearbeitet hat?

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WiWi Gast

Re: Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

Nein, diese Daten hat man in einer Personalabteilung nicht systematisch erfasst. Das wäre eine Straftat und man könnte als Arbeitnehmer hier klagen, sollte der Arbeitgeber auf datenrechtlich geschützte Daten zugreifen.

Die Leute trollen hier nur und tun so, als sei jede HR-Abteilung die NSA, die weiß, wo deine Mama letzten Sonntag war.

Personaler sind idR mit anderen Dingen beschäftigt, als illegal zu überprüfen, wo wie viel Herr Meier im Jahr 1994 in die Krankenkasse eingezahlt hat.

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WiWi Gast

Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

WiWi Gast schrieb am 17.05.2016:

Mein Berufseinstieg ging voll in die Hose, es passte hinten und vorne nicht bei meinem alten Arbeitgeber, bin daher schon nach einem Monat geflüchtet, sogar ohne etwas neues zu haben. Hab diesen Fehltritt aus meinem Berufsweg gelöscht und im Lebenslauf nicht erwähnt, habe einfach angegeben, noch auf Arbeitssuche zu sein, war zeitlich auch noch voll im Rahmen, da mein Abschluss noch nicht lange her ist.

Jetzt, nachdem ich schon ein paar Wochen aus dem alten Vertrag draußen bin, habe ich eine neue Stelle bekommen. Was ich mich jetzt frage: Kann mein neuer AG irgendwie, ggf. über die Sozialversicherung, erfahren, wo ich kurz zuvor gearbeitet habe? Dann würde ich nämlich auffliegen...

Sorry für mein Unwissen und Danke im Voraus für Eure Antworten!

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WiWi Gast

Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

Was ist an alten Arbeitgebern schlimm, wenn es nicht gerade Wirecard war und man selber Jan mit Vornamen heißt?^^

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WiWi Gast

Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

Denke beim ersten Job kann das fast nicht rauskommen.
Ich würde im Zweifel sonst einfach sagen, dass ich nen Hilfsjob vorübergehend angenommen habe, um die Phase der Jobsuche zu überbrücken. Solche Helfertätigkeiten bspw. am Empfang einer Firma oder in der Produktion schreibt man ja auch nicht in den Lebenslauf.

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WiWi Gast

Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

Natürlich erhält die HR die Infos für so einen Fall durch Urlaub etc.. Denke aber nicht, dass es irgendjemanden sonderlich interessiert. A) ist es verständlich den Job nicht anzugeben B) gleichen die beim Abtippeln das nicht mit deinem Lebenslauf ab C) Würde ich von ausgehen, dass das nichts an der Einstellungsentscheidung ändert D) gibts da sicher auch noch Datenschutz

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WiWi Gast

Alten Arbeitsgeber verschweigen - Risiko aufzufliegen?

Es ist wenn ehrlich ist egal! Auch wenn es auffliegt, kannst du einfach ehrlich sein und sagen, das war etwas für einen Monat - hat uberhaupt nicht funktioniert - und du wolltest es deswegen auch nicht in den Lebenslauf aufnehmen. Ein Monat ist eben auch keine echte Berufserfahrung. Finde da sollte auch ein Arbeitgeber verständnis haben.

Insbesondere ist es auch nicht wirklich relevant. Ein Monat ist halt nicht aussagekräftig. Bei uns wurde Leute bis zu 6 Monate gehalten - auch wo von Anfang an klar war, dass es nicht passt. Man hat Ihnen jeweils die Chance gegeben sich zu verbessern oder was auch immer. Also wie gesagt würde mir da keine Gedanken machen und falls jemand fragt sagen: JA, war bei XYZ für einen Monat war nicht wirklich relevant und wollte es deswegen nicht in den Lebenslauf aufnehmen.

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