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KündigungAufhebungsvertrag

Arbeitgeberwechsel:Aufhebungsvertrag

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WiWi Gast

Arbeitgeberwechsel:Aufhebungsvertrag

Hallo,
hat einer von Euch bereits Erfahrungen damit gemacht? Habe ein sehr lukratives Angebot bekommen und möchte dort sehr schnell anfangen! Es gibt jedoch folgende Probleme:

  1. wg.Kündigungsfrist erst ab 1.7. frei (tariflich)
  2. neuer AG würde solange warten, möchte mich aber frühestmöglich
  3. im April bekomme ich einen Bonus gezahlt und möchte nicht darauf verzichten
  4. wie bekomme ich meinen Chef dazu mich sehr früh gehen zu lassen?
    Vielen Dank!
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WiWi Gast

Re: Arbeitgeberwechsel:Aufhebungsvertrag

Interessant,

ich habe auch dasselbe problem und werde einfach versuchen zum monatsende zu kündigen statt der vertraglichen kündigungsfrist. Ich weiß nicht ob man dafür einen aufhebungsvertrag auflegen muss; es reicht doch wenn dein chef auf deinem kündigungsschreiben vermerkt, dass die Kündigungsfrist akzeptiert wurde; wenn er es nicht weiß kannst du ihn darauf hinweisen, jedenfalls ist es bei uns so geregelt.

Die größte frage ist allerdings, ob dein chef die frist akzeptiert, denn rein rechtlich kann er von dir die einhaltung der kündigungsfrist verlangen.

Ein vernünftiger chef wird nicht darauf bestehen, dass du wider deinen Willen länger bleibst, es sei denn du wirst die nächsten monate dringend gebraucht.. aber das vermute ich nicht bei dir.. oder doch ? -:)

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WiWi Gast

Re: Arbeitgeberwechsel:Aufhebungsvertrag

Wie häufig ist es denn, daß der Chef einen dann früher gehen läßt? Ist das die Regel oder ist es eher üblich, daß man bis zum bittern Ende arbeiten muß?

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WiWi Gast

Re: Arbeitgeberwechsel:Aufhebungsvertrag

Beim Chef einen schriftlichen Antrag für den Aufhebungsvertrag, mit Nennung eines Termines für das Ausscheiden, stellen. Das Ganze emotionslos, als ganz normalen Geschäftsvorfall darstellen.

Verkehrsübliche Fristen sind 10 Werktage. Im Anschreiben auf die anteiligen Boni bestehen. (vorher nochmal die Betriebsvereinbarung lesen, speziell die Passagen über anteilige Boni bei Ausscheiden)

An das Anschreiben einen Vordruck für einen Aufhebungsvertrag (am besten bei HR besorgen) als Anlage beifügen sogleich unterschreiben. Chef brauch dann bloß noch unterschreiben.

Manche Chefs fügen an Aufhebungsvertraäge noch sogenannte "Verzichtserklärungen" an, damit sichern sie sich gegen eventuelle Schadensersatzforderungen des AN ab. Dann gibt es für Dich auch keine Boni!

Funktioniert das nicht, (Kündigungsfrist zu lang, Chef geht nicht auf den Aufhebungsvertrag ein) dann gibt noch die fristlose Kündigung.
Mal im AV lesen, welche wichtigen Gründe für eine fristlose Kündigung dort beschrieben sind.

ABER VORSICHT!

Den Aufhebungsvertrag erst anbieten, wenn Du beim neuen AG schon unterschrieben hast. Hast Du den Aufhebungsvertrag schon unterschrieben und der neue AG überlegt es sich doch anders, dann hast Du ein Problem.

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WiWi Gast

Re: Arbeitgeberwechsel:Aufhebungsvertrag

So eine Situation sollte man vermeiden. Stell dir vor, du unterschreibst bei deiner Zielfirma und der Aufhebungvertrag kommt nicht zu Stande? Dann kannst du nur noch irregulären Mitteln zum Ziel kommen. Ärger wäre vorprogrammiert. Und Ärger ist schlecht für das Arbeitszeugnis. Wenn du dich im Rahmen der vereinbarten Kündigungsfristen bewegst, hast du überhaupt kein Problem. Wenn die dich auch später nehmen würden, hast du ja faktisch sowieso keins.

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ratata

Re: Arbeitgeberwechsel:Aufhebungsvertrag

Also das sind ja wohl mal Luxusprobleme. Wir haben vier Millionen Arbeitslose, viele Absolventen haben keinen Job trotz guter Qualifikation und ihr erkundigt euch hier, wie man am besten seinem AG kündigen kann, um in einen neuen Job zu wechseln.

Seid stolz, dass ihr einen Job habt und Geld verdient!

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WiWi Gast

Re: Arbeitgeberwechsel: Aufhebungsvertrag

würd zum 1.7. anfangen, den bonus im april mitnehmen und gut is.

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WiWi Gast

Re: Arbeitgeberwechsel: Aufhebungsvertrag

da du eh schon früh kündigen musst und dein chef somit bescheid weiß, kannst du ruhig fragen, ob du nicht schon zum 1.5. gehen kannst z.B.
falls sie schon ersatz für dich haben oder dich garnicht dringend brauchen oder du bisher ein gutes verhältnis hattest, kann es sein, dass sie dich früher gehen lassen. fragen kostet ja nichts

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WiWi Gast

Re: Arbeitgeberwechsel: Aufhebungsvertrag

Also mein alter Chef hat das nach dem Prinzip gelebt, "wer unbedingt wechseln möchte, den sollte man nicht aufhalten", aber direkt einen Aufhebungsvertrag kann man in der Regel nur bekommen, wenn man einfach ersetzbar ist.

Aber ganz ehrlich, die paar Wochen mehr oder weniger, machen keinen Unterschied, also kündige gem. Kündigungsfrist und gut ist. Bzw. rede einfach mit deinem AG

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WiWi Gast

Re: Arbeitgeberwechsel:Aufhebungsvertrag

Ich würde mit dem neuen Arbeitgeber den Vertrag zum regulären Termin aufsetzen und eine Zusatzvereinbarung separat sofern früher möglich dann zum Zeitpunkt x oder zum frühestmöglichen Zeitpunkt falls nicht nach regulärem Vertrag und dann zum Chef gehen.

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3 Kommentare

Kündigung?

WiWi Gast

Muss man halt immer abwägen was man vor allem später einmal machen will. In einer Firma zu arbeiten wo man eigentlich keinen richt ...

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