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Erwerbstätigkeit von Paaren mit Kindern im Jahr 2005

Wie das Statistische Bundesamt zum Internationalen Tag der Familie mitteilt, arbeiteten im Jahr 2005 von den Paaren mit Kindern in Deutschland bei mehr als der Hälfte beide Partner.

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Erwerbstätigkeit von Paaren mit Kindern im Jahr 2005
Wiesbaden, 15.05.2007 (destatis) - Wie das Statistische Bundesamt zum Internationalen Tag der Familie am 15. Mai 2007 mitteilt, arbeiteten im Jahr 2005 von den Paaren mit Kindern in Deutschland bei mehr als der Hälfte beide Partner. Bei 51% der Ehepaare mit Kindern übten Mutter und Vater eine Erwerbstätigkeit aus. Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften waren es mit 54% noch etwas mehr. Das zeigen die aktuellen Ergebnisse des Mikrozensus, der größten jährlichen Haushaltsbefragung in Europa. Betrachtet wurden 5,5 Millionen Ehepaare und 605.000 nichteheliche Lebensgemeinschaften, bei denen beide Partner im erwerbsfähigen Alter sind und mindestens ein Kind unter 15 Jahren lebt. Zu den Kindern zählen dabei - neben leiblichen Kindern - auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder.

Die Ergebnisse des Mikrozensus zeigen weiter, dass bei 37% der Ehepaare ausschließlich der Vater erwerbstätig war. Bei 7% der Ehepaare übte keiner der Partner eine Erwerbstätigkeit aus (einschließlich vorübergehend Beurlaubte) und bei 5% war ausschließlich die Mutter erwerbstätig. Deutlich niedriger als bei Ehepaaren lag bei Lebensgemeinschaften mit 26% der Anteil der Paare, bei denen ausschließlich der Vater Erwerbstätiger war. Gleichzeitig war der Anteil der Paare, bei denen keiner der Partner eine Erwerbstätigkeit ausübte, bei Lebensgemeinschaften mit 13% nahezu doppelt so hoch wie bei Ehepaaren. Bei 7% der Lebensgemeinschaften ging ausschließlich die Mutter einer Erwerbstätigkeit nach.

Der Zeitumfang der Erwerbsbeteiligung von Ehepaaren und Lebensgemeinschaften mit Kindern und mit zwei erwerbstätigen Partnern unterscheidet sich deutlich. Bei 73% der betrachteten Ehepaare stufte sich der Vater bei der Befragung als vollzeit- und die Mutter als teilzeiterwerbstätig ein. Auch die Paare, die in Lebensgemeinschaft lebten, gingen mit 53% dieser Arbeitszeitkombination nach. Bei 23% der Ehepaare übten beide Elternteile einer Vollzeittätigkeit aus, bei den Lebensgemeinschaften betrug dieser Anteil mit 41% fast das Doppelte. Andere mögliche Arbeitszeitaufteilungen spielten im Jahr 2005 eine eher untergeordnete Rolle.

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