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Schwanger in der Probezeit

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WiWi Gast

Schwanger in der Probezeit

Ich als Frau habe hier mal eine Frage. Wenn man nach den ersten Wochen der Probezeit erfährt, dass man schwanger ist und dies auch dem Arbeitgeber sagt: bedeutet das, dass der einen dann übernehmen muß? Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es dann wirklich nur in sehr krassen Ausnahmefällen (Fehlverhalten o.ä.) möglich, den Arbeitnehmer nach der Probezeit nicht zu übernehmen. Man fällt dann natürlich erstmal recht lange aus und wenn man zurückkommt, hat man wohl auch erstmal keinen leichten Stand, weil der Arbeitgeber sicher sauer ist.

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WiWi Gast

Schwanger in der Probezeit

Das kommt darauf an, ob das ein cleverer Arbeitgeber ist oder nicht. Normalerweise wird heute im Arbeitsvertrag vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit automatisch endet. Dann bedarf es eines neuen Vertrages zur Fortsetzung. Den kriegst du nicht, wenn du schwanger bist. Ist dem so, besteht kein Kündigungsschutz, auch nicht nach dem Kündigungsschutzgesetz. Wenn der Arbeitgeber aber so einen Passus nicht hat, dann gilt der volle Kündigungsschutz auch schon in der Probezeit.

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WiWi Gast

Schwanger in der Probezeit

Normalerweise wird heute im Arbeitsvertrag vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit automatisch endet

Was für komische Arbeitgeber hast du denn? Von sowas hab ich ja noch nie gehört.

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WiWi Gast

Schwanger in der Probezeit

WiWi Gast schrieb am 22.11.2021:

Das kommt darauf an, ob das ein cleverer Arbeitgeber ist oder nicht. Normalerweise wird heute im Arbeitsvertrag vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit automatisch endet. Dann bedarf es eines neuen Vertrages zur Fortsetzung. Den kriegst du nicht, wenn du schwanger bist. Ist dem so, besteht kein Kündigungsschutz, auch nicht nach dem Kündigungsschutzgesetz. Wenn der Arbeitgeber aber so einen Passus nicht hat, dann gilt der volle Kündigungsschutz auch schon in der Probezeit.

So einen Passus hatte ich noch nie im Vertrag und frage mich auch, ob das rechtens ist:

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WiWi Gast

Schwanger in der Probezeit

WiWi Gast schrieb am 22.11.2021:

Das kommt darauf an, ob das ein cleverer Arbeitgeber ist oder nicht. Normalerweise wird heute im Arbeitsvertrag vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit automatisch endet. Dann bedarf es eines neuen Vertrages zur Fortsetzung. Den kriegst du nicht, wenn du schwanger bist. Ist dem so, besteht kein Kündigungsschutz, auch nicht nach dem Kündigungsschutzgesetz. Wenn der Arbeitgeber aber so einen Passus nicht hat, dann gilt der volle Kündigungsschutz auch schon in der Probezeit.

Damit ist die rechtliche Lage zu 100% dargestellt. Es dürfte auch nur wenige Arbeitgeber geben. di e sich da nicht absichern. Umso kleiner, umso wahrscheinlicher. In Konzernen wird der gute alte Einnistungstrick nicht klappen.

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WiWi Gast

Schwanger in der Probezeit

WiWi Gast schrieb am 22.11.2021:

Das kommt darauf an, ob das ein cleverer Arbeitgeber ist oder nicht. Normalerweise wird heute im Arbeitsvertrag vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit automatisch endet. Dann bedarf es eines neuen Vertrages zur Fortsetzung. Den kriegst du nicht, wenn du schwanger bist. Ist dem so, besteht kein Kündigungsschutz, auch nicht nach dem Kündigungsschutzgesetz. Wenn der Arbeitgeber aber so einen Passus nicht hat, dann gilt der volle Kündigungsschutz auch schon in der Probezeit.

Bitte? Bei welchen AG's arbeitest du denn, wo solche Verträge geschlossen werden? Ich habe von insgesamt 5 verschiedenen AG's Verträge vorliegen gehabt und nicht einmal so einen Passus gesehen, und auch von meinen Freunden habe ich das noch nie gehört.

@TE: Ich glaube lediglich ein Arbeitsrechtler kann dich hier gut beraten, das Halbwissen aus dem Forum eher nicht. Mir erschließt sich z.B. nicht, warum der AG dich nicht weiterhin kündigen dürfte, wenn du bspw. Minderleistung bringst. Minderleistung fällt ja nicht unter grobes Fehlverhalten.

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WiWi Gast

Schwanger in der Probezeit

WiWi Gast schrieb am 22.11.2021:

Das kommt darauf an, ob das ein cleverer Arbeitgeber ist oder nicht. Normalerweise wird heute im Arbeitsvertrag vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit automatisch endet. Dann bedarf es eines neuen Vertrages zur Fortsetzung. Den kriegst du nicht, wenn du schwanger bist. Ist dem so, besteht kein Kündigungsschutz, auch nicht nach dem Kündigungsschutzgesetz. Wenn der Arbeitgeber aber so einen Passus nicht hat, dann gilt der volle Kündigungsschutz auch schon in der Probezeit.

Was ein Vertrag... Würde ich niemals unterschreiben.

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Voice of Reason

Schwanger in der Probezeit

Habe ich auch noch nicht mitbekommen.
Damit wäre es ja ein befristetes Arbeitsverhältnis für die ersten 6 Monate.

Das unterschreibt heutzutage niemand mehr - dafür ist der Wettbewerb viel zu stark.

WiWi Gast schrieb am 22.11.2021:

Das kommt darauf an, ob das ein cleverer Arbeitgeber ist oder nicht. Normalerweise wird heute im Arbeitsvertrag vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit automatisch endet. Dann bedarf es eines neuen Vertrages zur Fortsetzung. Den kriegst du nicht, wenn du schwanger bist. Ist dem so, besteht kein Kündigungsschutz, auch nicht nach dem Kündigungsschutzgesetz. Wenn der Arbeitgeber aber so einen Passus nicht hat, dann gilt der volle Kündigungsschutz auch schon in der Probezeit.

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WiWi Gast

Schwanger in der Probezeit

WiWi Gast schrieb am 22.11.2021:

WiWi Gast schrieb am 22.11.2021:

Das kommt darauf an, ob das ein cleverer Arbeitgeber ist oder nicht. Normalerweise wird heute im Arbeitsvertrag vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit automatisch endet. Dann bedarf es eines neuen Vertrages zur Fortsetzung. Den kriegst du nicht, wenn du schwanger bist. Ist dem so, besteht kein Kündigungsschutz, auch nicht nach dem Kündigungsschutzgesetz. Wenn der Arbeitgeber aber so einen Passus nicht hat, dann gilt der volle Kündigungsschutz auch schon in der Probezeit.

Was ein Vertrag... Würde ich niemals unterschreiben.

Solche Verträge kommen halt durch genau solche Überlegungen die bestehenden zu umgehen zustande.

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WiWi Gast

Schwanger in der Probezeit

WiWi Gast schrieb am 22.11.2021:

WiWi Gast schrieb am 22.11.2021:

Das kommt darauf an, ob das ein cleverer Arbeitgeber ist oder nicht. Normalerweise wird heute im Arbeitsvertrag vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit automatisch endet. Dann bedarf es eines neuen Vertrages zur Fortsetzung. Den kriegst du nicht, wenn du schwanger bist. Ist dem so, besteht kein Kündigungsschutz, auch nicht nach dem Kündigungsschutzgesetz. Wenn der Arbeitgeber aber so einen Passus nicht hat, dann gilt der volle Kündigungsschutz auch schon in der Probezeit.

Was ein Vertrag... Würde ich niemals unterschreiben.

Das ist die Normalform.

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WiWi Gast

Schwanger in der Probezeit

WiWi Gast schrieb am 22.11.2021:

Das kommt darauf an, ob das ein cleverer Arbeitgeber ist oder nicht. Normalerweise wird heute im Arbeitsvertrag vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit automatisch endet. Dann bedarf es eines neuen Vertrages zur Fortsetzung. Den kriegst du nicht, wenn du schwanger bist. Ist dem so, besteht kein Kündigungsschutz, auch nicht nach dem Kündigungsschutzgesetz. Wenn der Arbeitgeber aber so einen Passus nicht hat, dann gilt der volle Kündigungsschutz auch schon in der Probezeit.

In welcher Welt wird das denn so vereinbart? Das hab ich ja noch nie gehört oder selbst erlebt.

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WiWi Gast

Schwanger in der Probezeit

In der Probezeit können beide Parteien ohne Angabe von Gründen das Beschäftigungsverhältnis kündigen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es dann wirklich nur in sehr krassen Ausnahmefällen (Fehlverhalten o.ä.) möglich, den Arbeitnehmer nach der Probezeit nicht zu übernehmen.

Sorry, aber das ist Quatsch. Wo kämen wir denn da hin? Was denkst du, warum das ganze Probezeit heißt?

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WiWi Gast

Schwanger in der Probezeit

Um nochmal was sinnvolles beizutragen, mit der Schwangerschaft ist aufgrund des Para. 17 MuschG so ziemlich jede normale Probezeitkündigung nicht mehr möglich. Ob es sich zur Umgehung der Probezeit eine Schwangerschaft „lohnt“ muss jeder für sich selbst entscheiden. Durch die Probezeit kommt man doch recht einfach. Falls man aber kurz nach der Einstellung erstmal dank Schwangerschaft längerfristig ausfällt, sollte jedem auch klar sein, dass man damit die Karriere mehr oder weniger vergessen kann.

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WiWi Gast

Schwanger in der Probezeit

WiWi Gast schrieb am 22.11.2021:

Das kommt darauf an, ob das ein cleverer Arbeitgeber ist oder nicht. Normalerweise wird heute im Arbeitsvertrag vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit automatisch endet. Dann bedarf es eines neuen Vertrages zur Fortsetzung. Den kriegst du nicht, wenn du schwanger bist. Ist dem so, besteht kein Kündigungsschutz, auch nicht nach dem Kündigungsschutzgesetz. Wenn der Arbeitgeber aber so einen Passus nicht hat, dann gilt der volle Kündigungsschutz auch schon in der Probezeit.

Was ein Vertrag... Würde ich niemals unterschreiben.

Das ist die Normalform.

Nein, ist es nicht. Punkt. Das ist einfach quatsch was du erzählst wie man auch an den Reaktionen vieler anderer hier im Thread sehen kann. Ich habe selbst Verträge von insgesamt 4 Firmen vorliegen gehabt zum Einstieg dieses Jahr (UB, Startup, Konzern x2) und bei keinem einzigen stand sowas drin. Auch meine Freunde die alle im Sommer eingestiegen sind haben keine solchen Verträge. Also bitte verkaufe das hier nicht als "normal" wenn es offensichtlich die absolute Ausnahme darstellt. Btw würde ich so einen Vertrag auch niemals unterschreiben.

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WiWi Gast

Schwanger in der Probezeit

WiWi Gast schrieb am 22.11.2021:

In der Probezeit können beide Parteien ohne Angabe von Gründen das Beschäftigungsverhältnis kündigen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es dann wirklich nur in sehr krassen Ausnahmefällen (Fehlverhalten o.ä.) möglich, den Arbeitnehmer nach der Probezeit nicht zu übernehmen.

Sorry, aber das ist Quatsch. Wo kämen wir denn da hin? Was denkst du, warum das ganze Probezeit heißt?

Dir ist schon klar, dass wir hier von der Ausnahme "SCHWANGER in der Probezeit" reden?

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WiWi Gast

Schwanger in der Probezeit

Klipp und klar von einem Arbeitsrechtler:

  1. Wird eine Frau in der Probezeit schwanger, hat sie grundsätzlich Kündigungsschutz. Das Arbeitsverhältnis kann nicht beendet werden.

  2. Hat ein Arbeitgeber einen Passus im Vertrag, dass der eigentliche Vertrag und der Probezeitvertrag getrennt werden, dann gilt das nicht.

  3. Der Passus ist für einen normalen Arbeitnehmer unbedeutend, da er sowieso in den ersten 6 Monaten gefeuert werden kann und fällt auch nicht auf. Dort steht auch nichts von zwei Veträgen. In der Regel stehen dort Zeilen wie "nach der Probezeit wird das Arbeitsverhältnis zu einem unbefristeten/befristeten bis zum Arbeitsverhältnis umgewandelt. Ein kleiner Nebensatz, der nur für solche Fälle wie dem der Schwangerschaft oder dem Eintritt einer Schwerbehinderung bedeutsam wird.

  4. Der Kündigungsschutz gilt dann im Falle einer Schwangerschaft/neuen Schwerbehinderung nicht, da die Umwandlung nicht erfolgen wird.

  5. Ich kenne Arbeitsverträge von fast allen DAX-Unternehmen und alle haben diesen Passus drin. Er ist die Regel. Auch bei KMUs, Banken oder Versicherungen.
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WiWi Gast

Schwanger in der Probezeit

WiWi Gast schrieb am 22.11.2021:

Normalerweise wird heute im Arbeitsvertrag vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit automatisch endet

Was für komische Arbeitgeber hast du denn? Von sowas hab ich ja noch nie gehört.

Das ist Standard und wird entsprechend verklausuliert. Es heißt oft "nach 6 Monaten erfolgt eine Umwandlung zu einem dauerhaften AV" oder ähnliches.

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WiWi Gast

Schwanger in der Probezeit

WiWi Gast schrieb am 22.11.2021:

Das kommt darauf an, ob das ein cleverer Arbeitgeber ist oder nicht. Normalerweise wird heute im Arbeitsvertrag vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit automatisch endet. Dann bedarf es eines neuen Vertrages zur Fortsetzung. Den kriegst du nicht, wenn du schwanger bist. Ist dem so, besteht kein Kündigungsschutz, auch nicht nach dem Kündigungsschutzgesetz. Wenn der Arbeitgeber aber so einen Passus nicht hat, dann gilt der volle Kündigungsschutz auch schon in der Probezeit.

So einen Passus hatte ich noch nie im Vertrag und frage mich auch, ob das rechtens ist.

Dann arbeitest du in einer sehr kleinen Firma. Ich kenne nicht einmal eine KMU, die so einen Passus nicht hat. Na ja, vielleicht eine ohne jede arbeitsrechtliche Beratung. Und natürlich ist das rechtens, denn in der Probezeit kann man dich jederzeit ohne Gründe kündigen.

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WiWi Gast

Schwanger in der Probezeit

WiWi Gast schrieb am 22.11.2021:

Das kommt darauf an, ob das ein cleverer Arbeitgeber ist oder nicht. Normalerweise wird heute im Arbeitsvertrag vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Probezeit automatisch endet. Dann bedarf es eines neuen Vertrages zur Fortsetzung. Den kriegst du nicht, wenn du schwanger bist. Ist dem so, besteht kein Kündigungsschutz, auch nicht nach dem Kündigungsschutzgesetz. Wenn der Arbeitgeber aber so einen Passus nicht hat, dann gilt der volle Kündigungsschutz auch schon in der Probezeit.

Bitte? Bei welchen AG's arbeitest du denn, wo solche Verträge geschlossen werden? Ich habe von insgesamt 5 verschiedenen AG's Verträge vorliegen gehabt und nicht einmal so einen Passus gesehen, und auch von meinen Freunden habe ich das noch nie gehört.

@TE: Ich glaube lediglich ein Arbeitsrechtler kann dich hier gut beraten, das Halbwissen aus dem Forum eher nicht. Mir erschließt sich z.B. nicht, warum der AG dich nicht weiterhin kündigen dürfte, wenn du bspw. Minderleistung bringst. Minderleistung fällt ja nicht unter grobes Fehlverhalten.

Dann schaue noch einmal genauer hin. Da steht sicher nichts von zwei Verträgen, sondern von "Umwandlung", "Übernahme" - kein Mensch bekommt das normalerweise mit und es muss auch kein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Es läuft einfach weiter - außer in solchen Fällen wie dem der TE.

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WiWi Gast

Schwanger in der Probezeit

WiWi Gast schrieb am 22.11.2021:

Um nochmal was sinnvolles beizutragen, mit der Schwangerschaft ist aufgrund des Para. 17 MuschG so ziemlich jede normale Probezeitkündigung nicht mehr möglich. Ob es sich zur Umgehung der Probezeit eine Schwangerschaft „lohnt“ muss jeder für sich selbst entscheiden. Durch die Probezeit kommt man doch recht einfach. Falls man aber kurz nach der Einstellung erstmal dank Schwangerschaft längerfristig ausfällt, sollte jedem auch klar sein, dass man damit die Karriere mehr oder weniger vergessen kann.

Dein Post klingt, als würdest du glauben, dass Frau das mit Absicht so eingefädelt hat. Wenn Kinderplanung immer so genau Termingerecht möglich wäre....
Vermutlich ist der TE genau das passiert. Den Job angefangen, und plötzlich festgestellt, dass man Schwanger ist.

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WiWi Gast

Schwanger in der Probezeit

Dann schaue noch einmal genauer hin. Da steht sicher nichts von zwei Verträgen, sondern von "Umwandlung", "Übernahme" - kein Mensch bekommt das normalerweise mit und es muss auch kein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Es läuft einfach weiter - außer in solchen Fällen wie dem der TE.

So und nicht anders...

Zitat aus meinem Vertrag:

  1. Dauer des Dienstverhältnisses

Das Dienstverhältnis beginnt am 30. März 2020 und wird befristet bis 29. September 2020
abgeschlossen.
Nach Ablauf dieses befristeten Dienstverhältnisses geht das Dienstverhältnis in ein unbefristetes über, sofern nicht einem der Vertragspartner vor Ablauf der Befristung eine gegenteilige schriftliche Erklärung des anderen Vertragsteiles zugeht.

Im Sinne der Bestimmungen des § 19 Abs. 2 Angestelltengesetz wird eine Probezeit für die Dauer eines Monates vereinbart, während welcher das Dienstverhältnis von beiden Seiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen fristlos gelöst werden kann.

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WiWi Gast

Schwanger in der Probezeit

WiWi Gast schrieb am 22.11.2021:

Dann schaue noch einmal genauer hin. Da steht sicher nichts von zwei Verträgen, sondern von "Umwandlung", "Übernahme" - kein Mensch bekommt das normalerweise mit und es muss auch kein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Es läuft einfach weiter - außer in solchen Fällen wie dem der TE.

So und nicht anders...

Zitat aus meinem Vertrag:

  1. Dauer des Dienstverhältnisses

Das Dienstverhältnis beginnt am 30. März 2020 und wird befristet bis 29. September 2020
abgeschlossen.
Nach Ablauf dieses befristeten Dienstverhältnisses geht das Dienstverhältnis in ein unbefristetes über, sofern nicht einem der Vertragspartner vor Ablauf der Befristung eine gegenteilige schriftliche Erklärung des anderen Vertragsteiles zugeht.

Im Sinne der Bestimmungen des § 19 Abs. 2 Angestelltengesetz wird eine Probezeit für die Dauer eines Monates vereinbart, während welcher das Dienstverhältnis von beiden Seiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen fristlos gelöst werden kann.

Äh ja, aber solche merkwürdigen Konstrukte sind hier nicht Gegenstand der Diskussion, sondern ganz normale Verträge, wo so ein Blödsinn nicht drin steht (würde sowas nie unterschreiben). Mal ganz davon abgesehen hat die Frau durch sowas zumindest den Schutz für ein halbes Jahr.

antworten
WiWi Gast

Schwanger in der Probezeit

Also meine Frau hat beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft so eine Regelung drin gehabt und ich hatte so eine Regelung am Fraunhofer Institut, wobei ich Werkstudent war.
Für den Arbeitnehmer ist dabei nicht von Anfang an klar, dass es zwei Arbeitsverträge gibt.
Es gibt zunächst einen Arbeitsvertrag. Der ist auf sechs Monate befristet. Gegen Ende wird man gefragt, ob man verlängern möchte.

BMEL und Fraunhofer sind jetzt mMn. nicht gerade die arbeitnehmerunfreundlichsten Arbeitgeber. Ich kann nicht sagen, ob diese Herangehensweise der Standard ist. Bei meiner Frau war es ohnehin eine
Zwischenstation, weil sie noch keine Volljuristin war und auf den Platz für das Referendariat wartete und ich wie gesagt Werkstudent gewesen. Als Absolvent/Berufserfahrener hätte ich auch bedenken mich auf eine befristete Stelle einzulassen.

antworten
WiWi Gast

Schwanger in der Probezeit

Verträge mit solchem oder ähnlichem Passus habe ich auch noch nicht gesehen. Hatte bisher Verträge von Digital Health Start-up, Uniklinik, 2 große Pharmaunternehmen.

antworten
WiWi Gast

Schwanger in der Probezeit

Du hast Kündigungsschutz. Ich war auch in der Probezeit schwanger geworden. Es sagt auch niemand, dass du lange ausfällst. Du kannst theoretisch nach 2 Monaten wieder einsteigen. Du hast auch das Recht auf Stillpausen.

WiWi Gast schrieb am 21.11.2021:

Ich als Frau habe hier mal eine Frage. Wenn man nach den ersten Wochen der Probezeit erfährt, dass man schwanger ist und dies auch dem Arbeitgeber sagt: bedeutet das, dass der einen dann übernehmen muß? Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es dann wirklich nur in sehr krassen Ausnahmefällen (Fehlverhalten o.ä.) möglich, den Arbeitnehmer nach der Probezeit nicht zu übernehmen. Man fällt dann natürlich erstmal recht lange aus und wenn man zurückkommt, hat man wohl auch erstmal keinen leichten Stand, weil der Arbeitgeber sicher sauer ist.

antworten
Louibrune

Schwanger in der Probezeit

WiWi Gast schrieb am 21.11.2021:

Ich als Frau habe hier mal eine Frage. Wenn man nach den ersten Wochen der Probezeit erfährt, dass man schwanger ist und dies auch dem Arbeitgeber sagt: bedeutet das, dass der einen dann übernehmen muß? Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es dann wirklich nur in sehr krassen Ausnahmefällen (Fehlverhalten o.ä.) möglich, den Arbeitnehmer nach der Probezeit nicht zu übernehmen. Man fällt dann natürlich erstmal recht lange aus und wenn man zurückkommt, hat man wohl auch erstmal keinen leichten Stand, weil der Arbeitgeber sicher sauer ist.

Schwangerschaft = Kündigungsschutz auch in der Probezeit

Ist ein netter Trick um diese auszuhebeln, kenne da einen Fall persönlich, AG ohne Chance.

Gilt auch für Elternzeit bzw. Teile der Zeit vor der Elternzeit

antworten
WiWi Gast

Schwanger in der Probezeit

Louibrune schrieb am 12.12.2021:

Ich als Frau habe hier mal eine Frage. Wenn man nach den ersten Wochen der Probezeit erfährt, dass man schwanger ist und dies auch dem Arbeitgeber sagt: bedeutet das, dass der einen dann übernehmen muß? Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es dann wirklich nur in sehr krassen Ausnahmefällen (Fehlverhalten o.ä.) möglich, den Arbeitnehmer nach der Probezeit nicht zu übernehmen. Man fällt dann natürlich erstmal recht lange aus und wenn man zurückkommt, hat man wohl auch erstmal keinen leichten Stand, weil der Arbeitgeber sicher sauer ist.

Schwangerschaft = Kündigungsschutz auch in der Probezeit

Ist ein netter Trick um diese auszuhebeln, kenne da einen Fall persönlich, AG ohne Chance.

Gilt auch für Elternzeit bzw. Teile der Zeit vor der Elternzeit

steht das irgendwo im Gesetz geschrieben?

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WiWi Gast

Schwanger in der Probezeit

WiWi Gast schrieb am 13.12.2021:

Louibrune schrieb am 12.12.2021:

Ich als Frau habe hier mal eine Frage. Wenn man nach den ersten Wochen der Probezeit erfährt, dass man schwanger ist und dies auch dem Arbeitgeber sagt: bedeutet das, dass der einen dann übernehmen muß? Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es dann wirklich nur in sehr krassen Ausnahmefällen (Fehlverhalten o.ä.) möglich, den Arbeitnehmer nach der Probezeit nicht zu übernehmen. Man fällt dann natürlich erstmal recht lange aus und wenn man zurückkommt, hat man wohl auch erstmal keinen leichten Stand, weil der Arbeitgeber sicher sauer ist.

Schwangerschaft = Kündigungsschutz auch in der Probezeit

Ist ein netter Trick um diese auszuhebeln, kenne da einen Fall persönlich, AG ohne Chance.

Gilt auch für Elternzeit bzw. Teile der Zeit vor der Elternzeit

steht das irgendwo im Gesetz geschrieben?

Nein, das ist laufende Rechtsprechung, die aber durch die o.g. Gegentricks des Arbeitgebers wieder ausgehebelt wird. Der Trick hätte vor 10 Jahren sicher geklappt, heute meistens eher nicht mehr, weil die Arbeitgeber die Verträge so gestalten, dass das nicht mehr passieren kann. Allerdings steht immer irgendwo ein Dummer auf.

antworten
WiWi Gast

Schwanger in der Probezeit

Wie schaut's mit dem Mann aus?
Da Frau schwanger, muss Mann ja insbesondere (idealerweise) sich um das Finanzielle kuemmern. Da fallen mir viele Punkte, die dagegen sprechen, dennoch eine ernstgemeinte Frage.

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