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Der Fachkräftemangel im öffentlichen Sektor in Deutschland verschärft sich. Bis 2030 werden im öffentlichen Dienst insgesamt 840.000 Vollzeitfachkräfte zusätzlich benötigt. Besonders groß ist die Personallücke bei den für die IT-Jobs erforderlichen digitalen Fachkräften. Hier sind beschleunigte Einstellungsprozesse, ein Ausbau der Weiterbildungsangebote und flexiblere Arbeitsmodelle gefragt, so lautet das Ergebnis einer aktuellen McKinsey-Studie.
Öffentliche Unternehmen erhöhen 2015 die Gehälter ihrer Geschäftsführer und Vorstände um rund zwei Prozent: Die Grundbezüge steigen im Vergleich zum Vorjahr um durchschnittlich 1,8 Prozent, die Gesamtbezüge inklusive Bonuszahlungen um 2,4 Prozent. 64 Prozent der Unternehmen zahlen ihren Vorständen und Geschäftsführern zwischen 100.000 Euro und 300.000 Euro.
Geschäftsführer und Vorstände in öffentlichen Unternehmen verdienen deutlich weniger als ihre Kollegen in der Privatwirtschaft. 21 Prozent der öffentlichen Arbeitgeber zahlen ihren Geschäftsführern und Vorständen ein Jahresgehalt von weniger als 100.000 Euro. 62 Prozent verdienen zwischen 100.000 und 300.000 Euro im Jahr.
In der Privatwirtschaft sind die Gehälter der obersten Führungsetage hingegen im Schnitt doppelt so hoch wie die in öffentlichen Unternehmen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Studie der Managementberatung Kienbaum.
Das Online-Angebot von Markus Klenk bietet jeweils Gehalts-Rechner für den Tarifvertrag Öffentlicher Dienst, für den Bundesangestellten-Tarif und für die Beamtenbesoldung.
Der Podcast "Kinderwunschzeit" informiert zu den kleinen und großen Themen rund um den Kinderwunsch. Die Kinderwunschberatung, die Behandlung und finanzielle Förderungen sind Schwerpunkte des Podcasts.
Die kostenlose Broschüre "Leitfaden zum Mutterschutz" informiert Schwangere und Stillende ausführlich über wesentliche Aspekte zum Mutterschutz. Der kostenlose Leitfaden wurde im Januar 2023 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegeben und lässt sich bestellen oder herunterladen. Die Broschüre umfasst 112 Seiten und enthält eine nützliche Checkliste mit wichtigen Terminen, Fristen und Hinweisen.
Manager sind es gewohnt, die Dinge im Griff zu haben. Beruf, Gesundheit, Freundschaften, die Entwicklung der Kinder – oft bleibt dabei jedoch eine Beziehung auf der Strecke: die zum Lebenspartner. Viele Ehen von besonders erfolgreichen Unternehmern und Führungskräften sind kaputt.
Die Internetplattform vaeter.de richtet sich an Männer, die Familie und Beruf besser vereinbaren möchten.
Die Voraussetzungen für erwerbstätige Mütter haben sich in Deutschland verbessert. Aus der OECD-Studie „Dare to Share“ zur Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf geht hervor: 70 Prozent der Mütter sind erwerbstätig, davon arbeiteten mit 39 Prozent überdurchschnittlich viele Mütter in Deutschland in Teilzeit. Die hohe Teilzeitquote bei Müttern zeigt jedoch, dass eine wirklich ausgeglichene Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit innerhalb von Familien noch nicht die Regel ist.
Möchte der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin nach einem Jahr die vereinbarte Elternzeit verlängern, muss dem der Arbeitgeber zustimmen. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall nach billigem Ermessen entscheiden, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.
Die Vereinbarkeit von Kind und Karriere spielt eine immer größere Rolle auf dem Stellenmarkt. Die Unternehmen reagieren daher verstärkt auf die Ansprüche von Eltern, die ihre Elternzeit in Anspruch nehmen wollen. Wie der Adecco Stellenindex zeigt, werden insbesondere für die Bereiche Office Management und Verwaltung, die Gesundheitsberufe und das Finanz- und Versicherungswesen geeignete Kandidaten zur Elternzeitvertretung gesucht.
Handeln Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit aus, wird diese einvernehmliche Vereinbarung nicht auf den gesetzlichen Anspruch angerechnet. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass der Anspruch auf zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit unabhängig vom der beschlossenen Vereinbarung gilt.
Allein die Tatsache, dass eine Frau schwanger ist, genügt nicht der geschlechtsspezifischen Benachteiligung beklagt zu werden. Darüber hinaus müssen weitere geschlechtsbezogene Benachteiligung bei einer Beförderung dargelegt werden.
Ob und wie der Anspruch auf Elternzeit genutzt werden kann, hängt nicht zuletzt von der Einkommenssituation der Familie ab. Mit dem Elternzeitrechner vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend findet jede Familie für sich die beste Lösung in der Elternzeit.