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Kind & KarriereGirokonto

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Hallo Zusammen,

Wie habt ihr eure Finanzen geregelt, nachdem ihr mit eurer Freund/Freundin zusammen gezogen seid? Ein gemeinsames Konto für alle gemeinsamen Ausgaben (Miete, Lebensmittel), oder ist alles so wie vorher geblieben?

Mich würde auch mal interessieren, wie ihr es danach gemacht habt, wenn vielleicht auch Kinder etc da sind?

Gibt es welche von euch, die auch nach 10 Jahren Beziehung immer noch klare Kontentrennung beibehalten?

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Haben eine Tabelle bei Google, in die wir alle Einkäufe eintragen, sodass Ausgaben für gemeinsames Genutztes aufgeteilt und Einkäufe für den jeweils anderen verrechnet werden. Alle paar Monate gleichen wir das aus. Netter Nebeneffekt: Man hat einen guten Überblick über die eigenen Ausgaben.

Sobald aber ausreichend Geld verdient wird, ist der Aufwand das nicht mehr wert. Aktuell studieren wir noch, da ist das Geld eben knapper bemessen und daher eine verursachungsgerechte Kostenaufteilung wichtig.

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Wir sind seit 6 Jahren verheiratet und erwarten ein Kind. Es gibt ein gemeinsames Konto für Ausgaben wie Miete, Haushalt, Kfz etc. auf das jeder einen monatlich einen Betrag überweist der an sein Einkommen angepasst ist. Zusätzlich hat jeder sein eigenes Konto. Finde ich so am besten.

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

WiWi Gast schrieb am 12.02.2018:

Wir sind seit 6 Jahren verheiratet und erwarten ein Kind. Es gibt ein gemeinsames Konto für Ausgaben wie Miete, Haushalt, Kfz etc. auf das jeder einen monatlich einen Betrag überweist der an sein Einkommen angepasst ist. Zusätzlich hat jeder sein eigenes Konto. Finde ich so am besten.

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Bin seit 10 Jahren in einer Beziehung.
Die 4 Jahre im Studium: gemeinsamer Geldbeutel, wo beide das gleiche eingezahlt haben und woraus Essen, Haushalt etc. bezahlt wurden. Größere gemeinsame Anschaffungen (Möbel oder so) wurden auch 1:1 geteilt.

Die ersten 5 Jahre im Beruf (und inzwischen verheiratet): 3 Kontenmodell. Jeder zahlt einen Fixbetrag aufs gemeinsame Konto für Miete, Essen, Haushalt, Reisen, kleinere außerplamäßige Anschaffungen. Das waren 1000€ p.P./Monat. Ich habe deutlich mehr verdient als Sie und konnte mir dann auch entsprechend mehr leisten (vor allem Saufen mit den Jungs und Elektronik).

Seit 1Jahr sind wir Eltern, meine Frau macht 1 Jahr Eltenzeit, ich 6 Monate. Wir haben jetzt nur noch 1 Konto. Das finde ich nur fair, da wir nun als Familie über ein gemeinsames Einkommen verfügen sollten. Das Depot gehört uns auch beiden.

Im Fall einer Scheidung (daran möchte ich gar nicht denken, aber der rationale Teil tut es automatisch), bin ich insofern abgesichert, als dass meine Frau über ein erheblich höheres Vermögen (in Form von Erbansprüchen) verfügt und ich somit nicht drauf zahlen würde ;-)

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Wir haben beim Zusammenziehen ein gemeinsames Konto angelegt, lassen da alle gemeinsamen Kosten drüber laufen und zahlen beide die Hälfte der benötigten Summe ein. Der Rest vom Gehalt ist Privatvergnügen.. wobei wir es praktisch eh so halten dass mit der Karte bezahlt wird, die man dabei hat, ob es jetzt die private oder die persönliche ist.. warum sollte man das auch trennen. Mal bestelle ich etwas für den Haushalt, mal für mein Hobby, der Paypal-Account läuft aber immer auf das gleiche Konto. Der eine trinkt gerne Wein für 20 Euro die Flasche, der andere will lieber den teureren Fernseher.. macht keinen Sinn das aufzurechnen. Ob man Vereinbarungen trifft für die Elternzeit odr Erzeihungsphase muss jeder selbst wissen, bei uns gibt es da nichts, bei Freunden gab es wegen des Kinds einen Vertrag der Ausgleichszahlungen festgeschrieben hat.

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

WiWi Gast schrieb am 12.02.2018:

Wir sind seit 6 Jahren verheiratet und erwarten ein Kind. Es gibt ein gemeinsames Konto für Ausgaben wie Miete, Haushalt, Kfz etc. auf das jeder einen monatlich einen Betrag überweist der an sein Einkommen angepasst ist. Zusätzlich hat jeder sein eigenes Konto. Finde ich so am besten.

Also praktisch größere Aufwendungen wie Miete etc. prozentual auf das jeweilige Einkommen umgelegt?

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Solange man nicht verheiratet ist und Kinder hat braucht man kaum ein gemeinsames Konto.

Ich und meine Freundin haben jeweils ein eigenes Konto, jeder zahlt die Hälfte der Miete, beim Wocheneinkauf wechseln wir uns einfach wöchentlich ab mit Zahlen. Ich rechne da auch sicher nicht auf den Euro genau nach, wieviel man hier und da gezahlt hat und ob es gleichverteilt ist.

WiWi Gast schrieb am 12.02.2018:

Hallo Zusammen,

Wie habt ihr eure Finanzen geregelt, nachdem ihr mit eurer Freund/Freundin zusammen gezogen seid? Ein gemeinsames Konto für alle gemeinsamen Ausgaben (Miete, Lebensmittel), oder ist alles so wie vorher geblieben?

Mich würde auch mal interessieren, wie ihr es danach gemacht habt, wenn vielleicht auch Kinder etc da sind?

Gibt es welche von euch, die auch nach 10 Jahren Beziehung immer noch klare Kontentrennung beibehalten?

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

WiWi Gast schrieb am 12.02.2018:

WiWi Gast schrieb am 12.02.2018:

Wir sind seit 6 Jahren verheiratet und erwarten ein Kind. Es gibt ein gemeinsames Konto für Ausgaben wie Miete, Haushalt, Kfz etc. auf das jeder einen monatlich einen Betrag überweist der an sein Einkommen angepasst ist. Zusätzlich hat jeder sein eigenes Konto. Finde ich so am besten.

Also praktisch größere Aufwendungen wie Miete etc. prozentual auf das jeweilige Einkommen umgelegt?

Im Prinzip ja, wobei eine rein prozentuale Sichtweise nicht immer ganz gerecht ist. Beispiel: Er verdient 3000, Sie in Elternzeit 1000 und die Miete beträgt 1000. Bei rein prozentualer Aufteilung würde sie 250 bezahlen und hätte 750 zur freien Verfügung, während er trotz größerem Anteil mit 2250 das dreifache zur Verfügung hätte. Bei großen Einkommensunterschieden muss also der frei zur Verfügung stehende Betrag mit berücksichtigt werden.

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Sobald Kinder ins Spiel kommen und ein Partner (mehr) reduziert oder daheim bleibt ist ein gemeinsames Konto so ziemlich der einzig faire Weg... Alternativ eben ein monatlicher Fixbetrag, der jedem von beiden "frei" zur Verfügung steht und der Rest auf das gemeinsame Konto.
Prozentuale Orientierung am Gehalt oder ähnliches wird sehr unfair ansonsten.

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WiWi Gast

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Wir haben auch 3 Konten. Das gemeinsame Konto füllen wir monatlich so, dass neben Miete auch alle Nebenkosten, Versicherungen etc. drauf sind. Außerdem Lebensmitteleinkäufe und Restaurantbesuche. Jetzt fahren wir in den Urlaub und das Konto gibt ein ordentliches gemeinsames Taschengeld her.
Als ich studiert habe und sie arbeitete hat sie einen größeren Teil übernommen. Als ich in den Beruf eingestiegen bin haben wir alles 50/50 geteilt. Und jetzt wo ich meine erste Gehaltserhöhung bekomme steigt mein Anteil um 200 EUR während der ihre sinkt.

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WiWi Gast

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Zusammen ziehen? Würde ich gar nicht erst tun.

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

WiWi Gast schrieb am 12.02.2018:

Zusammen ziehen? Würde ich gar nicht erst tun.

Du bist auch so ein Ersti mit dicker Brille, smarten Gehirn und wenig Erfahrung, wa?

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

WiWi Gast schrieb am 12.02.2018:

WiWi Gast schrieb am 12.02.2018:

Zusammen ziehen? Würde ich gar nicht erst tun.

Du bist auch so ein Ersti mit dicker Brille, smarten Gehirn und wenig Erfahrung, wa?

Ohne Freundin kann er vermutlich auch nicht, selbst wenn er wollen würde

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 12.02.2018:
Wir sind seit 6 Jahren verheiratet und erwarten ein Kind. Es gibt ein gemeinsames Konto für Ausgaben wie Miete, Haushalt, Kfz etc. auf das jeder einen monatlich einen Betrag überweist der an sein Einkommen angepasst ist. Zusätzlich hat jeder sein eigenes Konto. Finde ich so am besten.

Genau so!

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WiWi Gast

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Warum machen eigentlich alle eine prozentuale Aufteilung der Kosten? Ich würde immer alles 50 zu 50 teilen. Ist ja nicht so, dass eine Freundin die Wohnung nur zu 25% nutzt und daher weniger zahlen muss...

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

WiWi Gast schrieb am 12.02.2018:

WiWi Gast schrieb am 12.02.2018:

WiWi Gast schrieb am 12.02.2018:

Zusammen ziehen? Würde ich gar nicht erst tun.

Du bist auch so ein Ersti mit dicker Brille, smarten Gehirn und wenig Erfahrung, wa?

Ohne Freundin kann er vermutlich auch nicht, selbst wenn er wollen würde

Ne hab ne Freundin. Schmart.. Geht. Mir geht's eher um möglichst viele lays trotz Freundin und sobald man noch nicht Mitte 30 ist sollte man noch nicht zusammen ziehen und sich das monogame Leben mit all dem Stress den ne Frau bringt wenn gemeinsame Wohnung hat antun.

Der Mensch ist sowieso nicht zum monogamen Leben bestimmt aber wenn dann erst siehe oben.

Brille bräuchte ich aber echt mal langsam mit Anfang 30....

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WiWi Gast

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Ich gebe zu, dass ich eine prozentuale Aufteilung nicht erwarten würde, sie aber für vorbildlich halte. Gute Ökonomen sind halt Nutzenmaximierer. Und der Gesamtnutzen beider Partner ist bei relativer Aufteilung wohl am höchsten.

WiWi Gast schrieb am 12.02.2018:

Warum machen eigentlich alle eine prozentuale Aufteilung der Kosten? Ich würde immer alles 50 zu 50 teilen. Ist ja nicht so, dass eine Freundin die Wohnung nur zu 25% nutzt und daher weniger zahlen muss...

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Wenn die Unterschiede sehr groß sind zwischen den Einkommen, ist das der einzige mögliche Weg, wenn man das Geld denn konsumieren möchte. Also in Form von gutem Essen, zentralem Wohnen und häufigem Reisen. Ich habe nach 4 Jahren BE über 5000 Netto und in weiteren 10Jahren hoffentlich das doppelte, wohingegen Sie als Lehrerin immer 3000Netto haben wird.
Angenommen wir wollten keine Kinder, dann würde ich mein Geld nutzen wollen, um eine schöne Wohnung zu haben in zentraler Lage und geile Sachen in meiner Freizeit machen. Und das würde ohne die Partnerin nur halb so viel Spaß machen - sie könnte sich das nämlich nicht leisten.

WiWi Gast schrieb am 12.02.2018:

Warum machen eigentlich alle eine prozentuale Aufteilung der Kosten? Ich würde immer alles 50 zu 50 teilen. Ist ja nicht so, dass eine Freundin die Wohnung nur zu 25% nutzt und daher weniger zahlen muss...

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Also wir haben uns nur für ein gemeinsames Konto (+Sparkonto) entschieden, von wo beide Gehälter eingehen und alle Kosten abgehen. Größere Ausgaben werden vorher besprochen.

Ich bin so zufrieden, kann aber verstehen, wenn manche auch in einer Beziehung eigene Konten haben wollen.

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Meine Freundin wohnt seit einem Jahr bei mir in meiner Wohnung, die vor dem Einzug neu gebaut worden ist. Alle Kosten für die Wohnung an sich (Darlehen, Bad, Küche, Lampen etc.) trage ich und alle variablen und fixen Kosten (Hausgeld, Reinigung etc.) teilen wir uns über ein gemeinsames Konto. Wir zahlen jeweils dieselbe Summe auf ein Konto und überweisen davon alles und tätigen unsere Einkäufe.

So kann jede/r ihres/seines kaufen (Spaß etc.) und wir beide unseres (täglicher Bedarf etc.).

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Hoffe du machst einen Ehevertrag wenn du heiraten solltest.
Ansonsten könntest du bei schlechtem Ende von deiner Ersparnis nicht mehr viel sehen...

WiWi Gast schrieb am 12.02.2018:

Wenn die Unterschiede sehr groß sind zwischen den Einkommen, ist das der einzige mögliche Weg, wenn man das Geld denn konsumieren möchte. Also in Form von gutem Essen, zentralem Wohnen und häufigem Reisen. Ich habe nach 4 Jahren BE über 5000 Netto und in weiteren 10Jahren hoffentlich das doppelte, wohingegen Sie als Lehrerin immer 3000Netto haben wird.
Angenommen wir wollten keine Kinder, dann würde ich mein Geld nutzen wollen, um eine schöne Wohnung zu haben in zentraler Lage und geile Sachen in meiner Freizeit machen. Und das würde ohne die Partnerin nur halb so viel Spaß machen - sie könnte sich das nämlich nicht leisten.

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Würde ich nie machen weil man somit keinerlei Privatsphäre beim Geld mehr hat.
Ich will nicht, dass meine Frau/Freundin jede Kontobewegung sieht, sorry.

WiWi Gast schrieb am 12.02.2018:

Also wir haben uns nur für ein gemeinsames Konto (+Sparkonto) entschieden, von wo beide Gehälter eingehen und alle Kosten abgehen. Größere Ausgaben werden vorher besprochen.

Ich bin so zufrieden, kann aber verstehen, wenn manche auch in einer Beziehung eigene Konten haben wollen.

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WiWi Gast

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Das heißt deine Freundin beteiligt sich nicht an der Kaltmiete?
Da das aus meiner Sicht deinerseits großzügig ist, würde es helfen, wenn du zusätzlich das jeweilige Einkommen nennst und ob z.B. gemeinsame Kinder vorhanden sind.

WiWi Gast schrieb am 12.02.2018:

Meine Freundin wohnt seit einem Jahr bei mir in meiner Wohnung, die vor dem Einzug neu gebaut worden ist. Alle Kosten für die Wohnung an sich (Darlehen, Bad, Küche, Lampen etc.) trage ich und alle variablen und fixen Kosten (Hausgeld, Reinigung etc.) teilen wir uns über ein gemeinsames Konto. Wir zahlen jeweils dieselbe Summe auf ein Konto und überweisen davon alles und tätigen unsere Einkäufe.

So kann jede/r ihres/seines kaufen (Spaß etc.) und wir beide unseres (täglicher Bedarf etc.).

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Wir haben auch das Modell mit drei Konten: Ein gemeinsames, wo jeder einen Betrag x für gemeinsame Kosten (Wohnung, Lebensmittel, Streaming Abos,...) einzahlt und dann hat jeder noch sein eigenes.

Wie man die Aufteilung gestaltet, wenn man nun ein Kind bekommt (und dadurch ein Gehalt zum Teil wegfällt) ist natürlich eine spannende Frage.
Klassisch, also alles in einen Topf und gut ist?
KlassischPlus, also alles in einen Topf und am Ende des Monats alles was übrig ist wieder zur persönlichen Verwendung aufteilen?
Oder vielleicht weiterhin zwei/drei Konten und die Gehaltseinbußen des einen Partners durch den vermutlich besser verdienenden, weiterhin arbeitenden Partner ausgleichen lassen?

Entscheidend ist meiner Meinung nach die Einkommensdifferenz und die Bereitschaft zum Verzicht.
Beispiel 1: Partner A verdient 5000 netto, Partner B nur 2000. Lebt man nun auf einem Niveau, das sich beide Partner leisten können und sind damit beide zufrieden? Hier würde Partner A vermutlich dazu neigen, Partner B zu unterstützen um sich von seinem guten Einkommen auch einen entsprechenden Lifestyle zu gönnen.
Beispiel 2: Partner A verdient 3000 netto, Partner B 2000. Hier ist die Differenz nicht mehr so gravierend. Es wird leichter sein, sich auf einen Lebensstandard einzustellen, den sich beide leisten können.

Da hier im Forum vermutlich viele Akademikerpärchen unterwegs sind, ist die Konstellation wohl eher so, dass beide gut verdienen. Glück gehabt ;)

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

WiWi Gast schrieb am 12.02.2018:

Wir sind seit 6 Jahren verheiratet und erwarten ein Kind. Es gibt ein gemeinsames Konto für Ausgaben wie Miete, Haushalt, Kfz etc. auf das jeder einen monatlich einen Betrag überweist der an sein Einkommen angepasst ist. Zusätzlich hat jeder sein eigenes Konto. Finde ich so am besten.

Haben zwar kein Kind, aber wir machen es genau so...

Da ich mehr verdiene, zahl ich prozentual ein bisschen mehr auf das Konto ein und davon wird alles bezahlt was Miete, Möbel, Lebensmittel, GEZ, Internet usw. angeht.

Ob ich jemals ein gemeinsames Konto möchte, weiß ich nicht. Finde es eigentlich gut, da jeder mit seinem Geld anstellen kann was er will und es keine Diskussionen gibt, wenn ich die 10te Flasche Whisky kaufe oder sie ihr 40stes paar Schuhe.

Des Weiteren kann man sich gegenseitig immer noch was schenken, ohne das es eigentlich so oder so beide bezahlen...

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Es ist meine Wohnung, also meine Kosten: Bei einer Trennung hätte ich die Wohnung von einem auf den nächsten Tag für mich, also klingt das zwar großzügig, aber aus meiner Sicht muss meine Freundin keinen Beitrag zu meiner Vermögensbildung beitragen...

Ich erhalte ca. 120.000, sie ca. 24.000, wir haben keine Kinder. Demzufolge wäre ihr Beitrag auch verhältnismäßig überschaubar.

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Das heißt deine Freundin beteiligt sich nicht an der Kaltmiete?
Da das aus meiner Sicht deinerseits großzügig ist, würde es helfen, wenn du zusätzlich das jeweilige Einkommen nennst und ob z.B. gemeinsame Kinder vorhanden sind.

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Ob ich jemals ein gemeinsames Konto möchte, weiß ich nicht. Finde es eigentlich gut, da jeder mit seinem Geld anstellen kann was er will und es keine Diskussionen gibt, wenn ich die 10te Flasche Whisky kaufe oder sie ihr 40stes paar Schuhe.

*rofl*

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Ob ich jemals ein gemeinsames Konto möchte, weiß ich nicht. Finde es eigentlich gut, da jeder mit seinem Geld anstellen kann was er will und es keine Diskussionen gibt, wenn ich die 10te Flasche Whisky kaufe oder sie ihr 40stes paar Schuhe.

*rofl*

Ich finde das gar nicht so verkehrt. Es haben doch viele Leute Dinge, die sie verhältnismäßig stark wertschätzen (Kleidung, Wein/Spirituosen, Elektrogeräte/Gadgets, teure Hobbys etc.). Warum soll nicht jeder einen gewissen Teil seines hart verdienten Geldes für diese Dinge ausgeben dürfen, ohne dass der andere ihm mit "Geldverschwendung" / "Musste das schon wieder sein?" in den Ohren liegt?

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WiWi Gast

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außer ggf. Vermögensausgleich falls die Wohnung im Wert steigt ;) (sofern ihr verheiratet seid)

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Es ist meine Wohnung, also meine Kosten: Bei einer Trennung hätte ich die Wohnung von einem auf den nächsten Tag für mich, also klingt das zwar großzügig, aber aus meiner Sicht muss meine Freundin keinen Beitrag zu meiner Vermögensbildung beitragen...

Ich erhalte ca. 120.000, sie ca. 24.000, wir haben keine Kinder. Demzufolge wäre ihr Beitrag auch verhältnismäßig überschaubar.

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Das heißt deine Freundin beteiligt sich nicht an der Kaltmiete?
Da das aus meiner Sicht deinerseits großzügig ist, würde es helfen, wenn du zusätzlich das jeweilige Einkommen nennst und ob z.B. gemeinsame Kinder vorhanden sind.

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Das kann man aber auch vertraglich regeln. Da das verbal vereinbart ist, würde eine schriftliche Regelung bei Heirat folgen. Deshalb findet derzeit auch eine klare Trennung statt. Ebenso wie für Erbe, Anlagevermögen etc.

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

außer ggf. Vermögensausgleich falls die Wohnung im Wert steigt ;) (sofern ihr verheiratet seid)

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Es ist meine Wohnung, also meine Kosten: Bei einer Trennung hätte ich die Wohnung von einem auf den nächsten Tag für mich, also klingt das zwar großzügig, aber aus meiner Sicht muss meine Freundin keinen Beitrag zu meiner Vermögensbildung beitragen...

Ich erhalte ca. 120.000, sie ca. 24.000, wir haben keine Kinder. Demzufolge wäre ihr Beitrag auch verhältnismäßig überschaubar.

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Das heißt deine Freundin beteiligt sich nicht an der Kaltmiete?
Da das aus meiner Sicht deinerseits großzügig ist, würde es helfen, wenn du zusätzlich das jeweilige Einkommen nennst und ob z.B. gemeinsame Kinder vorhanden sind.

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

solide Planung!

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Das kann man aber auch vertraglich regeln. Da das verbal vereinbart ist, würde eine schriftliche Regelung bei Heirat folgen. Deshalb findet derzeit auch eine klare Trennung statt. Ebenso wie für Erbe, Anlagevermögen etc.

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

außer ggf. Vermögensausgleich falls die Wohnung im Wert steigt ;) (sofern ihr verheiratet seid)

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Es ist meine Wohnung, also meine Kosten: Bei einer Trennung hätte ich die Wohnung von einem auf den nächsten Tag für mich, also klingt das zwar großzügig, aber aus meiner Sicht muss meine Freundin keinen Beitrag zu meiner Vermögensbildung beitragen...

Ich erhalte ca. 120.000, sie ca. 24.000, wir haben keine Kinder. Demzufolge wäre ihr Beitrag auch verhältnismäßig überschaubar.

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Das heißt deine Freundin beteiligt sich nicht an der Kaltmiete?
Da das aus meiner Sicht deinerseits großzügig ist, würde es helfen, wenn du zusätzlich das jeweilige Einkommen nennst und ob z.B. gemeinsame Kinder vorhanden sind.

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Klingt gut, das heißt aber, die Wohnung gehört nur dir, und nicht beiden, oder?

Ich glaube spätestens wenn Kinder da sind, kann man nicht mehr richtig trennen.
Höchstens, wenn der Partner der arbeitet, dem Partner, der zuhause bleibt, ein "Gehalt" zahlt, dass ihn für die Betreuung der Kinder entschädigt.

Hatte im erweiterten Bekanntenkreis einen Fall, wo nach 2 Jahren Beziehung gebaut wurde, er hat 95% des EK eingebracht, das Haus lief auf beide. 6 Monate nach Fertigstellung Trennung, und die Forderung der Frau, der Ex-Partner solle ihr doch bitte die Hälfte des Hauswertes ausbezahlen, wenn sie ausziehen soll.

Echt heftige Sache gewesen, seitdem mache ich mir ein wenig Gedanken, wie ich das lösen würde.

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Das kann man aber auch vertraglich regeln. Da das verbal vereinbart ist, würde eine schriftliche Regelung bei Heirat folgen. Deshalb findet derzeit auch eine klare Trennung statt. Ebenso wie für Erbe, Anlagevermögen etc.

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

außer ggf. Vermögensausgleich falls die Wohnung im Wert steigt ;) (sofern ihr verheiratet seid)

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Es ist meine Wohnung, also meine Kosten: Bei einer Trennung hätte ich die Wohnung von einem auf den nächsten Tag für mich, also klingt das zwar großzügig, aber aus meiner Sicht muss meine Freundin keinen Beitrag zu meiner Vermögensbildung beitragen...

Ich erhalte ca. 120.000, sie ca. 24.000, wir haben keine Kinder. Demzufolge wäre ihr Beitrag auch verhältnismäßig überschaubar.

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Das heißt deine Freundin beteiligt sich nicht an der Kaltmiete?
Da das aus meiner Sicht deinerseits großzügig ist, würde es helfen, wenn du zusätzlich das jeweilige Einkommen nennst und ob z.B. gemeinsame Kinder vorhanden sind.

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WiWi Gast

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Bin seit 11+ Jahren in einer Beziehung (jeder sein eigenes Konto), davon 3+ Jahre zusammen wohnend (jeder sein eigenes Konto + ein Haushaltskonto, von dem Miete und Einkäufe abgingen) und seit letztem Jahr verheiratet (nur noch ein gemeinschaftliches Konto).

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WiWi Gast

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Leute, seid nicht naiv. Die Wahrscheinlichkeit dass eine Beziehung in die Brüche geht ist nicht gering und wenn es dann knallt, dann immer wegen dem Geld!

Also immer 3-Kontenmodell. Und bei Kindern überweist der arbeitende Partner eben noch einmal etwas mehr auf das gemeinsame Konto, evtl. auch einen kleinen privaten Ausgleich auf das Privatkonto der Frau.

Aber viel wichtiger: Ehevertrag, Ehevertrag, Ehevertrag! Jeder, der schon einmal eine Scheidung miterlebt hat, wird mir da zustimmen können. Insbesondere bei großen Gehalts- und Karriereunterschieden kann eine Scheidung sonst schnell zu massiven Ungerechtigkeiten führen. Ein Ehevertrag muss zwangsläufig auch nicht bedeuten, dass man der Ehefrau jegliche Sicherheit nimmt. Man kann durchaus Ausgleichszahlungen für den Karriereverlust der Ehefrau in den Jahren der Kinderbetreuung vereinbaren. Aber ohne Ehevertrag kann der Zugewinnausgleich ziemlich schnell zum Fallbeil werden.

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WiWi Gast

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Und genau da liegt das Problem. Von mir aus lasse ich mich als Chauvinist oder Geizkragen bezeichnen, aber man hört nun mal bei einer nicht-friedlichen Trennung sehr oft genau von dieser Konstellation.
Ich finde es ist nur vernünftig für alle Beteiligten, klar abzugrenzen was dein ist und was mein (nicht für jede Kleinigkeit, aber zumindest bei den größeren Posten). Tut man das nicht, läuft man Gefahr, dass eines Tages schlagartig aus Liebe Hass wird und einer dem anderen einfach nur so viel es geht weh tun möchte. Und das geht bei Vermögen hervorragend.

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Hatte im erweiterten Bekanntenkreis einen Fall, wo nach 2 Jahren Beziehung gebaut wurde, er hat 95% des EK eingebracht, das Haus lief auf beide. 6 Monate nach Fertigstellung Trennung, und die Forderung der Frau, der Ex-Partner solle ihr doch bitte die Hälfte des Hauswertes ausbezahlen, wenn sie ausziehen soll.

Echt heftige Sache gewesen, seitdem mache ich mir ein wenig Gedanken, wie ich das lösen würde.

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WiWi Gast

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Tja schön blöd kann man nur sagen. Er hat 95% beigetragen und sie haben beim Notar das Eigentum 50:50 aufgeteilt? Was soll man dazu noch sagen?

Sowas kann und muss man beim Notar regeln ohne jegliche Romantik!
Wenn SIE das nicht will dann ist SIE nicht die Richtige!

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Hatte im erweiterten Bekanntenkreis einen Fall, wo nach 2 Jahren Beziehung gebaut wurde, er hat 95% des EK eingebracht, das Haus lief auf beide. 6 Monate nach Fertigstellung Trennung, und die Forderung der Frau, der Ex-Partner solle ihr doch bitte die Hälfte des Hauswertes ausbezahlen, wenn sie ausziehen soll.

Echt heftige Sache gewesen, seitdem mache ich mir ein wenig Gedanken, wie ich das lösen würde.

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WiWi Gast

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Richtig. Beim Finanziellen muss man die Romantik einmal kurz außen vorlassen, da gehört die Vernunft und Gerechtigkeit ans Werk. Also Ehevertrag und Kontentrennung. Spart auch viel Streit im Fall der Fälle.

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WiWi Gast

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Noch wichtiger ist der Ehevertrag meiner Meinung nach wegen zu erwartender Erbschaften.
Wenn du da keinen Ehevertrag hast und viel erbst, landet das Familienvermächtnis bei der Partnerin die dich mehrmals betrogen hat und sich von dir scheiden lässt ;)
Romantik pur!

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Aber viel wichtiger: Ehevertrag, Ehevertrag, Ehevertrag! Jeder, der schon einmal eine Scheidung miterlebt hat, wird mir da zustimmen können. Insbesondere bei großen Gehalts- und Karriereunterschieden kann eine Scheidung sonst schnell zu massiven Ungerechtigkeiten führen. Ein Ehevertrag muss zwangsläufig auch nicht bedeuten, dass man der Ehefrau jegliche Sicherheit nimmt. Man kann durchaus Ausgleichszahlungen für den Karriereverlust der Ehefrau in den Jahren der Kinderbetreuung vereinbaren. Aber ohne Ehevertrag kann der Zugewinnausgleich ziemlich schnell zum Fallbeil werden.

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WiWi Gast

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Sehr vernünftige Ansichten hier

Will meiner Frau im Fall der Fälle mal nicht 0,0 geben, aber es muss eben fair geregelt sein - gerade mit hohen Gehaltsunterschieden, Erbe usw.
Daher ja, Ehevertrag (macht ihn fair!) und lasst euch nicht reinreden.

Nur zum Vergleich: Wer würde in einen ETF investieren, der eine 40%-Wahrscheinlichkeit hat, dass 50% aller zukünftigen Gewinne an Tag X (irgendwann in den nächsten 5 bis 25 Jahren) abgetreten werden müssen?
(Da werden dann 1,0% oder 0,5% jährliche Verwaltungsgebühr dann ganz schnell zu Peanuts)

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Naja, das Erbe ist ja grundsätzlich erstmal außen vor. Die Partnerin bekommt ja im Fall der Fälle nur die Wertsteigerung während der Ehe

antworten
WiWi Gast

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klar, aber das kann auch ordentlich was sein, falls du bereits im Voraus mit Nießbrauchrecht etwas erhältst oder irgendwann Immobilien kommen (will da nicht streiten, ob der vererbte Wert 600 oder 700k war und es jetzt 800 oder 900k wert ist)

  • dann lieber direkt einfach sämtliches Erbe ausschließen, egal wann es kommt
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WiWi Gast

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Das mit dem Erben habe ich zugegebenermaßen noch nicht richtig verstanden - kann mir jemand eine mögliche Konsequenz meiner Situation geben?

Ich:

  • 30J, seit 8Jahren in einer Beziehung, seit letztem Jahr verlobt, Hochzeit Ende des Jahres
  • möchte noch bisschen die Karriereleiter hoch, bin derzeitig bei 130K und steuere den Großteil des Haushaltseinkommens bei (mittelfristiges Ziel: 250K und dann einen Gang runterschalten zu Gunsten der Familie)
  • Vermögen, das ich in die Ehe bringe: 120K (Depot+Barbestand)
  • KEIN zu erwartendes ERBE

Sie:

  • 29J, möchte absolut keine Karriere machen (obwohl sie durchaus die Qualifikationen dazu hätte) und auch nicht mehr als 35h/Woche arbeiten
  • Einkommen: 60k, kann sich vorstellen in Teilzeit zu arbeiten, wenn Kinder da sind
  • Vermögen, das direkt in die Ehe gebracht wird: ~50k
  • HOHES zu erwartendes ERBE (~2-3Mio. in Form von Immobilien)

Im Fall einer Bilderbuch-Ehe wird das also finanziell auch super funktionieren: Mein Gehalt würde locker ausreichen, um all unsere Familienansprüche zu erfüllen - Ihr Erbe müsste man nicht einmal "einrechnen". Die nächsten Jahrzehnte wird das gemeinsame direkte Vermögen fast nur durch mich aufgebaut.

Im Fall einer Scheidung: Sagen wir bspw. in 15Jahren. Wäre ich ohne Ehevertrag im Nachteil? Wir hätten dort sicherlich ein direktes Vermögen von ~1Mio. EUR (in Form von Immoblie, Depot, Barbestand).

Wie rechnet man dort ihr potentielles Erbe gegen? Ohne Ehevertrag.

Vielen Dank für die Klarstellung und Erklärung.

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Erbschaften während der Ehe werden dem Anfangsvermögen vor der Ehe sozusagen zugerechnet.
Zitat: "Erbschaften und Schenkungen - Erbschaften und Schenkungen sollen beim Zugewinnausgleich außen vor bleiben. Deshalb werden sie zum Anfangsvermögen hinzugerechnet, auch wenn sie erst nach der Hochzeit erworben wurden (1374 Abs. 2 BGB). Dadurch soll erreicht werden, dass sich der Zugewinnausgleich wirklich nur auf das gemeinsam Erwirtschaftete beschränkt. Von der Erbschaft oder Schenkung profitiert der andere Ehegatte deshalb grundsätzlich nicht, weil so getan wird, als ob die Erbschaft schon bei der Hochzeit vorhanden war."

Wenn die geerbte Immobilie aber eine Wertsteigerung erlebt und ihr sie zum Zeitpunkt der Scheidung noch habt, dann fließt das wiederum in den Zugewinnausgleich mit ein.

Da dies alles eine riesiger Aufwand hinsichtlich Aufrechnung, Umrechnung und Rückrechnung ist, ist ein klar geregelter Ehevertrag für den Fall der Fälle GOLD wert.
Die modifizierte Zugewinngemeinschaft bspw. sieht keinen Ausgleich im Falle einer Scheidung vor. Wenn sie deutlich mehr erbt als du, kriegst übrigens du eine Ausgleichszahlung.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/erbschaften-und-schenkungen-im-zugewinnausgleich/11/

http://www.finanztip.de/zugewinnausgleich/

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Das mit dem Erben habe ich zugegebenermaßen noch nicht richtig verstanden - kann mir jemand eine mögliche Konsequenz meiner Situation geben?

Ich:

  • 30J, seit 8Jahren in einer Beziehung, seit letztem Jahr verlobt, Hochzeit Ende des Jahres
  • möchte noch bisschen die Karriereleiter hoch, bin derzeitig bei 130K und steuere den Großteil des Haushaltseinkommens bei (mittelfristiges Ziel: 250K und dann einen Gang runterschalten zu Gunsten der Familie)
  • Vermögen, das ich in die Ehe bringe: 120K (Depot+Barbestand)
  • KEIN zu erwartendes ERBE

Sie:

  • 29J, möchte absolut keine Karriere machen (obwohl sie durchaus die Qualifikationen dazu hätte) und auch nicht mehr als 35h/Woche arbeiten
  • Einkommen: 60k, kann sich vorstellen in Teilzeit zu arbeiten, wenn Kinder da sind
  • Vermögen, das direkt in die Ehe gebracht wird: ~50k
  • HOHES zu erwartendes ERBE (~2-3Mio. in Form von Immobilien)

Im Fall einer Bilderbuch-Ehe wird das also finanziell auch super funktionieren: Mein Gehalt würde locker ausreichen, um all unsere Familienansprüche zu erfüllen - Ihr Erbe müsste man nicht einmal "einrechnen". Die nächsten Jahrzehnte wird das gemeinsame direkte Vermögen fast nur durch mich aufgebaut.

Im Fall einer Scheidung: Sagen wir bspw. in 15Jahren. Wäre ich ohne Ehevertrag im Nachteil? Wir hätten dort sicherlich ein direktes Vermögen von ~1Mio. EUR (in Form von Immoblie, Depot, Barbestand).

Wie rechnet man dort ihr potentielles Erbe gegen? Ohne Ehevertrag.

Vielen Dank für die Klarstellung und Erklärung.

antworten
WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Bin verheiratet und Hauptverdiener. Meine Frau hat ein eigenes Konto für den Minijob und eine Karte für "mein" Konto für Einkäufe etc.. Darüber laufen auch alle Kosten (Miete, Telefon, Auto etc.).

Am Ende ist sowieso alles in einem Topf und da ich für 98% des Haushaltseinkommens sorge, wird logischerweise auch der Großteil der Kosten durch mich getragen.

Für uns wäre es viel zu umständlich noch ein weiteres Kostenkonto zu erstellen, auf das wir einzahlen, oder aber meine Frau mir anteilig etwas überweist. Wir vertrauen uns und größere Anschaffungen sprechen wir ohnehin zusammen ab.

antworten
WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Alles Vermögen was du als Anfangsvermögen hast gehört im Falle der Scheidung komplett dir. Also: 120k bei dir und 50k bei ihr.
Ab dem Zeitpunkt der Ehe gilt die Zugewinngemeinschaft, bei Scheidung wird also die Differenz des Endvermögens und Anfangvermögens des Partners ermittelt. Der Zugewinn wird für jeden getrennt berechnet, dann die Zugewinne verglichen und die Differenz der Zugewinne hälftig geteilt.

Wenn deine Frau erbt und die Immobilien bis zur Scheidung hält und eine Wertsteigerung stattfand sodass ihr Zugewinn höher ist als deiner, wirst du eine Ausgleichszahlung bekommen die dein Vermögen erhöht.

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Ich:

  • 30J, seit 8Jahren in einer Beziehung, seit letztem Jahr verlobt, Hochzeit Ende des Jahres
  • möchte noch bisschen die Karriereleiter hoch, bin derzeitig bei 130K und steuere den Großteil des Haushaltseinkommens bei (mittelfristiges Ziel: 250K und dann einen Gang runterschalten zu Gunsten der Familie)
  • Vermögen, das ich in die Ehe bringe: 120K (Depot+Barbestand)
  • KEIN zu erwartendes ERBE

Sie:

  • 29J, möchte absolut keine Karriere machen (obwohl sie durchaus die Qualifikationen dazu hätte) und auch nicht mehr als 35h/Woche arbeiten
  • Einkommen: 60k, kann sich vorstellen in Teilzeit zu arbeiten, wenn Kinder da sind
  • Vermögen, das direkt in die Ehe gebracht wird: ~50k
  • HOHES zu erwartendes ERBE (~2-3Mio. in Form von Immobilien)

Im Fall einer Bilderbuch-Ehe wird das also finanziell auch super funktionieren: Mein Gehalt würde locker ausreichen, um all unsere Familienansprüche zu erfüllen - Ihr Erbe müsste man nicht einmal "einrechnen". Die nächsten Jahrzehnte wird das gemeinsame direkte Vermögen fast nur durch mich aufgebaut.

Im Fall einer Scheidung: Sagen wir bspw. in 15Jahren. Wäre ich ohne Ehevertrag im Nachteil? Wir hätten dort sicherlich ein direktes Vermögen von ~1Mio. EUR (in Form von Immoblie, Depot, Barbestand).

Wie rechnet man dort ihr potentielles Erbe gegen? Ohne Ehevertrag.

Vielen Dank für die Klarstellung und Erklärung.

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Einfaches Bsp:
Stand Heirat: 0 € Vermögen, Immobilien mit 2 Mio. € Marktwert kommen irgendwann aus Erbe dazu
Stand Scheidung: 1 Mio € Verögen, Immobilien sind jetzt 3 Mio. € wert

--> ihr habt 2 Mio € erwirtschaftet / 2, heißt also 1 Mio € für jeden (+ 1 Mio. €Depot für dich, Immobilien mit + 1 Mio € für Ehefrau)

--> waren Immobilien bei modifiziertem Zugewinn ausgenommen habt ihr nur + 1 Mio. € erarbeitet / 2, heißt jeder bekommt 0,5 Mio. € Depot (Immobilien sind im Wert egal und bleiben bei der Frau)

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Das mit dem Erben habe ich zugegebenermaßen noch nicht richtig verstanden - kann mir jemand eine mögliche Konsequenz meiner Situation geben?

Ich:

  • 30J, seit 8Jahren in einer Beziehung, seit letztem Jahr verlobt, Hochzeit Ende des Jahres
  • möchte noch bisschen die Karriereleiter hoch, bin derzeitig bei 130K und steuere den Großteil des Haushaltseinkommens bei (mittelfristiges Ziel: 250K und dann einen Gang runterschalten zu Gunsten der Familie)
  • Vermögen, das ich in die Ehe bringe: 120K (Depot+Barbestand)
  • KEIN zu erwartendes ERBE

Sie:

  • 29J, möchte absolut keine Karriere machen (obwohl sie durchaus die Qualifikationen dazu hätte) und auch nicht mehr als 35h/Woche arbeiten
  • Einkommen: 60k, kann sich vorstellen in Teilzeit zu arbeiten, wenn Kinder da sind
  • Vermögen, das direkt in die Ehe gebracht wird: ~50k
  • HOHES zu erwartendes ERBE (~2-3Mio. in Form von Immobilien)

Im Fall einer Bilderbuch-Ehe wird das also finanziell auch super funktionieren: Mein Gehalt würde locker ausreichen, um all unsere Familienansprüche zu erfüllen - Ihr Erbe müsste man nicht einmal "einrechnen". Die nächsten Jahrzehnte wird das gemeinsame direkte Vermögen fast nur durch mich aufgebaut.

Im Fall einer Scheidung: Sagen wir bspw. in 15Jahren. Wäre ich ohne Ehevertrag im Nachteil? Wir hätten dort sicherlich ein direktes Vermögen von ~1Mio. EUR (in Form von Immoblie, Depot, Barbestand).

Wie rechnet man dort ihr potentielles Erbe gegen? Ohne Ehevertrag.

Vielen Dank für die Klarstellung und Erklärung.

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Vielen Dank für die Erklärung!

Aber wie verhält es sich, wenn sie auch nach 15 Jahren bspw. noch nicht geerbt hat, aber als zukünftige Erbin feststeht (Einzelkind)? Rechnet man das quasi als potentieller-Zugewinn gegen?

Genau um deinen letzten Punkt geht es mir: im Fall der Fälle, fände ich es subjektiv fair, wenn ich mehr vom gemeinsam erwirtschafteten Vermögen bekomme, da ich mehr dazu beigetragen habe. Sie wäre ja sowieso abgesichert durch das Erbe, ich hingegen möchte durch Scheidung nicht in Altersarmut geraten.

Ein Ehevertrag möchte ich nicht durchsetzen - dazu ist sie zu konservativ romantisch und ihre Eltern auch (die genau solch eine seltene Bilderbuch-Ehe führen).

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Alles Vermögen was du als Anfangsvermögen hast gehört im Falle der Scheidung komplett dir. Also: 120k bei dir und 50k bei ihr.
Ab dem Zeitpunkt der Ehe gilt die Zugewinngemeinschaft, bei Scheidung wird also die Differenz des Endvermögens und Anfangvermögens des Partners ermittelt. Der Zugewinn wird für jeden getrennt berechnet, dann die Zugewinne verglichen und die Differenz der Zugewinne hälftig geteilt.

Wenn deine Frau erbt und die Immobilien bis zur Scheidung hält und eine Wertsteigerung stattfand sodass ihr Zugewinn höher ist als deiner, wirst du eine Ausgleichszahlung bekommen die dein Vermögen erhöht.

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Ich:

  • 30J, seit 8Jahren in einer Beziehung, seit letztem Jahr verlobt, Hochzeit Ende des Jahres
  • möchte noch bisschen die Karriereleiter hoch, bin derzeitig bei 130K und steuere den Großteil des Haushaltseinkommens bei (mittelfristiges Ziel: 250K und dann einen Gang runterschalten zu Gunsten der Familie)
  • Vermögen, das ich in die Ehe bringe: 120K (Depot+Barbestand)
  • KEIN zu erwartendes ERBE

Sie:

  • 29J, möchte absolut keine Karriere machen (obwohl sie durchaus die Qualifikationen dazu hätte) und auch nicht mehr als 35h/Woche arbeiten
  • Einkommen: 60k, kann sich vorstellen in Teilzeit zu arbeiten, wenn Kinder da sind
  • Vermögen, das direkt in die Ehe gebracht wird: ~50k
  • HOHES zu erwartendes ERBE (~2-3Mio. in Form von Immobilien)

Im Fall einer Bilderbuch-Ehe wird das also finanziell auch super funktionieren: Mein Gehalt würde locker ausreichen, um all unsere Familienansprüche zu erfüllen - Ihr Erbe müsste man nicht einmal "einrechnen". Die nächsten Jahrzehnte wird das gemeinsame direkte Vermögen fast nur durch mich aufgebaut.

Im Fall einer Scheidung: Sagen wir bspw. in 15Jahren. Wäre ich ohne Ehevertrag im Nachteil? Wir hätten dort sicherlich ein direktes Vermögen von ~1Mio. EUR (in Form von Immoblie, Depot, Barbestand).

Wie rechnet man dort ihr potentielles Erbe gegen? Ohne Ehevertrag.

Vielen Dank für die Klarstellung und Erklärung.

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Vielen Dank für die Erklärung!

Aber wie verhält es sich, wenn sie auch nach 15 Jahren bspw. noch nicht geerbt hat, aber als zukünftige Erbin feststeht (Einzelkind)? Rechnet man das quasi als potentieller-Zugewinn gegen?

Genau um deinen letzten Punkt geht es mir: im Fall der Fälle, fände ich es subjektiv fair, wenn ich mehr vom gemeinsam erwirtschafteten Vermögen bekomme, da ich mehr dazu beigetragen habe. Sie wäre ja sowieso abgesichert durch das Erbe, ich hingegen möchte durch Scheidung nicht in Altersarmut geraten.

Ein Ehevertrag möchte ich nicht durchsetzen - dazu ist sie zu konservativ romantisch und ihre Eltern auch (die genau solch eine seltene Bilderbuch-Ehe führen).

Du machst also deine finanzielle Sicherheit von deinen potenziellen Schwiegereltern abhängig?

Meine Gegenfrage an meine Freundin war: "Warum sollten wir denn KEINEN Ehevertrag machen, wenn wir uns vertrauen?" Die Antwort kann nur sein: Es gibt keinen Grund. Ansonsten herrscht kein Vertrauen und die Motivation zur Eheschließung sollte überdacht werden. Ich sichere meine Zukünftige ordentlich ab mit einer an die Dauer der Ehe gekoppelten Ausgleichszahlung. Fertig. Das führt für beide zu Sicherheit und auch für mich zu einer entsprechenden Notwendigkeit, die potenziellen Scheidungsgründe auf den Prüfstand zu stellen und nicht sofort wegen "unüberbrückbarer Differenzen" aufzugeben.

Mach weder deine potenzielle Frau abhängig von dir, noch lass dich ausnehmen. Wenn sie keinen Ehevertrag will, hat das Gründe und die gefallen dir leider nicht....

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Ne, das gilt erst ab dem Tag, wenn das Vermögen übergeht zu ihr/euch.
Also entweder im Todesfall oder auch bei vorzeitiger Schenkung. (was bei dem Betrag auf jeden Fall Sinn macht)
Allerdings kann man bei der Schenkung eine Rückforderung im Falle einer Scheidung innerhalb der Verjährungsfrist (10 Jahre) einbauen. z. B. Ein Haus mit 0,5 Mio wird verschenkt incl. Rückforderungsbedingung, dann erfolgt die Scheidung nach 9 Jahren und das Haus ist 0,8 Mio Wert - trotzdem geht es dann quasi zurück an die Eltern und wird nicht mit einberechnet

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Natürlich. Ich verstehe bis heute nicht, wie man als Alleinzahler seine/n Partner/in mit ins Grundbuch eintragen lässt.

Noch einmal: Dafür haben wir einen entsprechenden Ehevertrag gedanklich in der Schublade (da ein befreundetes Pärchen exakt dieselben finanziellen Voraussetzungen hat und ein gutes Grundgerüst vorgegeben hat).

Ich male einmal ein schreckliches Bild: Du verdienst das 20-fache deiner Ehepartnerin und mit Ehebeginn ist sie schwanger und trägt nichts mehr zu irgendetwas bei. Sie betrügt dich 5 Jahre lang und ihr trennt euch. Ohne Ehevertrag kannst du dann quasi auf einmal mehr Geld an sie überweisen als sie in ihrem Leben je erarbeitet hätte. An der Stelle keinen Ehevertrag abzuschließen hält jeder für töricht. Warum ist ein solcher Vertrag dann nicht schon bei deutlichen Unterschieden entsprechend Standard?

Wegen der potenziellen Schwiegereltern?
Lasst euch nicht für dumm verkaufen.

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Klingt gut, das heißt aber, die Wohnung gehört nur dir, und nicht beiden, oder?

Ich glaube spätestens wenn Kinder da sind, kann man nicht mehr richtig trennen.
Höchstens, wenn der Partner der arbeitet, dem Partner, der zuhause bleibt, ein "Gehalt" zahlt, dass ihn für die Betreuung der Kinder entschädigt.

Hatte im erweiterten Bekanntenkreis einen Fall, wo nach 2 Jahren Beziehung gebaut wurde, er hat 95% des EK eingebracht, das Haus lief auf beide. 6 Monate nach Fertigstellung Trennung, und die Forderung der Frau, der Ex-Partner solle ihr doch bitte die Hälfte des Hauswertes ausbezahlen, wenn sie ausziehen soll.

Echt heftige Sache gewesen, seitdem mache ich mir ein wenig Gedanken, wie ich das lösen würde.

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Das kann man aber auch vertraglich regeln. Da das verbal vereinbart ist, würde eine schriftliche Regelung bei Heirat folgen. Deshalb findet derzeit auch eine klare Trennung statt. Ebenso wie für Erbe, Anlagevermögen etc.

antworten
WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Ganz easy, weil es gut für den Staat ist.
Solange Familien zu viel hin- und herfinanzierung, Unterhalt, Ausgleich usw. verpflichtet sind, solange muss der Staat kein Hartz 4 o.ä. zahlen.

antworten
WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Alles schön und gut, nur sind Frauen für solche rationalen Gedankengänge beim Thema Ehe und Romantik nicht zu haben. Kommt halt komisch, wenn man noch vor dem Beginn der Ehe schon mal die Konditionen vom Ende vertraglich fixiert.

antworten
WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Alles schön und gut, nur sind Frauen für solche rationalen Gedankengänge beim Thema Ehe und Romantik nicht zu haben. Kommt halt komisch, wenn man noch vor dem Beginn der Ehe schon mal die Konditionen vom Ende vertraglich fixiert

Quatsch. Gerade Frauen sind heutzutage mit allen Wässern gewaschen. Wenn die auch nur n Euro mehr verdienen kommen Frauen mit nem Ehevertrag um die Ecke. Wer da als Mann nicht zumindest mit nem Ehevertrag rum kommt kann schnell die Hölle auf erden erleben

antworten
WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Erbe wird nicht mit in den Zugewinn hereingerechnet, wie hier bereits erklärt. Also auch kein potentielles Erbe.

Ohne Ehevertrag wärst du im Falle der Scheidung also ziemlich der Arsch. Da du deutlich mehr verdienst als deine Frau, wirst du während der Ehe ein deutlich höheres Vermögen anhäufen als sie. Das wirst du dann bei einer Scheidung hälftig an sie abtreten müssen, obwohl sie ein riesiges Erbe in der Hinterhand hat (was allerdings dann völlig irrelevant ist).

Generell also: bei hohen Verdienst- und Karrieredifferenzen immer Ehevertrag. In deinem Fall erst recht, weil sie durch das Erbe ohnehin abgesichert ist.

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Vielen Dank für die Erklärung!

Aber wie verhält es sich, wenn sie auch nach 15 Jahren bspw. noch nicht geerbt hat, aber als zukünftige Erbin feststeht (Einzelkind)? Rechnet man das quasi als potentieller-Zugewinn gegen?

Genau um deinen letzten Punkt geht es mir: im Fall der Fälle, fände ich es subjektiv fair, wenn ich mehr vom gemeinsam erwirtschafteten Vermögen bekomme, da ich mehr dazu beigetragen habe. Sie wäre ja sowieso abgesichert durch das Erbe, ich hingegen möchte durch Scheidung nicht in Altersarmut geraten.

Ein Ehevertrag möchte ich nicht durchsetzen - dazu ist sie zu konservativ romantisch und ihre Eltern auch (die genau solch eine seltene Bilderbuch-Ehe führen).

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Alles Vermögen was du als Anfangsvermögen hast gehört im Falle der Scheidung komplett dir. Also: 120k bei dir und 50k bei ihr.
Ab dem Zeitpunkt der Ehe gilt die Zugewinngemeinschaft, bei Scheidung wird also die Differenz des Endvermögens und Anfangvermögens des Partners ermittelt. Der Zugewinn wird für jeden getrennt berechnet, dann die Zugewinne verglichen und die Differenz der Zugewinne hälftig geteilt.

Wenn deine Frau erbt und die Immobilien bis zur Scheidung hält und eine Wertsteigerung stattfand sodass ihr Zugewinn höher ist als deiner, wirst du eine Ausgleichszahlung bekommen die dein Vermögen erhöht.

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Ich:

  • 30J, seit 8Jahren in einer Beziehung, seit letztem Jahr verlobt, Hochzeit Ende des Jahres
  • möchte noch bisschen die Karriereleiter hoch, bin derzeitig bei 130K und steuere den Großteil des Haushaltseinkommens bei (mittelfristiges Ziel: 250K und dann einen Gang runterschalten zu Gunsten der Familie)
  • Vermögen, das ich in die Ehe bringe: 120K (Depot+Barbestand)
  • KEIN zu erwartendes ERBE

Sie:

  • 29J, möchte absolut keine Karriere machen (obwohl sie durchaus die Qualifikationen dazu hätte) und auch nicht mehr als 35h/Woche arbeiten
  • Einkommen: 60k, kann sich vorstellen in Teilzeit zu arbeiten, wenn Kinder da sind
  • Vermögen, das direkt in die Ehe gebracht wird: ~50k
  • HOHES zu erwartendes ERBE (~2-3Mio. in Form von Immobilien)

Im Fall einer Bilderbuch-Ehe wird das also finanziell auch super funktionieren: Mein Gehalt würde locker ausreichen, um all unsere Familienansprüche zu erfüllen - Ihr Erbe müsste man nicht einmal "einrechnen". Die nächsten Jahrzehnte wird das gemeinsame direkte Vermögen fast nur durch mich aufgebaut.

Im Fall einer Scheidung: Sagen wir bspw. in 15Jahren. Wäre ich ohne Ehevertrag im Nachteil? Wir hätten dort sicherlich ein direktes Vermögen von ~1Mio. EUR (in Form von Immoblie, Depot, Barbestand).

Wie rechnet man dort ihr potentielles Erbe gegen? Ohne Ehevertrag.

Vielen Dank für die Klarstellung und Erklärung.

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Schön und gut dass ihr kein Extra-Konto braucht.
Ändert aber nichts daran, dass du ohne Ehevetrag bei einem potentiellen Scheidungsfall dank Zugewinnausgleich ziemlich blöd in die Röhre schauen wirst, wenn du alles und sie nichts im Laufe der Ehe zum Vermögen beigesteuert haben.

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Bin verheiratet und Hauptverdiener. Meine Frau hat ein eigenes Konto für den Minijob und eine Karte für "mein" Konto für Einkäufe etc.. Darüber laufen auch alle Kosten (Miete, Telefon, Auto etc.).

Am Ende ist sowieso alles in einem Topf und da ich für 98% des Haushaltseinkommens sorge, wird logischerweise auch der Großteil der Kosten durch mich getragen.

Für uns wäre es viel zu umständlich noch ein weiteres Kostenkonto zu erstellen, auf das wir einzahlen, oder aber meine Frau mir anteilig etwas überweist. Wir vertrauen uns und größere Anschaffungen sprechen wir ohnehin zusammen ab.

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Kann den Punkt gut nachvollziehen.
Nur leider hast du den wohl "blödesten" Fall erwischt: hohes Gehalt (fließt 100% rein) vs. hohes irgendwann und hoffentlich spät fließendes Erbe.

Und dafür ist der Standardvertrag der Zugewinngemeinschaft leider nicht ausgelegt. Der funktioniert nur halbwegs gut wenn beide mit ähnlichem Vermögen und Einkommen starten. Weil falls dann einer wesentlich mehr aufbaut, hat er/sie entweder mehr "Support" von daheim oder einer von beiden verzichtet zuliebe der Kinder was dann halt der nicht-monetäre Beitrag ist der ausgeglichen wird.

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Alles schön und gut, nur sind Frauen für solche rationalen Gedankengänge beim Thema Ehe und Romantik nicht zu haben. Kommt halt komisch, wenn man noch vor dem Beginn der Ehe schon mal die Konditionen vom Ende vertraglich fixiert.

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Euere Ansichten einer Beziehung Bzw Ehe muss man nicht verstehen.

Bin mit meiner Frau nun seit 9 Jahren zusammen, davon 5 Jahre verheiratet.

Nach zwei Jahren Beziehung hatten wir quasi schon ein gemeinsames Konto gehabt , Bzw wir haben nicht darauf geachtet, wer wie viel für den anderen ausgibt.

Heute ist sie Grundschullehrerin und ich Einkäufer(DAX30) Jeder kann auf das gemeinsame nach Belieben zugreifen.
Niemals würde mir in den Sinn kommen irgendetwas auszurechnen, nur weil ich 1,5k mehr als sie verdiene.

Diese Lebensweise kenne ich so aus meinen familiären Umfeld, Kontotrennung etc, damit würde ich mich nur lächerlich machen.

antworten
WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Von mir aus führe ein gemeinsames Konto.

Wenn du aber aus reiner Gutgläubigkeit den Gedanken an einen Ehevertrag verdrängt hast bzw. dich nie damit beschäftigt hast, wie die Umstände bei einer Scheidung aussehen würden, bist du wirklich naiv. Noch ist alles wunderbar, die Ehe in Butter. Aber schau dir mal die Scheidungsraten an, da hat auch jeder gesagt "mir passiert das nicht". Also lieber auf Nummer sicher gehen (ist ja auch nichts schlimmes dabei), sonst ärgerst du dich irgendwann bis ins Grab. Und ja, die reguläre Zugewinngemeinschaft mündet in vielen Fällen in massiven Ungerechtigkeiten.

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Euere Ansichten einer Beziehung Bzw Ehe muss man nicht verstehen.

Bin mit meiner Frau nun seit 9 Jahren zusammen, davon 5 Jahre verheiratet.

Nach zwei Jahren Beziehung hatten wir quasi schon ein gemeinsames Konto gehabt , Bzw wir haben nicht darauf geachtet, wer wie viel für den anderen ausgibt.

Heute ist sie Grundschullehrerin und ich Einkäufer(DAX30) Jeder kann auf das gemeinsame nach Belieben zugreifen.
Niemals würde mir in den Sinn kommen irgendetwas auszurechnen, nur weil ich 1,5k mehr als sie verdiene.

Diese Lebensweise kenne ich so aus meinen familiären Umfeld, Kontotrennung etc, damit würde ich mich nur lächerlich machen.

antworten
WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Gemeinsames Konto =/= Ehevertrag

getrennte Konten können vielleicht helfen um Streit bei Ausgaben zu verhindern, können aber auch eine gefühlte Abhängigkeit erzeugen...

für den Ehevertrag ist das Konto egal. Ob getrennt oder nicht, da wird am Ende einfach abgerechnet.

antworten
WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Kenne aus meinen familiären Umkreis keine Scheidungen, mag vielleicht auch an der Kultur liegen (Migrationshintergrund)

antworten
WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Ich kenne auch keine einzige geschiedene Ehe im gesamten Bekanntenkreis, mag vielleicht am Wohnort liegen (Landei).

antworten
WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Zu sagen, dass man keinen Ehevertrag abschließt, weil man keine Scheidungen miterlebt hat, ist wie das Zähneputzen und den Zahnarzt aufzugeben, weil man noch nie ein Loch in einem Zahn hatte... Natürlich kann das klappen und man kann hochnäsig auf die anderen herabschauen, die sich den weltlichen Problemen hingeben.

In dem unwahrscheinlichen Fall, dass dann aber genau deine Ehe zu den ca. 50 Prozent gehört (wilde geratene Zahl!), die heutzutage geschieden werden, kann sich unsereins allerdings die dumme Bemerkung sparen.

Eine Frau, mit der ihr im Guten schon keinen Ehevertrag hinbekommt, wollt ihr heiraten?
"Lachend in die Kreissäge..."

antworten
WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Ich kenne auch keine einzige geschiedene Ehe im gesamten Bekanntenkreis, mag vielleicht am Wohnort liegen (Landei).

Weil es auf dem Land immer noch etwas persönlicher ist, betrügst du den Partner, hast du im Dorf Bzw in der Gemeinde dein Ansehen verloren, da überlegt man sich zweimal was man tut und was nicht

antworten
WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Ich halte wenig von einem Ehevertrag. Zum einen aus romantischen Gründen, zum anderen weil Geld nicht mein Lebenszweck ist. Ohne Ehevertrag greifen die gesetzlichen Regelungen, die durchaus differenziert sind und damit auch fair.
Erbe bleibt wie beschrieben ohnehin außen vor, es geht einzig um Zugewinn sowie Ausgleich für Verdienstausfälle etc. aus familiären Gründen.
Was ist daran unfair?
Ich habe im Freundeskreis derzeit den Fall, Trennung ging von ihr aus, sie würde sich gerne alimentieren lassen, bekommt nach kurzer Frist aber kaum etwas. Und so sollte es auch sein.

antworten
WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Das Erbe bleibt NICHT außen vor!!! Lest die Beiträge.
Wenn du erbst wird es zum Anfangsvermögen addiert, RICHTIG.

Da du das Erbe aber sicherlich nicht komplett ausgibst sondern investierst oder eine Immobilie erbst die eine Wertsteigerung erfährt fließt es ab diesem Zeitpunkt in DEINEN Zugewinn! Und diesen Zugewinn wiederum musst du teilen! Wenn du eine Immo mit 1 Mio. erbst und legst das an und hast nach 20 Jahren 2 Mio. dann musst du diese 1 Mio. an Zugewinn berücksichtigen und davon wird dann deine Partnerin bei Scheidung einen dicken Batzen bekommen falls Sie nicht auch derart zugewonnen hat.

Ein Ehevertrag spart im Fall der Fälle viele Nerven und Geld.
Solange man verheiratet ist, kann man das Vermögen jedes Partners zum schönen Leben benutzt, das ist der Sinn der Lebensgemeinschaft. Verabschiedet sich einer, dann bitte aber nicht mit dem Vermögen des anderen!

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Ich halte wenig von einem Ehevertrag. Zum einen aus romantischen Gründen, zum anderen weil Geld nicht mein Lebenszweck ist. Ohne Ehevertrag greifen die gesetzlichen Regelungen, die durchaus differenziert sind und damit auch fair.
Erbe bleibt wie beschrieben ohnehin außen vor, es geht einzig um Zugewinn sowie Ausgleich für Verdienstausfälle etc. aus familiären Gründen.
Was ist daran unfair?
Ich habe im Freundeskreis derzeit den Fall, Trennung ging von ihr aus, sie würde sich gerne alimentieren lassen, bekommt nach kurzer Frist aber kaum etwas. Und so sollte es auch sein.

antworten
WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Das Erbe bleibt NICHT außen vor!!! Lest die Beiträge.
Wenn du erbst wird es zum Anfangsvermögen addiert, RICHTIG.

Da du das Erbe aber sicherlich nicht komplett ausgibst sondern investierst oder eine Immobilie erbst die eine Wertsteigerung erfährt fließt es ab diesem Zeitpunkt in DEINEN Zugewinn! Und diesen Zugewinn wiederum musst du teilen! Wenn du eine Immo mit 1 Mio. erbst und legst das an und hast nach 20 Jahren 2 Mio. dann musst du diese 1 Mio. an Zugewinn berücksichtigen und davon wird dann deine Partnerin bei Scheidung einen dicken Batzen bekommen falls Sie nicht auch derart zugewonnen hat.

Ein Ehevertrag spart im Fall der Fälle viele Nerven und Geld.
Solange man verheiratet ist, kann man das Vermögen jedes Partners zum schönen Leben benutzt, das ist der Sinn der Lebensgemeinschaft. Verabschiedet sich einer, dann bitte aber nicht mit dem Vermögen des anderen!

Ich so nah bei dir: Wenn ich schon lese, dass "romantische Gründe" angeführt werden, muss ich mich schütteln und frage mich, ob ich hier auch tatsächlich in einem Wiwi-Forum bin.

Die 1.000-2.000 Euro für einen Ehevertrag ist die günstigste Versicherung aller Zeiten, wenn ihr deutlich unterschiedliche Vermögen und Einkommen habt.
Wir alle glauben und hoffen, dass wir keine Versicherung brauchen.
Falls das aber einmal der Fall sein sollte, sind wir allerdings froh, wenn wir eine Versicherung haben.

antworten
WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Das Durchschnittsalter bei Frauen bei Trennung ist 43Jahre.
Das Durchschnittsalter von Erben ist 56Jahre.
Pauschal gesagt, wird also im Durchschnitt erst deutlich nach der Trennung geerbt. Das führt dann zum Problem, wenn der einkommensschwache Partner ein hohes Erbe zu erwarten hat, wohingegen der einkommensstarke Partner ein niedriges/kein Erbe zu erwarten hat. Damit verliert der einkommensstarke Partner im Fall der Scheidung doppelt.

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Das Erbe bleibt NICHT außen vor!!! Lest die Beiträge.
Wenn du erbst wird es zum Anfangsvermögen addiert, RICHTIG.

Da du das Erbe aber sicherlich nicht komplett ausgibst sondern investierst oder eine Immobilie erbst die eine Wertsteigerung erfährt fließt es ab diesem Zeitpunkt in DEINEN Zugewinn! Und diesen Zugewinn wiederum musst du teilen! Wenn du eine Immo mit 1 Mio. erbst und legst das an und hast nach 20 Jahren 2 Mio. dann musst du diese 1 Mio. an Zugewinn berücksichtigen und davon wird dann deine Partnerin bei Scheidung einen dicken Batzen bekommen falls Sie nicht auch derart zugewonnen hat.

Ein Ehevertrag spart im Fall der Fälle viele Nerven und Geld.
Solange man verheiratet ist, kann man das Vermögen jedes Partners zum schönen Leben benutzt, das ist der Sinn der Lebensgemeinschaft. Verabschiedet sich einer, dann bitte aber nicht mit dem Vermögen des anderen!

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WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Da gibt es glaube ich schon ein paar Fälle, wo das vielleicht doch Sinn macht.

Bsp: Zusammen seit 20, mit 30 soll gebaut werden, ein Kind, Frau ist seit 25 zuhause, weil Mann genug verdient.

Es ist klar, dass der Mann den größten Teil des EK bereitstellt, weil er eben all die Jahre gearbeitet hat, während ihm die Frau zuhause den Rücken freigehalten hat.

Gab es während der Zeit keine Ausgleichszahlungen an die Frau, ist es aus Ihrer Sicht schon relativ unfair, wenn sie ihre Karriere aufgibt, sie im Falle einer Trennung keinen Cent bekommt, zusätzlich eine geringe Rente, wegen der kurzen Arbeitsdauer.

Das Beispiel bezieht sich jetzt auf den Fall ohne Heirat.

WiWi Gast schrieb am 14.02.2018:

Natürlich. Ich verstehe bis heute nicht, wie man als Alleinzahler seine/n Partner/in mit ins Grundbuch eintragen lässt.

Noch einmal: Dafür haben wir einen entsprechenden Ehevertrag gedanklich in der Schublade (da ein befreundetes Pärchen exakt dieselben finanziellen Voraussetzungen hat und ein gutes Grundgerüst vorgegeben hat).

Ich male einmal ein schreckliches Bild: Du verdienst das 20-fache deiner Ehepartnerin und mit Ehebeginn ist sie schwanger und trägt nichts mehr zu irgendetwas bei. Sie betrügt dich 5 Jahre lang und ihr trennt euch. Ohne Ehevertrag kannst du dann quasi auf einmal mehr Geld an sie überweisen als sie in ihrem Leben je erarbeitet hätte. An der Stelle keinen Ehevertrag abzuschließen hält jeder für töricht. Warum ist ein solcher Vertrag dann nicht schon bei deutlichen Unterschieden entsprechend Standard?

Wegen der potenziellen Schwiegereltern?
Lasst euch nicht für dumm verkaufen.

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Klingt gut, das heißt aber, die Wohnung gehört nur dir, und nicht beiden, oder?

Ich glaube spätestens wenn Kinder da sind, kann man nicht mehr richtig trennen.
Höchstens, wenn der Partner der arbeitet, dem Partner, der zuhause bleibt, ein "Gehalt" zahlt, dass ihn für die Betreuung der Kinder entschädigt.

Hatte im erweiterten Bekanntenkreis einen Fall, wo nach 2 Jahren Beziehung gebaut wurde, er hat 95% des EK eingebracht, das Haus lief auf beide. 6 Monate nach Fertigstellung Trennung, und die Forderung der Frau, der Ex-Partner solle ihr doch bitte die Hälfte des Hauswertes ausbezahlen, wenn sie ausziehen soll.

Echt heftige Sache gewesen, seitdem mache ich mir ein wenig Gedanken, wie ich das lösen würde.

WiWi Gast schrieb am 13.02.2018:

Das kann man aber auch vertraglich regeln. Da das verbal vereinbart ist, würde eine schriftliche Regelung bei Heirat folgen. Deshalb findet derzeit auch eine klare Trennung statt. Ebenso wie für Erbe, Anlagevermögen etc.

antworten
WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Ist bei mir in der Rechtsschutzversicherung abgedeckt.
Somit bleiben nur Notarkosten. Die zahlt glaube ich keine Versicherung ;)

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Ich so nah bei dir: Wenn ich schon lese, dass "romantische Gründe" angeführt werden, muss ich mich schütteln und frage mich, ob ich hier auch tatsächlich in einem Wiwi-Forum bin.

Die 1.000-2.000 Euro für einen Ehevertrag ist die günstigste Versicherung aller Zeiten, wenn ihr deutlich unterschiedliche Vermögen und Einkommen habt.
Wir alle glauben und hoffen, dass wir keine Versicherung brauchen.
Falls das aber einmal der Fall sein sollte, sind wir allerdings froh, wenn wir eine Versicherung haben.

antworten
WiWi Gast

Zusammenziehen mit Freundin / Frau - Kontenaufteilung

Romantische Gründe... Willst du deine gesamte finanzielle Zukunft von Romantik abhängig machen?

Und nein, der Zugewinnausgleich ist OFT nicht fair. Er ist nämlich viel zu pauschal geregelt und führt daher oft zu Ungerechtigkeiten. Insbesondere wenn du deutlich mehr verdienst als deine Frau und deutlich karriereorientierter bist.

Klassisches Beispiel: Du gehst arbeiten und verdienst gut, deine Frau hat nur einen mittelmäßigen Job und bleibt lange wegen den Kindern zu Hause. Ihr zu Hause bleiben wird schon dadurch finanziell ausgeglichen, dass du sie während der Zeit finanziell mitversorgst. Um was es sich dann im Falle einer Scheidung also dreht, ist ihr Karriereausfall, also Geld, das sie als Vollzeitarbeitende selbst zusätzlich hätte ansparen können (mit Lebenshaltungskosten verrechnet). Da sie nur einen mittelmäßigen Job hat, wäre das nicht wirklich viel gewesen. Und erst recht wäre da nichts übrig geblieben, wenn sie euren Lebensstandard und die Familie selbst finanzieren hätte müssen.
Trotzdem wirst du einmal die Hälfte deines Vermögens bei einer Scheidung an sie abgeben müssen (obwohl du sie die Jahre über versorgt hast). Was ist daran gerecht? Sie selbst hätte sich dieses Vermögen nie selbst erarbeiten können, wahrscheinlich nicht einmal den Lebensstandard von euch imitieren können.

Fair ist der Zugewinnausgleich nur, wenn auch deine Frau einen gutbezahlten Job hat und karriereorientiert ist und davon auszugehen ist, dass sie selbst ein ordentliches Vermögen hätte ansparen können, wenn sie wegen den Kindern nicht zu Hause geblieben wäre.

Und wenn ihr ohne Kinder verheiratet seid (sie also weiterhin Vollzeit arbeitet und überhaupt keine Karriereinbußen hat), ist der Zugewinnausgleich sowieso verrückt.

WiWi Gast schrieb am 15.02.2018:

Ich halte wenig von einem Ehevertrag. Zum einen aus romantischen Gründen, zum anderen weil Geld nicht mein Lebenszweck ist. Ohne Ehevertrag greifen die gesetzlichen Regelungen, die durchaus differenziert sind und damit auch fair.
Erbe bleibt wie beschrieben ohnehin außen vor, es geht einzig um Zugewinn sowie Ausgleich für Verdienstausfälle etc. aus familiären Gründen.
Was ist daran unfair?
Ich habe im Freundeskreis derzeit den Fall, Trennung ging von ihr aus, sie würde sich gerne alimentieren lassen, bekommt nach kurzer Frist aber kaum etwas. Und so sollte es auch sein.

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