Arbeitgeberwechsel als WP mit einem Monat "Auszeit"
Hallo liebes WiW-TReFF Forum,
ich bin momentan als Wirtschaftsprüfer bei einer Big4 Gesellschaft angestellt (mit Prokura logischerweise). Aus unterschiedlichen Gründen spiele ich mit dem Gedanken in absehbarer Zeit den Arbeitgeber (und die Region) zu wechseln, jedoch weiterhin als Wirtschaftsprüfer tätig zu sein.
Diese Möglichkeit möchte ich unbedingt dazu nutzen, um zwischen den beiden Vertragsverhältnissen einen Monat "Auszeit (d.h. arbeitsfrei) zu nehmen. Einen neuen Arbeitsvertrag hätte ich zu diesem Zeitpunkt als Nachweis bereits vorliegen.
Dabei stellt sich mir nun die Frage, inwieweit dies Auswirkungen auf meine Bestellung als WP hat.
Eine Beurlaubung (wegen unvereinbarer Tätigkeit §§ 43a Abs. 3, 44a WPO) scheidet offensichtlich aus, da es sich hierbei gerade nicht um eine unvereinbare Tätigkeit handelt (s. auch Merkblatt der WPK), sondern eben um eine Auszeit (also keine Tätigkeit).
Die Bestellung erlischt nach § 19 WPO entweder durch 1. Tod (nicht einschlägig), 2. Verzicht (nicht geplant) oder 3. unanfechtbare Ausschließung aus dem Beruf (m.E. auch nicht gegeben).
Gleichzeitig kann die Bestellung jedoch auch nach § 20 Abs. 2 WPO widerrufen werden, wenn ich bspw. nach Nr. 1 oder Nr. 4 nicht mehr eigenverantwortlich tätig bin oder nicht über den angemessenen Versicherungsschutz verfüge.
Nach Abs. 4 kann jedoch von einem Widerruf der Bestellung abgesehen werden, wenn davon auszugehen, ist der Berufsangehörige künftig wieder die Punkte Nr. 1 und Nr. 4 erfüllen wird. Hierfür kann eine angemessene Frist gesetzt werden.
Ist dieser Sachverhalt bei einer geplanten einmonatigen Auszeit anzuwenden?
Long story short, kennt jemand die obige Situation und kann mir hierzu weiterhelfen, oder sollte ich mich besser direkt an die WPK wenden? Und falls mir jemand weiterhelfen kann, wie sähe es bei einer so kurzen Auszeit mit den Beiträgen zum WPV aus?
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