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Jobwechsel & ExitUmzugskosten

Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel

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WiWi Gast

Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel

Hallo zusammen,

ich wechsele den Arbeitgeber. Werde nach Tarifvertag bezahlt (Versicherung). Muss mich nun um Umzug kümmern.

Hat man Anspruch, dass das Unternehmen die kosten übernimmt? Oder ist es egal da man die Kosten als Werbungskosten von der Steuer eh absetzen kann?

(würde gern ein Umzugsunternehmen beauftragen und kann mir schon vorstellen, dass es schnell über 2000Euro kosten wird, da auch die Strecke relativ groß ist.)

Danke im Voraus!

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WiWi Gast

Re: Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel

Du musst den Umzug selber organisieren. Oder glaubst du, dass dein neuer Arbeitgeber bei, Spediteur für dich anruft. Du meinst bestimmt, ob der Arbeitgeber die Kosten dafür übernimmt. Können die Studnix von heute denn keine eindeutigen Fragen mehr Stellen?

Einen Anspruch hast du meines Wissens nach nicht. Es ist ja dein private Entscheidung, den Job zu wechseln. Manche Firmen machen das aber. Ich würde einfach mal vorsichtig in der Personalabteilung anfragen, wie das dort normalerweise gehandhabt wird.

Wenn die Kosten nicht übernommen werden, kannst du sie natürlich von der Steuer absetzen. Aber immer daran denken: Die Steuer ist seltenst höher als 100%

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WiWi Gast

Re: Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel

Ja, richtig. Es ist immer besser, wenn der Arbeitgeber die Kosten steuerfrei erstattet, als dass man sie in der Einkommensteuererklärung angibt. Wenn du sie als Werbungskosten ansetzt, kommt bei dir ja nur die Ersparnis in Höhe des Steuersatzes an. Der liegt irgendwo zw. 30-40%.

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WiWi Gast

Re: Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel

Vom Arbeitgeber bezahlen lassen und trotzdem von der Steuer absetzen.

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know-it-all

Re: Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel

Kann man als Anonymer Lounge Gast natürlich empfehlen, denn aus der eigenen Aussage entsteht für dich ja keinerlei Risiko oder Verbindlichkeit.
Der TE hätte hingegen ein sehr konkretes Risiko, wenn er so verfährt, wie von Dir empfohlen.

Lounge Gast schrieb:

Vom Arbeitgeber bezahlen lassen und trotzdem von der Steuer
absetzen.

antworten
WiWi Gast

Re: Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel

Und worin sollte das Risiko bestehen?

know-it-all schrieb:

Kann man als Anonymer Lounge Gast natürlich empfehlen, denn
aus der eigenen Aussage entsteht für dich ja keinerlei Risiko
oder Verbindlichkeit.
Der TE hätte hingegen ein sehr konkretes Risiko, wenn er so
verfährt, wie von Dir empfohlen.

Lounge Gast schrieb:

Vom Arbeitgeber bezahlen lassen und trotzdem von der
Steuer
absetzen.

antworten
Ein KPMGler

Re: Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel

Wie sollte das funktionieren? Wenn die Firma bezahlt, wird die Firma auch eine auf die Firma ausgestellte Rechnung haben.
Ohne Rechnung kannst Du das nicht wirklich beim Finanzamt einreichen!?

Lounge Gast schrieb:

Vom Arbeitgeber bezahlen lassen und trotzdem von der Steuer
absetzen.

antworten
WiWi Gast

Re: Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel

Das Finanzamt könnte Rechnungen als Belege für Umzugskosten verlangen...könnte...könnte...

antworten
WiWi Gast

Re: Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel

Achso ja. Bin von kosten selber tragen und dann vom Unternehmen ersetzen lassen ausgegangen

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WiWi Gast

Re: Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel

Danke ich frage da nochmal freundlich nach. Habe meine Lohnsteuer mal nachgerechnet. Die ist ca 1200 Euro. Das heißt in diesem Sinne, dass man höchstens diesen Betrag erstattet bekommt. Ist das richtig? Was meint ihr mit den 30-40%?

Ich Frage nur aus Interesse. Die Aussage Arbeitgeber übernimmt >> Selber zahlen und von Steuer absetzen ist klar :)

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WiWi Gast

Re: Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel

Ja und notfalls sagt das Finanzamt halt, dass das nicht klar geht und du musst nachzahlen.
da gibt es Konsequenzen von 0.

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know-it-all

Re: Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel

Das war auch meine Idee.
Ich bin allerdings nicht 100%ig sicher, ob es nicht doch Möglichkeiten gibt solche Auslagen steuerfrei erstattet zu bekommen.
Ich reiche z.B. meine jährliche Rechnung vom Berufsverband (durch mich bezahlt, Rechnung ebenfalls ausgestellt auf mich) auch bei meinem derzeitgen AG ein und erhalte es komplett steuerfrei erstattet.
Bei meinem vorherigen AG hingegen (Big4, gleicher Vorgang) erfolgte die Erstattung als Bruttogehalt, es wurden also noch Lohnsteuern einbehalten.

Der KPMGler schrieb:

Wie sollte das funktionieren? Wenn die Firma bezahlt, wird
die Firma auch eine auf die Firma ausgestellte Rechnung haben.
Ohne Rechnung kannst Du das nicht wirklich beim Finanzamt
einreichen!?

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Vertriebsmensch

Re: Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel

Wenn der Umzug beruflich bedingt ist, kann man ihn von der Steuer absetzen. Nicht nur die Umzugskosten, sondern auch die Kosten für die Wohnungssuche (KM um vor Ort Wohnungen anzuschauen, Maklerkosten, Verpflegungsmehraufwand für die Tage der Wohnungssuche....)

Für die Umzugskosten selber kann man Pauschalen ansetzen oder die realen Kosten.

Sicherlich wäre es am günstigsten, wenn der AG diese Kosten übernimmt.

antworten
WiWi Gast

Re: Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel

Lounge Gast schrieb:

ich wechsele den Arbeitgeber. Werde nach Tarifvertag bezahlt
(Versicherung). Muss mich nun um Umzug kümmern.

Hat man Anspruch, dass das Unternehmen die kosten übernimmt?

Klar, und auf täglich ne gratis Tasse Kaffee noch dazu!

antworten
WiWi Gast

Re: Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel

Deine Lohnsteuer ist insgesamt (Jahressumme) 1200 EUR?
Das ist extrem wenig. Bist du Geringverdiener oder hast du nur anteilig dieses Jahr gearbeitet?

Mit 30 bis 40% war wohl dein Grenzsteuersatz gemeint. Die Grundlagen zum Einkommenssteuertarif sind umfangreich in Wikipedia erklärt, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_(Deutschland). Und auf dem Bild ist der Zusammenhang zwischen Durchschnitts- und Grenzsteuersatz auch ganz gut erläutert:
https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_(Deutschland)#/media/File:ESt_D_Tarif_2014_Splitting_120kEUR.svg

Für jegliche Art von Steuerrückerstattung ist v.a. dein Grenzsteuersatz interessant. Beträgt dein zu versteuerndes Jahreseinkommen mehr als 55.000 EUR, dann liegst du bereits im Bereich des Spitzensteuersatzes von 42%. Für einen zusätzlich verdienten EUR musst du dann 0,42 EUR Steuern zahlen, verringert sich dein Einkommen hingegen um 1 EUR - bspw. durch Werbungskosten - bekommst du 0,42 EUR Steuern vom Finanzamt zurück.
Der Effekt, wieviel Steuer du zurück erhälst hängt von deinem Einkommen und dem sich dadurch ergebenden Grenzsteuersatz ab.
Ein Geringverdiener, der dadurch nur wenig Steuern zahlt, hat automatisch einen geringen Grenzsteuersatz und kann deswegen auch kaum Steuern erstattet bekommen, selbst wenn er umfangreiche Werbungskosten ausweisen kann.

Lounge Gast schrieb:

Danke ich frage da nochmal freundlich nach. Habe meine
Lohnsteuer mal nachgerechnet. Die ist ca 1200 Euro. Das heißt
in diesem Sinne, dass man höchstens diesen Betrag erstattet
bekommt. Ist das richtig? Was meint ihr mit den 30-40%?

Ich Frage nur aus Interesse. Die Aussage Arbeitgeber
übernimmt >> Selber zahlen und von Steuer absetzen ist
klar :)

antworten
WiWi Gast

Re: Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel

Meinen Umzug hat der Bund bezahlt, arbeite in einer Bundesbehörde. Ich musste drei Angebote von wirtschaftlich unabhängigen Unternehmen einholen. Habe mich beim Umzug um nichts kümmern müssen. Alles wurde aufgebaut und montiert (z.B. auch Lampen). Hat 3k? gekostet, hat der Bund anstandslos bezahlt. Ein super Arbeitgeber.

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WiWi Gast

Re: Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel

Wer vorsätzlich falsche Angaben macht und dadurch eine Steuer verkürzt, macht sich der Steuerhinterziehung schuldig.

Wenn dich das Finanzamt erwischt, dann sehe ich keine Möglichkeit, wie du dich da herausreden kannst. Die können dir anhand der Lohnabrechnung und der Umzugsrechnung beweisen, dass du von der Kostenübernahme durch den AG wusstest.

Steuererklärungen mit hohen Umzugskosten kontrolliert das Finanzamt fast immer.

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WiWi Gast

Re: Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel

ne liege tatsächlich bei ca 55k (leicht drüber). Steuerechtliche Abzüge sind monatlich ca 700 Euro. Blicke da ehrlich gesagt nicht durch. Nehmen wir an man sei bei 55k und Single. Könnte man dann z.B. 3000 Euro Umzugskosten komplett zurückerhalten? Falls ja brauche ich gar nicht bei meinem Unternehmen nachzufragen - wenn ich es eh zurück erhalten.

Lounge Gast schrieb:

Deine Lohnsteuer ist insgesamt (Jahressumme) 1200 EUR?
Das ist extrem wenig. Bist du Geringverdiener oder hast du
nur anteilig dieses Jahr gearbeitet?

Mit 30 bis 40% war wohl dein Grenzsteuersatz gemeint. Die
Grundlagen zum Einkommenssteuertarif sind umfangreich in
Wikipedia erklärt, siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_(Deutschland).
Und auf dem Bild ist der Zusammenhang zwischen Durchschnitts-
und Grenzsteuersatz auch ganz gut erläutert:
https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_(Deutschland)#/media/File:ESt_D_Tarif_2014_Splitting_120kEUR.svg

Für jegliche Art von Steuerrückerstattung ist v.a. dein
Grenzsteuersatz interessant. Beträgt dein zu versteuerndes
Jahreseinkommen mehr als 55.000 EUR, dann liegst du bereits
im Bereich des Spitzensteuersatzes von 42%. Für einen
zusätzlich verdienten EUR musst du dann 0,42 EUR Steuern
zahlen, verringert sich dein Einkommen hingegen um 1 EUR -
bspw. durch Werbungskosten - bekommst du 0,42 EUR Steuern vom
Finanzamt zurück.
Der Effekt, wieviel Steuer du zurück erhälst hängt von deinem
Einkommen und dem sich dadurch ergebenden Grenzsteuersatz ab.
Ein Geringverdiener, der dadurch nur wenig Steuern zahlt, hat
automatisch einen geringen Grenzsteuersatz und kann deswegen
auch kaum Steuern erstattet bekommen, selbst wenn er
umfangreiche Werbungskosten ausweisen kann.

Lounge Gast schrieb:

Danke ich frage da nochmal freundlich nach. Habe meine
Lohnsteuer mal nachgerechnet. Die ist ca 1200 Euro. Das
heißt
in diesem Sinne, dass man höchstens diesen Betrag
erstattet
bekommt. Ist das richtig? Was meint ihr mit den 30-40%?

Ich Frage nur aus Interesse. Die Aussage Arbeitgeber
übernimmt >> Selber zahlen und von Steuer absetzen
ist
klar :)

antworten
know-it-all

Re: Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel

Lounge Gast schrieb:

Single. Könnte man dann z.B. 3000 Euro Umzugskosten komplett
zurückerhalten? Falls ja brauche ich gar nicht bei meinem

Nein kannst du nicht. Wenn du die 3.000 EUR im Rahmen deiner Steuererklärung als Werbungskosten ansetzt und das Finanzamt diese vollständig anerkennt, dann reduziert sich dein zu versteuerndes Einkommen um eben diese 3.000 EUR. Die auf diese 3.000 EUR entfallende und bereits entrichtete Lohnsteuer erhälst du dann zurück.
Dein zu versteuerndes Einkommen liegt etwas unterhalb des Spitzensteuersatzes, schätzungsweise so um die 40%.
Dann erhälst du ~42% von 3.000 EUR zurück (40% Lohnsteuer und davon nochmal 5,5% Solizuschlag).

Kannst du auch einfach in einem Brutto-Netto-Rechner nachvollziehen. Einmal gibst du 55.000 EUR und einmal 52.000 EUR ein und schaust wie sich dabei die Steuern verhalten. Den Differenzbetrag bekommst du vom Finanzamt zurück.

Ich hoffe das war einigermaßen verständlich. Du scheinst ja leider gar keine Ahnung von Einkommenssteuern und co zu haben ;-)

antworten
WiWi Gast

Re: Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel

Danke:)! Hatte es Mal gelernt... Aber nach dem Prinzip 4 gewinnt:)

know-it-all schrieb:

Lounge Gast schrieb:

Single. Könnte man dann z.B. 3000 Euro Umzugskosten
komplett
zurückerhalten? Falls ja brauche ich gar nicht bei meinem

Nein kannst du nicht. Wenn du die 3.000 EUR im Rahmen deiner
Steuererklärung als Werbungskosten ansetzt und das Finanzamt
diese vollständig anerkennt, dann reduziert sich dein zu
versteuerndes Einkommen um eben diese 3.000 EUR. Die auf
diese 3.000 EUR entfallende und bereits entrichtete
Lohnsteuer erhälst du dann zurück.
Dein zu versteuerndes Einkommen liegt etwas unterhalb des
Spitzensteuersatzes, schätzungsweise so um die 40%.
Dann erhälst du ~42% von 3.000 EUR zurück (40% Lohnsteuer und
davon nochmal 5,5% Solizuschlag).

Kannst du auch einfach in einem Brutto-Netto-Rechner
nachvollziehen. Einmal gibst du 55.000 EUR und einmal 52.000
EUR ein und schaust wie sich dabei die Steuern verhalten. Den
Differenzbetrag bekommst du vom Finanzamt zurück.

Ich hoffe das war einigermaßen verständlich. Du scheinst ja
leider gar keine Ahnung von Einkommenssteuern und co zu haben
;-)

antworten
DAX Einkäufer

Re: Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel

Ich habe das Gefühl, dass der Threadersteller nie und nimmer eine anständige Steuererklärung zustande bekommen wird, so dass jeglicher Ratschlag für die genaue Handhabung dieser Kosten vergebens ist. Er sollte zu einem Steuerberater gehen und das Thema komplett ihm überlassen. Dann klappt's auch mit der Rückerstattung.

antworten
know-it-all

Re: Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel

Recht hast du :-)
Mit einer einfach zu bedienenden Software (Wiso Steuersparbuch etc.) bekommt er das vielleicht sogar trotzdem hin, selbst wenn er keinen blassen Schimmer von Begriffen wie Grenzsteuersatz hat.

DAX Einkäufer schrieb:

Ich habe das Gefühl, dass der Threadersteller nie und nimmer
eine anständige Steuererklärung zustande bekommen wird, so
dass jeglicher Ratschlag für die genaue Handhabung dieser
Kosten vergebens ist. Er sollte zu einem Steuerberater gehen
und das Thema komplett ihm überlassen. Dann klappt's
auch mit der Rückerstattung.

antworten
WiWi Gast

Re: Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel

Die Grundzüge der Einkommensteuer und wie es mit der Steuererstattung abläuft gehört in meinen Augen zur Allgemeinbildung. Aber wenn man sich nur stumpf die Folien reinballert, dann kann auch nichts hängen bleiben.

antworten
WiWi Gast

Re: Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel

Es ist so, dass in der Bevölkerung in Sachen Steuer und Sozialversicherung eine große Bildungslücke besteht. Und das auch bei Akademikern.

Ich weiß noch vor ein paar Jahren in einem anderen Forum, in dem auch viele Akademiker schrieben, wurde behauptet, dass ein Unternehmen durch Investitionen mehr Steuern sparen kann, als die Investition kostet. Ich konnte die Leute am Ende nicht vom Gegenteil überzeugen. Da nutzen logische Argumente einfach nichts. Steuergesetze sind für viele so etwas wie Voodoo-Zauber.

Bei normalen Arbeitern ist folgender Klassiker weit verbreitet: Dass man, wenn man Geringverdiener ist, durch Überstundenvergütungen mehr Abzüge haben kann, als die Überstundenvergütung wert ist. Die behaupten also, dass die Grenzrate der Lohnabzüge mehr als 100% beträgt, was gar nicht sein kann. Und man kann die Leute auch nicht vom Gegenteil überzeugen. Und gemeint war auch nicht der Sprung vom 450-Euro-Job in die Gleitzone, sondern der Fall eines normalen Vollzeit-Mitarbeiters. Mit dieser Ausrede, dass die Abzüge wegen den Überstunden höher sind als die Überstundenvergütung selbst, hat sich ein Hilfsarbeiter angeblich immer vor den Überstunden gedrückt. Und alle Mitarbeiter und der Chef haben ihm sogar geglaubt.

antworten
Vertriebsmensch

Re: Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel

Ist zwar OT, aber :

Mein Sohnemann arbeitet zur Zeit als Aushilfe in einer Firma, bekommt 8,50 EUR auf 450 EUR Basis, also nur wenig Stunden. Als ich ihm vorgeschlagen habe, dass er doch die 3 Monate bis zu Beginn seiner Ausbildung dort auch Vollzeit arbeiten kann, haben siene Kollegen gemeint, das lohnt sich nicht, er würde dann auf Grund seiner hohen Steuer bei LSK1 nicht mehr netto rausbekommen als jetzt :-( .....

Wenn ich richtig gerechnet habe, liegt seine Lohnsteuer bei ca. 70 EUR (die er ja bei der Erklärung wieder raus bekommt....)

antworten
WiWi Gast

Re: Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel

Auch immer wieder beliebt sind irgendwelche Investments in Anlagen mit negativer Rendite (z.B. Filmfonds o.ä.) nur um Steuern zu sparen. Dann investiert man 100.000, spart am Ende 20.000 und freut sich wie ein Schneekönig. Wenn dann am Ende das Investment pleite geht, schaut man dann in die Röhre.

antworten
WiWi Gast

Re: Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel

Hey, so blöd bin ich wohl nicht. Bin nämlich Berater. :D
Ne aber ich krieg es hin Leute, glaubt bitte an mich. Muss mich nur in das blöde Elster noch anmelden...

DAX Einkäufer schrieb:

Ich habe das Gefühl, dass der Threadersteller nie und nimmer
eine anständige Steuererklärung zustande bekommen wird, so
dass jeglicher Ratschlag für die genaue Handhabung dieser
Kosten vergebens ist. Er sollte zu einem Steuerberater gehen
und das Thema komplett ihm überlassen. Dann klappt's
auch mit der Rückerstattung.

antworten
WiWi Gast

Re: Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel

Ich glaube, dass solche "Verlustzuweisungsgesellschaften" schon Sinn machen, aber nur wenn die Verluste in den ersten Jahren auftreten und später mindestens wieder durch entsprechende Gewinne in späteren Jahren ausgeglichen werden. Sonst wäre der Gesetzgeber ja nicht extra gegen solche Modelle vorgegangen.

Ich habe mal gehört, dass in den 90er Jahren viele Ärzte auf solche Filmfonds hereingefallen sind. Die sollen oft auch indirekt über Steuerberater vermittelt worden sein. Diese Fonds haben aber nie Gewinn gemacht und da ist natürlich nicht sinnvoll. Deshalb sollen manche Ärzte heute noch vorsichtig sein, wenn der Steuerberater ihnen was vorschlägt :=)

Zu der Frage mit dem Sohn: Wenn er sonst keine Einkünfte in dem Jahr hat und er mit seinem Ferienjob unter dem Grundfreibetrag (etwas mehr als 8.000 Euro pro Jahr) liegt, kriegt er die Steuer wieder erstattet, wenn er eine Einkommensteuererklärung abgibt. Das dauert aber. Die Erklärung wird vom Finanzamt erst im Folgejahr bearbeitet und dann brauchen die oft Monate, bis sie diese bearbeitet haben und das Geld überweisen. Ich warte im Moment z. B. auch auf meine Steuererstattung 2015.

antworten
know-it-all

Re: Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel

Lounge Gast schrieb:

Einkommensteuererklärung abgibt. Das dauert aber. Die
Erklärung wird vom Finanzamt erst im Folgejahr bearbeitet und
dann brauchen die oft Monate, bis sie diese bearbeitet haben
und das Geld überweisen. Ich warte im Moment z. B. auch auf
meine Steuererstattung 2015.

Du machst wohl was falsch bei der Abgabe. Bei mir hat es bis auf eine Ausnahme nie länger als 4 Wochen gedauert zwischen Abgabe und Steuerbescheid. Die Erstattung kommt dann jeweils wenige Tage nach dem Bescheid. Das Finanzamt Düsseldorf-Mitte ist da jedenfalls ziemlich flott bei der Bearbeitung.

Wenn du schreibst du wartest auf deine Steuererstattung 2015 - geht es um die Steuererklärung für 2015 oder für 2014?
Wann hast du denn abgegeben?

Sofern du nicht zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet bist, kannst du die Abgabe und damit die Erstattung doch bewusst herauszögern. Das Finanzamt verzinst Erstattungen schließlich noch mit 6% ...

antworten
WiWi Gast

Re: Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel

Mit Elster ist recht komplizierter. Mach die Einkommensteuererklärung lieber mit
WISO steuer Sparbuch für 20 EUR oder einfach WISO Steuer fürn 10er. Vor allem per Datenübernahme aus Vorjahr gehts super fix.

antworten
WiWi Gast

Re: Umzugskosten bei Arbeitgeberwechsel

Es geht um die Einkommensteuer 2015. Die Erklärung 2015 habe ich gleich nach dem Jahreswechsel 2015/2016 abgegeben. Mein Finanzamt ist chronisch überlastet und vergibt die Aufträge häufig auch an seine zahlreichen Außenstellen in meinem Bundesland, weil sie vor Ort gar nicht genug Leute haben, alles abzuarbeiten. Ich schätze, dass die vor Juni erst gar nicht anfangen, die neuen Erklärungen für 2015 zu prüfen (gesetzliche Abgabefrist für Steuerpflichtige ohne Steuerberater ist ja der 31.05.2016).

Dass man bei später Abgabe gute Zinsen bekommt, weiß ich. Allerdings hatte ich in 2015 teilweise Einkünfte aus selbständiger Arbeit und da muss man sowieso pünktlich abgeben. Ich wollte den Kram auch endlich mal vom Tisch haben. Ab 2016 kann ich es mir dann ja überlegen, bis zu Grenze der Festsetzungsfrist zu warten und dann ordentliche Zinsen zu kassieren. Allerdings weiß ich nicht, ob meine Werbungskosten dann noch so hoch sein werden. Nach dem Examen hat man ja nicht mehr so hohe Werbungskosten.

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