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Arbeitgeberwechsel als WP mit einem Monat "Auszeit"

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WiWi Gast

Arbeitgeberwechsel als WP mit einem Monat "Auszeit"

Hallo liebes WiW-TReFF Forum,

ich bin momentan als Wirtschaftsprüfer bei einer Big4 Gesellschaft angestellt (mit Prokura logischerweise). Aus unterschiedlichen Gründen spiele ich mit dem Gedanken in absehbarer Zeit den Arbeitgeber (und die Region) zu wechseln, jedoch weiterhin als Wirtschaftsprüfer tätig zu sein.

Diese Möglichkeit möchte ich unbedingt dazu nutzen, um zwischen den beiden Vertragsverhältnissen einen Monat "Auszeit (d.h. arbeitsfrei) zu nehmen. Einen neuen Arbeitsvertrag hätte ich zu diesem Zeitpunkt als Nachweis bereits vorliegen.
Dabei stellt sich mir nun die Frage, inwieweit dies Auswirkungen auf meine Bestellung als WP hat.

Eine Beurlaubung (wegen unvereinbarer Tätigkeit §§ 43a Abs. 3, 44a WPO) scheidet offensichtlich aus, da es sich hierbei gerade nicht um eine unvereinbare Tätigkeit handelt (s. auch Merkblatt der WPK), sondern eben um eine Auszeit (also keine Tätigkeit).

Die Bestellung erlischt nach § 19 WPO entweder durch 1. Tod (nicht einschlägig), 2. Verzicht (nicht geplant) oder 3. unanfechtbare Ausschließung aus dem Beruf (m.E. auch nicht gegeben).

Gleichzeitig kann die Bestellung jedoch auch nach § 20 Abs. 2 WPO widerrufen werden, wenn ich bspw. nach Nr. 1 oder Nr. 4 nicht mehr eigenverantwortlich tätig bin oder nicht über den angemessenen Versicherungsschutz verfüge.
Nach Abs. 4 kann jedoch von einem Widerruf der Bestellung abgesehen werden, wenn davon auszugehen, ist der Berufsangehörige künftig wieder die Punkte Nr. 1 und Nr. 4 erfüllen wird. Hierfür kann eine angemessene Frist gesetzt werden.
Ist dieser Sachverhalt bei einer geplanten einmonatigen Auszeit anzuwenden?

Long story short, kennt jemand die obige Situation und kann mir hierzu weiterhelfen, oder sollte ich mich besser direkt an die WPK wenden? Und falls mir jemand weiterhelfen kann, wie sähe es bei einer so kurzen Auszeit mit den Beiträgen zum WPV aus?

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Ceterum censeo

Arbeitgeberwechsel als WP mit einem Monat "Auszeit"

Sollte mEn kein Problem darstellen. Ich selbst kenne das Thema von Reserveübungen (durchaus auch > 1 Monat) und hier war das nach meinem Kenntnisstand nie ein Problem.

Anders gestaltet sich die Sachlage beim WPV. Hast du eine einkommensabhängige Verbeitragung gewählt? Kein Problem, kein Einkommen = kein Beitrag.
Einkommensunabhängig? Der Monatsbeitrag wird fällig, besteht kein AG mehr, wird man an dich herantreten.
Liebe Grüße

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Ceterum censeo

Arbeitgeberwechsel als WP mit einem Monat "Auszeit"

Kurzer Nachtrag: In jedem Fall deine zuständige LGS informieren. Melden macht frei ;-)

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WiWi Gast

Arbeitgeberwechsel als WP mit einem Monat "Auszeit"

Nicht so kompliziert machen. Nen Kollege hat sich für nen Monat in eigener Praxis gemeldet. Das hat er sich sicher auch nicht selber ausgedacht, sondern wahrscheinlich mit der WPK abgestimmt. Also einfach nachfragen. Alternativ würde ich bei so einer kurzen Lücke auch einfach erst die Änderung auf den neuen AG bekannt geben. Bei mir haben sie zwei Monate gebraucht um den Eintrag ohne Lücke zu ändern, als ob das jetzt so ein Drama ist wenn für ein paar Wochen was falsches im Register steht.

antworten
WiWi Gast

Arbeitgeberwechsel als WP mit einem Monat "Auszeit"

WiWi Gast schrieb am 16.10.2022:

Nicht so kompliziert machen. Nen Kollege hat sich für nen Monat in eigener Praxis gemeldet. Das hat er sich sicher auch nicht selber ausgedacht, sondern wahrscheinlich mit der WPK abgestimmt. Also einfach nachfragen. Alternativ würde ich bei so einer kurzen Lücke auch einfach erst die Änderung auf den neuen AG bekannt geben. Bei mir haben sie zwei Monate gebraucht um den Eintrag ohne Lücke zu ändern, als ob das jetzt so ein Drama ist wenn für ein paar Wochen was falsches im Register steht.

Eigene Praxis kostet aber dann aber auch Versicherungsprämie, ist aber das Modell was von der WPK empfohlen wird, bei solchen Fällen.

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