Hallo,
Beispielsweise reizt mich die Tatsache, dass man außerordentlich >gut verdienen kann, wenn man sich mit dem Titel StB oder WP >selbständig macht (Aufträge vorrausgesetzt).
Guuuut, dass das mit den Aufträgen noch kam.
Die Verbindung von "Selbstständigkeit" und "hohem Verdienst" im Bereich WP ist zunehmend Utopie. Warum ?
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Der Markt erfährt gerade in den letzten Jahren eine enorme Konzentration. Big4 nimmt dem WP-Mittelstand die Aufträge weg und der WP-Mittelstand der Einzelpraxis.
- Stichwort "Qualitätssicherung". Der Berufsstand selbst hat in den letzten Jahren sehr viel dafür getan (und tut es noch immer), dass Einzelpraxen "im Prinzip" nicht mehr prüfen können.
Wer Prüfungsaufträge durchführen will, und ich schließe jetzt z.B. mal die hoch spektakulären Vereinsprüfungen aus, muss ein dermaßen hochgezüchtetes Qualitätssicherungssystem implementiert haben, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis in nahezu jeder WP-Einzelpraxis sprengen dürfte.
Selbst in größeren WPG nimmt die Qualitätssicherung (jeder Schei... muss dokumentiert werden - bald wahrscheinlich auch noch, wie oft der Leiter Rechnungswesen am Tag zur Toilette geht).
Kurz um: Die eigentliche Prüfung gerät immer öfter in den Hintergrund.
Man verbringt immer mehr Zeit damit, sich gegen den Haftungsfälle abzusichern. Haftungsfälle die dadurch generiert werden, dass immer mehr Anforderungen in puncto Dokumentation und Prüfung gestellt werden. Es ist schier unmöglich, alle Vorgaben einzuhalten. Und dann kommt irgendwann ein "netter" Berufskollege und wendet sich an die WP-Kammer mit der Bitte Dich doch mal nach Berlin einzuladen und sich von Dir erklären zu lassen, warum Du diese und jene Checkliste nicht ausgefüllt hast. Das hat man dann dem Peer-Review zu verdanken. Man nimmt sich halt selbst auseinander.
Zurück zum Gedanken der Einzelpraxis. Was macht man denn, wenn "die Prüfung" als Betätigungsfeld ausfällt ?
Na ja, im Prinzip bleibt da nicht mehr allzu viel übrig, was nicht auch durch einen Steuerberater erledigt werden kann. Mit Ausnahme vielleicht der Vermögensverwaltung und ein paar anderen Vorbehaltsaufgaben, die jedoch nicht so oft nachgefragt werden dürften, wie etwa die Prüfung.
Meine Erkenntnis: WP und Selbstständigkeit (in Einzelpraxis) schließt sich nahezu aus. Im Angestelltenverhältnis sieht es aber nicht viel besser aus. Zwar hat man hier nicht die o.g. "organisatorischen" Nachteile. Gleichwohl steht man auch hier voll im Kreuzfeuer, wenn man sicht nicht an die Regeln hält. Erst kommt die Kammer und dann die eigene Firma.
Gruß von
C3PO
:Berufsstand bzw.und den berufsrechtlichen
Prüfungs- und Beratungsaufträge
Ich gebe folgendes zu bedenken:
Da müssen Unternehmensberater schonmal schlucken, sowohl Arbeitszeitenmäßig als auch kohletechnisch. Man darf nicht den Unterschied zwischen brutto/netto als Angestellter und als Selbständiger vergessen.
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