Lounge Gast schrieb:
lol...sowas würde ich gar nicht preisgeben. Es geht den neuen
Arbeitgeber schlicht nichts an. Gerade vor einem Jobwechsel
will man ja durchaus mal einen Monat urlauben.
Der neue Arbeitgeber soll dir einfach Urlaubstage gewähren
und zwar anteilig am Jahr (sprich, 11/12). Das macht
eigentlich jeder ordentliche Arbeitgeber.
Genau aus dem Grund (vor dem Wechsel 4 Wochen Urlaub machen) kann der neue Arbeitgeber diese Bescheinigung anfragen.
Es ist interessant, dass solche einfachen Dinge mit einem Blick in die passende Gesetzeslage eigentlich allumfassend beantwortet sind.
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
§ 6 Ausschluß von Doppelansprüchen
(1)
Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.
(2)
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.
D.h. wenn jemand Anfang des Jahres seinen kompletten Jahresurlaub beim alten Arbeitgeber genommen hat, gibt es keinen Anspruch mehr auf anteiligen Resturlaub beim neuen Arbeitgeber.
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