Voller Urlaubsanspruch ab (also einschließlich) 01.07.
Hatte bisher 3 Konzerne als AG. Bei allen Wechsel innerhalb der zweiten Jahreshälfte.
Konzern 1 (IGM) hat mich während des Offboardings (Wechsel zu Konzern 2) aufgefordert meinen vollen Urlaubsanspruch zu nehmen (30 Tage). Da ich gesagt habe, dass ich meinen anteiligen Urlaubsanspruch mitnehmen möchte, habe ich ein entsprechendes Schreiben bekommen, wo der AG sich abgesichert hat, dass er nicht den vollen Urlaubsanspruch leisten muss, da ich diesen beim neuen AG geltend machen möchte.
Konzern 2 (IGM) hat mich nach 2 Wochen aufgefordert eine Urlaubsbescheinigung einzureichen. Kann mir im Leben nicht vorstellen, dass sich HR die Mühe machen würde, Konzern 1 anzuschreiben. Ohne Erlaubnis dürfte Konzern 1 solch eine personenbezogene Information wahrscheinlich auch gar nicht ausstellen an Konzern 2.
Habe dann vergessen, das einzureichen und wurde nach Woche 6 noch einmal freundlich dran erinnert. Habe es dann mit Verspätung eingereicht (den Wisch, den ich von Konzern 1 bekommen habe). Bei meinem offboarding zu Konzern 3 wurde ich von Konzern gar nicht angefragt wegen Urlaubsanspruch, sondern mir wurde mit meinem letzten Gehalt mein restlicher Urlaubsanspruch (15Tage) einfach ungefragt ausgezahlt.
Konzern 3 hat nicht nach einer Bescheinigung gefragt, sondern mir pauschal den anteiligen Urlaubsanspruch (15 Tage) gewährt. Damit hatte ich in dem Jahr 30 Tage Urlaub + 15 ausgezahlte Urlaubstage.
Kurzer Sanity-Check mit meiner Anwältin (zufällig meine Frau): In meinem Fall ist das alles glücklich und okay verlaufen. Hätte Konzern 3 eine Urlaubsbescheinigung gefordert, hätte ich in den ersten 2 Monaten (Kulanzzeitraum) noch bei meinem alten AG (Konzern 2) Beschwerde einlegen können, dass mir ungefragt der Urlaubsanspruch ausgezahlt wurde. Hätte dann den Betrag zurücküberweisen müssen (wenn ich denn die 15 Tage Urlaub unbedingt hätte haben wollen bei Konzern 3). Es wäre aber auch okay gewesen, das Geld zu behalten, aber dann eben keinen Urlaubsanspruch bei Konzern 3 mehr zu haben.
Da Konzern 3 es anscheinend egal ist, wie viel Urlaub ich genommen habe (gibt einige AG, denen das egal ist, weil es keine zusätzlich geplanten Kosten darstellt, wenn du schon mehr Urlaub in der Vergangenheit hattest - gegenteilig bist du ja optimalerweise sogar dann ausgeruhter for free).
WiWi Gast schrieb am 03.03.2023:
Ah, das leuchtet mir ein mit dem Zeitpunkt 01.07. - wäre das jetzt DER 01.07. oder NACH dem 01.07., also z. B. 15.07. oder meintest du nach dem 30.06.? Wahrscheinlich, oder?
Interessantes Thema.
Ja, ich glaube auch, dass IGM-Betriebe und überhaupt größere Unternehmen solch einen Wisch gleich mit den anderen Unterlagen mitgeben. Was mich noch interessieren würde, ob sie prinzipiell (also IGM-Betriebe) ein Urlaubsanspruchsformular vom alten Arbeitgeber fordern oder ob sie das nur stichtagsbezogen machen, also Einstieg nach (oder am?) 01.07. - weißt du das?
WiWi Gast schrieb am 02.03.2023:
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