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Kinder & KarriereSchwangerschaft

Karriereknick Schwangerschaft? So wird sie nicht zum Jobkiller

Wenn sich Nachwuchs ankündigt, stehen Frauen vor vielen Herausforderungen: Nicht nur, dass der Körper sich im Laufe der Schwangerschaft verändert und das Baby nach der Geburt das bisherige Leben auf den Kopf stellt – auch der Job kann nicht wie bisher ausgeübt werden. Damit die Schwangerschaft nicht zum Karrierekiller wird, machen werdende Mütter sich frühzeitig über die Elternzeit Gedanken und planen ihren Wiedereinstieg.

Der Bauch einer schwangeren Frau im roten Kleid, die ihre Hände auf die Wölbung hält.

Mutterschutz beachten
Zunächst ist es wichtig, den Arbeitgeber so früh wie möglich über die Schwangerschaft zu informieren. Sobald die Chefs Bescheid wissen, tritt der Mutterschutz in Kraft. Der gesetzliche Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen danach. In dieser Zeit zahlt die gesetzliche Krankenkasse einen Teil des Gehalts. Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) beinhaltet einen Kündigungsschutz durch den Arbeitgeber und regelt ein Sonderkündigungsrecht für Schwangere. Schwangere stehen zudem unter besonderem Arbeitsschutz, sofern sie in ihrem Beruf mit gefährlichen Stoffen hantieren, am Fließband arbeiten oder im Schichtdienst tätig sind. Für Selbstständige und Beamte gelten Ausnahmen. Alles Wichtige zum Mutterschutzgesetz findet sich hier.

Wie lang die Elternzeit dauern darf
Nach dem Mutterschutz haben Frauen die Möglichkeit, sofort wieder in den Job einzusteigen – oder eine Elternzeit anzuhängen und Elterngeld zu beantragen. Spätestens sieben Wochen vor Antritt muss die Elternzeit beantragt werden, die bis zu drei Jahre dauern kann. Die Dauer der Elternzeit hat entscheidenden Einfluss auf den gelungenen Wiedereinstieg: Drei Jahre sind eine lange Zeit, in der unter Umständen wichtige Kompetenzen für den Job verloren gehen. Wer viel Wert auf die Karriere legt, hält die Elternzeit so kurz wie möglich.
Ein Kind schaukelt in der Dämmerung hoch in den Himmel. Das Bild symbolisiert den Schwung, den eine Weiterbildung nach dem Mutterschutz für den Wiedereinstieg in den Beruf bringen kann.

Elternzeit für Teilzeit und Weiterbildung nutzen
Was viele Eltern nicht wissen: Bis zu 30 Arbeitswochenstunden sind während der Elternzeit möglich. Entweder im ursprünglichen Job oder – falls der Arbeitgeber damit einverstanden ist – in einer anderen Firma. Mit solch einer Teilzeitbeschäftigung bleiben Frauen beruflich am Ball und haben trotzdem Zeit für die Familie. Eine Alternative stellen Urlaubs- und Krankheitsvertretungen in der bisherigen Firma dar. Die Teilnahme an beruflichen Seminaren und Fortbildungen bieten ebenfalls eine gute Möglichkeit, fachliche Kompetenzen während der Elternpause aufrecht zu erhalten und weiterzuentwickeln. Der Arbeitgeber beteiligt sich idealerweise an den Kosten.

Auf dem Laufenden bleiben, den Wiedereinstieg planen
Mütter sollten zudem mit den Chefs, der Personalabteilung und den Kollegen in Kontakt bleiben und sich über wichtige Firmenangelegenheiten informieren lassen. Damit bleiben sie auf dem Laufenden und signalisieren Interesse am Betrieb.

Rechtzeitig vor Ende der Elternzeit bereiten sich Mütter auf den bevorstehenden Wiedereinstieg vor und stellen die Kinderbetreuung sicher. Je ausführlicher der Arbeitgeber über Einsatzzeiten und -gebiete in Kenntnis gesetzt wird, desto besser lassen sich der Wiedereinstieg planen und die Karriere wieder aufnehmen.