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WiWi Gast

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Hallo,

mein Arbeitgeber (KMU 250 MA) befindet sich gegenwärtig zwar noch in keinen finanziellen Schwierigkeiten. Das Unternehmen möchte Kosten sparen und hat mir als langjähriger Mitarbeiterin ein Abfindungsangebot unterbreitet. Ich habe allerdings keine Ahnung was jetzt so "marktüblich" ist. Im Netz liest man ja auch sehr viel. Von daher wäre es auch mal interessant zu erfahren, was die Leute hier in diesem Forum so denken. Mir wurde vom Geschäftsführer auch gesagt, dass es nicht an mir oder meiner Arbeitsleistung liegt. Durch meine langjährige Betriebszugehörigkeit wäre ich für meine Position schlicht und ergreifend zu teuer geworden. Und man wolle meinen Posten auch wegrationalisieren.

Ich bin 37 und seit dem Abitur im Unternehmen. Nach der Ausbildung habe ich noch parallel zum Job Büromanagement studiert (1,4), dazu besitze ich den AdA-Schein und ünterstütze das HR bei den Auszubildenden. Seit Ende des Studiums arbeite ich als Leiterin des Backoffice und bin verantworlich für drei Mitarbeiter. Mittlerweile verdiene ich knapp 58,5k brutto (4,5k pro Monat sowie insgesamt ein Monatsgehalt Weihnachts- und Urlaubsgeld). Und bin insgesamt knapp 18 Jahre im Unternehmen. Das wäre eine Abfindung von knapp 65k brutto.

Ist das für eine Position wie die meine jetzt ein akzeptables Angebot?

Mir wurde folgendes Angebot unterbreitet. Weiterbezahlung bei Freistellung bis Ende des Jahres (ab April). Dazu für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit 0,82 von einem Monatslohn.

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WiWi Gast

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Wärst Du 27 Jahre oder 2 Jahre vor der Rente, würde ich sagen, nimm es an.

Aber so wäre es mir zu risikoreich. Du wirst keine Stelle finden, die so gut bezahlt wird.

Ich würde eher 1,5 Monatsgehälter pro Jahr verlangen. Das wären ungefähr 120k.

Die schön anlegen und eine neue Stelle für 40k anfangen.

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WiWi Gast

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Ich kenne 0,5 von einem Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit als groben Richtwert. Da wären 0,82 ja nicht schlecht. Und 65000€ auf einen Schlag vor Steuern klingen auch nicht schlecht, sofern du einen Job n Aussicht hättest.

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WiWi Gast

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Bitte zum Anwalt. Das ist eine für Dich in den Konsequenzen nicht zu überblickende Diskussion. Beispiel: Auswirkung auf ALG, oder auch, was passiert, wenn Du einen neuen Job findest - dann ist die Weiterbezahlung dahin.
Insbesondere, wenn draußen die Corona-Rezession blüht, würde ich mich diese Risiko aktuell nicht eingehen.

Lass Dich nicht aufs Glatteis führen - auch wenn Dir das kumpelhaft angedient wird, Ihr seid keine Freunde, sondern Vertragspartner.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 16.03.2020:

Hallo,

mein Arbeitgeber (KMU 250 MA) befindet sich gegenwärtig zwar noch in keinen finanziellen Schwierigkeiten. Das Unternehmen möchte Kosten sparen und hat mir als langjähriger Mitarbeiterin ein Abfindungsangebot unterbreitet. Ich habe allerdings keine Ahnung was jetzt so "marktüblich" ist. Im Netz liest man ja auch sehr viel. Von daher wäre es auch mal interessant zu erfahren, was die Leute hier in diesem Forum so denken. Mir wurde vom Geschäftsführer auch gesagt, dass es nicht an mir oder meiner Arbeitsleistung liegt. Durch meine langjährige Betriebszugehörigkeit wäre ich für meine Position schlicht und ergreifend zu teuer geworden. Und man wolle meinen Posten auch wegrationalisieren.

Ich bin 37 und seit dem Abitur im Unternehmen. Nach der Ausbildung habe ich noch parallel zum Job Büromanagement studiert (1,4), dazu besitze ich den AdA-Schein und ünterstütze das HR bei den Auszubildenden. Seit Ende des Studiums arbeite ich als Leiterin des Backoffice und bin verantworlich für drei Mitarbeiter. Mittlerweile verdiene ich knapp 58,5k brutto (4,5k pro Monat sowie insgesamt ein Monatsgehalt Weihnachts- und Urlaubsgeld). Und bin insgesamt knapp 18 Jahre im Unternehmen. Das wäre eine Abfindung von knapp 65k brutto.

Ist das für eine Position wie die meine jetzt ein akzeptables Angebot?

Mir wurde folgendes Angebot unterbreitet. Weiterbezahlung bei Freistellung bis Ende des Jahres (ab April). Dazu für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit 0,82 von einem Monatslohn.

Kommt mir recht gut vor, wie der Vorredner sagte sind 0,5 Monatsgehälter.
Die Zahlung ins nächste Jahr hinauszuzögern, sofern du genügend Vermögen hast, wäre aufgrund von Steuern klug.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 16.03.2020:

Bitte zum Anwalt. Das ist eine für Dich in den Konsequenzen nicht zu überblickende Diskussion.

Korrekt.
Alleine schon das Thema, ob ihr rein rechtliche überhaupt eine Abfindung zusteht ist nicht immer ganz einfach. Ich kenne durchaus Fälle, da gab es am Ende nichts, auch nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit.

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WiWi Gast

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Bei meinem DAX Konzern ist 1,3-1,5*Monatsbrutto*Betriebszugehörigkeit der Standard

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 16.03.2020:

Bei meinem DAX Konzern ist 1,3-1,5*Monatsbrutto*Betriebszugehörigkeit der Standard

Und da kommt er ja auch ungefähr raus mit 0,82 plus 9 Monate bezahlter Freistellung.

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WiWi Gast

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Rein rechtlich steht dir keinerlei Abfindung zu. Bei einer Klage ist das Maximum 0,5 Monatsgehälter pro Jahr. Das Angebot ist demnach extrem großzügig.

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WiWi Gast

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Sehe ich auch so, auf jeden Fall zum Anwalt gehen. Dafür geht um zu viel Geld.

Normalerweise würde ich in so einem Fall knallhart verhandeln, besonders nach so langer Zugehörigkeit. Das Risiko, dass die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen in der aktuellen Situation ggf. auch ohne Abfindung möglich ist, kann nur ein Anwalt einschätzen.

WiWi Gast schrieb am 16.03.2020:

Bitte zum Anwalt. Das ist eine für Dich in den Konsequenzen nicht zu überblickende Diskussion. Beispiel: Auswirkung auf ALG, oder auch, was passiert, wenn Du einen neuen Job findest - dann ist die Weiterbezahlung dahin.
Insbesondere, wenn draußen die Corona-Rezession blüht, würde ich mich diese Risiko aktuell nicht eingehen.

Lass Dich nicht aufs Glatteis führen - auch wenn Dir das kumpelhaft angedient wird, Ihr seid keine Freunde, sondern Vertragspartner.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 16.03.2020:

Rein rechtlich steht dir keinerlei Abfindung zu. Bei einer Klage ist das Maximum 0,5 Monatsgehälter pro Jahr. Das Angebot ist demnach extrem großzügig.

Du widersprichst dir gerade selbst. Wenn keine Abfindung zusteht, dann bringt auch klagen nichts, außer man will darauf spekulieren, der Arbeitgeber will das Verfahren mit einer Abfindung schnell beenden.

Aber generell geht es genau darum festzustellen, ob eben überhaupt ein Anspruch auf eine Abfindung besteht. Mit einer Leistungsstelle die komplett wegfällt würde ich es rechtlich eher als nicht gegeben ansehen. Woran wollte man das auch festmachen?

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 16.03.2020:

Rein rechtlich steht dir keinerlei Abfindung zu. Bei einer Klage ist das Maximum 0,5 Monatsgehälter pro Jahr. Das Angebot ist demnach extrem großzügig.

Du widersprichst dir gerade selbst. Wenn keine Abfindung zusteht, dann bringt auch klagen nichts, außer man will darauf spekulieren, der Arbeitgeber will das Verfahren mit einer Abfindung schnell beenden.

Aber generell geht es genau darum festzustellen, ob eben überhaupt ein Anspruch auf eine Abfindung besteht. Mit einer Leistungsstelle die komplett wegfällt würde ich es rechtlich eher als nicht gegeben ansehen. Woran wollte man das auch festmachen?

Herrje! Nochmal von mir (Rechtsanwalt): Es gibt keinen Anspruch auf Abfindung.

Der TE muss sich die Frage stellen, wie hoch das Risiko ist, dass er wenn er das Angebot nicht annimmt eine wirksame (!) betriebsbedingte Kündigung bekommt. Wenn das Risiko hoch ist, dann spricht einiges dafür das Angebot anzunehmen. Wenn nicht, dann sollte er sich heutzutage lieber an seinen Job klammern.

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 16.03.2020:

Rein rechtlich steht dir keinerlei Abfindung zu. Bei einer Klage ist das Maximum 0,5 Monatsgehälter pro Jahr. Das Angebot ist demnach extrem großzügig.

Du widersprichst dir gerade selbst. Wenn keine Abfindung zusteht, dann bringt auch klagen nichts, außer man will darauf spekulieren, der Arbeitgeber will das Verfahren mit einer Abfindung schnell beenden.

Aber generell geht es genau darum festzustellen, ob eben überhaupt ein Anspruch auf eine Abfindung besteht. Mit einer Leistungsstelle die komplett wegfällt würde ich es rechtlich eher als nicht gegeben ansehen. Woran wollte man das auch festmachen?

Besser lesen. Es gibt kein Recht auf Abfindung. Wenn eine Klage erfolgreich wäre, wäre das Maximum 0,5. Wer sagt, dass sie erfolgreich wäre?

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WiWi Gast

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Vor Gericht kann man sich auch auf eine höhere Summe einigen. Betriebsbedingt einen einzelnen MA zu kündigen ist nicht so einfach

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WiWi Gast

Abfindungsangebot

Das war vor Corona. Die Voraussetzungen, um betriebsbedingt zu kündigen sind dieser Tage (mutmaßlich) schneller erfüllt, als noch vor ein paar Wochen zu „normalen“ Zeiten.

WiWi Gast schrieb am 16.03.2020:

Vor Gericht kann man sich auch auf eine höhere Summe einigen. Betriebsbedingt einen einzelnen MA zu kündigen ist nicht so einfach

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WiWi Gast

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WiWi Gast schrieb am 16.03.2020:

Vor Gericht kann man sich auch auf eine höhere Summe einigen. Betriebsbedingt einen einzelnen MA zu kündigen ist nicht so einfach

Das kommt immer auf die Umstände an. In meinem Umfeld gab es schon genug Fälle, wo das ohne Probleme möglich war, natürlich ohne Abfindung.

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WiWi Gast

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Hi,
Habe in einem anderen thread von meiner abfindung berichtet.
Unternehmen ist deutlich größer gewesen als bei dir (starker BR), aber auch kein großer Konzern.

Habe 20k fix und ein monatsbruttogehalt (inkl umgelegter sonderzahlungen) pro Jahr Zugehörigkeit bekommen. Dazu 3 Monate Freistellung.

War aber auch 25jahre dabei und in der höchsten tarifstufe.

Inzwischen bin ich natürlich froh, dass ich das Angebot im Dezember letzten Jahres angenommen habe. So etwas wie die heutige Situation trifft Unternehmen, die sowieso angeschlagen sind, doppelt. Ich habe aber auch erst das Angebot angenommen, als ich ein paar VG in der pipeline hatte. Eine Zusage hatte ich zu diesem Moment jedoch nicht.

Finde bei dir vor allem die 9 Monate Freistellung fair. Mit 37 bist du auch noch jung im Vergleich zu mir (52jahre). Aber stell dir bitte mehrere Szenarien zusammen und akzeptiere erst, wenn auch der realistische worst case irgendwie noch okay wäre für dich.
Bedenke, dass die ganze Industrie gerade im Abschwung ist und ein backoffice Mitarbeiter nicht mehr unbedingt mit 50k rechnen kann. Ebenso wenig wie ein ausgedienter motoringenieur (ich) mit seinen bisherigen 130k weiterrechnen konnte.

Gruß
Bernd

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WiWi Gast

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Eines der Telekommunikationsunternehmen zahlt aktuell grob 2 Jahresgehälter (unabhängig von Betriebszugehörigkeit)
Würde dringend zum Anwalt gehen, kann auswirkungen auf Arbeitslosengeldzahlungen haben

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WiWi Gast

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Die Telekom mal wieder

iWi Gast schrieb am 17.03.2020:

Eines der Telekommunikationsunternehmen zahlt aktuell grob 2 Jahresgehälter (unabhängig von Betriebszugehörigkeit)
Würde dringend zum Anwalt gehen, kann auswirkungen auf Arbeitslosengeldzahlungen haben

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WiWi Gast

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Ich hab vor ca. einem Jahr in einem großen Konzern 30k + 1 Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit bekommen.

Als das Angebot da war, hab ich angefangen einen neuen (äquivalenten) Job zu suchen. Der war zum Glück auch schnell gefunden und ich habe das Angebot dankend angenommen.

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WiWi Gast

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Klingt nach den Ford Werken :D
Zumindest habe ich dort das Abfindungsangebot genommen letztes Jahr, welches genau so verhandelt war mit den genannten Konditionen :)

WiWi Gast schrieb am 17.03.2020:

Ich hab vor ca. einem Jahr in einem großen Konzern 30k + 1 Monatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit bekommen.

Als das Angebot da war, hab ich angefangen einen neuen (äquivalenten) Job zu suchen. Der war zum Glück auch schnell gefunden und ich habe das Angebot dankend angenommen.

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