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KündigungAufhebungsvertrag

Eigene Kündigung und dann Abwicklungsvertrag

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WiWi Gast

Eigene Kündigung und dann Abwicklungsvertrag

Hallo,

hab meine aktuelle Arbeitsstelle ordentlich gekündigt, da ich einen neuen Job anfange. Mein neuer AG möchte nun gern, dass ich kurzfristig anfange, da die Kündigungsfrist doch recht lange ist. Vertraglich ist diese Option bereits save.

Mit meinem derzeitigen AG habe ich mich geeinigt und dieser hat mir nun einen Abwicklungsvertrag zugeschickt. Dort steht drin, dass dem Vertrag eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung zuvorging. Das stimmt aber nicht. Gekündigt habe ich selbst. Alles andere, insbesondere das Aufhebungsdatum, passt soweit.

Ich habe noch nicht unterschrieben und meine Zweifel, ob ich dadurch nicht einen Nachteil haben könnte. Ich denke da an Arbeitszeugnis. Ausgemacht war nämlich vom Wording her ein Aufhebungsvertrag, da scheint es wohl Unterschiede zu geben.

Will bei der Personalabteilung noch mal nachhaken, aber nicht unvorbereitet anrufen, daher die Frage in die Runde, was Ihr mir da ratet. Habe ich Anrecht auf Änderung des Paragrafen oder machen Firmen das immer so, dass sie alle Kündigungen intern als betriebsbedingt darstellen?

Danke

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checker

Re: Eigene Kündigung und dann Abwicklungsvertrag

Meist sind so was einfach nur Fehler. Frage einfach nach.

Ich am besten wäre es würde gar ncihts darüber drinstehen wer zuerst wem warum gekündigt hat. Wirklich wichtig ist es nur bei Arbeitszeugnis. Dort muss stehen das du auf einigen Wunsch das Unternehmen verlässt.

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WiWi Gast

Re: Eigene Kündigung und dann Abwicklungsvertrag

Betriebsbedingt und von deiner Seite aus gekündigt sind doch wohl eindeutig zwei Paar Schuhe. Warum sollte das nicht ein Irrtum bei der Vertragserstellung sein?

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WiWi Gast

Re: Eigene Kündigung und dann Abwicklungsvertrag

wenn du zuerst gekündigt hast, hat "betriebsbedingt" nicht darin zu suchen. im abweicklungsvertrag sollte definitiv erwähnt sein, dass das AV von dir einseitig gekündigt wurde

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WiWi Gast

Re: Eigene Kündigung und dann Abwicklungsvertrag

Rechtliche Ratschläge holst du dir bitte beim Anwalt.

Ein abschreckendes Beispiel für alle hier: Verträge erfüllt man am besten wie vereinbart - inkl. der nötigen Kündigungsfrist. Wenn der neue AG gerne möchte, dass man schon eher anfängt, dann weißt man ihn freundlich darauf hin, dass das aufgrund der Kündigungsfrist nicht geht. Alles andere gibt immer nur Ärger. Siehe oben.

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WiWi Gast

Re: Eigene Kündigung und dann Abwicklungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist nun wirklich nicht unüblich.

Außerdem ist es vielen Arbeitgebern auch sehr recht, wenn ein Mitarbeiter nach der Kündigung nicht die volle Frist über noch beschäftigt und bezahlt werden muss.

Wenn man das Unternehmen früher verlassen kann, ist es ja nur ein Angebot an den jetzigen Arbeitgeber.

Lounge Gast schrieb:

Rechtliche Ratschläge holst du dir bitte beim Anwalt.

Ein abschreckendes Beispiel für alle hier: Verträge erfüllt
man am besten wie vereinbart - inkl. der nötigen
Kündigungsfrist. Wenn der neue AG gerne möchte, dass man
schon eher anfängt, dann weißt man ihn freundlich darauf hin,
dass das aufgrund der Kündigungsfrist nicht geht. Alles
andere gibt immer nur Ärger. Siehe oben.

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WiWi Gast

Re: Eigene Kündigung und dann Abwicklungsvertrag

TE hier. Danke für die Antworten.

Wenn man das Unternehmen früher verlassen kann, ist es ja nur ein Angebot an den jetzigen Arbeitgeber.

Das war mein Ansatz. Man kann ja über alles reden. Und so hab ich meinem Chef das mal vorgeschlagen und er fands letztlich i.O., solange ich meine aktuellen Aufgaben fertig bekomme. Haben das ganz professionell geregelt. Keine Spur von Ärger. Verstehe den Beitrag mit dem rechtlichen Fingerzeig nicht.

Ich werde morgen HR anrufen, vielleicht ists ja wirklich der Fehlerteufel. Lass Euch wissen, wie es ausging.

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WiWi Gast

Re: Eigene Kündigung und dann Abwicklungsvertrag

TE nochmal. Wie versprochen, das Statusupdate: Hab heute bei HR angerufen, unvoreingenommen nachgehakt und, wer hätte das gedacht, war es ein simples Verständigungsproblem gefolgt von falscher Vorlagennutzung. Bekomme jetzt eine korrigierte Neufassung mit passenden Klauseln.

Letztlich alles ganz entspannt, wie ihr geschrieben hattet ... danke für die Antworten.

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3 Kommentare

Kündigung?

WiWi Gast

Muss man halt immer abwägen was man vor allem später einmal machen will. In einer Firma zu arbeiten wo man eigentlich keinen richt ...

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