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Urlaubsanspruch Urlaubstage bei Jobwechsel

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WiWi Gast

Urlaubsanspruch Urlaubstage bei Jobwechsel

Hallo zusammen,

ich trete anfang August eine neue Arbeitstelle an und habe diesbezüglich eine Frage zu den Urlaubstagen. Bin zZ in einem IGM Unternehmen mit 30 Urlaubstagen angestellt und hab per Vertrag im neuen Unternehmen einen Urlaubsanspruch von 12 Tagen für die restlichen 4 Monate des Jahres.

Darf ich nun nur 18 Tage von den 30 jetzt nutzen oder ist das unabhängig von einander?

Danke im vorraus

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WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch Urlaubstage bei Jobwechsel

Du musst die Urlaubstage der neuen Stelle nicht von den 30 Urlaubstagen beim alten Arbeitgeber abziehen (30-12=18) sondern du musst das anteilig aus Jahr berechnen. 8 von 12 Monaten = 2/3 des Jahres beim aktuellen Arbeitgeber
30 Urlaubstage / Jahr * 2/3 = 20 Urlaubstage

plus die 12 Urlaubstage beim neuen Arbeitgeber = 32 insgesamt dies Jahr

Dein neuer Arbeitgeber kann dir so viele Urlaubstage geben wie er will. Das hat mit den Urlaubstagen beim vorherigen Arbeitgeber nichts zu tun.

Im neuen Job hast du dann vermutlich 36 Urlaubstage im nächsten Jahr oder ist das nur eine Regelung für die Übergangsmonate?

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WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch Urlaubstage bei Jobwechsel

Offiziel hab ich 28 Tage Urlaub bei der neuen stelle ! Alles klar dann weiss ich bescheid, danke !

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WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch Urlaubstage bei Jobwechsel

der vorherige Gast hat recht, ist aber schlecht im Kalenderlesen: Anfang August wechseln bedeutet 7/12 des Urlaubes beim alten AG, also 17.5 Tage.
Die 12 Tage beim neuen enstprechen 5/12. Hat also wahrscheinlich 29 oder 30 Urlaubstage/Jahr beim neuen AG.

Und in diesem Jahr ungefaehr auch 29.5 Tage.

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WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch Urlaubstage bei Jobwechsel

Du hast beim alten Arbeitgeber nur einen anteiligen Anspruch auf die 30 Tage, sprich 18. Dazu kommen die 12 des neuen Arbeitgebers.

Kompliziert wird die Lage immer bei einem Jobwechsel spät im Jahr, wenn man bei alten Arbeitgeber seine gesetzlichen Urlaubsansprüche (das sind 20 bei einer 5-Tage-Woche) noch nicht genommen hat und der neue Arbeitgeber ihm diese dann gewähren muss.

Bsp: Wechsel zum 01.12., der neue AG bietet vertraglich noch 2 weitere Tage Urlaub an, beim alten Arbeitgeber konnten aus dringend betrieblichen gründen erst 8 Tage im Jahr gewährt werden. So muss der neue Arbeitgeber die fehlenden 10 Tage ebenso gewähren (und stellt diese dann dem alten AG oft in Rechnung).

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WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch Urlaubstage bei Jobwechsel

Dazu wüsste ich gern: Verlangt der neue Arbeitgeber (hier ein bayer. IGM-Betrieb) eine Bescheinigung vom alten Arbeitgeber? Oder kommt das alles nur in Gang, wenn ich als Arbeitnehmer ich mich drum kümmere?

WiWi Gast schrieb am 25.01.2016:

Du hast beim alten Arbeitgeber nur einen anteiligen Anspruch auf die 30 Tage, sprich 18. Dazu kommen die 12 des neuen Arbeitgebers.

Kompliziert wird die Lage immer bei einem Jobwechsel spät im Jahr, wenn man bei alten Arbeitgeber seine gesetzlichen Urlaubsansprüche (das sind 20 bei einer 5-Tage-Woche) noch nicht genommen hat und der neue Arbeitgeber ihm diese dann gewähren muss.

Bsp: Wechsel zum 01.12., der neue AG bietet vertraglich noch 2 weitere Tage Urlaub an, beim alten Arbeitgeber konnten aus dringend betrieblichen gründen erst 8 Tage im Jahr gewährt werden. So muss der neue Arbeitgeber die fehlenden 10 Tage ebenso gewähren (und stellt diese dann dem alten AG oft in Rechnung).

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WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch Urlaubstage bei Jobwechsel

Kommt auf den AG an ob du das proaktiv machen musst oder der AG selber fragt, aber eine Bescheinigung brauchst du grundsätzlich.
Bei mir hat der AG (auch bayer. IGM Betrieb) bei meinem Einstieg direkt nach einer Bescheinigung über meinen Urlaub beim vorherigen AG nachgefragt

WiWi Gast schrieb am 02.03.2023:

Dazu wüsste ich gern: Verlangt der neue Arbeitgeber (hier ein bayer. IGM-Betrieb) eine Bescheinigung vom alten Arbeitgeber? Oder kommt das alles nur in Gang, wenn ich als Arbeitnehmer ich mich drum kümmere?

Du hast beim alten Arbeitgeber nur einen anteiligen Anspruch auf die 30 Tage, sprich 18. Dazu kommen die 12 des neuen Arbeitgebers.

Kompliziert wird die Lage immer bei einem Jobwechsel spät im Jahr, wenn man bei alten Arbeitgeber seine gesetzlichen Urlaubsansprüche (das sind 20 bei einer 5-Tage-Woche) noch nicht genommen hat und der neue Arbeitgeber ihm diese dann gewähren muss.

Bsp: Wechsel zum 01.12., der neue AG bietet vertraglich noch 2 weitere Tage Urlaub an, beim alten Arbeitgeber konnten aus dringend betrieblichen gründen erst 8 Tage im Jahr gewährt werden. So muss der neue Arbeitgeber die fehlenden 10 Tage ebenso gewähren (und stellt diese dann dem alten AG oft in Rechnung).

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WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch Urlaubstage bei Jobwechsel

Proaktiv / unaufgefordert muss man gar nichts machen. Deine Situation bezieht sich außerdem auch wirklich nur bei Wechsel am/nach dem 01.07. innerhalb des Jahres, da man ab diesem Zeitpunkt den VOLLEN Urlaubsanspruch beim alten AG erwirbt.

Daher immer nur bei Anfrage. Dies kann bei manchen AG schon im Arbeitsvertrag stehen. "AN muss genommenen Urlaub innerhalb der ersten 2 Monate melden" oder so.

Bei anderen fragt HR in den ersten Wochen nach.

Bei Konzernen wird dir bei Austritt so ein Wisch eigentlich automatisch ausgestellt.

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WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch Urlaubstage bei Jobwechsel

Ah, das leuchtet mir ein mit dem Zeitpunkt 01.07. - wäre das jetzt DER 01.07. oder NACH dem 01.07., also z. B. 15.07. oder meintest du nach dem 30.06.? Wahrscheinlich, oder?
Interessantes Thema.
Ja, ich glaube auch, dass IGM-Betriebe und überhaupt größere Unternehmen solch einen Wisch gleich mit den anderen Unterlagen mitgeben. Was mich noch interessieren würde, ob sie prinzipiell (also IGM-Betriebe) ein Urlaubsanspruchsformular vom alten Arbeitgeber fordern oder ob sie das nur stichtagsbezogen machen, also Einstieg nach (oder am?) 01.07. - weißt du das?

WiWi Gast schrieb am 02.03.2023:

Proaktiv / unaufgefordert muss man gar nichts machen. Deine Situation bezieht sich außerdem auch wirklich nur bei Wechsel am/nach dem 01.07. innerhalb des Jahres, da man ab diesem Zeitpunkt den VOLLEN Urlaubsanspruch beim alten AG erwirbt.

Daher immer nur bei Anfrage. Dies kann bei manchen AG schon im Arbeitsvertrag stehen. "AN muss genommenen Urlaub innerhalb der ersten 2 Monate melden" oder so.

Bei anderen fragt HR in den ersten Wochen nach.

Bei Konzernen wird dir bei Austritt so ein Wisch eigentlich automatisch ausgestellt.

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WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch Urlaubstage bei Jobwechsel

Voller Urlaubsanspruch ab (also einschließlich) 01.07.

Hatte bisher 3 Konzerne als AG. Bei allen Wechsel innerhalb der zweiten Jahreshälfte.

Konzern 1 (IGM) hat mich während des Offboardings (Wechsel zu Konzern 2) aufgefordert meinen vollen Urlaubsanspruch zu nehmen (30 Tage). Da ich gesagt habe, dass ich meinen anteiligen Urlaubsanspruch mitnehmen möchte, habe ich ein entsprechendes Schreiben bekommen, wo der AG sich abgesichert hat, dass er nicht den vollen Urlaubsanspruch leisten muss, da ich diesen beim neuen AG geltend machen möchte.

Konzern 2 (IGM) hat mich nach 2 Wochen aufgefordert eine Urlaubsbescheinigung einzureichen. Kann mir im Leben nicht vorstellen, dass sich HR die Mühe machen würde, Konzern 1 anzuschreiben. Ohne Erlaubnis dürfte Konzern 1 solch eine personenbezogene Information wahrscheinlich auch gar nicht ausstellen an Konzern 2.
Habe dann vergessen, das einzureichen und wurde nach Woche 6 noch einmal freundlich dran erinnert. Habe es dann mit Verspätung eingereicht (den Wisch, den ich von Konzern 1 bekommen habe). Bei meinem offboarding zu Konzern 3 wurde ich von Konzern gar nicht angefragt wegen Urlaubsanspruch, sondern mir wurde mit meinem letzten Gehalt mein restlicher Urlaubsanspruch (15Tage) einfach ungefragt ausgezahlt.

Konzern 3 hat nicht nach einer Bescheinigung gefragt, sondern mir pauschal den anteiligen Urlaubsanspruch (15 Tage) gewährt. Damit hatte ich in dem Jahr 30 Tage Urlaub + 15 ausgezahlte Urlaubstage.

Kurzer Sanity-Check mit meiner Anwältin (zufällig meine Frau): In meinem Fall ist das alles glücklich und okay verlaufen. Hätte Konzern 3 eine Urlaubsbescheinigung gefordert, hätte ich in den ersten 2 Monaten (Kulanzzeitraum) noch bei meinem alten AG (Konzern 2) Beschwerde einlegen können, dass mir ungefragt der Urlaubsanspruch ausgezahlt wurde. Hätte dann den Betrag zurücküberweisen müssen (wenn ich denn die 15 Tage Urlaub unbedingt hätte haben wollen bei Konzern 3). Es wäre aber auch okay gewesen, das Geld zu behalten, aber dann eben keinen Urlaubsanspruch bei Konzern 3 mehr zu haben.

Da Konzern 3 es anscheinend egal ist, wie viel Urlaub ich genommen habe (gibt einige AG, denen das egal ist, weil es keine zusätzlich geplanten Kosten darstellt, wenn du schon mehr Urlaub in der Vergangenheit hattest - gegenteilig bist du ja optimalerweise sogar dann ausgeruhter for free).

WiWi Gast schrieb am 03.03.2023:

Ah, das leuchtet mir ein mit dem Zeitpunkt 01.07. - wäre das jetzt DER 01.07. oder NACH dem 01.07., also z. B. 15.07. oder meintest du nach dem 30.06.? Wahrscheinlich, oder?
Interessantes Thema.
Ja, ich glaube auch, dass IGM-Betriebe und überhaupt größere Unternehmen solch einen Wisch gleich mit den anderen Unterlagen mitgeben. Was mich noch interessieren würde, ob sie prinzipiell (also IGM-Betriebe) ein Urlaubsanspruchsformular vom alten Arbeitgeber fordern oder ob sie das nur stichtagsbezogen machen, also Einstieg nach (oder am?) 01.07. - weißt du das?

WiWi Gast schrieb am 02.03.2023:

Proaktiv / unaufgefordert muss man gar nichts machen. Deine Situation bezieht sich außerdem auch wirklich nur bei Wechsel am/nach dem 01.07. innerhalb des Jahres, da man ab diesem Zeitpunkt den VOLLEN Urlaubsanspruch beim alten AG erwirbt.

Daher immer nur bei Anfrage. Dies kann bei manchen AG schon im Arbeitsvertrag stehen. "AN muss genommenen Urlaub innerhalb der ersten 2 Monate melden" oder so.

Bei anderen fragt HR in den ersten Wochen nach.

Bei Konzernen wird dir bei Austritt so ein Wisch eigentlich automatisch ausgestellt.

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WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch Urlaubstage bei Jobwechsel

Vielen Dank für die ausführliche Erläuterung - wirklich spannend.

WiWi Gast schrieb am 03.03.2023:

Voller Urlaubsanspruch ab (also einschließlich) 01.07.

Hatte bisher 3 Konzerne als AG. Bei allen Wechsel innerhalb der zweiten Jahreshälfte.

Konzern 1 (IGM) hat mich während des Offboardings (Wechsel zu Konzern 2) aufgefordert meinen vollen Urlaubsanspruch zu nehmen (30 Tage). Da ich gesagt habe, dass ich meinen anteiligen Urlaubsanspruch mitnehmen möchte, habe ich ein entsprechendes Schreiben bekommen, wo der AG sich abgesichert hat, dass er nicht den vollen Urlaubsanspruch leisten muss, da ich diesen beim neuen AG geltend machen möchte.

Konzern 2 (IGM) hat mich nach 2 Wochen aufgefordert eine Urlaubsbescheinigung einzureichen. Kann mir im Leben nicht vorstellen, dass sich HR die Mühe machen würde, Konzern 1 anzuschreiben. Ohne Erlaubnis dürfte Konzern 1 solch eine personenbezogene Information wahrscheinlich auch gar nicht ausstellen an Konzern 2.
Habe dann vergessen, das einzureichen und wurde nach Woche 6 noch einmal freundlich dran erinnert. Habe es dann mit Verspätung eingereicht (den Wisch, den ich von Konzern 1 bekommen habe). Bei meinem offboarding zu Konzern 3 wurde ich von Konzern gar nicht angefragt wegen Urlaubsanspruch, sondern mir wurde mit meinem letzten Gehalt mein restlicher Urlaubsanspruch (15Tage) einfach ungefragt ausgezahlt.

Konzern 3 hat nicht nach einer Bescheinigung gefragt, sondern mir pauschal den anteiligen Urlaubsanspruch (15 Tage) gewährt. Damit hatte ich in dem Jahr 30 Tage Urlaub + 15 ausgezahlte Urlaubstage.

Kurzer Sanity-Check mit meiner Anwältin (zufällig meine Frau): In meinem Fall ist das alles glücklich und okay verlaufen. Hätte Konzern 3 eine Urlaubsbescheinigung gefordert, hätte ich in den ersten 2 Monaten (Kulanzzeitraum) noch bei meinem alten AG (Konzern 2) Beschwerde einlegen können, dass mir ungefragt der Urlaubsanspruch ausgezahlt wurde. Hätte dann den Betrag zurücküberweisen müssen (wenn ich denn die 15 Tage Urlaub unbedingt hätte haben wollen bei Konzern 3). Es wäre aber auch okay gewesen, das Geld zu behalten, aber dann eben keinen Urlaubsanspruch bei Konzern 3 mehr zu haben.

Da Konzern 3 es anscheinend egal ist, wie viel Urlaub ich genommen habe (gibt einige AG, denen das egal ist, weil es keine zusätzlich geplanten Kosten darstellt, wenn du schon mehr Urlaub in der Vergangenheit hattest - gegenteilig bist du ja optimalerweise sogar dann ausgeruhter for free).

WiWi Gast schrieb am 03.03.2023:

Ah, das leuchtet mir ein mit dem Zeitpunkt 01.07. - wäre das jetzt DER 01.07. oder NACH dem 01.07., also z. B. 15.07. oder meintest du nach dem 30.06.? Wahrscheinlich, oder?
Interessantes Thema.
Ja, ich glaube auch, dass IGM-Betriebe und überhaupt größere Unternehmen solch einen Wisch gleich mit den anderen Unterlagen mitgeben. Was mich noch interessieren würde, ob sie prinzipiell (also IGM-Betriebe) ein Urlaubsanspruchsformular vom alten Arbeitgeber fordern oder ob sie das nur stichtagsbezogen machen, also Einstieg nach (oder am?) 01.07. - weißt du das?

WiWi Gast schrieb am 02.03.2023:

Proaktiv / unaufgefordert muss man gar nichts machen. Deine Situation bezieht sich außerdem auch wirklich nur bei Wechsel am/nach dem 01.07. innerhalb des Jahres, da man ab diesem Zeitpunkt den VOLLEN Urlaubsanspruch beim alten AG erwirbt.

Daher immer nur bei Anfrage. Dies kann bei manchen AG schon im Arbeitsvertrag stehen. "AN muss genommenen Urlaub innerhalb der ersten 2 Monate melden" oder so.

Bei anderen fragt HR in den ersten Wochen nach.

Bei Konzernen wird dir bei Austritt so ein Wisch eigentlich automatisch ausgestellt.

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