DieManager von Morgen WiWi-TReFF.de - Zeitung & Forum für Wirtschaftsstudium & Karriere
Kinder & KarriereBeförderung

Beförderung zum Vicepresident: Schwangerschaft allein für abgelehnte Abteilungsleiterin keine Benachteiligung

Allein die Tatsache, dass eine Frau schwanger ist, genügt nicht der geschlechtsspezifischen Benachteiligung beklagt zu werden. Darüber hinaus müssen weitere geschlechtsbezogene Benachteiligung bei einer Beförderung dargelegt werden.

Der Bauch einer schwangeren Frau im roten Kleid, die ihre Hände auf die Wölbung hält.

Geschlechtsspezifische Benachteiligung
Bewirbt sich eine schwangere Arbeitnehmerin um eine Stelle und besetzt der Arbeitgeber, dem die Schwangerschaft bekannt ist, diese Stelle mit einem Mann, so hat die Arbeitnehmerin eine geschlechtsspezifische Benachteiligung dann glaubhaft gemacht, wenn sie außer der Schwangerschaft weitere Tatsachen vorträgt, welche eine Benachteiligung wegen ihres Geschlechts vermuten lassen. An diesen weiteren Tatsachenvortrag sind keine strengen Anforderungen zu stellen.

Sachverhalt: Lag eine geschlechtsspezifische Benachteiligung vor?
Die Klägerin war bei der Beklagten im Bereich „International Marketing“, dem der „Vicepresident“ E. vorstand, als eine von drei Abteilungsleitern beschäftigt. Im September 2005 wurde die Stelle des E. frei. Die Beklagte besetzte diese mit einem Mann und nicht mit der damals schwangeren Klägerin. Diese begehrt die Zahlung einer Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund ihres Geschlechts. Sie habe die Stelle wegen ihrer Schwangerschaft nicht erhalten. Bei der Bekanntgabe dieser Entscheidung sei sie auf ihre Schwangerschaft angesprochen worden. Die Beklagte behauptet, für die getroffene Auswahl sprächen sachliche Gründe.

Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Das Landesarbeitsgericht hatte sie zunächst abgewiesen.

Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts aufgehoben und die Sache an dieses zurückverwiesen. Er hatte angenommen, die Klägerin habe Tatsachen vorgetragen, die ihre geschlechtsspezifische Benachteiligung nach § 611a Abs. 1 BGB (gültig bis 17. August 2006) vermuten lassen könnten. Bei seiner erneuten Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht nach Beweisaufnahme angenommen, dass auch die weiteren von der Klägerin vorgetragenen Tatsachen keine Vermutung für eine Benachteiligung wegen ihres Geschlechts bei der Beförderungsentscheidung begründen. Es hat die Klage wiederum abgewiesen.

Auf die Revision der Klägerin hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts erneut aufgehoben und die Sache wieder zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, weil dem Landesarbeitsgericht bei der Tatsachenfeststellung und bei der Verneinung der Vermutung einer Benachteiligung der Klägerin Rechtsfehler unterlaufen sind.

Informationen zum Urteil Geschlechtsspezifische Benachteiligung bei Beförderung

Im Forum zu Beförderung

4 Kommentare

Künftige (sichere) Beförderung bereits in CV aufnehmen?

WiWi Gast

Danke für die Ratschläge!

40 Kommentare

Beförderung steht an, aber wahrscheinlich ohne Ausgleich

WiWi Gast

Das vorgebrachte Argument "Youngster" kann ich voll nachvollziehen und unterschreibe das so mit. Aber bitte nicht die Story Äpfel und Birnen. In meinem Beispiel spreche ich von einem internen Kandidat ...

5 Kommentare

Beförderung steht an, aber wahrscheinlich ohne Ausgleich

WiWi Gast

Leider braucht es für einen echten Marktwert nicht nur ein Unternehmen, dem Du das wert bist, sondern mindestens zwei. Heißt: Wahrscheinlich würdest Du extern nicht so leicht eine adäquat bezahlte Tea ...

7 Kommentare

Gehaltsverhandlung nach Beförderung

WiWi Gast

WiWi Gast schrieb am 19.10.2019: Beide Wechsel kamen von mir.. Der erste Wechsel war in einer privat schwierigen Situation.. Ob ich die selbe Entscheidung wieder treffen würde? Weiß ich nich ...

16 Kommentare

Unterschiede in der Beförderung Tax/Audit

Tax_Ffm

Ist natürlich stark pauschalisiert. Sicherlich nimmt das investmentsteuerrechtliche Reporting von Spezial-Fonds einen großen Teil der Arbeit ein aber es ist noch genug Raum für steurrechtliche Ber ...

12 Kommentare

Gehaltserhöhung bei Beförderung in UB

WiWi Gast

Noch jemand? Vielleicht zu anderen T3s. Suche aktuell den Einstieg als SC in dem Bereich und habe keinen Eindruck davon, wie sich das innerhalb dieser Peer verhält. Habe nur das Gefühl, dass es größer ...

7 Kommentare

Wie geht ihr mit Eifersucht um?

WiWi Gast

WiWi Gast schrieb am 01.06.2019: Ich gehöre jetzt zu den jüngeren und bei uns kam sowas auch noch nie vor. Überhaupt müsste es eine Plauder-Kultur auch in der Gesellschaft geben, aber auch ...

Artikel kommentieren

Als WiWi Gast oder Login

Zum Thema Beförderung

Baby, Eltern,

Elternzeit als Prüfstein für Unternehmenspolitik: Karrierekiller - oder nicht?

Junge Eltern erfahren schnell, wie ernst es ihre Arbeitgeber mit der Vereinbarkeit von Familie und Karriere meinen. Leider werden nach wie vor viele enttäuscht. Nehmen sie die Elternzeit in Anspruch, dürfen sie im Anschluss zwar eine adäquate Beschäftigung erwarten, jedoch oft auch einen Knick in der Karriere. Dennoch gibt es Firmen, die Familienfreundlichkeit nicht nur als Slogan verstehen.

Weiteres zum Thema Kinder & Karriere

Broschüre: Leitfaden zum Mutterschutz

Die kostenlose Broschüre "Leitfaden zum Mutterschutz" informiert Schwangere und Stillende ausführlich über wesentliche Aspekte zum Mutterschutz. Der kostenlose Leitfaden wurde im Januar 2023 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend herausgegeben und lässt sich bestellen oder herunterladen. Die Broschüre umfasst 112 Seiten und enthält eine nützliche Checkliste mit wichtigen Terminen, Fristen und Hinweisen.

Eine traurige Frau in einem roten Kleid lehnt sich an bei ihrem Freund im dunklen Anzug.

Führungskräfte: Das Leiden der Lebenspartner

Manager sind es gewohnt, die Dinge im Griff zu haben. Beruf, Gesundheit, Freundschaften, die Entwicklung der Kinder – oft bleibt dabei jedoch eine Beziehung auf der Strecke: die zum Lebenspartner. Viele Ehen von besonders erfolgreichen Unternehmern und Führungskräften sind kaputt.

Vater, Kind, Rente, Familie,

vaeter.de - Plattform für Männer mit Kind und Karriere

Die Internetplattform vaeter.de richtet sich an Männer, die Familie und Beruf besser vereinbaren möchten.

Ein Kleinkind mit einem Sonnenhut mit Blumen in rosa geht an einer Hand mit Uhr und Ring spazieren.

Elternzeit-Rechner - Anspruch auf Erziehungsgeld berechnen

Ob und wie der Anspruch auf Elternzeit genutzt werden kann, hängt nicht zuletzt von der Einkommenssituation der Familie ab. Mit dem Elternzeitrechner vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend findet jede Familie für sich die beste Lösung in der Elternzeit.

Cover des E-Book-Ratgebers "Familie UND Führungsposition" der Initative Erfolgsfaktor Familie

E-Book: Familie UND Führungsposition

Der Leitfaden richtet sich an Beschäftigte mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, die in einer Führungsposition sind und mehr Freiraum für die Familie brauchen. Er zeigt, wie sich Führungsaufgaben und Familie vereinbaren lassen und welche Arbeitsmodelle und Maßnahmen im Berufsalltag dabei helfen, Familie und berufliches Fortkommen unter einen Hut zu bringen.

Kind und Karriere: Ein Mädchen mit pinker Sonnenbrille und einem Hello Kitty-Kleid in einem Kinderwagen.

Studie: Hochschulabsolventinnen zwischen Kind und Karriere

Eine neue Studie des HIS-Instituts für Hochschulforschung (HIS-HF) untersucht die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen.

Familie: Der Hinterkopf eines kleinen Mädchens mit Zöpfen.

Internet-Portal www.mittelstand-und-familie.de

Das Portal für mehr Familienfreundlichkeit in Deutschland richtet sich vornehmlich an Entscheider und Personalverantwortliche des Mittelstands und kann als eine Art virtuelle Personalabteilung genutzt werden.

Beliebtes zum Thema Karriere

Führungseigenschaften: Kompass mit Deutschlandfahne und Manager.

Weltspitze: Deutsche Top-Manager am zukunftsfähigsten

Die Mehrheit von Investoren bewertet deutsche Top-Manager als geeignet, die Probleme der Zukunft zu lösen. In keinem anderen Land ist das Vertrauen der Investoren in die Führungskräfte größer. In China dagegen glauben 82 Prozent der Investoren nicht an die Zukunftsfähigkeit der Manager. In den USA bezweifeln dies immerhin 70 Prozent, so das Ergebnis einer Management-Studie der Personalberatung Korn-Ferry.

Das Foto zeigt den Open Water Schwimmer Thomas Lurz im Porttrait.

Leidenschaft für den Erfolg – Interview mit Rekord-Weltmeister Thomas Lurz

Thomas Lurz ist 12-facher Rekord-Weltmeister mit zwei Olympiamedaillen. Über mehr als 10 Jahre galt er als bester Freiwasserschwimmer der Welt. Parallel dazu ist er Redner, Coach und Autor. Wie gelingt so eine Traumkarriere? Mit WiWi-TReFF hat er über die Erfolgsfaktoren seiner Doppelkarriere gesprochen.

CFA-Prüfung zum Chartered Financial Analyst

Chartered Financial Analyst: Rekord von über 250.000 CFA-Prüfungen

Die Nachfrage nach der Chartered Financial Analyst (CFA) Qualifikation erreicht im Juni 2019 einen neuen Höchststand. Die Zahl der weltweiten Anmeldungen zu CFA-Prüfungen stieg im Vorjahresvergleich um 11 Prozent, gibt CFA Institute, der führende globale Berufsverband für die Investmentbranche bekannt. Besonders in den Schwellenländern wächst das Interesse an der Weiterbildung für Vermögensverwalter, Portfoliomanager, professionelle Investor und Finanzanalysten.

Drei Absolventenhüte symbolisieren die geplanten neuen Berufsabschlüsse Berufsspezialist, Berufsbachelor und Berufsmaster.

BBiG-Novelle 2020: Berufsbachelor und Berufsmaster gepant

Das Bundesbildungsministerium plant das Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit Wirkung zum Jahr 2020 anzupassen. Ziel ist es, dadurch die Berufsausbildung zu stärken. Kern der BBiG-Novelle sind die drei neuen Berufsabschlüsse "Berufsspezialist", "Berufsbachelor" und "Berufsmaster". Die Hochschulrektorenkonferenz warnt vor einer Verwechslungsgefahr mit Hochschulabschlüssen.

Karriere zum DAX-CEO: Eine junger Manager im Anzug läuft eine lange Treppe hoch.

Fast jeder zweite DAX-Chef ist Wirtschaftswissenschaftler

Die Wirtschaftswissenschaftler dominieren das Topmanagement der DAX-Unternehmen. 56 Prozent der Vorstände in MDAX-Unternehmen und 47 Prozent der Vorstände im DAX und SDAX sind Wirtschaftswissenschaftler. Von den CEOs der TecDAX-Unternehmen hat dagegen lediglich jeder dritte Wirtschaftswissenschaften studiert. Jeder fünfte Vorstandschef, der erstmals ein Unternehmen führte, war zuvor Finanzvorstand. Die CEOs waren vorher am häufigsten Unternehmensberater, wie die Lebensläufe von 170 DAX-Vorständen laut dem "Headhunter" Korn Ferry zeigen.

Jobzufriedenheit: Eine weibliche Führungskraft lacht beim Telefonieren.

Jobzufriedenheit von Führungskräften am höchsten

Führungskräfte sind häufig sehr glücklich in ihrem Job. 41,7 Prozent der Führungskräfte bezeichnen sich als "sehr zufrieden" mit ihrer Arbeit. Akademikerinnen und Akademiker sind mit 39,5 Prozent generell überdurchschnittlich zufrieden im Job. Jeder dritte Erwerbstätige ist laut Statistischem Bundesamt in Deutschland mit seiner Tätigkeit "sehr zufrieden".

Das Bild zeigt passend zur Manpower-Studie "Karriereziele" einen Kompass und das Wort "Karriere"

Karriereziele 2018: Jeder Zweite wünscht sich mehr Gehalt

Aktuell machen die Deutschen ihren Job vorwiegend wegen des Geldes. Mehr Gehalt ist entsprechend der zentrale Karrierewunsch von jedem Zweiten für 2018. Wie wichtig es ist, Kenntnisse rund um die Digitalisierung aufzubauen, haben nur wenige Arbeitnehmer erkannt. 18 Prozent der Deutschen sind karrieremüde und möchten weniger arbeiten. Zu diesen Ergebnissen kommt die Manpower-Studie „Karriereziele 2018“.