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Urlaub in der Probezeit

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WiWi Gast

Urlaub in der Probezeit

Hallo,

Ich werde am 01.05. meine neue Stelle im Controlling beginnen.

"Leider" haben wir bereits im letzten Jahr ein verlängertes Wochenende Urlaub für Ende Juni gebucht.
Somit bräuchte ich, um diesen Urlaub antreten zu können, schon 3 Urlaubstage relativ kurz nach Antritt der neuen Stelle.
Ich habe natürlich Bedenken, dass es beim neuen Unternehmen nicht sonderlich gut ankommt, gerade in Bezug auf Einarbeitung durch neue Kollegen usw.
Wie seht ihr das?

Würdet ihr höflich anfragen bezüglich des bereits vor Jobwechsel gebuchten Urlaubes oder es gleich sein lassen und diesen (mit hohen Kosten verbunden) stornieren?
Bei negativer Rückmeldung der neuen Firma, storniere ich sowieso, der neue Job geht da nun mal vor!

Gute Nacht und Danke! :-)

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WiWi Gast

Urlaub in der Probezeit

WiWi Gast schrieb am 03.03.2021:

Hallo,

Ich werde am 01.05. meine neue Stelle im Controlling beginnen.

"Leider" haben wir bereits im letzten Jahr ein verlängertes Wochenende Urlaub für Ende Juni gebucht.
Somit bräuchte ich, um diesen Urlaub antreten zu können, schon 3 Urlaubstage relativ kurz nach Antritt der neuen Stelle.
Ich habe natürlich Bedenken, dass es beim neuen Unternehmen nicht sonderlich gut ankommt, gerade in Bezug auf Einarbeitung durch neue Kollegen usw.
Wie seht ihr das?

Würdet ihr höflich anfragen bezüglich des bereits vor Jobwechsel gebuchten Urlaubes oder es gleich sein lassen und diesen (mit hohen Kosten verbunden) stornieren?
Bei negativer Rückmeldung der neuen Firma, storniere ich sowieso, der neue Job geht da nun mal vor!

Gute Nacht und Danke! :-)

Nett fragen und erklären, dass der Urlaub schon vor dem neuen Job gebucht war, ein langes Wochenende nach 6-8 Wochen im Job sollte eigentlich kein Problem. Allerdings würde ich das Ganze jetzt schon ansprechen und nicht erst am 01.05.

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WiWi Gast

Urlaub in der Probezeit

Einfach freundlich ansprechen und fertig.

Ich kenne es aber auch nur so, dass man sowieso vor Jobantritt gefragt wird, ob schon vor längerer Zeit vereinbarte Termine anstehen.

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WiWi Gast

Urlaub in der Probezeit

Du hast vom 1. Monat an gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Dieser Blödsinn "in der Probezeit gibt es keinen Urlaub" ist unzulässig. Außerdem sind 6 Monate ohne Urlaub schon recht fragwürdig. Firmen, die diese Philosophie fahren, sind übel. Würde ich nicht akzeptieren. Mit Kind und Familie erst recht nicht machbar. Das würde ich knallhart ausdiskutieren.

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WiWi Gast

Urlaub in der Probezeit

WiWi Gast schrieb am 03.03.2021:

Du hast vom 1. Monat an gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Dieser Blödsinn "in der Probezeit gibt es keinen Urlaub" ist unzulässig. Außerdem sind 6 Monate ohne Urlaub schon recht fragwürdig. Firmen, die diese Philosophie fahren, sind übel. Würde ich nicht akzeptieren. Mit Kind und Familie erst recht nicht machbar. Das würde ich knallhart ausdiskutieren.

Dann bist du halt im Zweifel weg vom Fenster. 10 andere hoch motivierte Kandidaten, die durch Corona ihren Job verloren haben, stehen bereits Schlange und würden bestimmt gerne deinen Job ohne Murren ausführen.

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WiWi Gast

Urlaub in der Probezeit

WiWi Gast schrieb am 03.03.2021:

Du hast vom 1. Monat an gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Dieser Blödsinn "in der Probezeit gibt es keinen Urlaub" ist unzulässig.

So manches ist unzulässig. 18-20 Stunden am Tag bei IB zu arbeiten, ist sicher auch nicht so ganz rechtens. Wenn man seinen Job behalten oder Karriere machen will, muss man sich aber hin und wieder etwas "anpassen".

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WiWi Gast

Urlaub in der Probezeit

WiWi Gast schrieb am 03.03.2021:

Du hast vom 1. Monat an gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Dieser Blödsinn "in der Probezeit gibt es keinen Urlaub" ist unzulässig. Außerdem sind 6 Monate ohne Urlaub schon recht fragwürdig. Firmen, die diese Philosophie fahren, sind übel. Würde ich nicht akzeptieren. Mit Kind und Familie erst recht nicht machbar. Das würde ich knallhart ausdiskutieren.

Nein, der Anspruch auf Urlaub beseht erst nach Ablauf von sechs Monaten. Das hat allerdings mit der Probezeit gar nichts zu tun, siehe § 4 BUrlG: Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.

Die Mitarbeiter erwerben für jeden vollen Monat rechnerisch ein Zwölftel ihres Jahresurlaubs, seit dem das Arbeitsverhältnis besteht. Sie haben nur keinen Anspruch darauf, den vollen Urlaub bereits während der Probezeit zu nehmen. Diese Regelung führt bisweilen zu dem Missverständnis, dass während der Probezeit eine Urlaubssperre bestehe. Das stimmt nicht.

Liebe Grüße

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WiWi Gast

Urlaub in der Probezeit

Die meisten Firmen wollen sogar, dass du in der Probezeit Urlaub ninmst (die meisten, nicht alle). Denn wenn du das nicht machst müsstest du bspw. In deinem Fall den Urlaub von 8 Monaten in November und Dezember nehmen, was auch keinem nützt.

Gerade bei den langen Wochenende so kurz nach Einstieg wird es bei uns bspw. sogar gerne gesehen. Weil da oft keiner da ist, der dich betreuen könnte.

Was manchmal etwas kritisch ist, ist wenn du mehr Tage nehmen willst, als du dir zu diesem Zeitpunkt erarbeitet hättest. Also Jahresurlaub/12 * gearbeitete Monate. Das sollte bei dir ja so gerade gut gehen. Wenn nicht könnte es Probleme geben. Manche Arbeitgeber blocken das dann ab oder verlangen von dir, dass du die Urlaubstage zurückzahlst falls du entlassen wirst bevor du sie dir erarbeitet hast. Bei vielen ist es trotzdem ok.

Also einfach nachfragen, Chancen sind sehr gut. Aber ich würde damit auch nicht bis zum 1.5. warten.

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WiWi Gast

Urlaub in der Probezeit

Kein Urlaub in der Probezeit meint auch eher dass du in der Probezeit nicht 3 Wochen weg sein sollst weil das extrem zu Lasten der Einarbeitung geht. 2-3 Tage halte ich für überhaupt kein Problem, aber das solltest du definitiv vorher ansprechen. Das Kind scheint nur bei dir jetzt schon in den Brunnen gefallen da du ja anscheinend schon unterschrieben hast. Sowas spricht man vorher an. Würde jetzt einfach drauf hoffen dass dein Chef nett ist und Verständnis hat und dir den Urlaub gewährt.

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WiWi Gast

Urlaub in der Probezeit

WiWi Gast schrieb am 03.03.2021:

Du hast vom 1. Monat an gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Dieser Blödsinn "in der Probezeit gibt es keinen Urlaub" ist unzulässig. Außerdem sind 6 Monate ohne Urlaub schon recht fragwürdig. Firmen, die diese Philosophie fahren, sind übel. Würde ich nicht akzeptieren. Mit Kind und Familie erst recht nicht machbar. Das würde ich knallhart ausdiskutieren.

Nein, der Anspruch auf Urlaub beseht erst nach Ablauf von sechs Monaten. Das hat allerdings mit der Probezeit gar nichts zu tun, siehe § 4 BUrlG: Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben.

Die Mitarbeiter erwerben für jeden vollen Monat rechnerisch ein Zwölftel ihres Jahresurlaubs, seit dem das Arbeitsverhältnis besteht. Sie haben nur keinen Anspruch darauf, den vollen Urlaub bereits während der Probezeit zu nehmen. Diese Regelung führt bisweilen zu dem Missverständnis, dass während der Probezeit eine Urlaubssperre bestehe. Das stimmt nicht.

Liebe Grüße

"Nein, der Anspruch auf Urlaub beseht erst nach Ablauf von sechs Monaten."

Das ist falsch, wie du selbst zitierst. Der volle(!) Urlaubsanspruch entsteht erst nach Ablauf von sechs Monaten.

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