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Kinder & KarriereSonderurlaub

Krankes Kind und berufstätig - Bezahlter Sonderurlaub gesetzlich geregelt

Jeden Tag trifft es zahlreiche berufstätige Eltern in Deutschland. Da wird aus dem gesunden, lustigen Kind ein krankes und anhängliches Kleines. Chefredakteurin vom Apothekenmagazin “Baby und Familie” und erklärt, welche Rechte Eltern haben.

Ein liegender Teddy mit Pflastern an den Armen und Beinen.

Krankes Kind und berufstätig - Bezahlter Sonderurlaub gesetzlich geregelt
Baierbrunn, 02.05.2011 (ots) - Jeden Tag trifft es zahlreiche berufstätige Eltern in Deutschland. Da wird aus dem gesunden, lustigen Kind ein krankes und anhängliches Kleines und dann kommen große organisatorische Herausforderungen auf Mutter oder Vater zu.

Und wenn niemand einspringen kann, um das kranke Kind zu pflegen, bleibt natürlich ein Elternteil zuhause. Aber nicht nur die Sorge um das Kind, sondern auch, in wieweit man dem Arbeitsplatz fernbleiben darf treibt viele Eltern um, sagt Stefanie Becker, Chefredakteurin vom Apothekenmagazin “Baby und Familie” und erklärt, welche Rechte Eltern haben:

Das ist gesetzlich klar geregelt. Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, bei kranken Kindern bis zu 12 Jahren einen Sonderurlaub gewähren. In der Regel sind das bis zu 5 bezahlte Freistellungstage pro Jahr.

Aber auch wenn das Kind öfter oder länger krank ist, gibt es Möglichkeiten zuhause zu bleiben, ohne große finanzielle Verluste:
Wenn keine andere Person, die im Haushalt lebt, das Kind pflegen kann, können gesetzlich versicherte Eltern sich unbezahlt freistellen lassen und bei der Krankenkasse Kinderpflegegeld beantragen. Vorausgesetzt, dass Kind ist ebenfalls gesetzlich versichert. Man braucht allerdings ein ärztliches Attest, um dann bis zu 90% des Nettoeinkommens von der Krankenkasse erstattet zu bekommen.

Dies ist die finanzielle Seite, aber es gibt ja auch noch die Kollegen. Und nicht jeder hat Verständnis für kranke Kinder. Man kann im Vorfeld jedoch einiges tun, damit es gar nicht erst zu einer Konfliktsituation kommt:
Am besten ist es, dass man das Problem offen anspricht und auch signalisiert, dass man hinterher Unerledigtes nacharbeitet und auch Kollegen gerne etwas abnimmt. Arbeitet man in kinderreichen Firmen, kann man z.B. schon im Vorfeld Teamlösungen besprechen und gegenseitig im Notfall dann helfen und die anfallende Arbeit übernehmen.

Und wenn Ihr Kind krank ist, melden Sie sich so schnell wie möglich im Büro, damit Sie bei einer Lösung von eventuell anfallenden Problemen mithelfen können, rät “Baby und Familie”. Nun drücken wir aber erstmal die Daumen, dass die Kleinen gesund und munter durch den Frühling kommen.

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