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Urlaubsbescheinigung Arbeitgeberwechsel

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WiWi Gast

Urlaubsbescheinigung Arbeitgeberwechsel

Hallo zusammen!

Ich werde nächstes Jahr im Februar den Arbeitgeber wechseln. Mein neuer AG verlangte jetzt eine Urlaubsbescheinigung meines bisherigen AG.

  1. Wozu braucht mein neuer AG die Urlaubsbescheinigung?
  2. Will er eine Bescheinigung haben, wie viele Urlaubstage ich 2017 bis zum meinem Austritt noch habe (sollten ja nicht so viele sein, da ich nur Anteilig Tage bekomme)? Oder will er eine Bescheinigung haben wie viele Urlaubstage ich 2016 hatte (das würde ich nicht so richtig verstehen?)

Für eure kurze Unterstützung wäre ich sehr dankbar!!!!

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WiWi Gast

Re: Urlaubsbescheinigung Arbeitgeberwechsel

Geht darum wieviele Urlaubstage du bekommst.
Du kannst bei nem Wechsel im ersten Halbjahr alle Urlaubstage mitnehmen. Er will sich absichern, dass du nicht zu viele Urlaubstage bekommst.
Nimmst du bei deinem alten Arbeitgeber im Januar keinen Urlaub, stehen dir auch die vollen Urlaubstage zu bei deinem neuen Arbeitgeber

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WiWi Gast

Re: Urlaubsbescheinigung Arbeitgeberwechsel

Danke.
also der neue AG will nur wissen, was mir 2017 zusteht. ob und wieviele Tage letzendlich nehme, das ist für ihn unterineressant.

antworten
WiWi Gast

Re: Urlaubsbescheinigung Arbeitgeberwechsel

Bsp
Du nimmst im neuen jahr nschon 5 tage
Dein neuer arbeitgeber gibt dir laut vertrag 30 tage, dann sieht er, dass du 5 tage schon hattest und deshalb hast du dann noch 25

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WiWi Gast

Re: Urlaubsbescheinigung Arbeitgeberwechsel

Lounge Gast schrieb:

Danke.
also der neue AG will nur wissen, was mir 2017 zusteht. ob
und wieviele Tage letzendlich nehme, das ist für ihn
unterineressant.

Nein, genau das will er wissen, wie viele Urlaubstage du 2017 schon genommen hast. Wieviele dir zustehen legt ja der neue AG fest (kann ja sein dass er nur 20 Tage bietet.)
Denn wenn du im Januar 3 Wochen Urlaub nimmst dann brauch dir dein neuer AG ja diese nicht mehr genehmigen.

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WiWi Gast

Re: Urlaubsbescheinigung Arbeitgeberwechsel

lol...sowas würde ich gar nicht preisgeben. Es geht den neuen Arbeitgeber schlicht nichts an. Gerade vor einem Jobwechsel will man ja durchaus mal einen Monat urlauben.

Der neue Arbeitgeber soll dir einfach Urlaubstage gewähren und zwar anteilig am Jahr (sprich, 11/12). Das macht eigentlich jeder ordentliche Arbeitgeber.

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WiWi Gast

Re: Urlaubsbescheinigung Arbeitgeberwechsel

Unser Rechtssystem (D) sagt was anderes.

Wenn man seine 20 Tage im Jahr X schon bei einem Arbeitgeber genommen hat, stehen sie einem beim nächsten Arbeitgeber nicht mehr zu.
Das impliziert, dass Letzterer sich nach dem verbleibenden Urlaubsanspruch erkundigen darf/muss.
Alles was über das gesetzliche Minimum von 20 Urlaubstagen hinaus geht, geschieht freiwillig.

Lounge Gast schrieb:

lol...sowas würde ich gar nicht preisgeben. Es geht den neuen
Arbeitgeber schlicht nichts an. Gerade vor einem Jobwechsel
will man ja durchaus mal einen Monat urlauben.

Der neue Arbeitgeber soll dir einfach Urlaubstage gewähren
und zwar anteilig am Jahr (sprich, 11/12). Das macht
eigentlich jeder ordentliche Arbeitgeber.

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WiWi Gast

Re: Urlaubsbescheinigung Arbeitgeberwechsel

Lounge Gast schrieb:

lol...sowas würde ich gar nicht preisgeben. Es geht den neuen
Arbeitgeber schlicht nichts an. Gerade vor einem Jobwechsel
will man ja durchaus mal einen Monat urlauben.

Der neue Arbeitgeber soll dir einfach Urlaubstage gewähren
und zwar anteilig am Jahr (sprich, 11/12). Das macht
eigentlich jeder ordentliche Arbeitgeber.

Genau aus dem Grund (vor dem Wechsel 4 Wochen Urlaub machen) kann der neue Arbeitgeber diese Bescheinigung anfragen.

Es ist interessant, dass solche einfachen Dinge mit einem Blick in die passende Gesetzeslage eigentlich allumfassend beantwortet sind.

Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
§ 6 Ausschluß von Doppelansprüchen

(1)
Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.

(2)
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.

D.h. wenn jemand Anfang des Jahres seinen kompletten Jahresurlaub beim alten Arbeitgeber genommen hat, gibt es keinen Anspruch mehr auf anteiligen Resturlaub beim neuen Arbeitgeber.

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