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Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel

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WiWi Gast

Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel

Hey leute, ich beginne ab dem 01.10 eine neue stelle. Bei meinem aktuellen Arbeitgeber bin ich seit fast 3 jahren beschäftigt. Im Vertrag steht nur,dass ich 30 tage urlaub habe. Wenn ich nun zum 01.10 wechsel dann steht mir beim alten arbeitgeber ein urlaub von 9monate * 2,5 Urlaubstage zu ?

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WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel

WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel

beim neuen Arbeitgeber stehen dir anteilige Urlaubstage gemäß der dort geltenden Urlaubsverordnung zu.
Spich wenn dort 24 Tage normal sind bekommst du 6 tage Urlaub fuer die letzten 3 Monate und wenn 36 normal sind bekommst du 9 Tage.

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WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel

Ja richtig. Der Jahresurlaub wird anteilig berechnet, wobei auf volle Urlaubstrage nach unten abzurunden ist.

Kannst du den Urlaub nicht mehr ganz nehmen, muss er finanziell abgegolten werden.

Wurden zu viele Urlaubstrage genommen, darf dein neuer Arbeitgeber dir den Urlaubsanspruch entsprechend kürzen.

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WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel

Lounge Gast schrieb:

Wurden zu viele Urlaubstrage genommen, darf dein neuer
Arbeitgeber dir den Urlaubsanspruch entsprechend kürzen.

Ist das nicht falsch? In diesem Fall muss man doch für zu viel genommenen Urlaub z. B. eine Rückzahlung an den alten Arbeitgeber leisten. Bei einem Bekannten war das der Fall. Sonst wäre ja der alte Arbeitgeber der angeschmierte und der neue würde von den zusätzlichen Arbeitstagen profitieren.

Außerdem bekommt der neue Arbeitgeber doch gar nicht mitgeteilt, wie viele Urlaubstage ich beim alten Arbeitgeber genommen hatte. Wenn man vom alten Arbeitgeber von der Sozialversicherung abmeldet wird, ist ein Schlussstrich gezogen und es geht mit dem neuen AG "bei Null" weiter, sobald einen dieser wieder anmeldet.

Sehe ich das richtig?

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WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel

Ich habe gelesen,dass rechtlich einem der ganze jahresurlaub zusteht, wenn man nach dem 30.06 das unternehmen wechselt. klingt komisch IST ABER So !!!! Schaut doch selber nach.

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WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel

Wofür brauchst du bitte sonst die Urlaubsbescheinigung, wenn nicht zu dem Zweck, dass dein neuer AG prüfen kann, ob er dir den Urlaub kürzen kann?

Dass man Geld zurückzahlen muss, weil man zu viel Urlaub genommen hat, habe ich noch nie gehört.

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WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel

Lounge Gast schrieb:

Ich habe gelesen,dass rechtlich einem der ganze jahresurlaub
zusteht, wenn man nach dem 30.06 das unternehmen wechselt.
klingt komisch IST ABER So !!!! Schaut doch selber nach.

Soweit ich weiß steht einem in diesem Fall der komplette Pflichturlaub zu (was im Normalfall 20 Tage sind - außer man muss 6 Tage Urlaub nehmen um ne Woche frei zu bekommen, dann sind das 24 Tage) + der freiwillig vom Arbeitgeber gewährte Zusatzurlaub anteilig.

Hat man also 30 Tage im Vertrag stehen und wechselt zum 1.10 müsste man nach meiner Rechnung 20+0,75 * 10 = 27,5 Tage Urlaubsanspruch haben.
So hab ich das zumindest im Studium gelernt, mich danach allerdings nie wieder damit beschäftigt. Also bitte nicht auf mich verlassen :-D

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WiWi Gast

Re: Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel

Doch wie sieht die Sache aus, wenn der Arbeitnehmer in der zweiten Jahreshälfte aus dem Unternehmen ausscheidet? Besteht dann auch nur Anspruch auf den anteiligen Jahresurlaub?

Das Bundesurlaubsgesetz sagt nein, denn gemäß § 4 BUrlG erwirbt der Arbeitnehmer nach dem sechsmonatigen Bestehen des Arbeitsverhältnisses bereits den vollen Jahresurlaub.

Dies mag aus der Sicht des Arbeitgebers zunächst ungerecht klingen, da der alte Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaub für das ganze Jahr gewähren soll, obwohl der Arbeitnehmer nicht mehr das ganze Jahr für den Arbeitgeber tätig ist, aber so will es das Gesetz. Und dafür gibt es auch gute Gründe, denn der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers soll der Erholung dienen. Wechselt aber ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber, hat er meistens in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses eine faktische Urlaubssperre. Daher soll der Arbeitnehmer, der mehr als sechs Monate bei seinem alten Arbeitgeber gearbeitet hat, wenigstens noch bei seinem alten Arbeitgeber den vollen Urlaub nehmen können.

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